Rolle der Abfallverbrennung für Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, Britta Haßelmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Um natürliche Ressourcen zu schonen und den Rohstoffverbrauch insgesamt zu senken, hat die Bundesregierung in ihrem Ressourceneffizienzprogramm das Ziel formuliert, die ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen (vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/progress_ ii_broschuere_bf.pdf). Die Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft sind in der Abfallhierarchie des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes definiert. Oberste Priorität haben Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling. Die Verbrennung von Abfällen steht erst an der vierten Stelle der Hierarchie.
In einer Kreislaufwirtschaft sollte die Abfallverbrennung nach geltender Rechtslage also auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden, damit nur die Abfälle verbrannt werden, für die es keine besseren Verwertungswege gibt. Die Realität in Deutschland spricht aber eine andere Sprache: Derzeit landen über 40 Prozent der Siedlungsabfälle in Müllverbrennungsanlagen oder werden als Ersatzbrennstoffe verbrannt. Auch Gewerbeabfälle werden zu großen Teilen verbrannt. Ein Grund dafür ist die unzureichende Getrennterfassung von Abfällen. Die Bioabfallverordnung wird nach wie vor nicht in allen Kommunen umgesetzt, die vorgeschriebene Trennung von Gewerbeabfällen wird nicht ausreichend kontrolliert (https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Kapazitaeten_der_thermischen_verwertung.pdf).
Mehr Recycling und weniger Müllverbrennung ist nach Ansicht der Fragestellenden die Maßgabe, wenn wir in unserer Gesellschaft den Rohstoffverbrauch deutlich senken und damit einen wirksamen Beitrag der Kreislaufwirtschaft zum Klimaschutz schaffen wollen. Um die Abfallverbrennung weiter zu reduzieren und mehr Wertstoffe in hochwertigen Stoffkreisläufen zu halten, muss nach Ansicht der Fragestellenden der Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen verbessert und ein ambitionierter Rahmen für das hochwertige Recycling von Siedlungs- und Gewerbeabfällen geschaffen werden. Das muss klare Designvorgaben für eine recyclingfreundliche Produktgestaltung ebenso umfassen wie eine hochwertige Getrenntsammlung von Abfällen oder verbindliche Zielvorgaben für den Einsatz von recycelten Stoffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Gewichtsmengen an Abfall wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 in Deutschland in Müllverbrennungsanlagen bzw. als Ersatzbrennstoffe verbrannt, und wie hat sich die Menge in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken aufschlüsseln)?
Welche Gewichtsmengen an Abfall wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Ersatzbrennstoff zum Zweck der Zementproduktion in Deutschland 2019 verbrannt, und wie hat sich die Menge in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
In wie vielen bzw. in welchen Zementwerken wird nach Kenntnis der Bundesregierung Abfall verbrannt (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Abfallverbrennung an der Abfallverwertung insgesamt?
Wie hoch ist in den jeweiligen Abfallströmen der Anteil der Abfälle, die in Müllverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoff-Kraftwerken verbrannt werden (bitte nach Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken sowie nach Gewerbeabfall, Restmüll, Sperrmüll, Altholz, Bioabfall, Verpackungsabfall, Altpapier und Alttextilien aufschlüsseln), und wie hat sich der Anteil in den letzten 20 Jahren verändert?
In welchem Umfang könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge der zu verbrennenden Abfälle reduziert werden, wenn etwa die Vorgaben zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen in der Gewerbeabfallverordnung oder die Verpflichtung zur getrennten Erfassung von Bioabfällen in der Bioabfallverordnung lückenlos vollzogen werden?
Welche Entwicklungen erwartet die Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren bei der Menge der zu verbrennenden Abfälle angesichts steigender Recyclingquoten im Verpackungsgesetz und in der neuen Outputbasierten Berechnung der Recyclingquoten für Siedlungsabfall im Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Hat sich die Bundesregierung über die in den Fragen 3 und 4 genannten abfallrechtlichen Regelungen hinaus messbare Ziele gesetzt, um die Menge der zu verbrennenden Abfälle zu reduzieren?
a) Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen?
b) Wenn nein, warum nicht, und inwieweit erachtet es die Bundesregierung als notwendig, die Menge der zu verbrennenden Abfälle zu reduzieren (bitte ausführlich begründen)?
Wie viele Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland betrieben, und welche Gesamtkapazität für die Verbrennung von Abfällen steht somit in Deutschland zur Verfügung?
Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Auslastung der Müllverbrennungsanlagen in Deutschland, und in welchem Umfang tragen nach Kenntnis der Bundesregierung Importe von Abfällen und Ersatzbrennstoffen zur Auslastung der Müllverbrennungsanlagen bei?
Welche Auswirkung hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine hohe oder niedrige Auslastung der Müllverbrennungskapazitäten auf das Recycling in Deutschland, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Recyclinganlagen den Betrieb einstellen mussten, weil keine Kapazitäten für die Verbrennung von Restfraktionen zur Verfügung standen?
Wie alt sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke in Deutschland, und wie viele der bestehenden Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke müssen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2030 modernisiert werden (bitte jeweils nach Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken aufschlüsseln)?
Strebt die Bundesregierung angesichts der Potenziale einer Getrenntsammlung von Gewerbe- und Bioabfall sowie der höheren Recyclingziele im Verpackungsgesetz zur Reduzierung der zu verbrennenden Abfallmenge einen Rückbau der Verbrennungskapazitäten in Deutschland an?
a) Wenn ja, welche konkreten Ziele und Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Welche Kapazitäten für die Verbrennung von Altholz stehen derzeit nach Kenntnis der Bunderegierung zur Verfügung, und um welchen Anteil lassen sich diese Kapazitäten innerhalb der nächsten zehn Jahre verringern, wenn die Maßgabe der Wiederverwendung von Altholz und Reduzierung der Verbrennung auf ein Minimum konsequent verfolgt wird?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für die Verbrennung von Abfall in den vergangenen 20 Jahren entwickelt, und welche Faktoren haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Preisentwicklung geführt?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein hoher oder niedriger Preis für die Verbrennung von Abfall für das Recycling in Deutschland?
Wie viel Energie (nach Wärme und Strom aufgeschlüsselt) wird durch die Müllverbrennung in Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken bereitgestellt, und wie hat sich die Energiemenge in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Treibhausgasausstoß aus Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken, und wie hat sich der Treibhausgasausstoß in den vergangenen 20 Jahren entwickelt, und welche Annahmen zu Emissionsfaktoren werden dabei von der Bundesregierung getroffen?
Welche Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Abfall wurden von Deutschland im Rahmen der internationalen Treibhausgas-Berichterstattung von Deutschland an die UN-Organisationen gemeldet (bitte für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)?
Von welcher künftigen jährlichen Entwicklung der Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Abfall geht die Bundesregierung in ihren Klimaszenarien bis 2050 aus, und welche Annahmen zu Emissionsfaktoren werden dabei von der Bundesregierung getroffen?
Plant die Bundesregierung eine Angleichung der zulässigen Emissionsgrenzwerte von Zementwerken und von Müllverbrennungsanlagen, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Treibhausgaseinsparungspotenzial durch Recycling von Abfällen und den Einsatz recycelter Materialien in neuen Produkten (bitte für die Stoffströme Stahl, Aluminium, Kupfer, Papier, Polyethylen [PE], Polyethylenterephthalat [PET] und Holz aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vorliegen, welche Studien sind geplant, um die Klimaschutzeffekte des Recyclings von Abfällen zu ermitteln?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umweltvorteil (CO2- und Ressourceneinsparungen) des Recyclings gegenüber der Abfallverbrennung?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vorliegen, welche Studien sind geplant, um die Klima- und Ressourcenschutzeffekte des Recyclings von Abfällen zu ermitteln?
Auf welchen wissenschaftlichen Annahmen beruht die Angabe von 20 g CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde bei der Abfallverbrennung in Anlage 9 des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz (Stand: 23. Oktober 2019)?
Auf welchen wissenschaftlichen Annahmen beruht der Primärenergiefaktor von 0,0 für Siedlungsabfälle, der in Anlage 4 Nummer 16 des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz (Stand :23. Oktober 2019) festgeschrieben wurde?
Wie begründet die Bundesregierung die Festlegung eines Primärenergiefaktors von 0,0 für Siedlungsabfälle angesichts der Tatsache, dass der Länderarbeitskreis Energiebilanz von einem fossilen Kohlenstoffanteil im Müll von 50 Prozent ausgeht (https://www.lak-energiebilanzen.de/glossar-2/#_Abfaelle)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – insbesondere durch die verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen – der Anteil der organischen Abfälle in den zu verbrennenden Siedlungsabfällen sinkt und somit ein deutlich höherer Primärenergiefaktor für Siedlungsabfälle angenommen werden muss (bitte ausführlich begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung, dass – anders als für andere Brennstoffe (vgl. § 22 Absatz 2 des Gesetzentwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz, Stand: 23. Oktober 2019) – für Siedlungsabfälle die Aufwendungen für die Herstellung der Brennstoffe, also die Vorbehandlung der Abfälle, nicht berücksichtigt wird, und welcher Primärenergiefaktor wäre nach Ansicht der Bundesregierung anzunehmen, wenn die Aufwendungen für die Herstellung sowie der fossile Anteil im Siedlungsabfall entsprechend bilanziert würden?
Wie bewertet die Bundesregierung Empfehlungen der EU-Kommission, dass die tatsächliche Nutzung eines stofflichen Anteils von Ersatzbrennstoffen als stoffliche Verwertung anerkannt werden sollte (vgl. https://ec.europa.eu/environment/waste/framework/pdf/guidance_doc.pdf), und wird die Bundesregierung ihre bisherige Position beibehalten, dass die energetische Verwertung und die Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen nicht als stoffliche Verwertung anerkannt werden (bitte begründen)?
Welche Gewichtsmengen an Schlacken aus der Abfallverbrennung sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 in Deutschland angefallen, und wie hat sich die Menge der anfallenden Schlacken in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Welche Gewichtsmengen an Filteraschen aus der Abfallverbrennung sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 in Deutschland angefallen, und wie hat sich die Menge der anfallenden Filteraschen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile an Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung, die im Straßen- und Dammbau eingesetzt, als Deponie-Ersatzbaustoffe verwendet, in Deponien der Deponieklassen I bis IV entsorgt oder in alten Bergwerken verfüllt werden, und wie haben sich die Anteile in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Deponierungskapazitäten für die Entsorgung von Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung in Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Furanen und Dioxinen?
a) Welche durchschnittliche Belastung mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Furanen und Dioxinen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung auf, die im Straßen- und Dammbau eingesetzt werden, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass (langfristige) Schäden an Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen werden können?
b) Welche durchschnittliche Belastung mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Furanen und Dioxinen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung auf, die als Deponie-Ersatzbaustoffe verwendet werden, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass (langfristige) Schäden an Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen werden können?
c) Welche durchschnittliche Belastung mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Furanen und Dioxinen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung auf, die in Deponien der Deponieklassen I bis IV entsorgt werden, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass (langfristige) Schäden an Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen werden können (bitte nach einzelnen Deponieklassen aufschlüsseln)?
d) Welche durchschnittliche Belastung mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Furanen und Dioxinen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Schlacken und Filteraschen aus der Abfallverbrennung auf, die in alten Bergwerken verfüllt werden, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass (langfristige) Schäden an Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen werden können?