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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Portobetrug durch sogenannte Reichsbürger

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/15143

Portobetrug durch sogenannte Reichsbürger

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sogenannte Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und die Gültigkeit ihrer Gesetze und gehen von der Fortexistenz des Deutschen Reiches aus. Einige Reichsbürger sehen sich aus diesem Gedankenkonstrukt heraus als Kriegsgefangene der Alliierten und beanspruchen daher unter Berufung auf die Haager Landkriegsordnung, dass ihre als „Kriegsgefangenenpost“ gekennzeichneten Briefe gebührenfrei zugestellt werden. Zwar sieht die Haager Landkriegsordnung tatsächlich eine solche gebührenfreie Zustellung von Kriegsgefangenenpost vor, allerdings nur, wenn dies über autorisierte Verbände abgewickelt wird. Für Deutschland sind ausschließlich der Internationale Suchdienst in Arolsen, der DRK Suchdienst, der Kirchliche Suchdienst, die Deutsche Dienststelle (WASt) in Berlin und der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge zum Versand und Empfang von Kriegsgefangenenpost berechtigt. „Als ‚Kriegsgefangenenpost‘ oder in ähnlicher Weise deklarierte Sendungen von anderen als den zulässigen Auskunftsstellen werden als unzureichend frankierte Sendungen behandelt, bei denen der Absender vorsätzlich und nachweislich das Entgelt nicht entrichten will. Hierfür wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 50 Euro zuzüglich Porto gegen den Absender oder Empfänger erhoben“, heißt es diesbezüglich auf der Website der Deutschen Post AG (https://www.deutschepost.de/de/f/frankierung/tipps-frankierung.html).

Unter Reichsbürgern gibt es zudem die Auffassung, dass Portotarife, die in einem Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Weltpostverein im Jahre 1875 sowie dem Reichspostgesetz von 1871 festgelegt wurden, weiterhin Gültigkeit hätten. Um diesen Bezug deutlich zu machen, vermerken die Absender auf Postkuverts, die sie in einigen Fällen mit Briefmarken im Wert von lediglich 4 Cent unterfrankiert haben, „Non domestic F.R.G.“ (Nicht innerstaatlich BRD) und schreiben die Postleitzahlen in eckigen Klammern (https://www.lz.de/owl/21521674_Die-Masche-der-Reichsbuerger-mit-der-4-Cent-Post.html; https://www.merkur.de/bayern/reichsbuerger-konfliktfaelle-haeufen-sich-6874455.html). Vor einigen Jahren gab es eine Reihe von Berichten in den Medien, wonach solche unterfrankierten oder als Kriegsgefangenenpost gekennzeichneten Briefe tatsächlich zugestellt wurden, ohne dass Nachporto gezahlt werden musste (https://www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/777726/bramscher-erhaelt-4-cent-post-wie-kann-das-denn#gallery&0&0&777726). Bei Polizeirazzien wurden zudem Anleitungen zum Portobetrug, Kriegsgefangenenpost-Aufkleber und Stempel sichergestellt (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/razzia-gegen-reichsbuerger-falsche-papiere-und-wirre-aussagen-1.3370481). Dass diese Praxis des systematischen Portobetrugs durch Reichsbürger fortbeseht, legt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragestellern eine ihnen vorliegende Postkarte einer zum Reichsbürgermilieu zählenden „Verfassungsinitiative“ (www.Verfassungsinitaitive.com), die einen „Arbeitskreis Verfassung und Justiz Abteilung öffentliche Dienste Deutschland“ als Absender nennt, nahe. Die gedruckte Kampagnenpostkarte ist als „D.R.K. – Postkarte“ und „Service des Prisoners de Guerre Kriegsgefangenenpost Gebührenfrei nach HLKO Art 16 R.F.A.“ gekennzeichnet und erreichte ihren Empfänger in Berlin unfrankiert, ohne dass Nachporto erhoben wurde.

Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bezüglich solcher Presseberichte zu Portobetrug durch Reichsbürger erklärte die Bundesregierung im Jahr 2017 lediglich, „keinen Einfluss auf den Inhalt von Pressemeldungen“ zu haben. Da sie keine Erhebungen zu Fällen von Portobetrug durchführe, habe sie keine Kenntnisse zu dem genannten Phänomen des gezielten Portobetrugs durch Reichsbürger (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13283). Da es sich bei der Deutschen Post AG um ein mehrheitlich auch nach ihrer Privatisierung im Staatsbesitz befindliches Unternehmen handelt und Sicherheitsbehörden des Bundes sich mit der Reichsbürgerszene befassen, sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Ansicht, dass die Bundesregierung in der Verantwortung steht, sich Kenntnisse über den genannten Sachverhalt anzueignen, um derartigen Portobetrug auf Kosten der Allgemeinheit zu unterbinden (https://www.tagesspiegel.de/politik/rechte-und-rechtsextreme-die-reichsbuerger-szene-waechst-weiter/24007636.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat sich die Bundesregierung seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13283 um Kenntnisse bezüglich des Phänomens systematischer Portobetrug durch Angehörige der Reichsbürgerszene und verwandter Gruppierungen unter Berufung auf die Haager Landkriegsordnung, auf ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Weltpostverein von 1875 und auf das Reichspostgesetz von 1871 bemüht, solche Erkenntnisse erlangt und entsprechende Erhebungen veranlasst?

Wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie diesbezüglich, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung in diesem Fall ihre Untätigkeit?

2

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Postsendungen, die von Personen aus dem Reichsbürgermilieu unter Verweis auf die Haager Landkriegsordnung, auf ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Weltpostverein von 1875 und auf das Reichspostgesetz von 1871 gar nicht frankiert oder unterfrankiert versendet wurden, nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller weiterhin von der Deutschen Post AG ohne Erhebung von Nachporto zugestellt werden?

3

Inwieweit sieht sich die Bundesregierung angesichts des Bundes als Mehrheitsanteileigner der Deutschen Post AG sowie aufgrund ihres Einsatzes gegen rechten Extremismus in der Verantwortung, gegen systematischen Portobetrug von Seiten der Reichsbürgerszene tätig zu werden, und welche Schritte im Einzelnen hat die Bundesregierung diesbezüglich eingeleitet oder gedenkt sie noch einzuleiten?

4

Inwieweit, wann, an welcher Stelle, und in welchem Zusammenhang wurde der Portobetrug aus der Reichsbürgerszene in Veröffentlichungen des Bundes thematisiert?

5

Welcher Schaden entsteht der Deutschen Post AG nach Kenntnis der Bundesregierung durch fälschlicherweise als Kriegsgefangenenpost gekennzeichnete und nichtfrankierte oder unter Verweis auf ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Weltpostverein von 1875 und auf das Reichspostgesetz von 1871 stark unterfrankierte Postsendungen?

6

In wie vielen Fällen erhob die Deutsche Post AG nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren den Pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 50 Euro zuzüglich Porto bei fälschlich als Kriegsgefangenenpost oder dergleichen deklarierten Postsendungen (https://www.deutschepost.de/de/f/frankierung/tipps-frankierung.html)?

7

Inwieweit hält die Bundesregierung die Einweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Post AG zum Umgang mit fälschlich als Kriegsgefangenenpost oder dergleichen deklarierten und damit nicht- oder unterfrankierten Sendungen (https://www.deutschepost.de/de/f/frankierung/tipps-frankierung.html) für ausreichend?

Berlin, den 24. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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