Umsetzung polizeilicher Verabredungen des Deutsch-Französischen Ministerrates vom 16. Oktober 2019 in Toulouse
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat am Rande des Deutsch-Französischen Ministerrates in Toulouse eine Verwaltungsvereinbarung mit seinem französischen Amtskollegen Christophe Castaner über die Schaffung einer „Deutsch-Französischen Einsatzeinheit“ (DFEE) der Bundespolizei und der französischen Gendarmerie Nationale unterzeichnet („Deutsch-Französische Einsatzeinheit geht an den Start“, Pressemitteilung Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Oktober 2019). Sie soll bei Großereignissen und Großveranstaltungen sowie bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen vor allem in der gemeinsamen deutschfranzösischen Grenzregion unterstützen, zudem sind gemeinsame Einsätze „im französisch geprägten Teil Afrikas“ beabsichtigt. Neben mehreren Einsätzen haben bereits gemeinsame Polizeitrainings stattgefunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19059).
Die Verabredungen des Ministerrates basieren auf dem am 22. Januar 2019 geschlossenen „Aachener Abkommen“ zwischen der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron. Ebenfalls beschlossen wurden weitere bilaterale Maßnahmen im Polizeibereich, die nach verschiedenen Zielen gegliedert sind (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/Roadmap-DEU-BMI-D-F-Ministerrat.pdf). Zur „Stärkung der auf europäischer Ebene unternommenen Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus“ wollen beide Innenministerien auf die schnelle Umsetzung aller „europäischen Instrumente“ drängen, hervorgehoben werden das Projekt „Interoperabilität“ sowie die eilige Verabschiedung der Verordnung über die Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet. Erleichtert werden soll der Zugang zu digitalen Beweisen, „insbesondere, wenn diese entfernt sind oder auf im Ausland befindlichen oder verschlüsselten Servern liegen“.
Unter dem Ziel einer „besseren Steuerung der Migrationsströme in Europa“ verpflichten sich die beiden Regierungen in der Vereinbarung, „mittels Bereitstellung deutscher und französischer Bediensteter“ zur Stärkung der EU-Grenzagentur Frontex beizutragen. Explizit genannt wird die Durchführung von Frontex-Einsätzen „in migrationskritischen Gebieten und perspektivisch auch in Drittstaaten“.
Für eine „wirksamere operative bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ wollen die Regierungen die Länder der Sahel-Region beim „Ausbau ihrer Sicherheitskapazitäten und Sicherheitsinfrastrukturen“ unterstützen. Dort soll auch die DFEE „als Verstärkung bei europäischen Einsätzen“ eingesetzt werden. Ebenfalls genannt wird eine „stärkere Unterstützung für die Westbalkanländer“ bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des illegalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen, sowie eine „gemeinsame Neubelebung“ der in Serbien bestehenden „Ständigen Einheit für kriminalpolizeiliche Aufklärung“. Geprüft wird auch die Möglichkeit, diese ständige Einheit in anderen Ländern einzurichten, „insbesondere in Bosnien-Herzegowina“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Inwiefern trifft es zu, dass die „Deutsch-Französische Einsatzeinheit“ (DFEE) auch Terrorismus, „Wanderungskriminalität“ und „Migrationsdruck“ bekämpfen soll („UOFA: une unité de sécurité intérieure francoallemande“, www.gendinfo.fr vom 3. Dezember 2019)?
a) Wie viele der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ständige und wie viele stellvertretende Mitglieder der DFEE?
b) Aus welchen französischen Gendarmeriebrigaden (etwa Motorrad-, Such-, Überwachungs- und Interventionseinheiten) setzt sich die DFEE zusammen?
c) Inwiefern stammen die französischen Einsatzkräfte auch aus der mobilen Gendarmerie?
d) Inwiefern sind auch die an der DFEE teilnehmenden Bundespolizistinnen und Bundespolizisten besonders spezialisiert, etwa auf Migrationskontrolle oder die Erkennung von Dokumentenfälschung?
Welche Angaben enthält die Verwaltungsvereinbarung zur DFEE (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18092) zu dem Umstand, dass es sich bei der Gendarmerie Nationale um eine militärische Einheit handelt und die Bundespolizei in gemeinsamen Trainings oder Einsätzen militärische Kenntnisse oder Fähigkeiten erwerben könnte?
Inwiefern trifft es zu, dass die Einrichtung der DFEE bereits im Sommer 2017 begann und die Einheiten im März 2018 einen Sprachkurs bei der Gendarmerie Nationale in Rochefort erhielten („UOFA: une unité de sécurité intérieure franco-allemande“, www.gendinfo.fr vom 3. Dezember 2019), und aus welchem Grund hat die Bundesregierung dies in der Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/19059 nicht mitgeteilt?
Inwiefern ist geplant, die nach Angaben des Bundesinnenministeriums 30-köpfige DFEE (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/18092) mit der Durchführung oder Koordination größerer Einsätze zu betrauen, die dann unter dem Kommando der Einheit stehen?
Inwiefern sind oder waren an den Einsätzen der DFEE auch Zollbehörden beteiligt, und um welche Einrichtungen handelt es sich dabei auf französischer Seite?
Welche Inhalte hatten die Trainings zu deutscher und französischer „Polizeitaktik“ im Rahmen der „Deutsch-Französischen Einsatzeinheit“ der Bundespolizei und der französischen Gendarmerie Nationale (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/19059)?
Bei welchen Übungen haben die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der DFEE auch Lagen zur Aufstandsbekämpfung trainiert?
a) Mit welchen Einsatzmitteln (etwa Wasserwerfer, Tränengas, Pfefferspray, Gummigeschosse, Soundgranaten) wurde dabei geübt, und welche Behörde hat diese jeweils mitgebracht und eingesetzt?
b) Sofern auch Rollenspiele durchgeführt wurden, welche Szenarien beinhalteten diese?
Welchen Inhalt hatte das „bilinguale Basisseminar für polizeiliche Auslandsverwendungen“ in Brühl (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/19059)?
a) Welche Zertifizierung für Einsätze der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen erhielten die Teilnehmenden?
b) Ist es der Bundespolizei nach der Ausbildung möglich, in militärisch geführten Stabilisierungsmissionen teilzunehmen?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt zu, dass im Rahmen des „German Police Project Team“ nach Afghanistan entsandte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen einer „Medal-Parade“ in Kabul militärische Auszeichnungen von der NATO verliehen bekommen haben, und auf welcher Grundlage ist dies erfolgt?
Wann und zu welchen Gelegenheiten haben Angehörige der Bundespolizei in den vergangenen fünf Jahren mit der Gendarmerie-Einheit „Cellule nationale dʼappui à la mobilité“ (CNAMO) zusammengearbeitet?
a) Welche Trainings (etwa zur Aufstandsbekämpfung) wurden dabei von welchen Polizeien durchgeführt, und von wem wurden diese geleitet?
b) Bei welchen Trainings haben auch Polizeien der Bundesländer teilgenommen?
c) War die Bundespolizei jemals (auch als Beobachterin) zu der „ZAD de Notre-Dame-des-Landes“ bei Nantes entsandt?
Welche Bundesbehörden arbeiten in welchem Zusammenhang mit der Gendarmerie-Einheit „La Cellule nationale dʼobservation et dʼexploitation de lʼimagerielégale“ (CNOEIL) zusammen?
Welche Erfolge kann die Bundesregierung zum deutsch-französischen Ziel der „Stärkung der auf europäischer Ebene unternommenen Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus“ mitteilen?
a) Auf welche schnelle Umsetzung aller „europäischen Instrumente“ wurde gemeinsam gedrängt?
b) Mit welchen Initiativen soll der Zugang zu digitalen Beweisen „insbesondere, wenn diese entfernt sind oder auf im Ausland befindlichen oder verschlüsselten Servern liegen“ erleichtert werden?
c) Wie und von wem sollen die dortigen Inhalte aus Sicht der Bundesregierung entschlüsselt werden?
In welchen Frontex-Einsätzen „in migrationskritischen Gebieten und perspektivisch auch in Drittstaaten“ wollen sich die deutsche und die französische Regierung besonders engagieren (bitte die Gebiete und Drittstaaten benennen)?
Inwiefern lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ermitteln, in wie vielen Fällen Polizistinnen oder Polizisten, gegen die wegen rechtsextremistischer Umtriebe ermittelt wird oder die in diesem Zusammenhang verurteilt wurden, diese zuvor in Frontex-Mission entsandt wurden („Nazi-Chats und Auslandsmissionen“, www.taz.de vom 19. April 2020), und in welcher Größenordnung betrifft dies auch Personen, die beim Bundesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekte oder Prüffälle gelten?
Wie will die DFEE die „stärkere Unterstützung für die Westbalkanländer“ umsetzen („UOFA: une unité de sécurité intérieure franco-allemande“, www.gendinfo.fr vom 3. Dezember 2019)?
a) Welchen Fortschritt kann die Bundesregierung zur „gemeinsame[n] Neubelebung“ der in Serbien bestehenden „Ständigen Einheit für kriminalpolizeiliche Aufklärung“ mitteilen?
b) In welchen anderen Ländern könnte eine solche ständige Einheit eingerichtet werden, und inwiefern ist dies „insbesondere in Bosnien und Herzegowina“ geplant?