Offene Fragen zur Antibiotikaminimierung bei Nutz-, Klein- und Heimtieren
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Mikroorganismen mit Resistenzen gegenüber Antibiotika hat in den vergangenen Jahren weltweit bedenklich zugenommen (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/antibiotika-keime-resistent-101.html). In der letzten größeren Plenardebatte zum Thema Antibiotikaminimierung im September 2016 bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass der Einsatz von Antibiotika sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin minimiert werden muss (vgl. Plenarprotokoll 18/194). In der Tierhaltung muss es nach Ansicht der Fragesteller prioritär darum gehen, die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass das Krankheitsrisiko deutlich minimiert wird, so dass Medikamentierungen seltener notwendig sind.
Leider werden nach Auffassung der Fragesteller die aktuellen Nutztierhaltungsbedingungen, vor allem durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt, deren Weichen von Fleischverarbeitungs- und Lebensmitteleinzelhandelskonzernen gestellt werden, die auf dem Weltagrarmarkt um möglichst niedrige Erzeugerpreise konkurrieren (https://www.fleischwirtschaft.de/produktion/nachrichten/Einsatz-von-Antibiotika-Huehner-und-Kaelber-schlucken-zu-viel--39432). Die Folge sind, gerade in der Geflügelproduktion, hoch konzentrierte Strukturen entlang der gesamten Lieferkette. Beispielsweise ging die Anzahl der Betriebe zwischen 1999 und 2016 um rund 28 Prozent zurück, während sich die Gesamtzahl der Masthühner im gleichen Zeitraum um 90 Prozent erhöhte (vgl. https://www.praxis-agrar.de/tier/gefluegel/gefluegelfleischerzeugung/). Eine gezielte Erkennung und Behandlung erkrankter Einzeltiere wird dadurch erheblich erschwert oder unmöglich. Mit den hohen Tierdichten steigt zusätzlich das Risiko von Erkrankungen, die die Quarantäne ganzer Bestände zur Folge haben kann. Die regelmäßige Behandlung ganzer Bestände, auch zur Metaphylaxe, steigert wiederum den Medikamenteneinsatz und das Risiko von Resistenzen (vgl. Reinhard Röder, Hrsg. Bayrisches Landesamt für Umweltschutz, „Tierarzneimittel in der Umwelt“, Oldenbourg Industrieverlag, 2007).
In den vergangenen Jahren hat die Evaluation des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Arzneimittelgesetz(AMG)-Novelle der Bundesregierung eine Reduktion der Gesamtmenge Antibiotika als Erfolg hervorgehoben. Allerdings wurde ausgerechnet für von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „critically important“ eingestufte Wirkstoffe ein steigender Verbrauch dokumentiert (vgl. https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/aerzte-verordnen-zu-oft-kritische-antibiotika-11329/). Die Masse der verwendeten Wirkstoffe allein ist aber ein ungenügender Indikator für das Resistenzrisiko, weil dieses von einer Vielzahl weiterer Indikatoren beeinflusst wird (vgl. https://www.swr.de/natuerlich/teilerfolg-in-der-tierhaltung-weniger-antibiotika-die-halbe-wahrheit/-/id=100810/did=20621458/nid=100810/1tf6pgz/index.html). Grundsätzlich ist aber jede Anwendung mit einer Resistenzgefahr verbunden. Deshalb bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einerseits einer Minimierung der Anwendungen und andererseits einer differenzierten und umfänglichen Strategie zur Minimierung des Resistenzrisikos. Insbesondere die grundsätzliche Trennung besonders kritischer Wirkstoffe zwischen Human- und Tiermedizin ist von erheblicher Bedeutung, das heißt, diese haben in den Ställen grundsätzlich nichts zu suchen. Der Erhalt der lebensrettenden Wirksamkeit von Antibiotika muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Priorität haben. Deshalb muss nach ihrer Ansicht der Einsatz von Antibiotika auf zwingend notwendige Anwendungen minimiert werden. Das gilt sowohl für die Behandlung von Nutz-, Klein- oder Heimtieren, aber auch von Menschen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Größe und Dichte von Nutztierbeständen und dem Antibiotikaeinsatz in einer Region, und wenn ja, welchen, und welche Studien zu diesem Zusammenhang existieren oder sind geplant?
Welche Forschungsvorhaben fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren zur Antibiotikaminimierung in der Tierhaltung statt, und welche laufen aktuell (bitte Zielstellung, Volumen und Einrichtung sowie Finanzierungsquelle angeben)?
In welcher Form wird ein Informationsaustausch zwischen den Projekten unterstützt?
Welche Überlegungen leitet die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Studien sowohl hinsichtlich der strategischen Ausrichtung weiterer Forschungsvorhaben als auch hinsichtlich der Umsetzung der Erkenntnisse ab?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil des Antibiotikaeinsatzes bei Einzeltierbehandlungen ein, und plant sie, zukünftig diesen auch dokumentieren zu lassen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss von medikamentiertem Futter und Wasser in der Tierhaltung auf die Verbreitung von Infektionserregern bzw. Antibiotikaresistenzen ein, und hält sie eine Trennung, z. B. durch separate Rohrsysteme, für sinnvoll und möglich?
Welche alternativen Möglichkeiten zur Verbesserung der Behandlungsbedingungen im Bestand existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglichen Forschungsbedarf?
Wenn ja, wie wird sie diesen aufgreifen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Risiko der Infektion mit resistenten Infektionserregern bei Tierhalterinnen und Tierhaltern oder Tierärztinnen und Tierärzten, die regelmäßig Antibiotika applizieren, und hält sie zur Vermeidung solcher Risiken höhere Standards zur Arbeitskleidung, beispielsweise Atemschutz, für nötig?
Wenn ja, was wird sie in diese Richtung unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Marktkonzentration der Herstellerinnen und Hersteller von Antibiotika, und welche Konsequenzen hat dies für die Versorgungssicherheit und die Qualitätssicherung?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welcher Anteil der im Land verwendeten Menge Antibiotika werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt?
Welche Herstellerinnen und Hersteller von Antibiotika liefern nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland (nach Möglichkeit Herstellerin beziehungsweise Hersteller, Ursprungsland und Menge auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Verlagerung von Produktionsstätten deutscher Antibiotikaherstellerinnen und Antibiotikahersteller aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise Drittstaaten (bitte getrennt angeben), deren Produkte in Deutschland eingesetzt werden?
Welche statistischen Erhebungen zu importierten Antibiotika existieren, und wie werden die Produktionsmengen aus ausgelagerten Produktionsstätten bei der Erfassung berücksichtigt?
Welche Informationen zu Umweltverschmutzungen bei der Herstellung und Entsorgung von Antibiotika sind der Bundesregierung im Inland und EU-Ausland beziehungsweise in Drittstaaten bekannt, welche Resistenzrisiken entstehen durch solche Produktionsbedingungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kontrollmöglichkeiten oder Zertifizierungen von sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen (analog zu Fairtrade, FSC [Forest Stewardship Council], Grüner Knopf) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bei Antibiotika oder sind geplant?
Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren unternommen, um die Zusammenarbeit von Human- und Tiermedizin mit dem gemeinsamen Ziel der Resistenzminimierung zu fördern?
Welche Forschungsvorhaben hinsichtlich neuer chemischer Formulierungen von Tierarzneimitteln sind der Bundesregierung bekannt, und sieht sie Bedarf für Förderung, wenn diese für die Herstellerinnen und Hersteller wirtschaftlich nicht interessant sind?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Forschungsvorhaben zu alternativen Therapieverfahren zum Ersatz von Antibiotika wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen zehn Jahren durchgeführt oder laufen aktuell (bitte Zielstellung, Volumen und Einrichtung sowie Finanzquelle auflisten)?
Welche Grundlagenforschung zur Suche nach alternativen Wirkstoffen zum Antibiotikaersatz wurde nach Kenntnis in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt und welche aktuell?
Welche Forschung zur Eindämmung von Resistenzen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt und welche aktuell?
Welche Entwicklungen von diagnostischen Schnelltests zur Bestimmung bakterieller Resistenzen beziehungsweise von deren klinischer Erprobung gibt es, und welche konkreten Initiativen sind dahin gehend nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung haltungsbedingte Massenverabreichungen von Medikamenten in der Nutztierhaltung, und plant sie, dieser gesetzgeberisch zu begegnen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Clostridieninfektionen durch Antibiotikaeinsatz im Zusammenhang mit der Schweine-, Rinder- und Geflügelproduktion, und welche Minimierungspotentiale sieht sie in diesem Zusammenhang?
Welche konkreten Vorhaben zur Reduktion der Infektionsrisiken bei der Nutztierhaltung plant die Bundesregierung, und welche hat sie in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt?
Welche konkreten Anforderungen an die Begründung einer Medikation werden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Dokumentation gestellt?
Mit welcher Begründung existiert nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine verpflichtende Dokumentation der Medikation bei Ferkeln, und sieht sie hier Handlungsbedarf?
Wann wird sie welche Regelungen initiieren?
Wenn nein, warum nicht?
Gedenkt die Bundesregierung, die Erfassung der Antibiotikagaben im Stall von handschriftlichen Aufzeichnungen im sogenannten Stallbuch auf digitale Aufzeichnung mit behördlicher Kontrollmöglichkeit umzustellen?
Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wird die Bundesregierung Überlegungen neu aufgreifen, mit dem Ziel der Vereinfachung und Effizienz der Dokumentation, deren Nutzbarkeit und für bessere Plausibilitätsprüfung die bisher sowohl von den Tierhaltenden als auch von der Tierärzteschaft aktuell zu führenden Dokumentationen zusammenzuführen?
Wenn ja, wann wird sie das wie initiieren?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, hinsichtlich der EU-Vorgaben der neuen Tierarzneimittelverordnung, den Regelsetzenden im QS-System (QS = Qualitätssicherung) eine Beendigung der doppelten Dokumentationspflicht für kleinere Betriebe nahezulegen, oder welche anderen Möglichkeiten zum Bürokratieabbau plant sie?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Inkrafttreten der EU-Arzneimittelverordnung 2022 die Qualitätsrichtlinie, die bislang im EU-Arzneibuch (§ 55 des Arzneimittelgesetzes – AMG) geregelt wurde, fortgeführt, oder welche anderen Faktoren zu den Qualitätsstandards treten anstelle dessen in Kraft?
Plant die Bundesregierung hier nötigenfalls eine nationale Vorschrift?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit folgender Maßnahmen zur Senkung der Antibiotikaresistenzen gegen sogenannte Reserveantibiotika
a) Verbot der Reserveantibiotika in Tierhaltungen beziehungsweise in großen Tierhaltungen,
b) Antibiogrammpflicht für alle von der WHO als „critically important highest priority“ eingestuften Antibiotika,
c) Erhebung von Abgaben auf Wirkstoffe der Reserveantibiotika (WHO-Liste) in der Höhe, dass präventive Maßnahmen in den Bereichen Haltung, Zucht beziehungsweise Genetik-Wahl und Fütterung ökonomisch vorzüglicher werden als der Einsatz von Reserveantibiotika?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Defizite bei der Verfügbarkeit von Antibiotika aus dem Veterinärbereich, welche Maßnahmen hält sie für notwendig, und wann wird sie diese initiieren?
Wie bewertet die Bundesregierung das Agieren sogenannter Autobahntierärzte (vgl. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozess-am-amtsgericht-tierarzt-gibt-penicillin-ohne-untersuchung.06de575b-de2d-4687-9218-03683178fef1.html), welche Gegenmaßnahmen hält sie für notwendig und geeignet, und wann wird sie diese initiieren?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss bakteriostatischer Wirkungen des Totalherbizids Glyphosat auf mikrobielle Prozesse und Erkrankungen in der Nutztierhaltung, z. B. infolge Futtermittelkontaminationen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Ergebnis des Forschungsprojektes zum Thema Resistenzbildung bei landwirtschaftlichen Nutztieren durch Glyphosateinsatz, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Sofern keine Kenntnisse vorliegen, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?