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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
29.05.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1909912.05.2020
Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Monika
Lazar, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tabea
Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum
rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau
Bei dem rechtsterroristischen Anschlag am 19. Februar 2020 im hessischen
Hanau wurden neun Menschen zwischen 21 und 44 Jahren getötet, mehrere
Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Innerhalb der ersten zwölf Minuten
feuerte der mutmaßliche Täter an verschiedenen Tatorten 52 Schuss ab. Danach
fuhr er mit seinem Auto zur Wohnung seiner Eltern, wo er und seine Mutter
etliche Stunden später tot aufgefunden wurden (https://www.generalbundesanwal
t.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung2-vom-20-0
2-2020.html; https://www.op-online.de/region/hanau/hanau-anschlag-news-unb
ekannte-werfen-scheibe-an-gedenkort-ein-zr-13553420.html).
T. R. wählte die Tatorte mit aller Wahrscheinlichkeit gezielt aus und hat sie
womöglich vorher ausgespäht. Noch kurz vor der Tat wurde er aufgrund
Falschparkens unmittelbar vor dem späteren ersten Tatort von einem
Ordnungsbeamten angesprochen; er reagierte wohl nicht aggressiv. Im Anschluss vollzog er
die Tat objektiv strukturiert, strategisch, planvoll (https://www.zdf.de/nachricht
en/politik/hanau-polizei-stuermte-wohnung-nach-erstem-schuss-100.html).
Das Motiv des mutmaßlichen Täters zeichnet sich deutlich ab: Die Auswahl der
Tatorte und der Opfer folgte rassistischen Kriterien. T. R. hinterlässt eine Art
Manifest, das altbekannte rechtsradikale Ansichten und Verschwörungstheorien
enthält, welche im rassistischen und rechtsterroristischen Milieu populär sind.
Er verwendet rassistische Terminologien und veröffentlicht Videos mit
Vernichtungsphantasien im Netz (https://www.zeit.de/digital/internet/2020-02/ansc
hlag-hanau-rassismus-rechtsextremismus-radikalisierung-internet). Seinen
Opfern in der Shisha-Bar schrieb er anscheinend eine Fremdheit zu, welche
sein rassistisches Weltbild prägte. Der Hinweis der Angehörigen, dass die
Ermordeten Teil ihrer Stadt, Teil der deutschen Gesellschaft waren, ist in diesem
Zusammenhang immens wichtig.
Die Tat in Hanau war somit augenscheinlich eine zielgerichtete, rassistisch und
politisch motivierte Tat.
Und dennoch führte dies laut Recherchen von „WDR“, „NDR“ und
„Süddeutscher Zeitung“ beim Bundeskriminalamt zunächst nicht zur Schlussfolgerung,
dass es sich um eine rechtsextremistische Tat handele. Dies wurde dem Bericht
zu Folge mit einer nicht „typisch“ rechtsextremen Radikalisierung und einem
fehlenden „dominierenden Aspekt“ von Rassismus in der Weltanschauung des
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19099
19. Wahlperiode 12.05.2020
mutmaßlichen Täters begründet (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/ansc
hlag-hanau-rechtsextremismus-abschlussbericht-bka-1.4859441).
Die öffentliche Dementierung des Vorliegens einer solchen Einschätzung in
Form eines Berichts erfolgte erst nach einem Offenen Brief des
Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats mit den Worten: „Rassismus als
Hauptmotiv zu verneinen, ist ignorant, brandgefährlich und rücksichtslos, ja
sogar beleidigend, gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen“ (https://rp-onli
ne.de/panorama/deutschland/bka-chef-anschlag-von-hanau-war-rassistisch-mot
iviert_aid-49845983).
Es wäre fatal, wenn nach der Tat von Hanau, die sich in eine Reihe
rechtsterroristischer Anschläge einreiht, der Eindruck entstünde, dass die große
Bedrohung, die von rechtsextremen und rechtsterroristischen Strukturen und
Täterinnen und Tätern heute zweifellos ausgeht, staatlicherseits nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller erneut nicht ernst genommen, sie nicht
entschlossen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln angegangen wird. Auch vor
diesem Hintergrund ist es unumgänglich, nicht nur für eine rasche und präzise
Aufklärung zu sorgen, sondern auch endlich die richtigen und notwendigen
politischen Schlüsse zu ziehen und gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen
den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus deutlich zu intensivieren.
Im Deutschen Bundestag war der Anschlag von Hanau jüngst Gegenstand von
Beratungen im Innenausschuss. Doch es bleiben viele Fragen bislang ungeklärt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sieht nach derzeitigem Erkenntnisstand die Chronologie der Abläufe
in der Tatnacht vom 19. Februar 2020 aus?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass T. R. sehr lange
unbehelligt durch die Stadt fahren und weitere Taten ausüben konnte,
und welche Schlüsse zieht sie daraus?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob T. R. nach der
Tat auf direktem Wege zum Haus seiner Eltern fuhr?
c) Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Aufenthalt des mutmaßlichen Täters T. R. in den Stunden zwischen den
tödlichen Schüssen am Kurt-Schumacher-Platz und dem Betreten des
Wohnhauses des Täters durch die Polizei vor (vgl. Hessenschau, „Was
wann geschah: Chronologie der Tat in Hanau“ vom 20. Februar 2020)?
d) Inwiefern ist bekannt, warum die Polizei erst rund fünf Stunden nach
dem ersten Schuss des mutmaßlichen Täters T. R. in die von ihm nach
der Tat aufgesuchte Wohnung seiner Eltern eindrang?
e) Welche Informationen bestehen darüber, warum die Polizei nicht gleich
die Anti-Terror-Einheiten des Bundes gerufen hat?
2. Wie ist die derzeitige Kenntnislage der Bundesregierung hinsichtlich der
Anschlagsplanungen und Anschlagsvorbereitungen, der Wahl der Opfer
und der Tatorte und dem offenbar bewussten und gezielten Ausspähen der
Tatorte durch T. R. im Vorfeld der Tat?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das direkte soziale
Umfeld des T. R. (persönliche Kontakte sowie Kontakte in sozialen Medien)
auch im Hinblick auf den Einfluss der Radikalisierung und/oder der
Planung und Ausführung der Tat?
a) Inwiefern hielt sich der mutmaßliche Täter nach Kenntnis der
Bundesregierung in Strukturen der regionalen oder überregionalen
rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Szene auf, und wenn ja,
inwiefern war er in diese Strukturen eingebunden?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus, ob und
wie T. R. in einer rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen
Organisation oder Verbindung vor seiner Tat aktiv war oder Zugang
hierzu suchte (bitte den Organisationsnamen und entsprechende Versuche
angeben)?
c) Gibt es Hinweise auf einen bestehenden oder geplanten
Personenzusammenschluss, oder den Versuch des mutmaßlichen Täters, sich im
Hinblick auf diese, oder mögliche andere Taten einer Gruppierung
anzuschließen oder eine solche zu gründen (falls ja, bitte benennen)?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Onlineaktivitäten,
insbesondere die Nutzung rechtsextremer und
verschwörungstheoretischer Internetseiten und Plattformen, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
e) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum heutigen
Zeitpunkt über mögliche Kontakte des mutmaßlichen Täters zu
internationalen rechtsextremen Personen oder Kreisen vor?
4. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung derzeit bezüglich der
rechtsextremen Überzeugungen des mutmaßlichen Täters zum
Tatzeitpunkt sowie zu dem Ursprung und Verlauf seiner Radikalisierung (bitte
auch mit Zeitangaben)?
5. Welche Bezugnahmen finden sich in den von T. R. veröffentlichten
Dokumenten und in seinen Beiträgen in Internetforen und Chats, insbesondere
auf andere schwere bzw. schwerste Straftaten, Ideologien des
mutmaßlichen Täters und Nähe zu bestehenden Netzwerken?
Sind hierunter auch Netzwerke, die deutsche Sicherheitsbehörden bislang,
auch nach der durchaus Parallelen aufweisenden Tat von Halle, noch nicht
im Blick hatten?
Wenn ja, welche konkret (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Digitale
Vernetzung und Mobilisierung von Rechtsextremisten“ auf
Bundestagsdrucksache 19/17162)?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Kontakte,
die der Beschuldigte des Ermittlungsverfahrens im Ausland hatte (bitte
unter Angabe des Landes, der Personen oder Organisationen)?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom mutmaßlichen
Täter absolvierten Schieß- und Gefechtstrainings in der Slowakei (vgl.
unter anderem Zeit Online „Attentäter von Hanau soll Schießen in der
Slowakei trainiert haben“ vom 3. April 2020)?
a) Gab es über die Teilnahmen im Juli und September 2019 hinaus nach
Kenntnis der Bundesregierung weitere oder ähnliche Trainings, an
denen sich T. R. beteiligte?
b) In welchen Staaten hat der mutmaßliche Täter an diesen Trainings
teilgenommen?
c) Inwiefern werden die Organisatorinnen oder Organisatoren der
Schießtrainings oder andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer einem
rechtsextremen Umfeld zugeordnet?
d) Waren auch ehemalige deutsche Militärs und/oder Spezialeinsatzkräfte
an den Trainings beteiligt?
Falls ja, welche Bezüge zum mutmaßlichen Täter sind hier ggf.
herzustellen?
e) Liegen der Bundesregierung Hinweise über die Art und Weise der
Gefechtstrainings vor?
8. Welche Informationen hat die Bundesregierung von Bundesbehörden oder
Hinweisen des FBI im Hinblick auf die Reise des mutmaßlichen Täters in
die Vereinigten Staaten im November 2018?
Gab es Kontaktpersonen und gibt es Hinweise auf ideologische Gründe für
die Reise, eine damit in Verbindung zubringende Radikalisierung oder
einen Zusammenhang mit dem später verübten Anschlag?
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja,
welchen Inhalts, sich T. R. im Jahr 2019 mit einem oder mehreren Schreiben
an die Staatsanwaltschaft Hanau und/oder an den Generalbundesanwalt
wandte?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob, und wenn ja, welche
Schritte infolge des Schreibens eingeleitet wurden?
Hatte dieses Schreiben Auswirkungen auf eine Überprüfung des T. R.,
insbesondere auch im Hinblick auf seinen Waffenschein (und wenn nein,
warum nicht) (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article20602206
3/Hanau-Attentaeter-kontaktierte-Behoerden-offenbar-lange-vor-der-Ta
t.html)?
10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob sich T. R. im Jahr
2019 (oder zu einem anderen Datum) an Ermittler oder
Vertrauenspersonen wandte, insbesondere Privatermittler und/oder eine Art
Bewusstseinstrainer in Österreich (vgl. Berliner Morgenpost vom 22. Februar 2020)?
11. Gab es nach Kenntnisstand der Bundesregierung Hinweise auf mögliche
weitere Planungen oder Unterstützungsleistungen von weiteren Taten
anderer Personen in Deutschland oder im Ausland seitens des T. R.?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Hinweise (und wenn ja, welche)
darüber, dass über den mutmaßlichen Täter T. R. hinaus, weitere Personen
im Zusammenhang mit dem Anschlag sowie dem Tod von T. R. und
dessen Mutter stehen (könnten) und etwa bei Tatplanung oder Tatbegehung
als (mutmaßliche) Beteiligte oder Mittäter mitwirkten (wenn ja, wie viele,
aus welchen Bundesländern, und mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen)?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Mitwissende
und/oder mögliche Teilnehmende in Form von Anstiftung und Beihilfe?
14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den derzeitigen
Ermittlungsstand in Sachen des Todes von T. R. sowie des Todes seiner Mutter,
und welche Erkenntnisse gibt es über die Anwesenheit bzw. Abwesenheit
des Vaters während der Taten?
Durch welche Waffe starben T. R. und dessen Mutter nach heutigem
Kenntnisstand der Bundesregierung?
Welche DNA-Muster befanden sich auf dieser Waffe, und inwiefern
wurden Schmauchspuren bei T. R., seiner Mutter und seinem Vater gefunden?
15. Von welchen Behörden des Bundes oder Landes flossen bereits
Erkenntnisse in die Ermittlungen ein?
Lagen oder liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen T. R. oder
weitere im Personenkreis des Ermittlungsverfahrens stehende Personen
staatsschutzrelevante Erkenntnisse oder auch Vorstrafen, Untersuchungen
oder offene Haftbefehle aus dem Bereich Politisch motivierte
Kriminalitätrechts vor (falls ja, bitte möglichst konkret nach Erkenntnissen und Jahr
auflisten)?
16. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass bei rechtsradikalen
Gewalttaten die bewusste und gezielte Beschränkung auf eine nicht strafbare
Unterstützung ein bewusst eingesetztes Mittel sein kann, um die staatliche
Aufklärung bzw. Gefahrenabwehr zu erschweren?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob T. R. oder andere im
Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren relevante Personen in
Arbeitszusammenhängen des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfasst wurden
(bitte nach Personen, Zusammenhängen und Zeiträumen auflisten)?
18. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob der hessische
Verfassungsschutz aktive Rechtsextreme über einen gewissen Zeitraum aus den Augen
verloren oder vorschnell als „abgekühlt“ eingestuft hatte (bitte auchdie
Anzahl und Zeiträume angeben)?
19. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche
Sicherheitsbehörden über verdeckte Ermittlerinnen oder Ermittler, Quellen (im
umfassenden Sinne) o. Ä. vor dem Anschlag Kenntnisse über die Person
des mutmaßlichen Täters hatten?
20. Haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnisstand der
Bundesregierung in die Ermittlungen auch Untersuchungen hinsichtlich möglicher
inhaltlicher wie personeller Verbindungslinien zu anderen Anschlägen der
vergangenen Zeit, insbesondere zu der Mordserie des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), einbezogen, und wenn ja, inwiefern, und mit
welchem Ergebnis?
21. Liegen nach Kenntnisstand der Bundesregierung Hinweise über mögliche
Verbindungen zum Mordfall von Walter Lübcke, zu S. E. oder dessen
Umfeld vor, und falls ja, welche?
22. Welche Parallelen sieht die Bundesregierung in dem rechtsextremen
Anschlag in Hanau zu den Taten in Halle 2019, Christchurch 2019, München
2016 und Utøya 2011 insbesondere hinsichtlich der Tatdurchführung, der
vom Täter rezipierten und vertretenen Ideologie, und welche Schlüsse
zieht die Bundesregierung daraus?
23. Inwiefern wird die Tat nach dem aktuellen Ermittlungsstand durch das
Bundeskriminalamt als politisch motivierte Tat eingestuft?
24. Wie ist der derzeitige Kenntnisstand der Bundesregierung im Hinblick auf
die ballistische Auswertung sämtlicher im Besitz des mutmaßlichen Täters
stehender Waffen (bitte sämtliche Angaben auflisten)?
25. Wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen
sichergestellt, die nicht auf T. R. zugelassen waren, und falls ja, welche (bitte die
Waffen und die jeweiligen Fundorte angeben)?
Wurden ggf. auch Munition oder Sprengmitteln gefunden, und wenn ja,
wo, wie viel, und welche konkret?
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenbeschaffungen
des T. R. im Vorfeld der Tat (bitte nach Baujahr, Herkunft, Vorbesitzer,
Kaliber und Munition angeben)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und warum sich T. R.
zusätzlich zu seinen zwei legal besessenen Waffen rund zwei Wochen vor der
Tat noch eine Pistole der Marke Ceska 75 Shadow, Kaliber 9 Millimeter,
bei einem Hanauer Waffenhändler auslieh (vgl. https://www.spiegel.de/pan
orama/gesellschaft/hanau-attentaeter-lieh-sich-pistole-kurz-vor-der-tat-
beiwaffenhaendler-a-f72f3d17-f488-4407-bf6a-fc3c4da5aa21?sara_ecid=soc
i_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1dEMph)?
a) Ist dieser beschriebene Vorgang nach Kenntnis der Bundesregierung
Inhalt der laufenden Ermittlungen, und wenn ja inwieweit?
b) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich dabei
um eine bewusste Anspielung auf die Mordserie des NSU handelt,
bzw. wurde dies nach Kenntnis der Bundesregierung in den
entsprechenden Szenen so aufgefasst?
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Waffen
bestimmter Marken eine besondere Bedeutung in der rechten Szene
haben?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über den Waffenkauf
hinaus sich andeutende Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang
bzw. eine Bezugnahme seitens des T. R.?
28. Gibt es Hinweise (wenn ja, welche) darauf, warum sich der mutmaßliche
Täter noch vor der Tat einen europäischen Feuerwaffenschein, also eine
Genehmigung, Schusswaffen auch ins Ausland mitnehmen zu dürfen,
ausstellen ließ, und wenn (bislang) nein, werden hierhingehend Ermittlungen
geführt oder angestrebt?
29. Welche Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf die Biografie des
mutmaßlichen Täters T. R. und das Vortatgeschehen geben nach Kenntnis der
Bundesregierung Anlass anzunehmen, dass sich eine solche Tat
insbesondere aufgrund der vom Waffengesetz vorgeschriebenen waffenrechtlichen
Überprüfungen zukünftig nicht wiederholt?
30. Inwiefern unterscheidet sich die Geschwindigkeit der Schussfolge der
verwendeten Waffen von anderen halbautomatischen Waffen, und hat die
Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die möglicherweise besonders
schnelle Schussfolge der verwendeten Waffen der Grund für die Auswahl
der Waffen für die Tat war (Bild, „Terrorist nutzte extra Waffen mit
schneller Schussfolge“ vom 19. Februar 2020)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die im konkreten Fall gewonnenen
Erkenntnisse im Hinblick auf eine zukünftige Reform des Waffenrechts zu
berücksichtigen?
31. Inwiefern konnten die Ermittlungsbehörden in Erfahrung bringen, ob der
Pflastersteinwurf vom 15. April 2020 auf die Scheibe der „Arena Bar &
Cafe“, dem zweiten Tatort der rechtsextremen Anschläge von Hanau, in
irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Anschlag bzw. mit den
Zielen des Anschlags stand (vgl. https://www.op-online.de/region/hanau/hana
u-anschlag-news-unbekannte-werfen-scheibe-an-gedenkort-ein-zr-135534
20.html)?
32. Inwiefern erkennen die Ermittlungsbehörden irgendeinen Zusammenhang
zwischen dem Terroranschlag und der Messerattacken auf vier Personen
am 29./30. April 2020 (vgl. https://www.hessenschau.de/panorama/polizei-
hubschrauber-ueber-hanau-das-hat-wieder-wehgetan,hanau-erinnerungen-
an-anschlag-100.html)?
33. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Forderung der
Familien der Opfer und der Überlebenden entsprochen, ihnen Einsicht in die
Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu gewähren und mit ihnen
Informationsgespräche zu führen (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-a
ttentat-anschlag-1.4886124)?
34. Welche Schutzmaßnahmen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den
Opfern, Zeuginnen und Zeugen und ihren Angehörigen effektiv zur
Verfügung, welche Personengruppen sind von solchen Maßnahmen
ausgeschlossen, und in welchem Verfahrensstand werden die berechtigten
Individuen über ihr Recht auf Schutzmaßnahmen aufgeklärt?
35. Inwiefern erfassen die Ermittlungsbehörden Straftaten gegen Zeuginnen
und Zeugen und Opfer sowie ihre Familien gesondert und in Verbindung
mit dem Hauptverfahren, und welche Konsequenzen ziehen die
Ermittlungsbehörden aus diesen Erkenntnissen?
36. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante
Stellenaufbau beim BKA und beim Verfassungsschutz bereits umgesetzt?
37. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand,
hinsichtlich der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, für das ausgewiesene Ziel, „die
Qualität und Wirksamkeit aller Präventionsmaßnahmen langfristig und
dauerhaft zu sichern und zu stärken“ (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/
downloads/DE /veroeffentlichungen/2019/massnahmenpaket-bekaempfun
g-rechts-und-h asskrim.pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
38. Inwiefern, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, ein
Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen?
Falls die Bundesregierung keine Umsetzung eines
Demokratiefördergesetzes plant, was sind die Gründe dafür?
39. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die erste Sitzung des
Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
stattfinden, und welche konkreten Themen und Maßnahmen sollen
behandelt werden?
40. Wird die Bundesregierung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
sowie Vertreterinnen und Vertreter von Migrantinnen- und
Migrantenorganisationen in die Erarbeitung von Maßnahmen gegen Rassismus, wie
anlässlich der jüngsten rechtsterroristischen und rassistischen Anschläge von
ihnen gefordert (vgl. https://bundeskonferenz-mo.de/wp-content/uploads/2
020/03/200302_Offener-Brief-der-MO-an-Bundeskanzlerin-Merkel.pdf),
einbeziehen, und wenn ja, in welcher Form?
Berlin, den 5. Mai 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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