BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1841706.04.2020

Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) gehört zu einer Reihe von Plattformen, auf denen sich Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern mit geheimdienstlicher und polizeilicher Befugnis austauschen. Das GETZ ist hierbei der „Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus sowie der Spionageabwehr einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte“ gewidmet (www.verfassungsschutz.de).

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist vor allem die institutionalisierte Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Geheimdiensten hochproblematisch, weil sie die verfassungsrechtlich gebotene Trennung dieser Behörden unterminiert. Eine eigene Rechtsgrundlage für derlei Gemeinsame Zentren gibt es nicht, und damit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch keine normierten Kontrollmöglichkeiten für Öffentlichkeit und Parlamente.

Zur praktischen Arbeit dieser Behörden gibt es nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller kaum Informationen. Es gibt keinen regelmäßigen Tätigkeitsbericht. Somit gibt es auch keine belastbaren Hinweise auf die Effizienz dieser Zentren. In Bezug auf das GETZ ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu konstatieren, dass es die rechtsextremen Terroranschläge der letzten Monate offensichtlich nicht verhindert hat.

Ohnehin halten sie es für problematisch, in einem einzigen Zentrum gleichermaßen praktisch alle sogenannten Extremismusphänome bzw. Terrorismusphänome zu behandeln. Dies halten sie für einen Ausdruck eines unwissenschaftlichen, ja schädlichen, „Extremismus“-Ansatzes, der Neofaschismus und Rassismus mit radikal linken Gesellschaftsentwürfen auf eine Stufe stellen will.

Davon abgesehen können die Fragestellerinnen und Fragesteller nicht ansatzweise eine „linksterroristische“ Gefährdung in Deutschland feststellen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/17240 hervorgeht, hat sich das GETZ stattdessen unter anderem mit kritischer Plakatkunst beschäftigt, in Form eines sogenannten Adbustings, das Bundeswehrplakate kritisch umgestaltet. Die Kapazitäten der Sicherheitsbehörden wären aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besser für den Kampf gegen Neonazis verwendet.

Sofern jene Fragen, die sich auf das Jahr 2019 beziehen, mangels vollständiger Statistiken nicht fristgerecht beantwortet werden können, wird darum gebeten, die Antworten auf den Zeitraum der letzten zwölf ausgewerteten Monate zu beziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie wird der Doppelbegriff „Linksextremismus/-terrorismus“ bei der Arbeit des GETZ definiert? Ist er so zu verstehen, dass nur solche „extremistischen“ Bestrebungen gemeint sind, bei denen von Seiten aller, oder einzelner, Sicherheitsbehörden angenommen wird, sie drückten sich auch in Form von Terrorismus aus?

2

Ist, sofern auch nichtgewaltförmige bzw. nichtgewaltorientierte Bestrebungen eine Rolle im GETZ spielen, ihre Behandlung im GETZ auf solche, die für „extremistisch“ gehalten werden, beschränkt, oder kann sie sich auch auf nichtextremistische beziehen, und wenn letzteres, warum?

3

Wie ist es zu verstehen, dass die Bundesregierung von einem „GETZ-L“ spricht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17240)? Stellt dieses eine eigenständige Struktur innerhalb des GETZ dar, und wenn ja, gibt es auch ein GETZ-R, GETZ-A und GETZ S/P?

4

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine reale Terrorgefahr von links?

5

Hat sich der Tagungsrhythmus der verschiedenen Arbeitsgruppen im GETZ gegenüber der Darstellung in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/14830 verändert (falls ja, bitte darstellen)?

6

Womit befassen sich die einzelnen Arbeitsgruppen des GETZ, was ist Gegenstand ihrer Arbeit, und wer hat den Vorsitz bzw. leitet die Geschäftsführung (bitte für jede Arbeitsgruppe einzeln darstellen)?

7

Wer hat Zugriff auf die bei den AG-Sitzungen erstellten Protokolle? Werden diese in Dateiform abgespeichert, sodass sie nach Stichworten ausgelesen werden können? Inwiefern haben Datenschutzbeauftragte bzw. parlamentarische Kontrollgremien in Bund und Ländern Einsichtsrechte in die Protokolle?

8

Welche Punkte standen im Jahr 2019 jeweils auf den Tagesordnungen der Lagebesprechungen zu den jeweiligen Phänomenbereichen?

a) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Lagebesprechung im Schnitt (bitte nach Phänomenbereich aufgliedern)?

b) Inwiefern nehmen an den Lagebesprechungen, die sich mit Vorgängen oder Sachverhalten aus dem Phänomenbereich „Linksextremismus/-terrorismus“ beschäftigen, dieselben Behördenmitarbeiter teil, die sich auch mit Sachverhalten aus anderen Phänomenbereichen beschäftigen, bzw. inwiefern werden jeweils unterschiedliche Mitarbeiter mit den unterschiedlichen Phänomenbereichen betraut?

9

Wie oft und an welchen Daten kam die AG Gefährdungsbewertung im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)?

a) Werden die unterschiedlichen Phänomenbereiche jeweils in getrennten Sitzungen der AG Gefährdungsbewertung behandelt, oder in einer gemeinsamen Sitzung, und sind für die unterschiedlichen Phänomenbereiche je unterschiedliche oder dieselben Behördenmitarbeiter zuständig? Wie viele AG-Sitzungen widmeten sich jeweils welchen Phänomenbereichen (bitte mit Datumsangabe)?

b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG im Schnitt (bitte ggf. nach unterschiedlichen Phänomenbereichen bzw. Lagebildern darstellen)?

c) Wie viele Gefährdungsbewertungen aus den unterschiedlichen Phänomenbereichen wurden dabei erstellt bzw. fortgeschrieben?

10

Wie oft, und an welchen Daten, kam die AG Operativer Informationsaustausch im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)?

a) Werden die unterschiedlichen Phänomenbereiche jeweils in getrennten Sitzungen der AG Operativer Informationsaustausch behandelt oder in einer gemeinsamen Sitzung, und sind für die unterschiedlichen Phänomenbereiche je unterschiedliche oder dieselben Behördenmitarbeiter zuständig? Wie viele AG-Sitzungen widmeten sich jeweils welchen Phänomenbereichen (bitte mit Datumsangabe)?

b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG im Schnitt, und welche Punkte wurden 2019 besprochen (bitte nach unterschiedlichen Phänomenbereichen darstellen)?

c) Wie viele operative Maßnahmen wurden dabei abgestimmt (bitte nach Phänomenbereichen gliedern)?

11

Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Fallanalyse im Jahr 2019 zusammen (bitte den jeweiligen Anlass nennen)?

a) Wie viele fallbezogene Einzelfragen und Analysen wurden dabei behandelt, erstellt bzw. abgestimmt (bitte nach Phänomenbereichen gliedern)?

b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG im Schnitt (bitte ggf. nach unterschiedlichen Phänomenbereichen darstellen)?

12

Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Analyse im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)?

a) Wie viele Grundlagenprojekte sowie phänomenspezifische Workshops wurden 2019 geplant bzw. durchgeführt (bitte jeweils Thema nennen und nach Phänomenbereichen darstellen)?

b) Was waren die Ergebnisse der Projekte bzw. Workshops, und inwiefern sind diese öffentlich zugänglich?

13

Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Organisationsverbote im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils Anlass nennen)?

a) Welche Rolle spielte diese AG bei der Vorbereitung der im Jahr 2019 und der ersten Monate 2020 ausgesprochenen Organisationsverbote gegen rechtsextreme Organisationen (bitte nach verbotenen Organisationen aufgliedern und angeben, seit wann sich die AG mit den jeweiligen Vorgängen beschäftigte)?

b) Zu wie vielen Organisationen wurden Informationen zur Vorbereitung bzw. Durchführung von Verbotsmaßnahmen zusammengeführt (bitte nach Phänomenbereichen aufgliedern), und zu wie vielen regionalen Organisationen gab es Beratungen der zuständigen Landesbehörden?

14

Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Personenpotenziale im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)? Über wie viele Personen bzw. Strukturen aus den je unterschiedlichen Phänomenbereichen wurden hierbei Informationen ausgetauscht?

15

Welche Behörden nehmen grundsätzlich an allen Sitzungen der diversen AGs teil (bitte pro AG aufgliedern)?

16

An wie vielen und welchen Sitzungen der AGs haben die Bundesanwaltschaft, der BND, Europol und das Zollkriminalamt teilgenommen?

17

Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der zeitliche und personelle Arbeitsaufwand, den a) das GETZ und b) die Bundesbehörden im GETZ für Personen, Organisationen oder Sachverhalte der je unterschiedlichen Phänomenbereiche aufwenden, bilanzieren?

18

Welche Funktion hat die Präsenz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im GETZ, und inwiefern leistet das BAMF Beiträge zur Bekämpfung der je unterschiedlichen Phänomenbereiche? Wie viele Asylsuchende hat das BAMF in der Vergangenheit als (vermeintliche) Extremisten oder Terrorverdächtige im GETZ besprechen lassen (bitte den unterschiedlichen Phänomenbereichen zuordnen)? Wie viele Fälle hat das BAMF-Sicherheitsreferat 2018, 2019 mit Bezug auf die Phänomenbereiche R, L, A, S/P jeweils gemeldet?

19

Welche Sachverhalte der Aktionsform Adbusting (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/16887) wurden im GETZ-L eingebracht (bitte jeweils Anlass, Inhalt, Ort und Datum des Sachverhalts benennen)?

a) Welche Behörde hatte den Sachverhalt eingebracht?

b) Welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen?

c) Wurde die Aktionsform als Linksextremismus oder Linksterrorismus gewertet, und wenn ja, warum, wenn nein, warum wird dann im GETZ über das Verändern bzw. Kleben von Plakaten gesprochen?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Amtsgericht Berlin (https://taz.de/Gerichtsverfahren-in-Berlin/!5628524/) ein Verfahren wegen Adbusting in der Vergangenheit eingestellt hat, und wenn ja, teilt sie die Auffassung der Fragesteller, dass es angesichts der realen neofaschistischen Bedrohung nicht angemessen ist, wenn im GETZ über gewaltfreie, linksmotivierte Plakatkunst diskutiert wird (bitte begründen)?

21

Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Tätigkeit der Gemeinsamen Zentren transparenter gestaltet wird, etwa in Form von Tätigkeitsberichten und der Verbesserung parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten, und wenn ja, inwiefern will sie zumindest die Tätigkeit der Bundesbehörden in diesen Zentren transparenter und kontrollierbarer gestalten?

Berlin, den 24. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen