Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2020
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft unmittelbar an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9312 an. Ziel dieser Anfrage ist dabei insbesondere, die Entwicklung der Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle im Jahresvergleich in den Blick zu nehmen, denn neben anderen Faktoren betrachtet die anfragende Fraktion diese weiterhin als einen wichtigen Indikator für die Arbeit der Polizeibehörden (vgl. auch Bundestagsdrucksachen 18/12660 und 19/2914). Anknüpfungspunkt ist dabei jeweils die seit Ende des Jahres 2012 in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) durch das Bundeskriminalamt (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10482).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Haftbefehle waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag Ende März 2020 gemäß Frage 2 insgesamt nicht vollstreckt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 1 waren dabei zum Stichtag Ende März 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/10482)?
Wie viele Gefährder a) und wie viele relevante Personen, b) mit mindestens einem offenen Haftbefehl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zum Stichtag gemäß Frage 2 gezählt (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10482)?
Wann, mit welchem Haftgrund, und mit welchen dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikten wurden die Haftbefehle im Bereich der PMK (vgl. Frage 2) ausgestellt (bitte tabellarisch nach Bundesland auflisten; vgl. die Anlage in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10482)?
Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 3 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK mit dem Haftgrund Sicherung des Strafverfahrens erlassen (bitte tabellarisch auflisten und wenn möglich insbesondere auch nach Untersuchungshaft, §§ 112 ff. der Strafprozessordnung – StPO, und Ausbleiben des Angeklagten, § 230 StPO, aufschlüsseln)?