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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drohende Gefahr für Naturlandschaft der Oder durch geplante Flussregulierung

(insgesamt 17 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

28.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1891805.05.2020

Drohende Gefahr für Naturlandschaft der Oder durch geplante Flussregulierung

der Abgeordneten Steffi Lemke, Claudia Müller, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Oder ist eine noch weitgehend natürliche Flusslandschaft – nach Kenntnis der Fragesteller inzwischen höchst selten in Deutschland. Entlang des Flusses liegen National- und Landschaftsschutzparks sowie Natura-2000-Gebiete.

Diesem Naturraum mit einer hohen Biodiversität und mit Funktionen für Wasserregime und Filterung drohen Zerstörungen: Umweltverbände und Nationalparkverantwortliche fürchten von der Republik Polen geplante umfangreiche Baumaßnahmen zur Vertiefung des Flussbettes und Modernisierung von Buhnen (https://www.rtl.de/cms/polnische-oder-ausbauplaene-gefaehrden-nationalpark-4498188.html).

Grundlage der Befürchtungen ist das im April 2015 unterzeichnete „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse)“. Dies sieht eine von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) fachwissenschaftlich begründete, nachhaltige deutschpolnische Stromregelungskonzeption für die Grenzoder vor (vgl. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl215s0845b.pdf).

Im laufenden Verfahren zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Republik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“ wird das Gutachten der BAW „Aktualisierung der Stromregelungskonzeption für die Grenzoder“ vom Mai 2014 (BAW, 2014: Aktualisierung der Stromregelungskonzeption für die Grenzoder. BAW 3.02.10132.3; vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/8337, Antwort zu Frage 19, https://www.wsa-eberswalde.wsv.de/Webs/WSA/Havel-Oder/DE/Wasserstrassen/BauwerkeAnlagen/SRK_Grenzoder/BAW_Gutachten_lang_DE.html?nn=2746146, abgerufen am 9. April 2020) zugrunde gelegt.

Am 17. Januar 2020 fand ein Expertentreffen im Rahmen zwischenstaatlicher Konsultationen gemäß Artikel 7 der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen) statt. Der abgestimmte Bericht wurde bereits von der Umweltbehörde in Stettin veröffentlicht (Ankündigung des Regionaldirektors Umweltschutz vom 18. Februar 2020, Aktenzeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.66, vgl. http://bip.szczecin.rdos.gov.pl/files/obwieszczenia/160688/Obwieszczenie_RDOSzczecin-WONS-OŚ.4233.1.2017.kk.66.pdf). Seitens der Bundesrepublik Deutschland wurde bislang keine Umweltprüfung zur Umsetzung des deutsch-polnischen Wasserstraßenabkommens und dessen Folgen eröffnet.

In den letzten Jahren wurde von Umweltverbänden das Gutachten „Wirksamkeit des geplanten Flutpolders Międzyodrze und der Stromregelungskonzeption für den Hochwasserschutz der Unteren Oder“ (2018, vgl. https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2018_06_20_Oderbericht_Gerstgraser_final_Errata.pdf) und vom Land Brandenburg/Deutscher Wetterdienst der „Klimareport Brandenburg“ (2019, via https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Klimareport_Brandenburg_2019.pdf) mit neuen Fachinformationen veröffentlicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Vorhaben sind in den im Abkommen genannten Bereichen Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse jeweils zum aktuellen Zeitpunkt geplant?

2

a) Welche Flusskilometer der Oder sind von aktuellen Planungen bezüglich Anpassungsarbeiten auf deutscher Seite betroffen?

b) Welche Flusskilometer der Oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung von aktuellen Planungen bezüglich Anpassungsarbeiten auf polnischer Seite betroffen?

c) Welche an die Oder angrenzenden Flächengebiete sind von den in den Fragen 2a und 2b genannten Maßnahmen betroffen und werden in ihrer Funktion oder Fläche eingeschränkt?

3

Auf welchen Flusskilometern soll nach Willen der Bundesregierung bzw. ihrer Kenntnis nach nach Willen der polnischen Regierung aktuell die Befahrbarkeit der Oder für welche Art von Schiffen hergestellt werden (bitte jeweils für Binnenschifffahrt, Eisbrecher o. Ä. begründen)?

4

Welche jeweiligen Alternativen bestehen laut Bundesregierung im Rahmen der möglichen Umsetzung der Vorhaben gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten deutsch-polnischen Abkommen, und inwieweit wurden bzw. werden sie geprüft, mit welchem jeweiligen Ergebnis?

5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass alle im oben genannten BAW-Gutachten betrachteten Varianten eine Erhöhung der Wasserspiegellagen im Hochwasserfall insbesondere am Deich von Hohenwutzen und damit an einer besonders sensiblen Stelle des Oderbruchs ausweisen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung daraus resultierende Hochwasserrisiken?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der sich explizit auf das erhöhte Hochwasserrisiko beziehenden, nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ablehnenden Haltung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL, jetzt: MLUK), die als oberste Hochwasserschutzbehörde des Landes rund 70 Prozent aller Hochwasserrisikogebiete entlang der gesamten Grenzoder verwaltet?

c) Wie bewertet die Bundesregierung das oben genannte BAW-Gutachten vor dem Hintergrund des im Klimareport Brandenburg beschriebenen zu erwartenden Anstiegs des Ostsee-Meeresspiegels (S. 28), der zusätzliche Wasserstandserhöhungen der Oder flussaufwärts bis ins Oderbruch hinein bewirken wird?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die bei Umsetzung der Maßnahmen des BAW-Gutachtens genannte sich eintiefende Gewässersohle?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle an der Oder, bei denen ein Eisbrechereinsatz wegen mangelnder Schiffbarkeit oder wegen Untiefen gescheitert ist (bitte Jahr und Ort nennen)?

7

Wie viele Lebensraumtypen an der Oder und ihren Auen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gefährdet (bitte in absoluten Zahlen und Prozent angeben; insbesondere im Vergleich zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/8162)?

8

Ist das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet“ vom 27. April 2015 inklusive der darin referenzierten Stromregelungskonzeption mit den geltenden EU-Naturschutzrichtlinien vereinbar, insbesondere in den besonders geschützten Gebieten?

9

Werden sich durch das polnische Projekt „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“ nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Gewässerverhältnisse verschlechtern (nach EU-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL), oder wird die Erreichung eines guten ökologischen Zustands nach Auffassung der Bundesregierung beeinträchtigt werden?

a) Falls ja, wurden die Ausnahmebestimmungen des Artikels 4 Abssatz 4 und 5 sowie insbesondere des Absatzes 7 der WRRL formell und materiell richtig angewendet, auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die deutsche Seite?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ablehnenden Haltung des MLUL (jetzt: MLUK) des Landes Brandenburg in Bezug auch auf Aspekte der WRRL?

10

Werden durch das polnische Projekt „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“ in den Natura-2000-Gebieten nach Auffassung der Bundesregierung Lebensräume und Arten gefährdet oder zerstört?

a) Wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die ökologische Kohärenz der Natura- 2000-Gebiete nicht verschlechtert oder zerstört wird?

11

Von welchen Auswirkungen auf das Auenökosystem der Oder durch einen potenziellen Ausbau der Oder durch die Republik Polen geht die Bundesregierung aus?

a) Welche Verschlechterungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erwartet die Bundesregierung?

b) Welche Verschlechterungen im Bereich des Flussökosystems (Fische, Laichplätze) erwartet die Bundesregierung?

c) Welche Verschlechterungen im Bereich des deutschen Nationalparks „Unteres Odertal“ erwartet die Bundesregierung?

12

Wird die Bundesregierung den Bericht der Regierungskonsultation vom 17. Januar 2020 (s. o.) öffentlich zugänglich machen? Wenn ja, wann, und wie? Wenn nein, auf welcher Basis?

13

Welche Rechtsmittel sind für Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbänden in Deutschland aufgrund internationaler oder bilateraler deutschpolnischer Vereinbarungen nach Auffassung der Bundesregierung anwendbar, um eine mögliche positive Entscheidung der Umweltbehörden der Republik Polen im Zusammenhang mit dem Verfahren zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Republik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“ anzufechten? Wie bewertet die Bundesregierung die mögliche Nutzung dieser Rechtsmittel vor dem Hintergrund von Zweifeln an fairen Justizverfahren infolge der Justizreform in der Republik Polen, die kürzlich auch durch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zum Ausdruck gebracht wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss des 1. Strafsenats vom 17. Februar 2020 via Redaktionsnetzwerk Deutschland [RND] unter https://www.rnd.de/politik/wegen-justizreform-gericht-lehnt-auslieferung-nach-polen-ab-7YGCUQM7JZDJVFDXGEENRLJNRE.html)?

14

Wann wird die Bundesregierung die Umweltprüfung zur Umsetzung der Maßnahmen im Deutsch-Polnischen Wasserstraßenabkommen von 2015 eröffnen, und von welchem Zeitplan geht die Bundesregierung in diesem Prozess aus?

15

Welche Möglichkeiten ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem dem polnischen Hochwasserschutzprojekt zugrundeliegenden Konzept „Mehr Raum für den Fluss“ (vgl. „Odra-Vistula Flood Management Projekt“ der Weltbank, 2015; S. 19 via http://documents.worldbank.org/curated/en/320251467986305800/pdf/PAD1203-PAD-P147460-R2015-0142-1-Box391498B-OUO-9.pdf) für den deutschen Teil des Oderbruchs? Ist der Bundesregierung das niederländische Programm „Platz für den Fluss“ (https://www.ruimtevoorderivier.nl/english/) bekannt, und welche Erfahrungen aus diesem Programm können hierzu nach Einschätzung der Bundesregierung genutzt werden?

16

Welche Rolle wird der Oder als naturnaher und von der Mündung an mehrere hundert Kilometer langer, durchgängiger Strom im Bundesprogramm „Blaues Band“ zukommen? Inwiefern werden dabei die erheblichen Potenziale zur Wiederanbindung der Altaue an die Überflutungsdynamik der Oder berücksichtigt (vgl. Abbildung 17 in: BfN-Skripten 489, Potenziale zur naturnahen Auenentwicklung, 2018, S. 29, online: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript489.pdf)?

17

Welche Haushaltsmittel stellt die Bundesregierung im Zuge des sog. Blauen Bandes insgesamt sowie für welche konkreten Projekte im Jahr 2020 und in den Folgejahren entlang der Oder zur Verfügung?

Berlin, den 21. April 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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