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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Illegaler Handel mit Heimtieren

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.05.2020

Aktualisiert

13.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/1897406.05.2020

Illegaler Handel mit Heimtieren

der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In deutschen Haushalten leben rund 34,3 Millionen Tiere, die meisten davon sind Hunde (9 Millionen) und Katzen (14 Millionen) (vgl. Statista 2020, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/30157/umfrage/anzahl-der-haustiere-in-deutschen-haushalten-seit-2008/). Die Nachfrage nach Jungtieren in Deutschland und Europa boomt seit Jahren. Schon vor Jahren haben kriminelle Gruppen den wachsenden Heimtiermarkt für sich entdeckt, besonders mit der Vermehrung und dem Handel von Hunde- und Katzenwelpen haben sie ein grausames Geschäftsmodell aufgebaut.

In diesem System müssen Hündinnen wie am Fließband werfen, Rüden werden teils mit Elektroschocks zur Paarung gezwungen. Um Kosten zu sparen und die Gewinnspannen der Produzenten zu erhöhen, bekommen diese Tiere kaum oder nur ungeeignetes Futter, erfahren keine medizinische Behandlung oder lebenswichtige Impfungen. Für die illegal eingeführten Tiere gibt es entweder keine Impfpapiere oder sie sind offensichtlich gefälscht – mitunter von Tierärzten, die an dem Geschäft ebenfalls verdienen. In den Transportern müssen die Tiere meist ganz ohne Futter oder sogar ohne Wasser mehrere Tage ausharren. Die Tiere sind während des Transports oft nicht ausreichend gesichert, werden frei im Koffer- oder Fußraum liegend oder in Kartons ohne Tageslicht transportiert. Der Transport dieser Tiere nach Deutschland ist auch mit zahlreichen Risiken für die öffentliche Gesundheit verknüpft, weil Zoonosen wie Tollwut, Leptospirose oder Endo- und Ektoparasiten (z. B. Fuchsbandwurm, Giardien) mitgebracht werden können (vgl. Märkische Onlinezeitung vom 3. Mai 2020, https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1800703/; Berliner Morgenpost vom 1. Februar 2020, https://www.morgenpost.de/vermischtes/article228303815/Hunde-als-Schmuggelware-So-brutal-ist-das-Getaeft-mit-den-Welpen.html).

Weiterhin geben sich die Händlerinnen und Händler als Hobby-Züchterinnen und Hobby-Züchter aus, obwohl die Zahl der verkauften Tiere und der Umsatz einen gewerblichen Hintergrund nahelegen. Doch so können sie zum einen die Impressumspflicht umgehen und zum anderen der Steuerpflicht entgehen (vgl. https://www.vier-pfoten.ch/unseregeschichten/medien/Medienmitteilungen/2019/juli/illegale-welpenhaendler-sollen-aus-online-kleinanzeigen-verschwinden).

Die kriminellen Händlerinnen und Händler profitieren vor allem vom unregulierten Internethandel mit Heimtieren, wo Tiere vollkommen anonym auf Plattformen angeboten werden können. Kaufen die getäuschten Verbraucherinnen und Verbraucher unwissentlich ein viel zu junges, traumatisiertes und krankes Tier, können sie im Zweifel keinerlei Gewährleistungs-, Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche durchsetzen, weil die anonymen Händlerinnen und Händler längst abgetaucht sind. So werden meistens die angegebenen Handynummern anschließend gesperrt und Übergaben an öffentlichen Plätzen und nicht im Zuhause der Händler unter Angabe eines vorgetäuschten Grunds organisiert. Darüber hinaus ist es für Veterinärbehörden nahezu unmöglich, Anbieterinnen und Anbieter zu identifizieren und zu überprüfen sowie die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten. Die Anzeigen der Verkäufer oder der komplette Account ist zum Zeitpunkt der Meldung an das zuständige Veterinäramt meist bereits gelöscht (siehe Bayrischer Rundfunk vom 19. März 2019, https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/im-kampf-gegen-illegalen-welpenhandel,RL61VDb).

Dieser aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller grausame Tierhandel ist ein internationales Problem. Europaweite Regelungen, wie zuletzt vom Europäischen Parlament gefordert (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0035_DE.pdf), sind daher sehr zu begrüßen. Allerdings müssen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch auf nationalstaatlicher Ebene Schritte unternommen werden, die den illegalen Handel mit Tieren erschweren. So haben bereits die deutschen Nachbarstaaten Österreich und die Schweiz Regelungen erlassen, die das anonyme Anbieten von Tieren im Internet regulieren bzw. sogar verbieten. In Anbetracht dieser Entwicklungen wächst aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Gefahr, dass die illegalen Händler noch stärker versuchen, ihre Tiere auf dem deutschen Markt abzusetzen. Auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene EXOPET-Studie (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2018/170-Exopet.html) empfiehlt die Einführung eines Verbots des anonymen Verkaufs im Internet.

Freiwillige Regelungen von Unternehmen und des Handels werden systematisch unterlaufen und zeigen v. a. wegen mangelnder Umsetzung und Kontrolle keinerlei Wirkung. Online-Plattformen fürchten meist, Nutzerinnen und Nutzer durch weitere Regelungen zu verlieren (z. B. wenn Identifizierungen von Verkäuferinnen und Verkäufern eingeführt werden sollen). Facebook verbietet beispielsweise das Anbieten von Tieren auf seiner Plattform. Allerdings wird immer wieder dokumentiert, dass Tiere in geschlossenen Gruppen und unter Benutzung von Codewörtern zum Kauf angeboten werden. Eine Kontrolle durch die Veterinärbehörden ist in den sozialen Medien kaum möglich (vgl. Südwest Presse vom 23. April 2018, https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/illegaler-welpenhandel-nimmt-zu-25373702.html).

Der Bundesrat hat bereits in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 eine Entschließung zur Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien (Bundesratsdrucksache 425/19) gefasst. Die Bundesländer haben nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits erkannt, dass der Online-Handel mit Tieren reguliert werden muss, um den Hauptverkaufskanal der „Welpenmafia“ zu schließen. Sie fordern, dass die Internetplattformen verpflichtet werden, eine Anbieterkennzeichnung bzw. Registrierung einzufordern, bevor Tiere angeboten werden können, um die Rückverfolgbarkeit zum Anbieter gewährleisten zu können.

Auch der Deutsche Bundestag forderte in dem Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/6106 (zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Bundestagsdrucksachen 19/5522, 19/6000 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes) u. a. ein, „den Internethandel mit lebenden Tieren zu reglementieren, um sowohl anonymen Verkäufen als auch Spontankäufen vorzubeugen;“.

Um die Vertriebskanäle für illegale Händler zu schließen, muss nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller der Internethandel mit Tieren reguliert werden – auch um der Gefahr vorzubeugen, dass die illegalen Händlerinnen und Händler noch stärker den unregulierten deutschen Markt nutzen werden, um ihre Tiere anzubieten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche verschiedenen Herausforderungen im Tierschutz sieht die Bundesregierung in den Bereichen „Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbörsen, Internet- und Versandhandel von lebenden Heimtieren, illegaler Welpenhandel, Situation der Tierheime und Heimtierzubehör“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“, S. 86)?

2

Welche „konkrete[n] Maßnahmen bis hin zu Verboten zur Verbesserung des Tierschutzes“, die das zuständige Bundesministerium laut Koalitionsvertrag „bis zur Mitte der Legislaturperiode“ vorlegen wird, hat das zuständige Bundesministerium in diesen Bereichen vorgelegt?

3

Welche konkreten Maßnahmen sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant, und wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema des illegalen Heimtierhandels auf die Agenda für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu setzen, und falls nein, warum nicht?

5

Wird die Bundesregierung die am 12. Februar 2020 vom Europäischen Parlament verabschiedete Entschließung zum Schutz des EU-Binnenmarkts und der Verbraucherrechte vor den negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren (2019/2814(RSP)) unterstützen, und mit welchen Maßnahmen wird sie das tun?

6

Wie viele Versuche, Tiere rechtswidrig nach Deutschland einzuführen, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen fünf Jahren (bitte nach Jahr, Ort der Feststellung, Art und Anzahl der Tiere, Herkunftsland sowie vermuteten Transitländern auflisten)?

7

Wie viele Tiere, deren illegale Einfuhr nach Deutschland versucht worden war, wurden seit 2015 bis dato durch die Polizeibehörden beschlagnahmt (bitte nach Jahr, Ort der Feststellung, Art und Anzahl der Tiere, Herkunftsland sowie vermuteten Transitländern auflisten)?

8

Kann die Bundesregierung die Größenordnung der Schätzung einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie bestätigen oder widerlegen, nach der jährlich 200 000 Hunde illegal nach Deutschland und Österreich transportiert werden (vgl. Specific Contract SANCO 2013/12364, Study on the welfare of dogs and cats involved in commercial practices, https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_eu-strategy_study_dogs-cats-commercial-practices_en.pdf)?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Schätzungen zum illegalen Handel mit Heimtieren, die die Dunkelziffer angeben, und von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung aus (bitte begründen)?

10

Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie viele Transporte in den vergangenen fünf Jahren von Landes- und Bundespolizei explizit auf den illegalen Handel mit Tieren kontrolliert wurden?

11

Wie viele Anzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Fällen der illegalen Einfuhr von Tieren in den vergangenen fünf Jahren erstattet (bitte nach Jahr, Bundesland, Gründen der Anzeige, wie etwa Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – TierSchG, Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG, Tiergesundheitsgesetz – TierGesG, die Tierschutz-Hundeverordnung – TierSchHundeVO, Verordnung (EU) 1/2005, Verordnung (EU) 576/2013 o. Ä. aufschlüsseln)?

12

Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Fällen der illegalen Einfuhr von Tieren in den vergangenen fünf Jahren eingeleitet, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Jahr, Grund des Verfahrens, Art und gegebenenfalls Höhe der Strafe aufschlüsseln)?

13

Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Strafmaßes auf den illegalen Handel mit Heimtieren für sinnvoll, um diesen zu bekämpfen? Wenn nein, warum nicht?

14

Welche Gespräche hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode geführt, um sicherzustellen, dass Tierheimen, die häufig die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere übernehmen müssen, wie vom Deutschen Bundestag gefordert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6106) die nötigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen und sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell ausreichen ausgestattet sind (bitt nach Datum, Kreis der Teilnehmenden, konkret besprochenen Maßnahmen sowie dem beabsichtigten Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmene auflisten)?

15

Welche Probleme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage des Monitorings, das vom Oktober 2018 bis April 2019 in 17 EU-Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) und der Schweiz auf Empfehlung der EU-Kommission durchgeführt wurde und bei dem im Besonderen Verkaufsinserate für Hunde und Katzen auf Internetplattformen untersucht wurden (vgl. The EU coordinated control plan for the official controls on online sales of dogs and cats: Analysis of the results, https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_other_euccp_dogs-cats-analysis.pdf), bei Verkaufsinseraten für Hunde und Katzen identifiziert?

a) Auf welchen deutschen Internetplattformen wurden Verkaufsinserate geprüft (bitte auflisten)?

b) Waren Kontrollen der zuständigen Behörden in allen Fällen möglich? Falls nein, warum nicht?

c) Welche tierschutzrechtlichen Vergehen wurden im Zuge der Kontrollen festgestellt (bitte auflisten)?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des koordinierten Kontrollplans für Deutschland?

e) Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des koordinierten Kontrollplans zu der Einführung eines harmonisierten europäischen Identifikationssystems für Heimtiere (bitte begründen)?

16

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die am 21 April 2021 in Deutschland in Kraft tretende Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen (Tiergesundheitsrecht), wonach alle Verkäuferinnen und Verkäufer, Züchterinnen und Züchter, Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer, Tierheime und Sammelstellen von Hunden und Katzen (im Weiteren „Betriebe“) verpflichtet sind, ihre Betriebe bei der entsprechenden zuständigen nationalen Behörde zu registrieren, umzusetzen, und welche weiteren Maßnahmen sind dazu geplant (bitte unter genauer Angabe der Zeitpunkte)?

a) Wie ist der Stand zur Einrichtung eines nationalen Betriebsregisters, in welchem die Verkäuferinnen und Verkäufer, Züchterinnen und Züchter, Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer, Tierheime und Sammelstellen von Hunden und Katzen registriert werden sollen?

b) Wie viel Geld ist für die Umsetzung im laufenden Haushalt eingeplant?

c) Ab wann wird die Verpflichtung, sich in diesem Betriebsregister zu registrieren, gelten?

d) Welche Anforderungen muss ein Betrieb erfüllen, damit er verpflichtet ist, sich im nationalen Betriebsregister zu registrieren?

e) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Betriebe über die neuen Anforderungen zu informieren?

f) Welche Strafen drohen Betrieben, wenn sie sich nicht registrieren?

g) Auf welcher staatlichen Ebene ist das Betriebsregister angesiedelt?

h) Welche staatliche Behörde hat die Aufsicht über das Betriebsregister?

i) Wird die Registrierung von Betrieben kontrolliert, und wer wird diese Kontrollen wie vornehmen?

17

Welche Gespräche hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode zum Internethandel mit Tieren geführt (bitte nach Datum, Kreis der teilnehmenden Personen, Anlass und Thema des Gesprächs auflisten)?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass, wie es die EXOPET-Studie empfiehlt, Internettierbörsen wie eBay Kleinanzeigen, DeineTierwelt oder Quoka, genau wie lokale Tierbörsen, unter den Erlaubnisvorbehalt aus § 11 Absatz 1 Nummer 7 TierSchG fallen? Wenn nein, warum nicht?

19

Wird in der Bundesregierung für den Fall, dass sie die Rechtsauffassung vertritt, dass Internettierbörsen nicht unter den Erlaubnisvorbehalt aus § 11 Absatz 1 Nummer 7 TierSchG fallen, diskutiert, den Erlaubnisvorbehalt aus § 11 Absatz 1 Nummer 7 TierSchG auf Internetplattformen zu erweitern? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

20

Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für auffällige Tierinserate, wie es die EXOPET-Studie empfiehlt, für zielführend, um den illegalen Welpenhandel zu bekämpfen? Wenn nein, warum nicht?

21

Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer Zentralstelle zur systematischen Durchsuchung des Internets auf Aktivitäten des illegalen Welpenhandels nach dem Vorbild von ZIRE (zentrale Internetrechercheeinheit des Zolls) oder G@ZIELT (gemeinsame Zentralstelle Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB [Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch] und Tabakerzeugnisse beim BVL [Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit]) zur Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB für sinnvoll, um den illegalen Welpenhandel zu bekämpfen?

22

Wie steht die Bundesregierung zur Möglichkeit, Internetplattformen rechtlich zu verpflichten, die Identität von Anbietern von Tieren im Internet zuverlässig sicherzustellen?

23

Befindet sich die Bundesregierung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit im Internethandel mit Tieren im Austausch mit den Bundesländern, z. B. in Form einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Drucksache 17/5331 des Landtags Nordrhein-Westfalen)? Wenn ja, was sind die bisherigen Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Lösungsansätzen von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die die Rückverfolgbarkeit von Anbieterinnen und Anbietern im Internethandel mit Heimtieren sicherstellen, und wie bewertet sie diese Lösungsansätze?

25

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die weitere Verlagerung des illegalen Tierhandels (auch aufgrund entsprechenden Vorgehens in Österreich und in der Schweiz) zu verhindern?

Berlin, den 21. April 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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