Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Kordula Schulz-Asche, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die aktuelle Covid-19-Pandemie stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller stellen sich auch konkrete Fragen aus der Perspektive des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe, die bisher wenig Beachtung in der politischen Diskussion finden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie bisher ergriffen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in welchen Zeitabständen zu ergreifen?
Welche Maßnahmen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat seit der Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) zum Szenario „weltweite Influenza-Pandemie“ (2007) sowie der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 zum Szenario „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ zu welchen Zeitpunkten geplant, ergriffen und ggf. angepasst?
Mit welchen Aufgaben ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie betraut?
Inwiefern werden Hilfeersuchen der Bundesländer über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des BBK koordiniert?
Welche Maßnahmen zur Information und Warnung der Bevölkerung (z. B. durch die Warn-App „Nina“) wurden bisher vorgenommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Welche sonstigen, kurzfristig zusätzlich eingerichteten Informationskanäle nutzen Bundesministerien und nachgeordnete Behörden derzeit speziell zur Information und Warnung der Bevölkerung in Sachen Covid-19-Pandemie?
Welche Rolle kommt dem Bund und insbesondere dem BBK zu, sollten mehrere Bundesländer gleichzeitig den Katastrophenschutzfall ausrufen?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Möglichkeit einer zusätzlichen Lageentwicklung (abhängig oder unabhängig von der Covid-19-Pandemie), wie z. B. die Möglichkeit eines flächendeckenden Stromausfalls (Blackout), und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
Inwiefern hätte eine zusätzliche Lageentwicklung Einfluss auf die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung, und wie würde sich diese verändern?
Welchen Einfluss hat die Covid-19-Pandemie auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) schon jetzt, und welchen kann sie künftig bekommen?
Hält die Bundesregierung die derzeitigen Definitionen und Verordnungen, wer alles unter die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) fällt, auch und gerade angesichts der Bedrohungen im Zuge der Covid-19-Pandemie, für ausreichend?
Welche Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sind nach Ansicht der Bundesregierung im besonderen Maße derzeit betroffen, und wo liegen ihrer Meinung nach die größten Sicherheitsschwachstellen?
Vor welchen Bedrohungsszenarien wurde von welcher nachgeordneten Behörde seit dem 1. März 2020 gewarnt, und welche Schutzmaßnahmen wurden konkret von welcher Stelle seitdem eingeleitet?
Inwiefern ist sichergestellt, dass Betreiber von KRITIS die nötigen Handlungsempfehlungen im Umgang mit Covid-19 und damit einhergehenden Gefahren bekommen?
Wurden die Definitionen und Verordnungen, wer alles unter die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) fällt, fernab aller Überlegungen zur Überarbeitung im Rahmen der Vorlage eines „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ im Rahmen der Covid-19-Pandemie, überarbeitet?\nWenn ja, wie konkret?
Inwiefern konnten verstärkte Angriffe auf IT-Strukturen der KRITIS seit Beginn der Pandemie festgestellt werden (bitte auch unter Angabe von Infrastruktur, Art des Angriffs und Zeit)?
Wie bewertet die Bundesregierung die, bereits aufgrund von IT-Angriffen gegen z. B. Krankenhäuser oder das Robert Koch-Institut (RKI), sichtbar gewordenen Sicherheitslücken im Hinblick auf die einschlägigen Sicherheitskonzepte und Sicherheitsstandards und die damit verbundenen Risiken für die Allgemeinheit?
Geht die Bundesregierung von einem generellen Problem von über das Internet oder über Firmennetze erreichbaren, auf dem freien Markt erhältlichen Steuersystemen aus, und wenn ja, was tut sie konkret, um die Vulnerabilität zu verringern?
Wie bewertet die Bundesregierung die weit verbreitete Sicherheitsschwachstelle von Systemen, die ohne laufende Updates laufen, und welche Maßnahmen schlägt sie zur Behebung dieser Sicherheitslücke vor?
Wann wird die Bundesregierung das seit Jahren versprochene IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorlegen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 44, abrufbar unter https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1 sowie exemplarisch die Ausführungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hierzu während der Sondersitzung des Innenausschusses am 10. Januar 2019)?
Hält die Bundesregierung auch nach den Erfahrungen, die im Zuge der Corona-Pandemie gemacht wurden und werden, daran fest, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht aus dem Weisungsstrang des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat herausgelöst werden muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine tatsächlich unabhängige Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen leisten zu können (vgl. exemplarisch Antwort der Bundesregierung zu Frage 48 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Halbzeitbilanz der Legislaturperiode und der Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben auf Bundestagsdrucksache 19/18516)?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der medizinische Bevölkerungsschutz eine stärkere Betrachtung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes bekommen sollte, und wenn ja, in welchen Bereichen?
Welche bundeseigenen Kapazitäten werden im Rahmen des Bevölkerungsschutzes für den medizinischen Katastrophenschutz vorgehalten?
Welche Materialreserven hält der Bund nach § 23 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG; Sanitätsbevorratung) vor, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Vorlage eines „Gesundheitssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes“ (analog beispielsweise zum Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz) in Anbetracht der Covid-19-Pandemie für angemessen, um die Versorgung mit medizinischen Ressourcen im Krisenfall für die Bevölkerung sicherzustellen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, sich an der im Rahmen der europäischen Notfallreserve rescEU vorgenommenen Beschaffung von medizinischer Ausrüstung zu beteiligen (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_476, abgerufen am 17. April 2020)?
Inwiefern wurden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) Hilfeersuchen aus dem europäischen Ausland oder von Drittstaaten an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet?
Inwiefern erfolgte die Aufnahme und Verteilung von an Covid-19 erkrankten Intensivpatientinnen und Intensivpatienten aus dem europäischen Ausland über das GMLZ (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/deshalb-hilft-deutschland-auslaendischen-covid-19-patienten,RvCrBGx, abgerufen am 17. April 2020)?
Welche Behörden und Organisationen des Bundes leisten im Rahmen der Katastrophenhilfe den Bundesländern Amtshilfe, und mit welchen Aufgaben sind sie betraut (insbesondere Bundespolizei, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk)?
Welche Aufgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell durch die Hilfsorganisationen (insbesondere Sanitätsdienste) in der Covid-19-Pandemie erfüllt, und inwiefern sind die jeweiligen Maßnahmen mit Behörden oder Organisationen des Bundes abgestimmt?