Geschlechtsspezifische Unterschiede im Steuerrecht
der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, Ulle Schauws, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Sven Lehmann, Claudia Müller, Corinna Rüffer, Katja Dörner, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Es besteht ein Verbot mittelbarer Diskriminierung. Faktisch sind nach Ansicht der Fragesteller Frauen im Hinblick auf die Verteilung von Geld und Macht jedoch immer noch benachteiligt. Die Schieflage bei der Geschlechtergerechtigkeit wird nach Ansicht der Fragesteller auf dem Arbeitsmarkt besonders deutlich. Über ihren gesamten Lebenslauf verdienen Frauen im Schnitt 50 Prozent weniger als Männer (siehe http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Publikationen_PDFS_2017/Policy_Paper_98.pdf). Die Einkommensungleichheit zwischen den Geschlechtern setzt sich nach Ansicht der Fragesteller im Rentenalter fort. Dies gilt insbesondere für Westdeutschland. Mit 48,8 Prozent liegt die geschlechtsspezifische Rentenlücke (Gender Pension Gap) hier doppelt so hoch wie in Ostdeutschland, wo das Renteneinkommen von Männern im Durchschnitt 20,1 Prozent höher liegt als das von Frauen (siehe https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.630456.de/19-25-1.pdf).
Im Rahmen dessen werden häufig verschiedene Arbeitsmarktinstrumente wie Frauenquoten oder das Entgeltgleichheitsgesetz diskutiert. Auch die Abschaffung negativer Erwerbsanreize, zu denen auch das Ehegattensplitting zählt, wird immer wieder gefordert. So empfiehlt u. a. der Rat der Europäischen Union, dass Deutschland Maßnahmen ergreifen solle, um die Fehlanreize des Steuersystems zu beseitigen. Das Ehegattensplitting hindere Zweitverdienerinnen bzw. Zweitverdiener, also insbesondere Frauen, daran, die Zahl ihrer Arbeitsstunden zu erhöhen (siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019H0905(05)&from=EN). Denn das Steuer- und Transfersystem in Deutschland setzt insbesondere im OECD-Vergleich (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) vergleichsweise starke negative Erwerbsanreize, die einer gleichmäßigen Aufteilung der Erwerbsarbeit entgegenwirken (siehe https://www.bmfsfj.de/blob/123754/0e91a296d19290dc5ad110be02aca617/dare-to-share-data.pdf).
Weniger Aufmerksamkeit wird hingegen möglichen steuerrechtlichen Reformideen gewidmet, die über das Ehegattensplitting hinausgehen. Dabei sind bestehende steuerrechtliche Regularien ein entscheidender Faktor, der nicht nur Fehlanreize im Hinblick auf das Arbeitsangebot von Frauen setzt, sondern auch die ungleiche Verteilung von finanziellen Ressourcen verstärken kann (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0014_DE.pdf). Denn die Ausgestaltung des Steuerrechts ist nach Ansicht der Fragesteller zwar scheinbar neutral, setzt aber implizit bestimmte Lebensrealitäten voraus. So finden beispielsweise die Kosten der Eltern für den Weg zur Kinderbetreuungsstätte keine Berücksichtigung im Steuerrecht. Die Kosten für den Weg zur Arbeit als Werbungskosten mindern jedoch die persönliche Steuerlast. Zudem wird durch das Steuerrecht bestimmt, welche Ressourcen besteuert werden. Zum Beispiel ist nach Ansicht der Fragesteller durch die Nichterhebung der Vermögensteuer seit 1997 die Besteuerung von Vermögen im Allgemeinen auf einem sehr niedrigen Niveau, während die Besteuerung von Erwerbsarbeit in Deutschland im internationalen Vergleich relativ hoch ist (siehe ebenfalls https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019H0905(05)&from=EN). Es ist daher von entscheidender Bedeutung, wer durch Regelungen des Steuerrechts begünstigt ist oder nicht – wer also die Kosten für den Weg zur Kinderbetreuungsstätte trägt oder die zur Arbeitsstätte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Vermögen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen (bitte jeweils nach Jahr)? Wie verteilte sich das Vermögen jeweils auf die verschiedenen Assetklassen wie Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien, Betriebsvermögen, Edelmetalle etc.?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapitalerträge unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen (bitte jeweils nach Jahr und getrennt nach Einkünften im Zusammenhang mit Aktien und Derivaten, Fondsanteilen und Anlagen, aus denen den Steuerpflichtigen Zinsen zufließen, angeben)?
Wie hoch waren die Steuereinnahmen aus der Abgeltungsteuer unterteilt nach Männern und Frauen in Deutschland in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie viele Männer und wie viele Frauen machten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, den Sonderausgabenabzug der Riester-Rente steuerlich geltend, wie viele Steuermindereinnahmen sind hierdurch jeweils entstanden, und wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge der Entlastung (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie viele Männer und wie viele Frauen machten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend, wie viele Steuermindereinnahmen sind hierdurch jeweils entstanden, und wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge der Entlastung (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie viele Männer und wie viele Frauen machten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG geltend, wie viele Steuermindereinnahmen sind hierdurch jeweils entstanden, und wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge der Entlastung (bitte jeweils nach Jahr)?
Bei wie vielen der in den Fragen 4 bis 6 erfragten Fälle lag nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenveranlagung vor, bei welcher nur einer der Steuerpflichtigen den Sonderausgabenabzug geltend gemacht und hierbei nur für sich als Versicherungsnehmer in die Altersvorsorge eingezahlt hat (bitte jeweils unterteilt nach den Fragen 4 bis 6 und Geschlecht)?
Wie viele Männer und wie viele Frauen profitierten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, von der Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge, wie viele Steuermindereinnahmen sind hierdurch jeweils entstanden, und wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie viele Frauen und wie viele Männer zahlten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. 45 Prozent als Grenzsteuersatz, und wie hoch war der Durchschnittssteuersatz dieser Steuerpflichtigen nach Einkommensdezilen (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie viele Frauen und wie viele Männer versteuerten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, einen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens, und wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie viele Frauen und wie viele Männer erhielten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, steuerfreie Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, welche gemäß § 3b EStG neben dem Grundlohn gezahlt wurden, und wie hoch waren die durchschnittlichen Beträge (bitte unterteilt nach Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie jeweils nach Jahr)?
Wie viele Frauen und wie viele Männer nutzen in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, den Werbungskostenabzug gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 5 EStG zur doppelten Haushaltsführung, und wie hoch waren die durchschnittlich geltend gemachten Beträge (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie hoch waren im Durchschnitt die Werbungskosten, welche über dem Pauschbetrag von 1 000 Euro in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, geltend gemacht wurden unterteilt nach Männern und Frauen (bitte jeweils nach Jahr)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern ein unterschiedliches Konsumverhalten von Frauen und Männern zu einer unterschiedlichen Begünstigung durch ermäßigte Umsatzsteuersätze führt?
Wie viele Steuerstraffälle gab es in Deutschland in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, und wie hoch war im Durchschnitt der erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil (bitte jeweils nach Jahr und nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?
Welche Prozessschritte unternimmt die Bundesregierung, um die Einhaltung von rechtlichen Pflichten (gemäß der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, „Aktionsplattform Peking“, § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien etc.) zur Folgenabschätzung der Steuergesetzgebung auf die Geschlechterverhältnisse zu gewährleisten, und auf Grundlage welcher Daten handelt die Bundesregierung?
Bei wie vielen Steuergesetzentwürfen der letzten zehn Jahre, für die Daten vorliegen, ist die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, dass keine geschlechtergleichstellungsrelevanten Folgen in den Gesetzentwürfen erkennbar waren (bitte jeweils nach Jahr)?
Bei wie vielen Steuergesetzentwürfen der letzten zehn Jahre ist die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, dass geschlechtergleichstellungsrelevante Folgen in den Gesetzentwürfen erkennbar waren (bitte jeweils nach Jahr)?
Bei welchen Steuergesetzentwürfen der letzten zehn Jahre wurden positive oder negative Folgen des Gesetzentwurfs auf die Geschlechterverhältnisse nachgewiesen (bitte jeweils nach Jahr)?
Verwendete die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Steuergesetzgebung die Arbeitshilfe „Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung. Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften“ (https://www.bmfsfj.de/blob/80438/4873f2f8de41482f90a2e8fa3bb5fdb5/gender-mainstreaming-bei-der-vorbereitung-von-rechtssvorschriften-data.pdf) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend?
Welche konkreten Prozessschritte unternahm die Bundesregierung zur Folgenabschätzung auf die Geschlechterverhältnisse im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften?
Welche konkreten Prozessschritte unternahm die Bundesregierung zur Folgenabschätzung auf die Geschlechterverhältnisse im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht?
Beschäftigt sich die Bundesregierung derzeit mit der Problematik der Geschlechterungerechtigkeit im deutschen Steuersystem?
a) Wenn ja, was wird hierzu genau überlegt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung derzeit die Notwendigkeit, das deutsche Steuersystem geschlechtergerechter auszugestalten?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Analysen im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Steuerpolitik und ein geschlechtergerechtes Steuersystem durchgeführt?
a) Wenn ja, zu welchen Aussagen kommen die Analysen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung entsprechende Statistiken anzupassen, damit zukünftig eine bessere geschlechtsdifferenzierte Datengrundlage vorhanden ist, um eine zielführende Folgenabschätzung vorzunehmen?
a) Wenn ja, welche Statistiken erwägt die Bundesregierung zu diesem Zweck anzupassen, und welchen Aussagegehalt erhofft sich die Bundesregierung daraus im Einzelnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Warum wird das Geschlecht in den Steuerstatistiken nicht erfasst (siehe Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/14484)?
a) Plant die Bundesregierung dies zu ändern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine gendergerechte Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke ermöglicht werden soll (siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/14484) und somit eine technische Ableitung durch die Reihenfolge der Steuerfälle nicht mehr möglich sein wird?
b) Wenn nein, warum nicht?
Strebt die Bundesregierung weiterhin eine Umsetzung der gendergerechten Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke und Steuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2021 an (siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/14484)?
Wenn nein, warum nicht?
Um welchen Betrag hat das Ehegattensplitting in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, die Einnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen (unterteilt nach alten und neuen Bundesländern) reduziert, die sie aus dem Gesamtaufkommen der Einkommensteuer erhielten (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie hoch ist der Anteil am Gesamtminderaufkommen, der auf die Inanspruchnahme des Ehegattensplittings von Steuerpflichtigen aus den alten Bundesländern zurückzuführen ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Sachverständigenkommission des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung, die Weiterentwicklung zu einem Realsplitting voranzutreiben (Bundestagsdrucksache 18/12840, S. 178)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Sachverständigenkommission des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung, die Lohnsteuerklasse V zu streichen (Bundestagsdrucksache 18/12840, S. 178)?
Prüft die Bundesregierung andere Möglichkeiten, das Lohnsteuerverfahren gleichstellungsgerechter zu gestalten?
Wenn ja, welche Möglichkeiten werden hierbei geprüft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V eine Entlastung der Finanzbehörden einhergehen würde, da Ehepaare und Lebenspartnerschaften dann nicht mehr grundsätzlich der Pflichtveranlagung, sondern bei Anwendung der Lohnsteuerklassen IV/IV der Antragsveranlagung unterliegen?
Wie verteilte sich die Inanspruchnahmequote der Lohnsteuerklasse V zwischen Männern und Frauen in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, und wie viele Personen davon leben in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele der Steuerpflichtigen, die die Lohnsteuerklasse V in Anspruch nehmen, üben eine unternehmerische Tätigkeit aus?
Wie viele Frauen und Männer nutzen das Faktorverfahren jährlich seit 2010, und wie hoch ist der prozentuale Anteil der lohnsteuerpflichtigen Ehepaare und Lebenspartnerschaften, die das Faktorverfahren nutzen insgesamt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um, wie erneut im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten (S. 68), über das Faktorverfahren besser zu informieren und die Akzeptanz hierfür zu stärken, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen?
Welche Lohnersatzleistungen bemessen sich aktuell an dem Nettolohn der Leistungsbezieherinnen bzw. Leistungsbezieher, und wie wurden diese in den letzten zehn Jahren, für die die entsprechenden Daten vorliegen, unterteilt nach Männern und Frauen in Anspruch genommen (bitte pro Jahr und je Entgeltersatzleistung gesondert angeben)?
Wie viele Frauen und wie viele Männer, die in den letzten zehn Jahren Lohnersatzleistungen bezogen und zusammenveranlagt wurden, waren der Lohnsteuerklasse V zugeordnet, wie viele der Lohnsteuerklasse III und IV (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Minderleistungen, die durch die Wahl der Lohnsteuerklasse V anstelle der Lohnsteuerklasse IV in den letzten zehn Jahren insgesamt für die betreffenden Steuerpflichtigen entstanden sind (bitte, wenn möglich, nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Mehreinnahmen im Bundeshaushalt, in den Länderhaushalten und in den Haushalten der Kommunen, wenn für Neu-Ehen in den ersten fünf Jahren das Ehegattensplitting mit übertragbarem individuellen Grundfreibetrag abgeschafft wird (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Mindereinnahmen im Bundeshaushalt, in den Länderhaushalten und in den Haushalten der Kommunen bei Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag im Gegenzug zu einer kompletten Abschaffung des Ehegattensplittings?
Wie begründet die Bundesregierung die Einordnung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben im Rahmen der einkommensteuerlichen Berücksichtigung?
Was würde für und was gegen die Einordnung von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten sprechen?
Wie viele Männer und wie viele Frauen machten in den letzten zehn Jahren, für die Daten vorliegen, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG geltend, und wie viele Steuermindereinnahmen sind hierdurch jeweils entstanden (bitte jeweils nach Jahr)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Höhe des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, und erwägt die Bundesregierung den Entlastungsbetrag zu erhöhen?