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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Beteiligung von Bundeswehroffizieren an Gedenkfeiern an einem Wehrmachts-Denkmal auf Kreta

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1825527.03.2020

Mögliche Beteiligung von Bundeswehroffizieren an Gedenkfeiern an einem Wehrmachtsdenkmal auf Kreta

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Fragestunde in der 139. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2020 fragte der Abgeordnete Dr. André Hahn die Bundesregierung nach einer möglichen Beteiligung von Offizieren der Bundeswehr an Gedenkfeiern an dem 1941 von der Wehrmacht errichteten Denkmal bei Floria auf Kreta, das den Spruch „Gefallen für Großdeutschland“ trägt und mit Handgranaten attackierende Wehrmachtssoldaten zeigt.

Während diese Frage nicht beantwortet wurde, bestätigte die Bundesregierung, dass das Wehrmachtsdenkmal letztmalig im Jahr 2005 mit Genehmigung der Bundeswehr durch Reservisten der Bundeswehr gepflegt wurde. An Instandhaltung, Pflege und Gedenken seien seitdem keine aktiven Soldaten beteiligt gewesen. Dies erfolge ausschließlich durch ehemalige Angehörige sowie beispielsweise bei der jährlichen Kranzniederlegung durch den Bund Deutscher Pioniere e. V. (vgl. Plenarprotokoll 19/139, S. 17418).

Der Bund Deutscher Pioniere, ein Zusammenschluss u. a. von ehemaligen oder aktiven Angehörigen deutscher Pioniertruppenteile, berichtet auf seiner Homepage über eine Kranzniederlegung im Mai 2016 am Denkmal bei Floria (https://www.bdpi.org/kranz-des-bdpi-auf-dem-soldatenfriedhof-floria-kreta/). Dort ist eine Rede von Generalmajor a. D. Rainer Jung dokumentiert, die er laut Protokoll u. a. an „Herr General Bernhardt, Herr Oberst G., Herr Oberst Q.“ richtet und in der er – bezogen auf die Besatzung Kretas durch die Wehrmacht – an die „außergewöhnlichen Leistungen aller deutschen Soldaten in den verschiedenen Truppengattungen des Heeres“, ihre „beispielhaften Tugenden“ sowie an „den Missbrauch des Freiheitswillens der kretischen Bevölkerung durch die englische Aufwiegelung“ erinnert. Darüber berichtete die Tageszeitung „Neues Deutschland“ in ihrer Ausgabe vom 23. Januar 2020.

In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9607 wurde gefragt, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Personen hat, deren Gräber im Inland oder Ausland mit öffentlichen Mitteln gepflegt werden, die wegen Kriegsverbrechen oder anderen Gräueltaten während des Zweiten Weltkriegs verurteilt und hingerichtet wurden (Frage 20). Darauf antwortete die Bundesregierung, eine Übersicht über die Gräber solcher Personen liege der Bundesregierung nicht vor. Es sei jedoch bekannt, dass wegen Kriegsverbrechen zu Tode verurteilte Personen im Inland und Ausland teils auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet wurden.

In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2020 fragte der Abgeordnete Dr. André Hahn die Bundesregierung, welche wegen Kriegsverbrechen verurteilten Personen denn nach Kenntnis der Bundesregierung auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet seien, und um welche Kriegsgräberstätten es sich dabei handele (Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/16759).

Darauf antwortete die Bundesregierung, dass sie „über keine Übersicht im Sinne der Fragestellung“ verfüge. Die Antwort der Bundesregierung macht nach Ansicht der Fragesteller eine erneute Nachfrage in dieser Kleinen Anfrage erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Sind (bzw. wann waren) die in der Rede von Generalmajor a. D. Rainer Jung angesprochenen Offiziere Angehörige der Bundeswehr, und welche Funktion hatten sie zum Zeitpunkt der Kranzniederlegung?

2

Welche Verwendung haben sie aktuell in der Bundeswehr, der NATO oder dem Eurokorps?

3

Hält die Bundesregierung an ihrer Auskunft fest, an Gedenken an dem Wehrmachtsdenkmal bei Floria seien seit 2005 keine aktiven Soldaten beteiligt gewesen, und welche Angaben kann die Bundesregierung jetzt über die Beteiligung von (ggf. weiteren) Angehörigen der Bundeswehr an Gedenkveranstaltungen an dem Denkmal machen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr an einem Denkmal der Wehrmacht, das nach Ansicht der Fragesteller ganz in der militaristischen Tradition des NS-Regimes steht?

5

Sind Gedenkfeiern an dem Wehrmachtsdenkmal bei Floria auf Kreta mit dem Traditionsverständnis der Bundeswehr vereinbar, bzw. waren sie es im Mai 2016?

6

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Generalmajor a. D. Rainer Jung von den „außergewöhnlichen Leistungen“ der deutschen Soldaten auf Kreta und ihren „beispielhaften Tugenden“ angesichts der Erschießung zahlloser Zivilisten, der Deportation der jüdischen Einwohner Kretas in die Konzentrationslager und der Zerstörung ganzer Ortschaften durch die Wehrmacht?

7

Welche Gründe waren für die Bundeswehr ausschlaggebend, die Instandsetzung bzw. Pflege dieses Wehrmachtsdenkmals durch Reservisten 2005 zu genehmigen?

8

In welcher Höhe wurden öffentliche Mittel bzw. Mittel aus dem durch das Bundeswehr-Sozialwerk verwalteten Sondervermögen oder anderen Kapiteln des Bundeshaushaltes für die Instandsetzung bzw. Pflege des Wehrmachtsdenkmals bislang bereitgestellt?

9

Ist das Denkmal vor dem Hintergrund des aktuellen Traditionserlasses der Bundeswehr weiterhin erhaltungswürdig?

10

Welche anderen Denkmäler aus der NS-Zeit wurden oder werden mit Genehmigung oder Kenntnis der Bundeswehr durch aktive Soldaten oder Reservisten der Bundeswehr gepflegt (bitte konkret mit Zeitraum und dafür zur Verfügung gestellte Bundesmittel nennen)?

11

In welchem Umfang wurde die Teilnahme von aktiven oder ehemaligen Bundeswehrangehörigen an Gedenkfeiern am Wehrmachtsdenkmal bei Floria mit Bundesmitteln unterstützt (bitte detailliert mit zuständiger Bundesbehörde, Datum, Zweck und Höhe der Bundesmittel nennen)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über wegen Kriegsverbrechen verurteilte Personen, die auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet sind (bitte alle der Bundesregierung bekannten Namen nennen, ohne dass es bei der Beantwortung dieser Frage einer wie auch immer gearteten Übersicht bedarf)?

13

Um welche Kriegsgräberstätten handelt es sich dabei?

14

Warum, und auf welcher Rechtsgrundlage werden wegen Kriegsverbrechen verurteilte Personen auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet?

15

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um Personen zu identifizieren, die wegen Kriegsverbrechen verurteilt bzw. hingerichtet wurden und auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet sind?

Berlin, den 18. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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