Bundeswehreinsatz in Mali
der Abgeordneten Christine Buchholz, Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 18. März 2020 verabschiedete die Bundesregierung einen Bericht „zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel“ (im Weiteren „Lagebericht Mali“ genannt), den sie daraufhin den Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat zukommen lassen. Sieben Jahre nach Beginn des Bundeswehreinsatzes in Mali ist dies der erste umfassende diesbezügliche Bericht der Bundesregierung, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Mit ihm bereitet die Bundesregierung die Debatten im Deutschen Bundestag über die abermalige Verlängerung der Bundeswehreinsätze in Mali und der Sahel-Zone vor. Unter anderem wird für das militärische Ausbildungsprogramm EUTM MALI die umfassende Ausweitung des Einsatzgebietes der Bundeswehr auf das gesamte Territorium Malis sowie der Sahel-Zone von Mauretanien bis zum Tschad angekündigt.
Aus Sicht der Fragestellenden lässt der Lagebericht Mali zahlreiche Fragen offen und enthält zudem Widersprüche.
- Im Lagebericht Mali wird zum Ausdruck gebracht, dass sich die Sicherheitslage seit Beginn des internationalen Militäreinsatzes in jeder Hinsicht verschlechtert hat. Konflikte um Ressourcen würden „zunehmend gewaltsam ausgetragen“. „Seit 2016 sind Dschihadisten erstarkt“, „terroristische Gruppen“ hätten „ihren Aktionsradius erheblich ausgeweitet“. Die „Zahl an Opfern nimmt stetig zu“, der „Friedensprozess stockt“. Parallel dazu haben „traditionelle Konfliktlösungsmechanismen zwischen Ethnien“ an „Bindungskraft verloren“. Die „Bildung von lokalen bewaffneten Selbstverteidigungsmilizen steigert das Gewaltpotenzial.“ (alle Zitate aus Lagebericht Mali, Seiten 1 und 5). Obgleich diese Entwicklung nach Auffassung der Fragestellenden im diametralen Widerspruch zu den in den Mandaten formulierten Zielsetzungen hinter den Bundeswehreinsätzen im Rahmen von EUTM MALI und der UN-Militärmission MINUSMA steht, werden diese in dem Bericht nicht hinterfragt. Vielmehr heißt es ohne weitere Begründung, „substanzielle Bundeswehrkontingente“ für MINUSMA und EUTM MALI trügen „zur Verbesserung von Sicherheit und Stabilität in Mali und der Sahel-Region“ bei (Lagebericht Mali, S. 2).
- Im Lagebericht Mali kündigt die Bundesregierung an, die malische Regierung „verstärkt an ihrem Bekenntnis zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier [zu] messen“ (ebd., S. 4). Diese Ankündigung wird nicht begründet. Tatsächlich hat sich die malische Regierung bislang stets zum Friedensabkommen von Algier aus dem Jahr 2015 bekannt. Derlagebericht Mali stellt nach Ansicht der Fragestellenden trotz reichlicher Erfahrung mit dem fünf Jahre alten Abkommen von Algier an keiner Stelle die Frage nach den Defiziten des Abkommens selbst, die seiner mangelhaften Umsetzung zugrunde liegen. Einer der unerwünschten Effekte ist die Vervielfachung der bewaffneten Gruppen, die seit langem zu beobachten ist. Denn infolge des Zuschnitts des Abkommens von Algier lohne es sich, „bewaffnet zu sein, denn nur Bewaffneten steht in Aussicht, nach einem Entwaffnungsprozess einen Job bei den Sicherheitskräften zu erhalten und auch bei der Einrichtung neuer politischer Regionalstrukturen Berücksichtigung zu finden“ (siehe: Charlotte Wiedemann, „Viel Militär, weniger Sicherheit“, Heinrich-Böll-Stiftung, Januar 2018). Der Lagebericht Mali notiert dementsprechend, dass „die tatsächliche Zahl der 2012/13 aktiven Kämpfer im niedrigen vierstelligen Bereich gelegen haben dürfte“, sich mittlerweile aber etwa 76 000 Personen im Rahmen des Entwaffnungs- und Eingliederungsprozesses (DDR) als ehemalige Kämpfer registriert haben (Lagebericht Mali, S. 9). Er gibt dafür aber keinerlei Erklärung und stellt auch keine Verbindung zum Abkommen von Algier her.
- Im Lagebericht Mali behauptet die Bundesregierung, die „internationalen Ausbildungs- und Ausstattungsanstrengungen für malische Sicherheits- und Streitkräfte“ seien „effektiver auszugestalten“ (Lagebericht Mali, Seite 4), ohne zu erklären, in welcher Hinsicht die bisherigen Ausbildungsanstrengungen ineffektiv waren. In keiner Unterrichtung des Parlaments oder in anderen Verlautbarungen der Bundesregierung wurde bislang die Ineffizienz der militärischen Ausbildung eingeräumt. Auch wird ein von VN-Generalsekretär (VN = Vereinte Nationen) António Guterres am 30. Dezember 2019 vorgeschlagener Anpassungsplan für das militärische Vorgehen der Mission MINUSMA positiv aufgegriffen, ohne irgendeine Auskunft darüber zu geben, in welcher Weise das bisherige Vorgehen als ineffizient oder sonst wie defizitär angesehen wird.
- Der Lagebericht Mali identifiziert die „Volksferne der Machteliten“ als eines der Kernprobleme in Mali. Die angekündigte Stärkung und Ausweitung von militärischer Ausbildung und Ausstattung der Streitkräfte und Polizei ist aus Sicht der Fragestellenden geeignet, dieses Problem zu verschärfen.
- Der Lagebericht hebt zu Recht die humanitäre Krise „durch Vertreibung, Flucht und Unsicherheit in Mali“ hervor. Seit Jahresbeginn 2019 habe sich diese humanitäre Krise weiter verschärft, überdies komme der „Kampf gegen die Straflosigkeit von auch schwersten Menschenrechtsverletzungen (…) nur langsam voran“ (Lagebericht Mali, S. 7). Der Bericht lässt nach Meinung der Fragestellenden eine konkrete Bilanz über Ursachen und Urheber vermissen. Auch wird nirgends diskutiert, wie sich die internationale militärische Präsenz diesbezüglich auswirkt. Während Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit im Lagebericht Mali zum Teil sehr konkret bemessen werden, so die Steigerung des Steueraufkommens von unterstützten Kommunen um durchschnittlich 52 Prozent zwischen 2014 und 2017, oder die Erschließung von über 50 000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Bewässerungsprogramme in den Jahren 2014 bis 2018 (siehe Lagebericht Mali, S. 13), fehlen solche wirkungsbasierten Angaben für die militärischen Einsätze gänzlich. Selbst die Zahl der militärischen Angriffe auf EUTM MALI oder MINUSMA oder der getöteten MINUSMA-Soldaten bleibt unerwähnt, ebenso die entstandenen Konflikte zwischen internationalen Truppen und Teilen der malischen Zivilbevölkerung. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die malische Führung Kritik „teilweise auf die internationale Präsenz“ ablenke (Lagebericht Mali, S. 8). Warum sie damit nach Ansicht der Fragestellenden Erfolg haben kann, wird im Lagebericht Mali nicht hinterfragt.
- Der Lagebericht Mali wurde zu einem Zeitpunkt im Kabinett vorgestellt und beschlossen, als in Deutschland bereits Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie durchgeführt worden sind. Im Bericht spiegelt sich dies nicht wider. Etwaige Maßnahmen zum Schutz der entsandten Soldatinnen und Soldaten sowie jener, die mit ihnen in Kontakt stehen, werden nicht erwähnt.
- Im Lagebericht Mali behauptet die Bundesregierung, „auch dank MINUSMA“ sei es ab 2017 zu keinen Kampfhandlungen zwischen Unterzeichnern des Abkommens von Algier gekommen. Im Jahr 2019 kam es aber dann doch „wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen CMA und Plateforme-nahen Milizen im Norden“, also eben jenen Unterzeichnern. „Hauptursache war die Konkurrenz um lokale und regionale Einflusssphären“ (Lagebericht Mali, Seite 9). Da diese Konkurrenz auch schon vor 2019 bestanden hat, wirft dies nach Ansicht der Fragestellenden die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der MINUSMA auf, sowie dem Sinn ihres Fortbestehens seit 2019.
- Im Lagebericht Mali wird der „Inklusive Nationale Dialog“ der neuen malischen Regierung unter Premierminister Boubou Cissé gelobt. Einer der Punkte der im Rahmen des Dialogs im Dezember 2019 beschlossenen Resolution sieht die Aufnahme von Verhandlungen mit den Anführern der wichtigsten dschihadistischen Formationen, namentlich Amadou Koufa und Iyad Ag Ghali vor, „um den Frieden nach Mali zu bringen“ (siehe https://www.aa.com.tr/fr/afrique/mali-le-dialogue-national-inclusif-débouche-sur-quatre-résolutions/1681188). Im Lagebericht Mali werden verschiedene Beschlüsse im Rahmen des „Inklusiven Dialogs“ aufgeführt, doch dieser Punkt, die beschlossene Aufnahme von Friedensverhandlungen mit dschihadistisch eingestuften Gruppierungen, bleibt unerwähnt. Dabei hat sich auch Präsident Ibrahim Boubacar Keïta in der Folge explizit für Verhandlungen mit Rebellen ausgesprochen, die nicht das Abkommen von Algier unterzeichnet haben (laut KNA-Meldung vom 11. Februar 2020). Iyad Ag Ghali hat ebenfalls seine Verhandlungsbereitschaft erklärt, unter der Voraussetzung des Abzuges der internationalen Truppen (laut Jeune Afrique, 9. März 2020) – ein Szenario analog demjenigen in Afghanistan, wo der Abzugsbeschluss der USA Teil des im Februar 2020 bilateral mit den Taliban unterzeichneten Abkommens ist. Für Mali hat die Bundesregierung die Möglichkeit von diesbezüglichen Verhandlungen bislang stets ausgeschlossen, etwa in ihrer Antwort zu den Fragen 35 bis 35b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038. Auch ist im Lagebericht Mali diese Möglichkeit nicht einmal angedacht, obgleich er Wochen nach der Erklärung des malischen Präsidenten im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Stattdessen ist in diesem Bericht ausschließlich von Verstärkung und Ausweitung deutscher und europäischer militärischer Anstrengungen die Rede. Insbesondere werden weitere Länder der Sahel-Zone in die Planung miteinbezogen. Nach Niger hat die Bundesregierung bereits im Rahmen der „Mission Gazelle“ bewaffnete deutsche Soldaten entsandt, ohne ein Mandat durch den Deutschen Bundestag einzuholen. Dies, obgleich sich in Niger wie in Mali die Sicherheitslage verschlechtert hat und die militärischen Konflikte an Schärfe gewonnen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen50
Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden im Einsatz im Rahmen des Mandates MINUSMA getötet oder verwundet (bitte nach Truppenteil, Todesursache bzw. Ursache und Art der Verwundung, Jahr und Einsatzort auflisten)?
Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden im Einsatz im Rahmen des Mandates EUTM MALI getötet oder verwundet (bitte nach Truppenteil, Todesursache bzw. Ursache und Art der Verwundung, Jahr und Einsatzort auflisten)?
An bzw. von welchen einsatzrelevanten Vorfällen (Anschläge, Gefechte, Angriffe durch Sprengfallen etc.) waren Angehörige der Bundeswehr im Rahmen der Mandate EUTM MALI und MINUSMA beteiligt bzw. betroffen (bitte nach Vorfall, Ort, Datum auflisten)?
Wie viele Soldaten anderer Truppenstellerstaaten wurden wo im Einsatz für MINUSMA oder EUTM MALI nach Kenntnis der Bundesregierung getötet (bitte nach Jahr, betroffenem Staat, Einsatzort auflisten)?
Wie viele Soldaten der malischen Streitkräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der internationalen Militärintervention im Januar 2013 bei Gefechten oder durch Anschläge getötet (bitte nach Jahren auflisten, ggf. auch Schätzwerte)?
Wie viele französische Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operationen Serval und Barkhane getötet (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Kombattanten aufständischer Milizen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der internationalen Militäroperationen im Bündnis mit den malischen Streitkräften festgenommen, und wie viele wurden getötet (bitte nach Jahren auflisten, ggf. auch Schätzwerte)?
Wie viele Zivilisten wurden seit Beginn der internationalen Militäroperationen in Mali nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen militärischer Operationen durch die malischen oder internationalen Streitkräfte getötet (bitte nach Jahren, Vorfall und Urhebern auflisten, ggf. auch Schätzwerte)?
Wie viele Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 durch Terroranschläge und bei ethnisch geprägten Auseinandersetzungen in den verschiedenen Regionen Nord- und Zentralmalis getötet (bitte nach Jahren und Regionen auflisten, ggf. auch Schätzwerte)?
Wie viele der in Mali oder anderen Sahel-Staaten stationierten deutschen Soldatinnen und Soldaten sind am Corona-Virus erkrankt (bitte nach Einsatzorten und Woche der festgestellten Infektion auflisten)?
Wie viele Angehörige anderer Streitkräfte, die im Rahmen von EUTM MALI oder MINUSMA als Ausbilder, Auszubildende oder anderweitig mit Bundeswehrangehörigen in räumlichem Kontakt stehen, haben sich nachgewiesenermaßen mit Corona infiziert (bitte nach Staatsangehörigkeit, Mandat, Standort und Woche der festgestellten Infektion auflisten)?
Wann, und wo ist der erste Angehörige welcher im Rahmen von EUTM MALI oder MINUSMA mit Bundeswehrsoldaten in räumlichem Kontakt stehenden Streitkraft anderer Staaten positiv auf den Corona-Virus getestet worden?
Wann wurden welche Maßnahmen getroffen, um die entsandten deutschen Soldatinnen und Soldaten und andere mit ihnen in Kontakt stehende Soldaten, darunter auszubildende malische Soldaten, vor Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen (bitte nach Maßnahme, Datum und Einsatzort getrennt aufführen)?
Wann wurden die jeweils letzten Kontingentwechsel der Bundeswehr in Mali im Rahmen von EUTM MALI oder MINUSMA durchgeführt, und ist vorgesehen, die nächsten Kontingentwechsel aufgrund der Corona-Krise aufzuschieben, und wenn ja, bis wann?
Wie viele Bundeswehrangehörige haben sich in Mali oder anderen Sahel-Staaten seit 2013 welche lebensbedrohenden Krankheiten zugezogen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen (bitte Krankheit, Maßnahme, Zeitraum und Zahl der betroffenen Soldaten nach Einsatzorten gelistet aufführen)?
Wann, wie, und wo hat die Bundeswehr im Rahmen der MINUSMA laufende Kampfoperationen der französischen Streitkräfte durch Lufttransport, Aufklärung oder anderweitig unterstützt (bitte nach Art der Operation und deutschem Beitrag, Einsatzort, Datum und Dauer auflisten)?
Wie erklärt die Bundesregierung mit Blick auf ihre Argumentation im Lagebericht den Widerspruch, dass sich ungeachtet der steten Ausweitung der internationalen Militärpräsenz seit 2013 die Sicherheitslage in Mali fortwährend verschlechtert und die Aktivität bewaffneter Gruppen überdies in Nachbarländer ausgedehnt hat?
Warum sollte sich an diesem Entwicklungstrend durch abermalige Ausweitung der bestehenden Militärmandate etwas grundlegend ändern?
Inwieweit waren die Ausbildungs- und Ausstattungsanstrengungen für malische Sicherheits- und Streitkräfte bislang nicht effektiv, so dass sie künftig „effektiver auszugestalten“ sind (siehe Lagebericht Mali, S. 4 und 19)?
Was wird sich für die Bundeswehr im Rahmen von EUTM MALI praktisch ändern, und welchem Zweck dient es, wenn der vom Rat der Europäischen Union am 23. März 2020 gefasste Beschluss umgesetzt wird, wonach das Mandat von nun an die „einsatzvorbereitende“ Ausbildung, Schulung und das Mentoring durch Begleitung „bis zur taktischen Ebene“ zum Inhalt hat?
An welchen konkreten Einsatzorten in Mali oder anderen Staaten der G5-Sahel-Gruppe sollen künftig Ausbildungs- und Mentoringmaßnahmen im Rahmen von EUTM MALI infolge des Beschlusses des Europäischen Rates und/oder gemäß den Überlegungen der Bundesregierung stattfinden, und wie nah sollen sie zeitlich und räumlich an potenzielle Gefechtssituationen heranrücken?
Finden dabei Erfahrungen Berücksichtigung, wie sie die Bundeswehr im Rahmen des Mandates Resolute Support Mission in Afghanistan mit der Verlegung militärischer Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen in die Nähe der Konfliktzonen gemacht hat, und wenn ja, welche?
Was ist unter Mentoring durch Begleitung „bis zur taktischen Ebene“ praktisch zu verstehen?
Welche zusätzlichen Ausbildungsinhalte und welche Veränderungen an bestehenden Ausbildungsinhalten oder Ausbildungsformaten sind nach jetzigem Stand der Überlegungen der Bundesregierung erforderlich, um den genannten Beschluss des Europäischen Rates umzusetzen?
Mit welchem zusätzlichen Material, welchen zusätzlichen finanziellen Mitteln und welchen veränderten Aufgaben und Befugnissen der eingesetzten Truppenkontingente wird der genannte Beschluss des Europäischen Rates und der im Lagebericht Mali angekündigte Anspruch einer „ambitionierten Weiterentwicklung“ des Bundeswehreinsatzes im Rahmen von EUTM MALI und dessen „gesteigerte Robustheit“ nach den jetzigen Planungen der Bundesregierung untersetzt?
Wie viele malische Soldaten und Soldaten anderer Staaten der G5-Sahel-Gruppe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang wo im Rahmen von EUTM MALI ausgebildet (bitte nach Jahr, Staat, Ausbildungsinhalt und Ausbildungsort auflisten)?
Nach welchen Kriterien wird die Aufnahme von Angehörigen der malischen Streitkräfte in die Ausbildungsprogramme von EUTM MALI vollzogen, inwiefern werden sie durch EUTM MALI datentechnisch erfasst, und inwiefern wird ihr weiterer Verbleib durch EUTM MALI verfolgt?
Wie viele Soldaten oder Offiziere der malischen Streitkräfte wurden mehr als einmal im Rahmen von EUTM MALI ausgebildet?
Ist es zu kollektiven Dienstverweigerungen durch Auszubildende der malischen Streitkräfte im Rahmen der Ausbildungsgänge gekommen, und wenn ja, wann, und was war der Anlass (bitte Vorfälle nach Datum, Auslöser und Konsequenz auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den von VN-Generalsekretär António Guterres am 30. Dezember 2019 vorgeschlagenen Anpassungsplan für das militärische Vorgehen der Mission MINUSMA, der mehr „Hochwertfähigkeiten“ wie den Einsatz von Hubschraubern, Spezialkräften oder Aufklärungsdrohnen vorsieht, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich daran zu beteiligen, und mit welchem zusätzlichen Gerät und Personal soll dies untersetzt werden?
Inwieweit war das bisherige militärische Vorgehen von MINUSMA defizitär, oder welche anderen Umstände erfordern es, dass diese Anpassung nach Ansicht der Bundesregierung notwendig geworden ist?
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie für die Ausbildung eines nigrischen Spezialkräftebataillons durch deutsche Spezialkräfte im Rahmen der Mission Gazelle kein Mandat beim Deutschen Bundestag beantragt hat, während sie eine nach Ansicht der Fragestellenden vergleichbare Ausbildungstätigkeit durch reguläre deutsche Streitkräfte im benachbarten Mali im Rahmen von EUTM MALI durch den Deutschen Bundestag mandatieren lässt?
Ist nach Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen von EUTM MALI auszuschließen, dass durch den Deutschen Bundestag mandatierte Soldaten in Niger an demselben Einsatzort nigrische Soldaten ausbilden, wie nichtmandatierte deutsche Soldaten der Mission Gazelle?
In welchem Zeitraum waren Angehörige der deutschen Spezialkräfte KSK (Kommando Spezialkräfte) und/oder KSM (Kommando Spezialkräfte der Marine) in welchem Land der Sahel-Zone 2013 bis 2019 aktiv (bitte nach Jahren und Staat auflisten)?
Mit welchen finanziellen, materiellen oder personellen Ressourcen plant die Bundesregierung, die „Taskforce Takuba“ zu unterstützen, die laut Erklärung durch elf europäische Staaten vom 27. März 2020 unter das Kommando der französischen Operation Barkhane gestellt werden und ab Sommer 2020 ihre Erstbefähigung erreichen soll (Quelle: https://club.bruxelles2.eu/wp-content/uploads/decl-creation-task-force-takuba@def200327.pdf)?
In welchen Regionen, die laut Lagebericht Mali „nicht unter staatlicher Kontrolle stehen“, übernehmen welche nichtstaatlichen Milizen oder Organisationen in welchem Ausmaß „quasi-staatliche Funktionen“ (siehe Lagebericht Mali, S. 5 und 9; bitte nach Region und Miliz bzw. Organisation aufführen), und welche sind davon Vertragsparteien oder Nichtvertragsparteien des Abkommens von Algier?
In welcher Hinsicht ist nach Auffassung der Bundesregierung die auf Seite 7 des Lageberichts Mali beklagte Ausdünnung der staatlichen Organe und staatlichen Unternehmen auf 100 000 Angestellte, die zum Rückzug des malischen Staates aus der Fläche beiträgt, auf frühere Auflagen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zur Verschlankung des Staates zurückzuführen, und inwieweit befürwortet die Bundesregierung diesbezüglich eine Kurskorrektur der genannten multilateralen Organisationen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Binnenflüchtlinge in Mali infolge der bewaffneten Konflikte seit 2012 und dem folgenden Eingreifen der internationalen Streitkräfte entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Ausland verweilenden Flüchtlinge aus Mali infolge der bewaffneten Konflikte seit 2012 und dem folgenden Eingreifen der internationalen Streitkräfte entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Konsequenzen hat die malische Regierung und/oder die malische Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung aus den durch Angehörige der malischen Streitkräfte verübten Hinrichtungen an Zivilisten in Boulkessy am 19. Mai 2018 infolge der von ihr durchgeführten Schritte und Ermittlungen gezogen, von denen die Bundesregierung laut ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038 Kenntnis hat?
Welche Gräueltaten gegen Zivilisten oder Gefangene wie jene in Boulkessy sind der Bundesregierung bekannt, an denen Angehörige der malischen Armee als Täter beteiligt waren (bitte nach Vorfall, Ort und Datum auflisten)?
Wie viele der in diese und andere an Zivilisten verübten Gräueltaten verwickelten malischen Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus der malischen Armee entlassen und/oder verbüßen eine Haftstrafe (bitte unter Bezugnahme auf den Vorfall auflisten)?
Gegen welche malischen Personen oder Entitäten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund welche Sanktionen nach dem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionsregime vor (siehe Lagebericht Mali, S. 23)?
Wie viele bewaffnete Gruppen haben sich in Mali nach Kenntnis der Bundesregierung, die laut Lagebericht Mali den Entwaffnungs- und Reintegrationsprozess ehemaliger Rebellen über den MINUSMA Trust Fund begleitet, für das DDR-Programm registriert, und wie viele haben davon nach ihrer Kenntnis bereits Anspruch auf Integration für wie viele ihrer Kämpfer in staatliche Institutionen erworben?
Wie weit sind die im Lagebericht Mali genannten Planungen zur Schaffung einer „Stabilisierungsfazilität“ für die Liptako-Gourma-Region zur „verbesserten zivil-militärischen Koordinierung“ (Lagebericht Mali, S. 12) fortgeschritten, und wie soll diese Fazilität ausgestattet werden?
Wie viele deutsche und andere internationale Staatsangehörige stellen die militärische, polizeiliche und zivile Präsenz im Rahmen der Tschadsee-Stabilisierungsfazilität sicher, die laut Bundesregierung als Vorbild für die Stabilisierungsfazilität für die Liptako-Gourma-Region dient, und in welcher Weise sind sie bislang tätig geworden?
Womit begründet die Bundesregierung ihre im Lagebericht Mali getroffene Aussage, die malische Regierung müsse „verstärkt an ihrem Bekenntnis zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier“ (siehe Lagebericht Mali, S. 4) gemessen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Rahmen des „Inklusiven nationalen Dialogs“ im Dezember 2019 beschlossene Befürwortung von Verhandlungen mit den Anführern der wichtigsten dschihadistischen Formationen, namentlich Amadou Koufa und Iyad Ag Ghali, „um den Frieden nach Mali zu bringen“, sowie die in der Folge von Präsident Ibrahim Boubacar Keïta sowie Rebellenführer Iyad Ag Ghali ausgesprochene Bereitschaft zu Verhandlungen?
Inwieweit wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung die beabsichtigte Ausweitung der internationalen militärischen Präsenz in Mali und anderen Sahel-Staaten auf den Verhandlungswillen der malischen Regierung und jener Milizen aus, die nicht das Abkommen von Algier 2015 unterzeichnet haben?
Befürwortet bzw. diskutiert die Bundesregierung die Neuverhandlung, Ergänzung oder Erweiterung des Abkommens von Algier mit dem Ziel, weitere Rebellengruppen in den Verhandlungsprozesses für eine friedliche Beilegung der Konfliktes in Mali einzubeziehen oder andere, kontraproduktive Bestimmungen des bestehenden Abkommens zu korrigieren, und wenn ja, inwieweit, und unter welchen Bedingungen ?