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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einführung des Europäischen Reiseinformations- und genehmigungssystems (ETIAS)

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1833901.04.2020

Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 5. September 2018 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) angenommen. Damit sollen Personen, „die möglicherweise eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen“ erkannt werden „bevor sie die Europäische Union erreichen“. Als Ziele werden die Verhinderung von „illegaler Einwanderung“ und der Schutz der „öffentlichen Gesundheit“ genannt ("Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS): Rat nimmt Verordnung an“, Rat der EU, Pressemitteilung vom 5. September 2018).

Das ETIAS ergänzt das Visumsinformationssystem (VIS), in dem die Europäische Union verschiedene Informationen zu den Antragstellerinnen und Antragstellern sammelt, darunter auch biometrische Daten. In dem noch zu errichtenden Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem müssen auch von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, entsprechende Angaben machen. Eine Abgabe der im ETIAS erforderlichen Daten und eine spätestens 96 Stunden nach Einreichung des Antrags erteilte Reisegenehmigung bedeutet aber kein „automatisches Recht auf Einreise oder Aufenthalt“. Über eine endgültige Reiseerlaubnis oder Reiseversagung entscheidet das zuständige Personal an einer EU-Außengrenze.

Alle Reisenden aus Drittstaaten werden im Rahmen des ETIAS vor ihrer Reise mit dem ETIAS-Zentralsystem, dem SIS II, dem VIS, dem geplanten Einreise-/ Ausreisesystem (EES), mit Eurodac, Europol-Daten sowie den Interpol-Datenbanken für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) und zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN) abgeglichen (Verordnungen (EU) 2018/1240 sowie 2018/1241). Ergeben sich bei der ETIAS-Zentralstelle Treffer in bestimmten Ausschreibungskategorien, wird die Reisegenehmigung verweigert. Ein weiterer Abgleich erfolgt mit einer „ETIAS-Überwachungsliste“ sowie dynamisch angepassten „spezifischen Risikoindikatoren“.

Im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ hat die EU-Kommission an einer Vorabbefragung der Reisenden durch einen Avatar geforscht. Mit Technologien zur Täuschungserkennung anhand von Mimik und Gestik soll erkannt werden, ob die Befragten falsche Angaben machen. Ergeben sich durch diesen Lügendetektor Auffälligkeiten, müssen die Reisenden eine weitere Grenzkontrolle durch Grenzbeamtinnen und Grenzbeamte erdulden.

Nach derzeitigen Plänen sollen die Reisenden für einen Antrag im ETIAS eine Reisegenehmigungsgebühr von 7 Euro zahlen. Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer müssen vor dem Einsteigen der Passagiere überprüfen, ob Drittstaatsangehörige im Besitz einer gülitgen Reisegenehmigung sind. Ab drei Jahren nach der Aufnahme des Betriebs von ETIAS soll die Regelung auch in Autobussen gelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung zur Umsetzung der Interoperabilitäts-Verordnungen sowie der ETIAS-Verordnung und der Verordnung für ein Einreise-/Ausreisesystem, und welche davon werden von der EU-Kommission übernommen (bitte auch die nach gegenwärtigem Stand anvisierten Gesamtkosten darstellen)?

2

Wann soll die Verordnung zur Einrichtung des ETIAS nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand in Kraft treten?

a) Nach welchem Zeitraum soll die Umsetzung der ETIAS-Verordnung obligatorisch sein (sofern nach derzeitigem Stand ein abgestuftes Verfahren geplant ist, dieses bitte skizzieren)?

b) Sind zur Umsetzung der ETIAS-Verordnung Übergangsphasen geplant, und inwiefern sind diese verlängerbar?

3

Ab wann wird die Bundesregierung nach derzeitigem Stand damit beginnen, Reisende über das Erfordernis einer ETIAS-Reisegenehmigung zum Übertritt einer EU-Außengrenze zu informieren?

a) Ab wann soll dieses Erfordernis dann tatsächlich gelten?

b) Ab wann soll dieses Erfordernis schließlich in Deutschland für Autobusse ausgeweitet werden?

c) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, eine ETIAS-Reisegenehmigung auch während eines Aufenthalts im Schengen-Raum zu beantragen, um eine bestehende Reiserlaubnis zu verlängern?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außer Familienangehörigen eines Unionsbürgers, Visumspflichtigen und anerkannten Geflüchteten sowie dessen Angehörige Reisende, die von der Anforderung einer ETIAS-Reisegenehmigung ausgenommen sind?

5

Über welche Webseite soll eine ETIAS-Reisegenehmigung nach derzeitigem Stand beantragt werden können?

6

Inwiefern soll unter dieser Webseite auch die Vorabbefragung mithilfe eines Avatars erfolgen?

7

An welchen Forschungsmaßnahmen zur Biometrie-basierten „Täuschungserkennung“ von Personen haben sich welche Bundesbehörden bislang beteiligt?

a) Wer nahm an den Forschungen teil, und wer darf die entwickelten Systeme vermarkten?

b) Welche Informationen kann die Bundesregierung zur Genauigkeit der Systeme mitteilen, und wie fehleranfällig sind diese?

8

Inwiefern ist der in der Antwort auf die Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/13890 skizzierte Zeitplan für das „Go-live“ neuer Informationssysteme außer dem ETIAS weiterhin aktuell, bzw. welche Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/15608, Antworten zu den Fragen 3 und 4)?

9

Welche Rechtssetzungsverfahren sorgen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls für Verzögerungen oder Interdependenzen?

10

Wie viele Rechtsakte müssen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen Verordnungen zu Interoperabilität auf EU-Ebene geändert bzw. neu erlassen werden, und um welche handelt es sich dabei?

11

Welche deutschen Verordnungen müssen nach derzeitigem Stand für die Umsetzung der EU-Interoperabilitäts-Verordnungen geändert bzw. neu erlassen werden?

12

Welche Fortschritte oder Verzögerungen sind der Bundesregierung zur Einrichtung der ETIAS-Zentralstelle bei der Grenzagentur Frontex bekannt?

a) Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan zur Aufstellung einer „ETIAS-Überwachungsliste“ bekannt, und welche Daten sollen dort enthalten sein?

b) Inwiefern hat die EU-Grenzagentur Frontex bereits mit der Erarbeitung von „spezifischen Risikoindikatoren“ begonnen oder hierzu Vorschläge gemacht?

13

Wie sollen die in der Verordnung (EU) 2018/1240 vorgesehenen automatisierten Abfragen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestaltet werden, bzw. welche Vorschläge macht sie hierzu auf Ratsebene (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 20)?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern die Regierung in Großbritannien mitgeteilt hat, auf welche Weise und in welchem Zeitraum sie den Durchführungsbeschluss des Rates zur Festlegung einer Empfehlung zur Beseitigung der 2017 bei der Evaluierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich des Schengener Informationssystems (SIS II) umsetzen will, um die dort festgestellten „schwerwiegenden Mängel“ zu beheben (Ratsdokument 6554/20)?

15

Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass britische Kopien des SIS II und damit auch Informationen zu Personen, die von deutschen Behörden ausgeschrieben waren oder sind, in den Räumen von privaten IT-Dienstleistern, die von der britischen Regierung mit dem Betrieb des SIS II und anderer, angeschlossener Datenbanken beauftragt sind, gespiegelt werden (https://twitter.com/NikolajNielsen/status/1203944161961021440)?

16

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne auf EU-Ebene weiterverfolgt, dass die Regierungen des Westbalkans eine biometrische Datenbank für Geflüchtete aufbauen, die auf der Datenbank Eurodac basiert, in der die EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke von Asylsuchenden verarbeiten (Ratsdokument 5754/20), und inwiefern gibt es Überlegungen, dass die beiden Fingerabdrucksysteme nach einem etwaigen EU-Beitritt zusammengelegt werden?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Datensätze mit biometrischen und biographischen Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Namen, Adressen) das von der EU-Kommission geplante „Common Identity Repository“ (CIR) nach derzeitigem Stand enthalten und in welchem Umfang dies EU-Angehörige betreffen wird („EU pushes to link tracking databases“, www.politico.eu vom 15. April 2019)?

Berlin, den 18. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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