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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Internationale Forschungskoordination zur Entwicklung von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag29.04.2020

Internationale Forschungskoordination zur Entwicklung von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19

der Abgeordneten Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Ekin Deligöz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der globalen Corona-Pandemie muss die Weltgemeinschaft zusammenarbeiten – insbesondere auch in der Forschung, die jetzt Verantwortung für uns alle übernimmt. Fortschritte bei der Erforschung von Medikamenten, Impfstoffen und Testverfahren machen Mut, dass wir diese Krise in absehbarer Zeit überstehen werden. Doch kein Land kann nach Auffassung der Fragestellenden die dringend benötigten Medikamente und Impfstoffe jetzt allein entwickeln und in ausreichendem Maß produzieren. Regierungen, wohltätige Organisationen und Stiftungen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen müssen darum ihre Kräfte bündeln. Internationale Forschungsallianzen und Forschungskoalitionen wie die Coalition for Epidemic Preparedness Innovation (CEPI) leisten dazu einen wesentlichen Beitrag, damit Ressourcen und Kompetenzen in dieser schwierigen Zeit gebündelt werden. Dabei ist aber bereits jetzt darauf zu achten, dass lebensrettende Forschungsergebnisse später allgemein verfügbar sind. Wenn Forschung in wesentlichen Teilen von öffentlichen Geldgebern finanziert wird, müssen auch ihre Ergebnisse allen Menschen zugänglich gemacht werden. Eine exklusive Nutzung von Medikamenten oder Impfstoffen in einzelnen Staaten oder der Ausschluss großer Bevölkerungsgruppen durch extrem hohe Kosten sind damit aus Sicht der Fragestellenden nicht vereinbar. Durch ihre Position im Steuerungsgremium (Board) und Investors Council von CEPI sitzt die Bundesregierung bei dieser Forschungskoalition an einer entscheidenden Schaltstelle, um solche Rahmensetzungen mitzuprägen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwiefern hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Förderung der Impfstoffforschung durch CEPI in der Corona-Pandemie bislang gegenüber nationalen Alleingängen bewährt, und wo sieht sie Ausbaupotential, auch was die stärkere Beteiligung weiterer Partnerländer angeht?

2

Welche individuellen Regelungen hinsichtlich der späteren Vermarktung bzw. Verfügbarkeit eines mithilfe von öffentlichen, durch die internationale Forschungskoalition CEPI vergebenen Geldern entwickelten Impfstoffes gegen COVID-19 sind der Bundesregierung über die Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze (wie sie in der Antwort auf die Schriftliche Frage Deutscher Bundestag Drucksache 19/18868 genannt werden) hinaus bekannt, insbesondere hinsichtlich der Bepreisung oder potentiellen Step-In-Rights bei den Versuchen nationaler Exklusivversorgung?

3

Inwiefern ist es nach Kenntnisstand der Bundesregierung zutreffend, dass solche Bedingungen im Rahmen von CEPI in der Vergangenheit abgeschwächt wurden (siehe ARD Plusminus vom 25. März 2020 „Wettlauf um den Corona-Impfstoff“)?

Wenn ja, welche Bereiche sind davon konkret betroffen?

Wenn ja, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für eine solche Abschwächung dieser Bedingungen?

4

Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung angesichts der aktuellen Pandemie Handlungsbedarf, dass die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung allgemein und bezahlbar zugänglich gemacht werden, und welche Maßnahmen unternimmt sie dafür im Rahmen

der CEPI-Gremien,

anderer internationaler Forschungs- und Gesundheitsorganisationen, inklusive Welthandelsorganisation (WTO) und Weltgesundheitsorganisation (WHO)?

5

Welche konkreten Vereinbarungen zur Umsetzung des allgemeinen Eckpunkts stellen sicher, dass Erlöse aus Verkauf oder Patentierung eines mRNA-Impfstoffs, der mit CEPI-Förderung oder anderer öffentlicher Forschungsförderung entwickelt wurde, anteilig in die öffentliche Gesundheitsforschung fließen?

Wie hoch ist der Anteil der Erlöse, die aus Verkauf oder Lizenzierung zurück an CEPI oder andere Institutionen der öffentlichen Forschungsförderung fließen?

An welche Zweckbindungen sind solche Rückflüsse gebunden?

6

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass ein mit CEPI-Förderung entwickelter Impfstoff nach dessen Zulassung schnell, bezahlbar und in ausreichender Menge für den globalen Bedarf hergestellt werden kann?

Inwiefern ist dafür der Eckpunkt, Daten und Proben für wissenschaftliche Zwecke in Open-Access-Form zur Verfügung zu stellen, bindend für die Vertragspartner bei der COVID-19-Impfstoffentwicklung vereinbart?

Wie wird sichergestellt, dass ein so entwickelter Impfstoff so verteilt wird, dass er dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird und nicht zuerst in reichen Ländern gehortet oder Exporte blockiert werden?

Inwiefern sollten bestimmte Personengruppen, beispielsweise Gesundheitspersonal, aus Sicht der Bundesregierung vorrangig Zugang zu einem Impfstoff erhalten, und wie wird dies ggf. sichergestellt?

7

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung mit Impfstoffen gegen COVID-19 die Impfallianz GAVI in Ländern mit mittlerem Einkommen (MICs) über die bisherige Versorgung von Ländern mit niedrigen Einkommen (LICs) zum Einsatz kommen?

Wenn ja, welche konkreten Aufgaben sollte GAVI dabei erfüllen?

Wenn nein, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die Distribution in Ländern mit mittleren und höheren Einkommen gesichert werden?

8

Inwiefern erwägt die Bundesregierung im Falle aussichtsreicher Impfstoff-Kandidaten Abnahmegarantien zu geben?

Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

9

Welches Potential misst die Bundesregierung einem internationalen Technologie- und Patentpool für Impfstoffe, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19 bei, um deren schnelle, ausreichende Entwicklung und Produktion für den globalen Bedarf zu sichern, wie jüngst von der Weltgesundheitsorganisation und von verschiedenen Regierungen gefordert (https://www.statnews.com/pharmalot/2020/03/24/covid19-coronavirus-costa-rica-intellectual-property/), und welchen Anforderungen müsste ein solcher Patentpool aus Sicht der Bundesregierung entsprechen?

10

Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Transparenz von Forschungs- und Entwicklungskosten, inklusive der Kosten von klinischen Studien, von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19,

um einen allgemeinen, bezahlbaren Zugang zu solchen Produkten zu gewährleisten,

um die Investition öffentlicher Gelder zur weltweiten Bereitstellung von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika maximal effizient zu gestalten,

Ist diese Transparenz aus Sicht der Bundesregierung derzeit ausreichend gewährleistet?

11

Inwiefern sollte CEPI nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der aktuellen Corona-Pandemie ihr Handlungsfeld erweitern und neben der international koordinierten Impfstoffforschung auch Gelder für die Erforschung von Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19 vergeben?

Wenn ja, welche finanzielle und institutionelle Weiterentwicklung von CEPI wäre aus Sicht der Bundesregierung dafür notwendig?

Wenn nein, welche Institutionen können aus Sicht der Bundesregierung die internationale Finanzierung und Koordination der Erforschung oben genannter Diagnostika und Therapeutika übernehmen, bzw. welche tun das bereits?

12

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass ein Medikament, das sich als wirksam gegen COVID-19 erweist, schnell, für alle bezahlbar und in ausreichender Menge für den globalen Bedarf hergestellt wird, und welche Maßnahmen unternimmt sie dafür?

Ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch mit Firmen, und wenn ja, mit welchen und bezüglich welcher Medikamente?

Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung diesbezüglich in internationalen Gremien, um sicherzustellen, dass in den am stärksten von COVID-19 betroffenen Gebieten und strukturschwachen Regionen der Welt mögliche Medikamente so schnell wie möglich zur Verfügung stehen?

13

Unter welchen Umständen kann eine Anordnung gemäß § 5 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, die in den Fragen 10 und 11 genannten Ziele zu erreichen, und welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine solche Anordnung ergeht?

14

Inwiefern erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, beispielsweise der technischen Zusammenarbeit über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, um andere Länder darin zu unterstützen, die Möglichkeiten des TRIPS-Abkommens (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) vollständig zu nutzen und ggf. andere regulatorische Vorkehrungen zu treffen (beispielsweise Zwangslizenzen oder sog. Importation Waiver für im Land nicht registrierte Medikamente zur Behandlung von COVID-19 oder im Hinblick auf einen zukünftigen Impfstoff), um die medizinische Versorgung in der Pandemie zu sichern (vgl. beispielsweise Chile, https://www.keionline.org/chilean-covid-resolution oder Ecuador, https://www.keionline.org/ecuador-CL-coronavirus-resolution)?

15

Inwiefern und in welchen Gremien setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene gegenüber Patentinhabern vielversprechender Medikamente gegen COVID-19 dafür ein, gegenüber Ländern mit niedrigen oder mittleren Einkommen die Durchsetzung des Patentrechts und der Datenexklusivität auszusetzen, damit schnell Generika produziert werden können?

16

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Einsetzung eines internationalen Koordinationsmechanismus für die gerechte Verteilung von Medikamenten, Impfstoffen, Diagnostika und Schutzkleidung gegen COVID-19, und wenn ja, in welchem Ressort sieht die Bundesregierung hierfür die Zuständigkeit?

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass es bei Medikamenten, die sich als wirksam gegen COVID-19 erweisen, aber bereits gegen andere Erkrankungen eingesetzt werden, nicht zu Lieferengpässen insbesondere im Globalen Süden kommt, und welche Maßnahmen unternimmt sie dafür?

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die derzeitige Produktion von Tests nicht zu Lasten der Produktion anderer notwendiger Medizinprodukte, beispielsweise Tuberkulosetests, führt?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Gesundheitskrise für die zukünftige Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Impfstoffentwicklung, und welche konkreten Änderungen hält sie für nötig?

Berlin, den 21. April 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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