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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2020

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1857416.04.2020

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2020

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.

Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.

Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Quartal 2020 im Bundesgebiet insgesamt statt?

a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?

2

Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?

3

Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2020 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

4

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2020 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

5

Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im ersten Quartal 2020, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

6

Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?

7

Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2020 im Ausland organisiert?

8

Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

9

Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2020 von der Polizei aufgelöst?

10

Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2020 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte unter Angabe des Ortes und geplanten Konzertdatums, des Veranstalters und der angekündigten Bands)?

11

Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Quartal 2020 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?

12

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

13

Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal 2020 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

14

Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Quartal 2020, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

15

Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2020 indiziert?

Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2020 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2020 indizierten Tonträger?

16

Bei wie vielen der 2020 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor?

Berlin, den 15. April 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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