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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der rassistische Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1887629.04.2020

Der rassistische Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 19. Februar 2020 tötete T. R. Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu und Gabriele R. Neun der Opfer hielten sich in drei Bars, eine davon eine sogenannte Shisha-Bar, bzw. in deren Umgebung auf. Das zehnte Opfer ist die Mutter des Täters. Der Attentäter hinterließ ein mehrseitiges Traktat, das von Rassismus und Antifeminismus geprägt ist. Die Ermittlungen führt die Bundesanwaltschaft (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Hanau_2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Über welche Waffen verfügte der Täter zum Tatzeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche und wie viel Munition, und welche Art und wie viele Magazine oder zusätzliche Waffenteile?

2

Wer stellte nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Waffen, über die R. verfügte, die waffenrechtliche Erlaubnis aus, und wann? Wer bescheinigte jeweils das jeweilige waffenrechtliche Bedürfnis?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung R. eine europäische Feuerwaffenerlaubnis erteilt, und wenn ja, wann, von welcher Stelle, und ging dieser eine (erneute) Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung voraus?

4

Woher stammt nach Kenntnis der Bundesregierung die bei R. aufgefundene Munition, und wann und auf welchem Weg wurde diese gekauft bzw. beschafft?

5

Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. aufgefundene Magazine, und wann, und auf welchem Weg wurden diese beschafft? Lag für die Magazine eine waffenrechtliche Erlaubnis vor?

6

Welche Opfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Waffe ermordet? Wurde bei einem oder bei allen Schüssen ein Schalldämpfer verwendet, und wenn ja, bei welchen?

7

Mit welcher Waffe tötete sich R. nach Kenntnis der Bundesregierung selbst? Wie oft nahm R. nach Kenntnis der Bundesregierung laut Schießkladden oder Zeugenaussagen an Schießtrainings im Schützenverein Diana (Bergen Enkheim) teil (bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln)?

8

Warum, sollten die Schießtrainings nicht in Schießkladden vermerkt gewesen sein, ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung unterblieben? Wer hat zuletzt den Verein kontrolliert?

9

Wurden im Schützenverein Diana (Bergen Enkheim) nach Kenntnis der Bundesregierung Projektile sichergestellt, die auf die Verwendung der Česká hindeuten, die R. am 7. Februar 2020 bei einem örtlichen Waffenhändler ausgeliehen hatte?

10

Wann ist R. nach Kenntnis der Bundesregierung in die Schießgesellschaft Hauptschützengesellschaft 1406 in München eingetreten? Wurden die Bürgen ermittelt, die R. zum Eintritt in den Schützenverein München angeben musste, und wann wurden diese vernommen? Mit welchen Waffen, und wie häufig hat R. in diesem Schützenverein trainiert?

11

War der Täter nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied in weiteren Schießgesellschaften bzw. Schützenvereinen?

12

Welche Auslandsreisen sind der Bundesregierung zum Attentäter bekannt (bitte nach Reiseziel, Reisezeitraum und Zweck der Reise auflisten)?

13

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichterstattungen zu, nach denen R. im November 2018 in den USA eine kleine Gemeinde in Wyoming besuchte und dort Kontakt zu örtlichen Milizen und sogenannten Tempelrittern hatte?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise, dass bei anderen Auslandsreisen Kontakt zu Personen oder Gruppierungen der extremen Rechten bzw. Rassisten bestand, und wenn ja, wann, wo, zu wem?

15

Welche Wohnorte zu welchen Zeiträumen sind der Bundesregierung zu R. bekannt?

16

Welche Beschäftigungsverhältnisse hatte R. nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zeiträumen?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen der Attentäter von seinem Arbeitgeber entlassen wurde? War R. am Arbeitsplatz mit rassistischen Äußerungen aufgefallen?

18

Welche Ordnungswidrigkeiten-, Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Behörden zu welchem Vorwurf, Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis gegenüber dem Attentäter geführt worden?

19

Über welche PKW verfügte der Attentäter zum Tatzeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung? Sind alle PKW aufgefunden worden? Wurde ermittelt, welche PKW der Beschuldigte in den Vorjahren besaß bzw. nutzte und ob diese zu Auslandsaufenthalten genutzt wurden (bitte ggf. die Auslandsaufenthalte mit Angabe der Daten auflisten)?

20

Wurden sichergestellte PKW wieder frei- und herausgegeben?

21

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass R. einen Privatdetektiv beschäftigte, und wenn ja, wann, und zu welchem Zweck?

22

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass R. einen Personal Trainer beschäftigte, und wenn ja, wann, und zu welchem Zweck?

23

Wird der Vater des Attentäters weiter als Zeuge oder zwischenzeitlich als Beschuldigter geführt? Wenn ja, seit wann?

24

Wurde bei dem Vater des Attentäters eine Schmauchspurenuntersuchung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welches Ergebnis hatte diese?

25

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der später ermordete Vili Păun den Attentäter mit seinem PKW verfolgte und daraufhin erschossen wurde? Wurden entsprechende Spuren am PKW von Vili Păun gesichert?

26

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Auswertung der aufgefundenen Datenträger?

27

Wurden im Zuge der Ermittlungen bei R. Dokumente, Literatur, Dateien, Chats, Aufzeichnungen oder sonstige Hinweise gefunden, die auf eine rassistische, antisemitische, antifeministische oder rechte Einstellung oder auf Kontakte zu entsprechenden Organisationen bzw. Personen schließen lassen? Wenn ja, was, und mit welchem Inhalt?

28

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Ermittlungen bei R. Dokumente, Literatur, Dateien, Chats, Aufzeichnungen oder sonstige Hinweise gefunden, dass R. sich mit anderen rechtsterroristischen Taten, insbesondere denen des NSU, dem Mord an Walter Lübke am 2. Juni 2019 oder den Morden und Mordversuchen am 9. Oktober 2019 in Halle befasst hat?

29

Wie viele und welche Homepages, Social-Media-Profile oder Spieleaccounts betrieb bzw. unterhielt R. nach Kenntnis der Bundesregierung, und seit wann? In welchen Chatrooms oder auf welchen Imageboards oder ähnlichen Seiten war R. aktiv? Wie viele E-Mail-Adressen unterhielt R., und konnten bereits alle bekannten E-Mail-Konten gesichert werden?

30

Wann lud R. nach Kenntnis der Bundesregierung welche Inhalte auf seine Homepage(s), und zu welchem Zeitpunkt hatten welche Bundesbehörden Kenntnis davon?

31

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf vor der Tat in Hanau-Kesselstadt und anderen Orten öffentlich aufgebrachte Schriftzüge mit Bezug zur Homepage von R. vor?

32

Wie deutet die Bundesregierung das Bild des weißen Wolfs auf der Homepage von R.?

33

Existierte nach Kenntnis der Bundesregierung ein konkretes Tatbekenntnis im Internet, wenn ja, welches, und wo wurde dies veröffentlicht?

34

Hatte R. nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere potentielle Anschlagsziele, falls ja, wie viele, und welcher Art? Ergab zum Beispiel die Auswertung des Telefons von R. Hinweise in diese Richtung?

35

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tatvorbereitungen von R., insbesondere das Auskundschaften von Tatorten vor? Werden diesbezüglich Aufnahmen von Überwachungskameras ausgewertet oder liegen entsprechende Auswertungen bereits vor?

36

Treffen Berichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu, denen zufolge R. sich im bayerischen Hof im Umfeld von Shisha-Bars aufgehalten habe, möglicherweise in Vorbereitung eines Anschlags (https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Hanauer-Attentaeter-mietete-Wohnung-in-Hof;art2388,7143338)?

37

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Morden von Hanau gegen Beschuldigte ermittelt, wenn ja, gegen wie viele?

38

Gibt es im Zusammenhang mit den Morden von Hanau Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, wenn ja, welchen Inhalts?

39

Haben sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise ergeben, dass R. im Mai 2018 in Hanau-Kesselstadt Menschen bedroht hat?

40

Haben sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise auf weitere Straftaten mit Beteiligung von R. ergeben, und falls ja, um welche Straftaten handelt es sich?

41

Wie viele Durchsuchungen an wie vielen Orten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten im Zusammenhang mit den Morden von Hanau statt?

42

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu T. R. liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

43

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Tat, zu Tatwaffen oder Tatumständen liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

44

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Tat, Umständen und/oder Täter Hinweise ausländischer Nachrichtendienste, wenn ja, welcher Dienste, welchen Inhaltes, und zu welchem Zeitpunkt?

Berlin, den 20. April 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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