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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ausfuhr von bewaffnungsfähigen U-Booten und Korvetten nach Israel
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
28.04.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1817126.03.2020
Ausfuhr von bewaffnungsfähigen U-Booten und Korvetten nach Israel
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Ausfuhr von bewaffnungsfähigen U-Booten und Korvetten nach Israel
Der Rüstungskonzern ThyssenKrupp Marine Systems GmbH exportiert seit
1999 U-Boote der „Dolphin“-Klasse nach Israel (Bundestagsdrucksache
19/278). Ab 2027 will Israel weitere drei U-Boote bei ThyssenKrupp Marine
Systems fertigen lassen. Hierfür übernimmt die Bundesregierung ein Drittel der
Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro („Bundesregierung genehmigt U-Boot-
Deal“, SPIEGEL ONLINE vom 30. Juni 2017). Demnach darf der Export
gestoppt werden, wenn sich Korruptionsvorwürfe gegen den Ministerpräsidenten
Benjamin Netanyahu bestätigen („Netanyahus Anwalt wird in U-Boot-Affäre
angeklagt“, www.sn.at vom 5. Dezember 2019). Entsprechende Details sind in
einem „Memorandum of Understanding“ mit der Regierung Israels
niedergelegt. Das am 23. Oktober 2017 unterzeichnete Abkommen zwischen der
Regierung des Staates Israel und der Bundesregierung enthält eine Klausel zum
Inkrafttreten des „Memorandum of Understanding“, wonach zunächst die
„jeweiligen nationalen Voraussetzungen“ erfüllt sein müssen (Bundestagsdrucksache
19/278, Frage 1). Das Abkommen enthält für den Fall, dass kein Kaufvertrag
zwischen der israelischen Regierung und der Firma ThyssenKrupp Marine
Systems zustande kommt, keine Verpflichtung für die Bundesregierung.
Mit der hohen finanziellen Beteiligung will sich die Bundesregierung
„unverändert zu seiner besonderen historischen Verantwortung für die Sicherheit des
Staates Israel“ bekennen („Israel drängt Bundeskanzleramt zur Zustimmung
zum U-Boot-Deal“, ZEIT ONLINE vom 11. Oktober 2017). Den
Medienberichten zufolge, sollen die deutschen U-Boote Atomraketen abschießen können.
Die Bundesregierung nennt dies „Spekulationen“ und teilt dazu lediglich mit,
die U-Boote würden „ohne Bewaffnung geliefert“. Aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller unterscheidet sich die Architektur eines mit
Atomraketen zu bewaffnenden U-Bootes aber grundlegend von der Bauweise für die
Nutzung mit konventionellen Waffen, zur Aufklärung oder Überwachung.
Deshalb muss die Bundesregierung Auskunft geben, inwiefern die
Bewaffnungsfähigkeit mit Atomraketen Teil der Ausfuhrgenehmigung und des
Regierungsabkommens mit Israel ist. Über deren technische Spezifikationen hat die
Bundesregierung keine Angaben gemacht (Bundestagsdrucksache 19/278, Antwort zu
Frage 14).
Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie die
Rüstungskooperation als einen deutschen Beitrag zur Sicherheit Israels und zu
einer Existenzgarantie des Landes betrachtet. Die militärische Notwendigkeit der
deutschen U-Boote und Korvetten wird jedoch auch vom früheren israelischen
Verteidigungsminister Mosche Ja’alon bestritten (http://gleft.de/1WF).
Tatsächlich sollen die deutschen U-Boote und Korvetten der Bundesregierung zufolge
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18171
19. Wahlperiode 26.03.2020
eine „Sicherung der exklusiv genutzten Wirtschaftszone im Mittelmeer durch
Israel“ besorgen (Bundestagsdrucksache 19/278, Antwort zu Frage 14). Dabei
geht es unter anderem um die in den letzten Jahren entdeckten Gasvorhaben im
östlichen Mittelmeer, wozu die Mittelmeer-Anrainer mit Ausnahme der Türkei
inzwischen in einem „Eastern Mediterranean Gas Forum“ zusammenarbeiten
(„Zwischen Kooperation und Konfrontation“, www.deutschlandfunk.de vom
7. Mai 2019). Mit der Beteiligung der Regierung Israels und der
palästinensischen Autonomiebehörde werden aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller über bisherige Konfrontationslinien hinaus Möglichkeiten einer
untereinander abgestimmten Energieförderung sichtbar. Die einseitige militärische
Unterstützung durch die Bundesregierung könnte jedoch aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller das Gewicht Israels in dieser Kooperation
einseitig verschieben und andere Beteiligte benachteiligen.
Die deutsch-israelische Rüstungskooperation zur israelischen „Sicherung der
exklusiv genutzten Wirtschaftszone“ erfüllt nach Ansicht der Fragesteller damit
den Zweck des Schutzes wirtschaftlicher Interessen und geht weit über die
Fragen zur Existenzsicherheit Israels hinaus, die der geheim tagende
Bundessicherheitsrat behandelt. Deshalb muss die Bundesregierung nach Ansicht der
Fragesteller hierzu umfassend Auskunft geben.
Die Lieferung der deutschen U-Boote und Korvetten schafft aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller eine neue Situation auch für die deutsche
Nahostpolitik und wirft damit Fragen auf, an deren Erörterung die deutsche
Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag deutlich mehr als bisher beteiligt
werden sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Neuerungen haben sich seit den Antworten der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 19/6574 bzw. 19/278
hinsichtlich des Abkommens zwischen der Regierung Israels und der
Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die Beschaffung von
neuen U-Booten für die israelische Marine ergeben?
In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen derzeit?
2. Welche im Abkommen zwischen der Regierung des Staates Israel und der
Bundesregierung festgelegten „jeweiligen nationalen Voraussetzungen“
müssen erfüllt sein, bevor die Bundesregierung sich an der Finanzierung
der U-Boote beteiligt (Bundestagsdrucksache 19/278, Antwort zu
Frage 1)?
3. Welche Verfahrensweise wurde mit der israelischen Regierung vereinbart,
um das Erreichen dieser Voraussetzungen festzustellen und zu überprüfen?
4. Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, ihren im
„Memorandum of Understanding“ gegenüber der israelischen Regierung
zugesagten „Finanzierungsbeitrag“ für die U-Boote aufzukündigen, falls sich
Korruptionsvorwürfe gegen den Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu
bestätigen?
5. Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten
Verkauf von drei U-Booten mittlerweile über Ergebnisse von justiziellen
Ermittlungen sowie einer internen Untersuchung durch ThyssenKrupp
Marine Systems zur möglichen Korruption bei dem Verkauf bekannt
(Bundestagsdrucksache 18/13511, Antwort zu Frage 14)?
6. Werden die Inhalte des „Memorandum of Understanding“ zwischen der
Bundesregierung und der israelischen Regierung über einen
„Finanzierungsbeitrag“ für die Beschaffung von drei U-Booten für die israelische
Marine bereits umgesetzt (Bundestagsdrucksache 18/13511, Antwort zu
Frage 1), und falls nein, welche Gründe kann die Bundesregierung hierzu
mitteilen?
7. Ist es wie den Fragestellerinnen und Fragesteller bekannt zutreffend, dass
das sechste U-Boot für Israel auch dann ausgeliefert wird, wenn nach der
gegenwärtigen Erprobungsphase noch nicht abschließend geklärt ist, ob
die in Israel andauernden Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten und
Korruption im Beschaffungsprozess zu einer Anklageerhebung führen
werden?
8. Handelt es sich bei dem „Memorandum of Understanding“ aus Sicht der
Bundesregierung um einen völkerrechtlichen Vertrag, oder sind künftige
Regierungen daran nicht gebunden?
9. Unterscheidet sich die Architektur eines mit Atomraketen zu
bewaffnenden U-Bootes nach Erfahrung der Bundesregierung (aus eigenen
Bestellungen oder Exportgenehmigungen) grundlegend von der Bauweise eines
U-Bootes für die Nutzung mit konventionellen Waffen?
10. Was ist der Bundesregierung zur geplanten Bewaffnung der von der
ThyssenKrupp Marine Systems GmbH an Israel gelieferten bzw. zu liefernden
U-Boote bekannt, die zwar ohne Waffen geliefert werden sollen, aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller aber nuklear bewaffnungsfähig
sind?
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, mit der ThyssenKrupp Marine
Systems GmbH oder der israelischen Regierung über eine spätere nukleare
Bewaffnung gesprochen oder verhandelt zu haben (Bundestagsdrucksache
19/278, Antwort zu Frage 7)?
12. Bei welchen Gesprächen der Bundesregierung mit Angehörigen der
ThyssenKrupp Marine Systems GmbH zum Export von U-Booten nach Israel
wurden auch Vertreter der israelischen Regierung hinzugezogen?
13. Welche Angaben zur Herstellung einer Bewaffnungsfähigkeit oder
späteren Bewaffnung enthalten die genehmigten Anträge zur
Ausfuhrgenehmigung der U-Boote der ThyssenKrupp Marine Systems GmbH?
14. Gehört aus der Sicht der Bundesregierung der militärische Schutz von
Ölplattformen im Mittelmeer außerhalb der israelischen Hoheitsgewässer,
aber innerhalb der eigenen Wirtschaftszone zu den Aufgaben, die zu der
Erhaltung der Sicherheit und der Existenz Israels erforderlich erscheinen
(Bundestagsdrucksache 19/278, Antwort zu Frage 14)?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Lieferung der deutschen
U-Boote und Korvetten nicht zur Durchsetzung israelischer
Wirtschaftsinteressen im Rahmen der Förderung von Öl oder Gas im Mittelmeer
dienen?
16. Wie begegnet die Bundesregierung der Sorge der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Lieferung der deutschen U-Boote und Korvetten das
Verhandlungsgewicht Israels im „Eastern Mediterranean Gas Forum“ zum
Nachteil der anderen Beteiligten erhöht?
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Lieferung der deutschen U-Boote und Korvetten eine neue
Situation auch für die deutsche Nahostpolitik schafft und damit Fragen
aufwirft, an deren Erörterung die deutsche Öffentlichkeit und der Deutsche
Bundestag deutlich mehr als bisher beteiligt werden sollten?
18. Welche in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/6574 aufgeführten
Übungen oder Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr in Israel fanden
auch in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten statt oder durchquerten
diese?
19. Für welchen besonderen Verdienste erhielten israelische
Luftwaffenoffiziere das Ehrenkreuz der Bundeswehr, und wann erfolgte die Verleihung
(Bundestagsdrucksache 19/6574, Antwort zu Frage 8)?
Berlin, den 5. Februar 2020
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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