Antiziganistische Straftaten im Jahr 2019
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sinti und Roma erfahren in Deutschland immer noch in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens Hass, Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/8562 und 19/8546). Zu sozialen, strukturellen, medialen und institutionellen Ausprägungen des Antiziganismus kommen Straf- und Gewalttaten mit gezielt antiziganistischer Motivation hinzu. Diese werden seit 2017 auch als eigenes Unterthema im Kriminalpolizeilichen Meldedienst zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst. Die statistisch ausgewiesene Zahl antiziganistischer Straftaten lag für 2017 bei 41 und für 2018 bei 63.
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller gehen zahlreiche Selbstorganisationen von Sinti und Roma davon aus, dass die tatsächliche Zahl solcher Straftaten weit höher liegt. Neben dem Umstand, dass die Erfassung an sich ein relatives Novum darstellt, was nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade in der Anfangsphase eine lückenhafte Erfassung mit sich bringen dürfte, ist hier auch die Frage der Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten anzusprechen. Diese sind Teil einer Gesellschaft, in der Antiziganismus praktisch seit Jahrhunderten eine gesellschaftliche Konstante darstellt – und gerade deswegen dürfte es ihnen, selbst bei gutem Willen, schwerfallen, Antiziganismus stets zu erkennen. Hinzu kommt, dass die Institution Polizei selbst eine lange antiziganistische Tradition aufweist. Die Fragestellerinnen und Fragesteller verweisen hierzu beispielhaft auf die Arbeiten von Markus End zum Verhältnis von Antiziganismus und Polizei, ebenso exemplarisch auf Fälle, in denen die (angenommene) Zugehörigkeit von Tatverdächtigen zur Minderheit der Sinti und Roma unberechtigterweise in polizeilichen Pressemeldungen bzw. Vorgangsbearbeitungen und anderen Veröffentlichungen angegeben wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13869 und https://zentralrat.sintiundroma.de/veranstaltungen/10417/).
Zudem haben die Fragestellerinnen und Fragesteller erhebliche Zweifel, ob antiziganistische Straftaten, die in Form von Hasspostings im Internet begangen werden, in der PMK-Statistik bislang erfasst werden. Im „Report Antiziganismus online“ (https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/report-antiziganismus-online/) wird ausgeführt, man habe im Laufe einer vierwöchigen Recherche „über 400 Fundstellen mit antiziganistischen Inhalten, die gegen den Jugendmedienschutz verstoßen“, gefunden, darunter auch zahlreiche strafrechtlich relevante Inhalte. Dabei wurden sowohl rechtsextreme Seiten untersucht als auch die Kommentarspalten etablierter Medien.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8343 zur Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Ausführungen zu entsprechenden Maßnahmen im BKA und bei der Bundespolizei gemacht, die sich überwiegend auf höhere Dienstgrade bzw. Bachelorstudiengänge zum gehobenen Kriminalvollzugsdienst bezogen. Die Bewertung einer PMK-Straftat, die nach Angaben der Bundesregierung „ausschließlich durch spezialisierte Mitarbeiter“ erfolge (Antwort zu den Fragen 6 bis 8 auf Bundestagsdrucksache 19/8343), muss jedoch zwangsläufig zum Großteil auf Informationen basieren, die von denjenigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – auch niedrigerer Dienstgrade – erhoben werden, die als erste an einem Tatort eintreffen, Zeugen oder Tatverdächtige vernehmen usw. Wenn diese Beamtinnen und Beamten – möglicherweise aufgrund mangelnder Sensibilisierung – keinen antiziganistischen Hintergrund einer Straftat erkennen, kann dies nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch durch Beamte im LKA bzw. BKA kaum noch nachgeholt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele und welche antiziganistischen Straftaten wurden in Deutschland im Jahr 2019 bekannt, und wie gliedern sich diese nach PMK- Phänomenbereichen auf (bitte vollständig angeben und von jedem Fall kurz die Umstände der Tat, den Tatort mit Ortschaft und das Datum darstellen)?
a) Welche dieser Straftaten waren Gewaltdelikte (diese bitte ebenfalls nach PMK-Phänomenbereichen aufgliedern und konkretes Delikt nennen)?
b) Wie viele Personen wurden bei den Gewaltdelikten verletzt oder getötet?
c) Bei wie vielen Straftaten entstand Sachschaden, und in welcher Höhe?
d) Wie viele Propagandadelikte wurden begangen?
e) Wie viele Straftaten richteten sich gegen Personen, und wie viele gegen Objekte, Institutionen, Organisationen usw.?
Wie viele antiziganistische Straftaten waren 2018 in Deutschland begangen worden (bitte unter Berücksichtigung von Nachmeldungen nach dem 31. Januar 2019 angeben und in gleicher Systematik wie in Frage 1 beantworten)?
Wie viele Tatverdächtige wurden für das Jahr 2018 ermittelt (bitte möglichst den jeweiligen Straftaten zuordnen)?
Wie viele Tatverdächtige wurden bislang für das Jahr 2019 ermittelt (bitte möglichst den jeweiligen Straftaten zuordnen)?
Werden Zahlen und Daten zu antiziganistischen Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung an das Hate Crime Recording des Office for Democracie and Human Rights (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gemeldet, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schwerpunkte hinsichtlich Anlass, Datum oder Ort (z. B. Versammlungen der rechten Szene u. Ä.) lassen sich bei antiziganistischen Straftaten feststellen?
Handelt es sich bei der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8343 um die bundesweit verbindliche Definition antiziganistischer Straftaten im Polizeibereich, und wenn nein, wie lautet diese Definition?
Inwiefern erlaubt die im Polizeibereich gängige Begriffsbestimmung auch antiziganistisch motivierte Straftaten gegen Personen zu erfassen, die nicht der Minderheit der Sinti und Roma angehören)?
Sind in den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auch solche Straftaten enthalten, die im Internet (Hasspostings u. Ä.) begangen wurden, und wenn nein, wie hoch ist deren Zahl jeweils für 2018 und 2019 (bitte nach PMK-Phänomenbereichen und Delikten aufgliedern)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl bzw. Entwicklung der antiziganistischen Straftaten, welche Erklärung hat sie für möglicherweise signifikante Abweichungen vom Vorjahr, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Anstrengungen unternehmen die Sicherheitsbehörden des Bundes, auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im einfachen und mittleren Dienst zu sensibilisieren, um sie besser in die Lage zu versetzen, einen möglichen antiziganistischen Charakter von Straftaten zu erkennen, und welche Anstrengungen unternehmen die Landespolizeibehörden diesbezüglich nach ihrer Kenntnis?
a) Inwiefern gehen diese Anstrengungen über einmalige Ausstellungsbesuche oder Gespräche weniger Polizeibeamter mit Vertretern der Minderheit der Sinti und Roma hinaus und haben den Charakter einer fundierten Auseinandersetzung mit Antiziganismus (bitte entsprechende Maßnahmen möglichst vollzählig zumindest für den Bereich der Bundespolizei aufzählen)?
b) Inwiefern gehen diese Anstrengungen über einmalige Ausstellungsbesuche oder Gespräche weniger Polizeibeamter mit Vertretern der Minderheit der Sinti und Roma hinaus und haben den Charakter einer fundierten Auseinandersetzung mit Antiziganismus (bitte entsprechende Maßnahmen möglichst vollzählig zumindest für den Bereich der Bundespolizei aufzählen)?
c) Wenn es eine solche Auseinandersetzung nicht gibt, ist diese geplant, und wenn nein, warum nicht?
d) Inwiefern wird bei dieser Thematik mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteuren kooperiert, wie gestaltet sich diese Kooperation konkret (bitte aufzählen), und welchen Handlungsbedarf artikulieren diese?
Inwiefern ist die Polizei in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung dahingehend sensibilisiert, auch Codes zu erkennen, die bei antiziganistischen Straftaten verwendet werden (wie „Rumänen“, „Bulgaren“ und andere, beispielhaft auch im erwähnten „Report Antiziganismus online“)?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Kapazitäten bzw. Ressourcen zivilgesellschaftlicher Akteure zur Sensibilisierung der Polizei zu stärken (bitte möglichst konkret beantworten)?
Welche methodischen, technischen oder praktischen Probleme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der polizeilichen Erfassung sowie justiziellen Verfolgung antiziganistischer Straftaten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist das in der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/8343 genannte Forschungsprojekt wie vorgesehen (https://www.dhpol.de/departements/departement_III/FG_III.1/projekte/precept.php) zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen worden, und wenn nein, bis wann ist der Abschluss geplant, wenn ja
a) welche Angaben kann die Bundesregierung zu Zwischenergebnisse machen, und bis wann soll der Abschlussbericht vorliegen,
b) inwiefern kann die Bundesregierung bereits zu Schlussfolgerungen daraus Stellung nahmen?