Nutzung von Anwendungen der Firma Clearview AI durch Interpol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die US-amerikanische Firma Clearview AI hat nach Presseberichten rund 3 Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet eingesammelt und daraus eine Datenbank zur Gesichtserkennung generiert (Bericht: „US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank“, www.heise.de vom 19. Januar 2020). Die größtenteils aus Profilfotos sozialer Medien erstellte Datei wird Firmen und Behörden zur Abfrage angeboten, um auf diese Weise Personen zu identifizieren. Die Bilder liegen dabei physisch bei der Firma und können unter anderem mit einer App abgefragt werden.
Einem Bericht des Magazins „Buzzfeed“ zufolge wird die Gesichtsbilddatei bei Clearview AI auch von Interpol genutzt („Clearview’s Facial Recognition App Has Been Used By The Justice Department, ICE, Macy’s, Walmart, And The NBA“, www.buzzfeednews.com vom 27. Februar 2020). Die weltweit tätige Polizeibehörde habe mehr als 320 Suchanfragen durchgeführt. Das Interpol-Generalsekretariat (IPSG) bestätigte den Journalisten, dass „eine kleine Anzahl von Beamten“ die Anwendung mit einem 30-Tage-Probeaccount kostenlos nutzthätte. Es gebe keine Geschäftsbeziehung zwischen Interpol und Clearview.
Mit Stand von November 2018 waren im neuen „Criminal Information System“ (ICIS) bei Interpol 124 819 Datensätze mit Lichtbild gespeichert (Bundestagsdrucksache 19/5954, Antwort zu Frage 2). Eine neu eingerichtete „Gesichtserkennungsdatenbank“, in die Bilder des ICIS bzw. von Fahndungsersuchen („Red Notices“) übernommen wurden, enthielt 54 186 Lichtbilder. Sie kann nach Angaben von Interpol im Rahmen einer „search only“-Funktion von den Behörden der Interpol-Mitgliedstaaten abgefragt werden (https://www.interpol.int/How-we-work/Forensics/Facial-Recognition). Die bei Interpol genutzte Software zur Gesichtserkennung „MorphoFace Investigate“ stammt von der Firma Safran Identity and Security (Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/370).
Zur praktischen Gesichtserkennung betreibt Interpol das zweijährige Projekt DTECH, das Bilder, Videos und andere Dateien verarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/8683, Antwort zu Frage 13; Ratsdokument 12545/18). Dabei werden soziale Medien offensichtlich nicht nach Gesichtern durchsucht, stattdessen werden diese über „nationale Behörden, regionale Monitoring-Plattformen, Industrie und kommerzielle OSINT [Open Source Intelligence]“ bereitgestellt und von Interpol gespeichert. Als Anbieter für „kommerzielle OSINT“ könnte Interpol nach Vermutung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch Firmen wie Clearview AI bzw. deren Konkurrenten angefragt haben (vgl. https://onezero.medium.com/clearview-ai-we-are-working-to-acquire-all-u-s-mugshots-frompast-15-years-645d92319f33).
Es ist unklar, für welche Zwecke DTECH genutzt wird. Laut der Bundesregierung sollen damit unbekannten Personen nominelle Daten (also Personendaten, Ausweisnummern etc.) zugeordnet werden können. Denkbar wäre aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch, über Accounts in sozialen Medien den Aufenthaltsort von Personen zu ermitteln, die via Interpol gesucht werden.
Mitgeteilt wird nicht, welche Referenzdateien bei Interpol für den Abgleich existieren. Möglich wäre, dass die Verarbeitung der in DTECH gefundenen Gesichter unter anderem im Projekt „Facial, Imaging, Recognition, Searching and Tracking“ (FIRST) erfolgt (https://www.interpol.int/Crimes/Terrorism/Identifying-terrorist-suspects). Damit sollen etwa inhaftierte unbekannte Terrorismusverdächtige identifiziert werden, indem die biometrischen Informationen zunächst mit Interpol-Dateien abgeglichen und anschließend als „Blue Notices“ bzw. „Blue Diffusions“ an die Interpol-Mitgliedstaaten verteilt werden. Dort könnten sie mit eigenen Lichtbilddateien abgeglichen werden. Es ist ebenfalls unklar, woher die Gesichtsbilder der zu identifizierenden Personen im Projekt FIRST stammen, bekannt ist dies lediglich für Gefängnisse im Niger (http://gleft.de/2OY). Interpol betreibt für den militärisch-polizeilichen Datentausch zudem das Projekt „Military to Law Enforcement exchange“ (MILEX).
Bislang ist nicht bekannt, wie das Bundeskriminalamt (BKA) das als „Gesichtserkennungsdatenbank“ (Bundestagsdrucksache 19/5954, Antwort zu Frage 1) bezeichnete ICIS nutzt. Das BKA hat eine Vereinbarung zur Verarbeitung von Gesichtsbildern mit Interpol unterzeichnet, deren Umsetzung aber noch geprüft wird (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/5954; Antwort auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908). Das BKA will selbst qualitativ geeignete Lichtbilder, die von deutschen Strafverfolgungsbehörden derzeit im ICIS für Fahndungsersuchen gespeichert sind, in die neue „Gesichtserkennungsdatenbank“ überführen.
Das BKA arbeitet bei Interpol außerdem in einer „Facial Recognition Working Group“ (FRWG) mit (Bundestagsdrucksache 19/370, Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko), zu deren Sitzungen auch Behörden aus Australien, Frankreich, Israel, Großbritannien und den USA eingeladen wurden. Zu den in der FRWG behandelten Themenbereichen gehören die „Umsetzung der Gesichtserkennung auf nationaler Ebene“, „Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Gesichtserkennung und des Datenaustausches“ sowie „Entwicklungsschritte im Bereich der Gesichtserkennung“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908). Dort erlangte Informationen können „auch in die Weiterentwicklung nationaler Systeme einfließen“ (Bundestagsdrucksache 19/5954, Antwort zu Frage 4).
Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller erklären, ob dabei auch Clearview AI als mögliche Anwendung für Polizeibehörden vorgestellt wurde und Interpol dadurch für eine Anwendung geworben hat, die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur den Nutzungsbedingungen vieler Plattformen, sondern auch dem europäischen Datenschutz zuwiderläuft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie viele Lichtbilder sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im „Criminal Information System“ (ICIS) sowie in der „Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank“ bei Interpol gespeichert?
Welche weiteren Arbeitsdateien mit Gesichtsbildern hat Interpol eingerichtet (etwa zu „ausländischen Kämpfern“), wie viele Lichtbilder sind darin enthalten, und wie viele davon stammen von deutschen Behörden?
Inwiefern sind diese Arbeitsdateien nach Gesichtsbildern durchsuchbar?
Wie viele Abfragen von Gesichtsbildern („search only“, vgl. https://www.interpol.int/How-we-work/Forensics/Facial-Recognition) haben welche Bundesbehörden im Jahr 2019 in den einzelnen Dateien vorgenommen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die unter anderem von deutschen Behörden im „Criminal Information System“ (ICIS), in der „Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank“ sowie in einzelnen Arbeitsdateien gespeicherten Gesichtsbilder mit Dateien abgeglichen werden, die außerhalb der Interpol-Systeme bei privaten bzw. kommerziellen Anbietern wie Clearview AI gespeichert sind?
Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Projekt DTECH verarbeiteten Gesichtsbilder (bitte die in der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/8683 erwähnten „nationale[n] Behörden, regionale[n] Monitoring-Plattformen, Industrie und kommerzielle[n] OSINT“ aufführen), und wo werden diese bei Interpol gespeichert?
Gleicht Interpol diese Bilder lediglich auf möglicherweise existierende „Notices“ und „Diffusions“ ab?
Inwiefern werden auch von Deutschland über Interpol verteilte „Notices“ und „Diffusions“ bzw. im ICIS hinterlegte Personendaten mit den von „Industrie und kommerzielle[r] OSINT“ erhaltenen Gesichtsbildern abgeglichen?
Wird das Projekt DTECH auch genutzt, um über geolokalisierbare Nutzeraccounts in sozialen Medien den Standort unbekannter Personen zu ermitteln?
Erfolgt der Abgleich im Projekt DTECH auch mit Daten aus dem Projekt „Facial, Imaging, Recognition, Searching and Tracking“ (FIRST)?
Stammen die Gesichtsbilder im Projekt FIRST bzw. dem Projekt „Military to Law Enforcement exchange“ (MILEX) lediglich aus dem Niger (vgl. https://www.interpol.int/Crimes/Terrorism/Identifying-terrorist-suspects)?
Was ist der Bundesregierung über eine Nutzung von Diensten bzw. Anwendungen der Firma Clearview AI oder ähnlichen Anbietern durch Interpol bekannt?
Mit welchen Lichtbildern welcher eigenen Datenbanken hat Interpol die bei Clearview AI liegenden Lichtbilder abgeglichen?
Kann die Bundesregierung ermitteln, ob Interpol auch die vom BKA in das ICIS oder in die „Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank“ eingestellten Lichtbilder mit Anwendungen von Clearview AI verarbeitet hat?
Hat die Firma Clearview AI die 3 Milliarden Gesichtsbilder, die Medienberichten zufolge größtenteils aus sozialen Medien stammen (Bericht: „US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank“, www.heise.de vom 19. Januar 2020), aus Sicht der Bundesregierung rechtmäßig erlangt?
Wann könnte nach derzeitigem Zeitplan die deutsche fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung zur Frage erfolgen, ob qualitativ geeignete Lichtbilder, die von deutschen Strafverfolgungsbehörden derzeit im Interpol Criminal Information System für Fahndungsersuchen gespeichert sind, in die neue Gesichtserkennungsdatenbank des IPSG überführt und mit der Software „MorphoFace Investigate“ der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt werden dürfen (Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/370)?
Ab wann nutzt das Bundeskriminalamt (BKA) das neue Gesichtserkennungssystem bei der Polizeiorganisation Interpol?
Welchen Inhalt hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interpol-Generalsekretariat hierzu?
Welche Verfahren für die Verarbeitung möglicher Treffer („Potential Hit“-Meldung) und deren Verifizierung bei Interpol sowie im BKA wurden dabei festgelegt?
Wann wurde die Vereinbarung geschlossen, bzw. wann soll diese geschlossen werden?
Sofern eine Unterzeichnung noch aussteht, welche Gründe kann die Bundesregierung zu der Verzögerung mitteilen?
Wann soll die datenschutzrechtliche Prüfung der Vereinbarung erfolgen?
Sofern die Prüfung zur Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem BKA und Interpol seit 2018 weiter andauert, welche Gründe kann die Bundesregierung zu der Verzögerung mitteilen?
Wurden in der „Facial Recognition Working Group“ (FRWG) bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren vorgestellt oder behandelt, mit denen Gesichter aus dem Internet verarbeitet und/oder gespeichert werden können (Bundestagsdrucksache 19/5954, Antwort zu Frage 3), und falls ja, wer trug hierzu vor, und um welche Anwendungen handelte es sich?
Welche Fragen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Gesichtserkennung und des Datenaustausches wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der FRWG behandelt (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908)?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Firma Deloitte durchgeführte Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung der Ratsbeschlüsse zu Prüm fertiggestellt, und wo wurde diese bereits beraten (Bundestagsdrucksache 19/9407, Antwort zu Frage 2)?
Welche Vorschläge macht die Studie zur Erweiterung auf Gesichtserkennung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, den Abgleich von Gesichtsbildern und DNA-Profilen auch im Schengener Informationssystem (SIS II) zu implementieren, wo wurden entsprechende Vorschläge oder Studien bereits beraten (vgl. Kommissionsdokument COM(2020) 72 final vom 28. Februar 2020), und welche Empfehlungen wurden dabei ausgesprochen?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der bei Europol installierten „Video Analysis Solution“ (IVAS; vgl. „Europol Programming Document 2018 – 2020“ und „Consolidated Annual Activity Report 2018“), welche Daten werden damit durchsucht, und in welchem Umfang werden diese Werkzeuge bei Europol in den Jahren 2017, 2018 und 2019 durch deutsche Behörden genutzt?
Inwiefern verfügt das System über Fähigkeiten zur Gesichts-, Altersoder Geschlechtserkennung?
Mit welchen Funktionalitäten soll das IVAS weiterentwickelt werden?