Projektförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Dr. Anna Christmann, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration fördert seit September 2015 bundesweit Projekte zur Koordinierung, Qualifizierung und Verstetigung des freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit. Zunächst wurden insbesondere die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, DRK und Paritätischer Wohlfahrtsverband – mit den Projekten betraut und gefördert. Der Anstieg des Fördervolumens seit 2016 führte zu einer Ausweitung der Förderung auf weitere Projektträger sowie zusätzliche Förderschwerpunkte. Dazu zählen das Empowerment besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge sowie die Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe. Für die Jahre 2020 und 2021 werden die o. g. drei Förderschwerpunkte erstmalig mit einer Dauer von zwei Jahren im Einzelplan (EP) 04, Kap. 13, Haushaltstitel 684 01 gefördert.
Bis zum 4. Oktober 2019 reichten zahlreiche Verbände Neuanträge oder Fortsetzungsanträge ein. Kurz vor Weihnachten letztes Jahr bzw. zu Beginn des neuen Jahres und damit nach dem offiziellen Start der neuen Förderperiode wurden zahlreiche Projektträger mit der Ablehnung ihrer Projektanträge konfrontiert und können dementsprechend ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit für die Unterstützung von Geflüchteten und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft der letzten Jahre nicht weiterführen. Zum Teil sind die Projektträger bereits Zahlungsverpflichtungen für 2020 eingegangen. Das hat schwerwiegende Folgen für die vor Ort aufgebauten Strukturen. Aufgrund der kurzfristigen Ablehnungen fehlt es an angemessener Übergangszeit, um Alternativen zu organisieren. Vor Ort fehlt es nun an Ansprechpersonen für sozial Engagierte bzw. Ehrenamtliche und Geflüchtete. Aufgebauten Projekten fehlt die notwendige Koordinierung. Insbesondere die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, aber auch die vertrauensvolle Arbeit mit gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen setzen nach Ansicht der Fragesteller Kontinuität und Planbarkeit voraus.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in Reaktion auf die kurzfristigen Ablehnungen der Förderanträge die Teilnahme an der Jubiläumsveranstaltung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus am 16. März 2020 abgesagt (https://www.rnd.de/politik/paritatischer-sagt-anti-rassismus-feierstunde-der-regierung-ab-F5444BCBTJG5DPH4GFP2X5573I.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Anträge mit welchem beantragten Fördervolumen für die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten für die Förderjahre 2020 und 2021 sind insgesamt in der Antragsfrist bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration eingetroffen?
Welche Projektträger werden in 2020 und 2021 für die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten gefördert, und wie viele wurden nach der Antragstellung nicht berücksichtigt?
Wie viele neue Projektträger werden gegenüber dem Förderzeitraum 2019 in den Jahren 2020 und 2021 gefördert (bitte nach Projektträger, Förderschwerpunkt und Zuwendungssumme aufschlüsseln)?
Welche Antragsteller, die bisher gefördert wurden, konnten bei der Neubewilligung nicht berücksichtigt werden?
Wie wird sichergestellt, dass bei nicht erfolgter Anschlussbewilligung eine angemessene Beendigung der Projekte erfolgen kann und vor Ort gewachsene Strukturen (beispielsweise in der Ehrenamtskoordinierung) weiterhin tragfähig bleiben?
Weshalb wurden die Antragsteller teilweise sehr kurzfristig und postalisch von der nicht erteilten Neubewilligung für den Förderzeitraum 2020/2021 informiert, sodass die Ablehnungsbescheide zum Teil erst zu Beginn des Januar 2020 vorlagen?
Wie wurde das Gesamtfördervolumen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf die einzelnen Förderbereiche und Förderschwerpunkte aufgeteilt (bitte Summen nach Förderbereichen und Förderschwerpunkten darstellen)?
Welche Bewertungs- und Entscheidungskriterien lagen der Auswahl der Projektförderung zugrunde (bitte sowohl einzeln als auch nach Gewichtung der jeweiligen Bewertungskriterien aufschlüsseln)?
Welche Gewichtung hatten die Kriterien 1) bisherige Projekterfolge, 2) Kontinuität und 3) Nachhaltigkeit bei der Bewertung der Projektanträge und der Entscheidung über die Projektförderung?
Welche Fachbereiche bzw. Fachstellen waren an der Bewertung der Anträge beteiligt, und welche Gewichtung bzw. welchen Stellenwert haben ihre jeweiligen Entscheidungen im Gesamtprozess?
In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurden antragstellende Organisationen während der Antragsprüfung seitens des Arbeitsstabes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration kontaktiert und um Anpassung ihres Antrags gebeten?
In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurden antragstellende Organisationen während der Antragsprüfung seitens des Arbeitsstabes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nicht kontaktiert und dementsprechend nicht um Anpassung ihres Antrags gebeten?
Welche Veränderungen hinsichtlich der Zielstellung liegen der Projektauswahl im Haushaltstitel EP 04, Kap. 13, Tit. 684 01 der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration für den Förderzeitraum 2020 bis 2021 zugrunde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration für eine Förderung abgelehnten Projekten – zumindest in einem Transferzeitraum – über die neue Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zu fördern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration für eine Förderung abgelehnten Projekten – zumindest in einem Transferzeitraum – über die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten „House of Resources“ zu fördern?