Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die „Gruppe S.“ und Vernetzung der Gruppe in der rechtsextremen Szene
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2020 kam es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts zu Durchsuchungsmaßnahmen und Festnahmen im gesamten Bundesgebiet. Am folgenden Tag wurden gegen die zwölf festgenommenen Personen durch den Bundesgerichtshof Haftbefehle erlassen. Den Beschuldigten Werner S., Michael B., Thomas N. und Tony E. wird laut Mitteilung des Generalbundesanwalts vorgeworfen, „eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben“, den weiteren Beschuldigten Thorsten W., Ulf R., Wolfgang W., Markus K., Frank H., Marcel W., Stefan K. sowie Steffen B. wird jeweils die „Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen (s. Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 14. Februar 2020: (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung2-vom-14-02-2020.html?nn=478184).
Die Gruppe soll Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens geplant haben, um bürgerkriegsähnliche Zustände zu erreichen: „Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden“ (ebd.). Die Beschuldigten kamen in mehreren persönlichen Treffen, etwa im Herbst 2019 in Alfdorf, Baden-Württemberg, und im Frühjahr 2020 in Minden, Nordrhein-Westfalen, zusammen, um ihre Tatplanungen zu konkretisieren. Daneben soll es laut Mitteilung des Generalbundesanwalts zu telefonischen Kontakten und Kommunikation in Chatgruppen gekommen sein. Die als Unterstützer beschuldigten Personen sollen „zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Welche Bundesbehörden waren in welcher Form in das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts eingebunden?
Welche Landesbehörden waren in welcher Form in das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts eingebunden?
Seit wann liefen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren der Länder gegen Mitglieder der Gruppe S. (bitte ggf. aufschlüsseln)? Wurden Ermittlungsverfahren der Länder im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zusammengefasst? Wenn ja, welche?
Werden mit Bezug zur „Gruppe S.“ Vorermittlungen gegen weitere Personen geführt? Wenn ja, seit wann, in welchen Bundesländern, und wie viele Personen (bitte nach Monat/Jahr, Ländern und Personenzahl aufschlüsseln)?
Werden mit Bezug zur „Gruppe S.“ weitere Strukturermittlungsverfahren geführt? Wenn ja, wie viele, und seit wann (bitte nach Verfahren und Monat/Jahr aufschlüsseln)?
Welche Tatvorwürfe werden gegen die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts derzeit konkret erhoben (bitte nach Personen aufschlüsseln)?
a) Aus welchen Bundesländern stammen die Beschuldigten jeweils?
b) Welche Kennverhältnisse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Beschuldigten in der Vergangenheit?
c) Welche Beschuldigten können als Führungspersonen der „Gruppe S.“ bezeichnet werden?
d) Welche Haftgründe bestehen gegen die Beschuldigten im Einzelnen? Warum wurde gegen einen der Beschuldigten kein Haftbefehl beantragt?
Welche Gegenstände wurden bei den Beschuldigten im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen jeweils beschlagnahmt (bitte nach Personen aufschlüsseln):
a) Schusswaffen und selbst gebaute Schusswaffen?
b) Messer und sonstige Waffen (Armbrust etc.)?
c) Sprengstoff, Selbstlaborate und sonstige Explosivstoffe?
d) Munition?
e) NS-Devotionalien?
f) Wehrmachts-Devotionalien und/oder
g) sonstige Propagandamaterialen?
Bei welchen Beschuldigten wurden Erddepots festgestellt?
Welche der Beschuldigten hatten eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen? Welche der Beschuldigten haben legal Schusswaffen besessen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vernetzung der „Gruppe S.“ in der rechtsextremen Szene?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Planung der „Gruppe S.“ zu, Anschläge auf kleinere muslimische Gemeinden begehen zu wollen (vgl. „Auf den Spuren der Gruppe S.“, Süddeutsche Zeitung vom 18. Februar 2020)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Gefährdungsbewertung muslimischer Gemeinden in Deutschland?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Ankündigung eines der Beschuldigten zu, er könne bei Bedarf mehrere tausend Freiwillige mobilisieren (vgl. „Großgermanen in Untersuchungshaft“, taz vom 17. Februar 2020)?
Verfügen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung über Erfahrungen im Umgang mit Schusswaffen und/oder Sprengstoffen?
Haben die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung Waffentrainings, Schießübungen o. Ä. durchgeführt?
Welche Treffen der Beschuldigten bzw. weiterer Gruppenmitglieder haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wann und wo stattgefunden (bitte nach Datum, Ort und Anlass bzw. Art des Treffens aufschlüsseln)?
Haben die Beschuldigten bzw. weitere Gruppenmitglieder an einschlägigen Szeneveranstaltungen im Inland und Ausland teilgenommen (bitte nach Datum, Ort und Anlass bzw. Art der Veranstaltung aufschlüsseln)?
Haben die Beschuldigten bzw. weitere Gruppenmitglieder an einem Treffen von 27 sog. Bürgerwehren in Mönchengladbach im Herbst 2019 teilgenommen (vgl. „Endzeit- und Bürgerkriegsszenarien“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Februar 2020)?
Welche Rolle spielte das Treffen nach Auffassung der Bundesregierung für die Vernetzung der Beschuldigten im Speziellen und von Rechtsextremisten in Deutschland im Allgemeinen?
Wie vollzog sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunikation der „Gruppe S.“?
Welche Rolle spielen die Dienste Telegram und VK-Netzwerke für die Kommunikation der „Gruppe S.“?
Welche weiteren Dienste wurden ggf. genutzt?
Fand die Kommunikation in offenen oder geschlossenen Kanälen, (Chat-)Gruppen etc. statt?
In wie vielen Fällen war die „Gruppe S.“ seit 2019 Anlass von Besprechungen im Gemeinsamen Extremismusabwehrzentrum und Terrorismusabwehrzentrum (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen war die „Gruppe S.“ seit 2019 Anlass von Besprechungen im Gemeinsamen Internetzentrum (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?
Welche der Beschuldigten waren bereits durch allgemein-kriminelle Straftaten in polizeilichen Datenbanken erfasst? (bitte nach Person, Straftaten und Begehungsjahr aufschlüsseln)?
Welche der Beschuldigten waren bereits durch politisch-motivierte Straftaten in polizeilichen Datenbanken erfasst (bitte nach Person, Straftaten und Begehungsjahr aufschlüsseln)?
Welche der Beschuldigten waren jeweils seit wann in der Rechtsextremismusdatei (RED) offen gespeichert, und durch welche Behörde bzw. Behörden erfolgte jeweils die Speicherung?
An welchem Datum wurde der beschuldigte Werner S. als Gefährder eingestuft?
a) Durch welche Behörde erfolgte die Einstufung?
b) Welche Gründe lagen für die Einstufung vor?
Wurden weitere Beschuldigte bzw. Mitglieder der „Gruppe S.“ als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft? Wenn ja, wann erfolgte durch welche Behörde jeweils die Einstufung (bitte aufschlüsseln)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im unmittelbaren bis mittelbaren Umfeld der „Gruppe S.“ V-Personen der Polizeibehörden der Länder eingesetzt?
Welche der Beschuldigten waren jeweils seit wann im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) erfasst?
Welche eigenen Erkenntnisse hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz jeweils ab wann zur „Gruppe S.“?
Inwiefern wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Chatgruppe der „Gruppe S.“ aufmerksam (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/razzien-rechtsextremisten-103.html)?
Zu welchen der Beschuldigten wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz Personenakten geführt? Wann wurden diese jeweils angelegt?
Welche der Beschuldigten waren jeweils seit wann in der Rechtsextremismusdatei (RED) verdeckt gespeichert, und durch welche Behörde bzw. Behörden erfolgte jeweils die Speicherung?
Wurden gegen die Beschuldigten und/oder weitere für das Ermittlungsverfahren relevante Kontaktpersonen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt?
a) Wurden Treffen der „Gruppe S.“ durch Bundesbehörden observiert?
b) Wurden Treffen der „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesbehörden observiert?
c) Wurden im unmittelbaren bis mittelbaren Umfeld der „Gruppe S.“ V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingesetzt?
d) Wurden im unmittelbaren bis mittelbaren Umfeld der „Gruppe S.“ V-Personen anderer Bundesbehörden eingesetzt? Wenn ja, welcher?
e) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im unmittelbaren bis mittelbaren Umfeld der „Gruppe S.“ V-Personen von Verfassungsschutzbehörden der Länder eingesetzt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Beschuldigte der „Gruppe S.“ je selbst als V-Person, Informanten o. ä. des Bundesamtes für Verfassungsschutz tätig waren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung Gruppierung „Freikorps Heimatschutz“ bzw. „Freikorps Deutschland“?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung der Gruppierung zur „Gruppe S.“, insbesondere den Beschuldigten Tony E. (vgl. „Großgermanen in Untersuchungshaft“, taz vom 17. Februar 2020)?
b) Gibt es über den Beschuldigten Tony E. hinaus weitere Verbindungen bzw. Kennverhältnisse in das Personenspektrum der Gruppierung?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Vernetzung des „Freikorps Heimatschutz“ mit anderen rechtsextremen Gruppierungen im Inland und Ausland?
d) Ist die Gruppierung Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Verfassungsschutzbehörden der Länder?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme aus dem Personenumfeld der Gruppierung an dem Treffen der „Gruppe S.“ im Herbst 2019 in Alfdorf, Baden-Württemberg und im Frühjahr 2020 in Minden, Nordrhein-Westfalen? Welche Erkenntnisse liegen darüber hinaus zu weiteren Treffen im Zusammenhang mit der „Gruppe S.“ vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung „Artgemeinschaft“?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung der „Artgemeinschaft“ zur „Gruppe S.“?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Vernetzung der „Artgemeinschaft“ mit anderen rechtsextremen Gruppierungen im Inland und Ausland?
c) Ist die „Artgemeinschaft“ Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Verfassungsschutzbehörden der Länder?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme aus dem Personenumfeld der „Artgemeinschaft“ an dem Treffen der „Gruppe S.“ im Herbst 2019 in Alfdorf, Baden-Württemberg und im Frühjahr 2020 in Minden, Nordrhein-Westfalen? Welche Erkenntnisse liegen darüber hinaus zu weiteren Treffen im Zusammenhang mit der „Gruppe S.“ vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung „Vikings Security Germania“ bzw. „Soldiers of Odin“?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung der “Vikings Security Germania“ bzw. „Soldiers of Odin“ zur „Gruppe S.“?
b) Gibt es über die Beschuldigten Steffen B. und Stefan K. hinaus weitere Verbindungen bzw. Kennverhältnisse in das Personenspektrum der „Vikings Security Germania“ bzw. „Soldiers of Odin“?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Vernetzung der „Vikings Security Germania“ bzw. „Soldiers of Odin“ mit anderen rechtsextremen Gruppierungen im Inland und Ausland?
d) Sind die „Vikings Security Germania“ bzw. „Soldiers of Odin“ Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Verfassungsschutzbehörden der Länder?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme aus dem Personenumfeld der „Vikings Security Germania“ bzw. „Soldiers of Odin“ an dem Treffen der „Gruppe S.“ im Herbst 2019 in Alfdorf, Baden-Württemberg und im Frühjahr 2020 in Minden, Nordrhein-Westfalen? Welche Erkenntnisse liegen darüber hinaus zu weiteren Treffen im Zusammenhang mit der „Gruppe S.“ vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung Gruppierung „Wodans Erben Germania“ (WEG) (vgl. „Rechte Umtriebe auf dem Bauernhof“, Südkurier vom 18. Februar 2020)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung der Gruppierung zur „Gruppe S.“ insbesondere zu den Beschuldigten Werner S. und Frank H.?
b) Können über die Beschuldigten Werner S. und Frank H. hinaus weitere Personen aus der Gruppierung WEG der „Gruppe S.“ zugerechnet werden?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Personenpotential und die räumliche Verankerung der WEG?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Vernetzung der WEG mit anderen rechtsextremen Gruppierungen im Inland und Ausland?
e) Ist die Gruppierung Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Verfassungsschutzbehörden der Länder?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme aus dem Personenumfeld der Gruppierung WEG an dem Treffen der „Gruppe S.“ im Herbst 2019 in Alfdorf, Baden-Württemberg und im Frühjahr 2020 in Minden, Nordrhein-Westfalen? Welche Erkenntnisse liegen darüber hinaus zu weiteren Treffen im Zusammenhang mit der „Gruppe S.“ vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zum Unterstützerumfeld des „NSU“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zu „Blood & Honour“ bzw. „Combat 18“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zur „Europäischen Aktion“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zum Verein „Uniter“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zum Komplex „Nordkreuz“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zum Komplex „Franco A.“ bzw. den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens des GBA?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen, Kontakte und Kennverhältnisse von Mitgliedern der „Gruppe S.“ zum Komplex „Mordfall Dr. Walter Lübcke“ bzw. den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens des GBA?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Verbindungen der Gruppe zu Angehörigen von Sicherheitsbehörden vor?
a) Können neben dem Beschuldigten Thorsten W. weitere Angehörige von Sicherheitsbehörden der Anhängerschaft oder dem Unterstützerumfeld der „Gruppe S.“ zugerechnet werden? Wenn ja, wie viele?
b) Ist der Beschuldigte Thorsten W. nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor dem Jahr 2020 als Anhänger rechtsextremer Gruppierungen, durch Verdachtsmeldungen etc. auffällig geworden? Wenn ja, wann, und in welcher Form?
c) War der Beschuldigte Thorsten W. nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 im Bereich „waffenrechtliche Erlaubnisse“ im Polizeipräsidium Hamm tätig, ist dies Bestandteil der aktuellen Ermittlungen, und kam es in dieser Tätigkeit zu Unregelmäßigkeiten (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/terrorverdaechtiger-polizeimitarbeiter-war-fuer-waffenscheine-zustaendig-a-737769ff-eb64-4ba7-90f3-4b7cda01d50a)?