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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1909912.05.2020

Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau Bei dem rechtsterroristischen Anschlag am 19. Februar 2020 im hessischen Hanau wurden neun Menschen zwischen 21 und 44 Jahren getötet, mehrere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Innerhalb der ersten zwölf Minuten feuerte der mutmaßliche Täter an verschiedenen Tatorten 52 Schuss ab. Danach fuhr er mit seinem Auto zur Wohnung seiner Eltern, wo er und seine Mutter etliche Stunden später tot aufgefunden wurden (https://www.generalbundesanwal t.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung2-vom-20-0 2-2020.html; https://www.op-online.de/region/hanau/hanau-anschlag-news-unb ekannte-werfen-scheibe-an-gedenkort-ein-zr-13553420.html). T. R. wählte die Tatorte mit aller Wahrscheinlichkeit gezielt aus und hat sie womöglich vorher ausgespäht. Noch kurz vor der Tat wurde er aufgrund Falschparkens unmittelbar vor dem späteren ersten Tatort von einem Ordnungsbeamten angesprochen; er reagierte wohl nicht aggressiv. Im Anschluss vollzog er die Tat objektiv strukturiert, strategisch, planvoll (https://www.zdf.de/nachricht en/politik/hanau-polizei-stuermte-wohnung-nach-erstem-schuss-100.html). Das Motiv des mutmaßlichen Täters zeichnet sich deutlich ab: Die Auswahl der Tatorte und der Opfer folgte rassistischen Kriterien. T. R. hinterlässt eine Art Manifest, das altbekannte rechtsradikale Ansichten und Verschwörungstheorien enthält, welche im rassistischen und rechtsterroristischen Milieu populär sind. Er verwendet rassistische Terminologien und veröffentlicht Videos mit Vernichtungsphantasien im Netz (https://www.zeit.de/digital/internet/2020-02/ansc hlag-hanau-rassismus-rechtsextremismus-radikalisierung-internet). Seinen Opfern in der Shisha-Bar schrieb er anscheinend eine Fremdheit zu, welche sein rassistisches Weltbild prägte. Der Hinweis der Angehörigen, dass die Ermordeten Teil ihrer Stadt, Teil der deutschen Gesellschaft waren, ist in diesem Zusammenhang immens wichtig. Die Tat in Hanau war somit augenscheinlich eine zielgerichtete, rassistisch und politisch motivierte Tat. Und dennoch führte dies laut Recherchen von „WDR“, „NDR“ und „Süddeutscher Zeitung“ beim Bundeskriminalamt zunächst nicht zur Schlussfolgerung, dass es sich um eine rechtsextremistische Tat handele. Dies wurde dem Bericht zu Folge mit einer nicht „typisch“ rechtsextremen Radikalisierung und einem fehlenden „dominierenden Aspekt“ von Rassismus in der Weltanschauung des Deutscher Bundestag Drucksache 19/19099 19. Wahlperiode 12.05.2020 mutmaßlichen Täters begründet (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/ansc hlag-hanau-rechtsextremismus-abschlussbericht-bka-1.4859441). Die öffentliche Dementierung des Vorliegens einer solchen Einschätzung in Form eines Berichts erfolgte erst nach einem Offenen Brief des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats mit den Worten: „Rassismus als Hauptmotiv zu verneinen, ist ignorant, brandgefährlich und rücksichtslos, ja sogar beleidigend, gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen“ (https://rp-onli ne.de/panorama/deutschland/bka-chef-anschlag-von-hanau-war-rassistisch-mot iviert_aid-49845983). Es wäre fatal, wenn nach der Tat von Hanau, die sich in eine Reihe rechtsterroristischer Anschläge einreiht, der Eindruck entstünde, dass die große Bedrohung, die von rechtsextremen und rechtsterroristischen Strukturen und Täterinnen und Tätern heute zweifellos ausgeht, staatlicherseits nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller erneut nicht ernst genommen, sie nicht entschlossen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln angegangen wird. Auch vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, nicht nur für eine rasche und präzise Aufklärung zu sorgen, sondern auch endlich die richtigen und notwendigen politischen Schlüsse zu ziehen und gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus deutlich zu intensivieren. Im Deutschen Bundestag war der Anschlag von Hanau jüngst Gegenstand von Beratungen im Innenausschuss. Doch es bleiben viele Fragen bislang ungeklärt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie sieht nach derzeitigem Erkenntnisstand die Chronologie der Abläufe in der Tatnacht vom 19. Februar 2020 aus? a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass T. R. sehr lange unbehelligt durch die Stadt fahren und weitere Taten ausüben konnte, und welche Schlüsse zieht sie daraus? b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob T. R. nach der Tat auf direktem Wege zum Haus seiner Eltern fuhr? c) Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Aufenthalt des mutmaßlichen Täters T. R. in den Stunden zwischen den tödlichen Schüssen am Kurt-Schumacher-Platz und dem Betreten des Wohnhauses des Täters durch die Polizei vor (vgl. Hessenschau, „Was wann geschah: Chronologie der Tat in Hanau“ vom 20. Februar 2020)? d) Inwiefern ist bekannt, warum die Polizei erst rund fünf Stunden nach dem ersten Schuss des mutmaßlichen Täters T. R. in die von ihm nach der Tat aufgesuchte Wohnung seiner Eltern eindrang? e) Welche Informationen bestehen darüber, warum die Polizei nicht gleich die Anti-Terror-Einheiten des Bundes gerufen hat?  2. Wie ist die derzeitige Kenntnislage der Bundesregierung hinsichtlich der Anschlagsplanungen und Anschlagsvorbereitungen, der Wahl der Opfer und der Tatorte und dem offenbar bewussten und gezielten Ausspähen der Tatorte durch T. R. im Vorfeld der Tat?  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das direkte soziale Umfeld des T. R. (persönliche Kontakte sowie Kontakte in sozialen Medien) auch im Hinblick auf den Einfluss der Radikalisierung und/oder der Planung und Ausführung der Tat? a) Inwiefern hielt sich der mutmaßliche Täter nach Kenntnis der Bundesregierung in Strukturen der regionalen oder überregionalen rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Szene auf, und wenn ja, inwiefern war er in diese Strukturen eingebunden? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus, ob und wie T. R. in einer rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisation oder Verbindung vor seiner Tat aktiv war oder Zugang hierzu suchte (bitte den Organisationsnamen und entsprechende Versuche angeben)? c) Gibt es Hinweise auf einen bestehenden oder geplanten Personenzusammenschluss, oder den Versuch des mutmaßlichen Täters, sich im Hinblick auf diese, oder mögliche andere Taten einer Gruppierung anzuschließen oder eine solche zu gründen (falls ja, bitte benennen)? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Onlineaktivitäten, insbesondere die Nutzung rechtsextremer und verschwörungstheoretischer Internetseiten und Plattformen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? e) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt über mögliche Kontakte des mutmaßlichen Täters zu internationalen rechtsextremen Personen oder Kreisen vor?  4. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung derzeit bezüglich der rechtsextremen Überzeugungen des mutmaßlichen Täters zum Tatzeitpunkt sowie zu dem Ursprung und Verlauf seiner Radikalisierung (bitte auch mit Zeitangaben)?  5. Welche Bezugnahmen finden sich in den von T. R. veröffentlichten Dokumenten und in seinen Beiträgen in Internetforen und Chats, insbesondere auf andere schwere bzw. schwerste Straftaten, Ideologien des mutmaßlichen Täters und Nähe zu bestehenden Netzwerken? Sind hierunter auch Netzwerke, die deutsche Sicherheitsbehörden bislang, auch nach der durchaus Parallelen aufweisenden Tat von Halle, noch nicht im Blick hatten? Wenn ja, welche konkret (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Digitale Vernetzung und Mobilisierung von Rechtsextremisten“ auf Bundestagsdrucksache 19/17162)?  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Kontakte, die der Beschuldigte des Ermittlungsverfahrens im Ausland hatte (bitte unter Angabe des Landes, der Personen oder Organisationen)?  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom mutmaßlichen Täter absolvierten Schieß- und Gefechtstrainings in der Slowakei (vgl. unter anderem Zeit Online „Attentäter von Hanau soll Schießen in der Slowakei trainiert haben“ vom 3. April 2020)? a) Gab es über die Teilnahmen im Juli und September 2019 hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung weitere oder ähnliche Trainings, an denen sich T. R. beteiligte? b) In welchen Staaten hat der mutmaßliche Täter an diesen Trainings teilgenommen? c) Inwiefern werden die Organisatorinnen oder Organisatoren der Schießtrainings oder andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer einem rechtsextremen Umfeld zugeordnet? d) Waren auch ehemalige deutsche Militärs und/oder Spezialeinsatzkräfte an den Trainings beteiligt? Falls ja, welche Bezüge zum mutmaßlichen Täter sind hier ggf. herzustellen? e) Liegen der Bundesregierung Hinweise über die Art und Weise der Gefechtstrainings vor?  8. Welche Informationen hat die Bundesregierung von Bundesbehörden oder Hinweisen des FBI im Hinblick auf die Reise des mutmaßlichen Täters in die Vereinigten Staaten im November 2018? Gab es Kontaktpersonen und gibt es Hinweise auf ideologische Gründe für die Reise, eine damit in Verbindung zubringende Radikalisierung oder einen Zusammenhang mit dem später verübten Anschlag?  9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welchen Inhalts, sich T. R. im Jahr 2019 mit einem oder mehreren Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hanau und/oder an den Generalbundesanwalt wandte? Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob, und wenn ja, welche Schritte infolge des Schreibens eingeleitet wurden? Hatte dieses Schreiben Auswirkungen auf eine Überprüfung des T. R., insbesondere auch im Hinblick auf seinen Waffenschein (und wenn nein, warum nicht) (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article20602206 3/Hanau-Attentaeter-kontaktierte-Behoerden-offenbar-lange-vor-der-Ta t.html)? 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob sich T. R. im Jahr 2019 (oder zu einem anderen Datum) an Ermittler oder Vertrauenspersonen wandte, insbesondere Privatermittler und/oder eine Art Bewusstseinstrainer in Österreich (vgl. Berliner Morgenpost vom 22. Februar 2020)? 11. Gab es nach Kenntnisstand der Bundesregierung Hinweise auf mögliche weitere Planungen oder Unterstützungsleistungen von weiteren Taten anderer Personen in Deutschland oder im Ausland seitens des T. R.? 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Hinweise (und wenn ja, welche) darüber, dass über den mutmaßlichen Täter T. R. hinaus, weitere Personen im Zusammenhang mit dem Anschlag sowie dem Tod von T. R. und dessen Mutter stehen (könnten) und etwa bei Tatplanung oder Tatbegehung als (mutmaßliche) Beteiligte oder Mittäter mitwirkten (wenn ja, wie viele, aus welchen Bundesländern, und mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen)? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Mitwissende und/oder mögliche Teilnehmende in Form von Anstiftung und Beihilfe? 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den derzeitigen Ermittlungsstand in Sachen des Todes von T. R. sowie des Todes seiner Mutter, und welche Erkenntnisse gibt es über die Anwesenheit bzw. Abwesenheit des Vaters während der Taten? Durch welche Waffe starben T. R. und dessen Mutter nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung? Welche DNA-Muster befanden sich auf dieser Waffe, und inwiefern wurden Schmauchspuren bei T. R., seiner Mutter und seinem Vater gefunden? 15. Von welchen Behörden des Bundes oder Landes flossen bereits Erkenntnisse in die Ermittlungen ein? Lagen oder liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen T. R. oder weitere im Personenkreis des Ermittlungsverfahrens stehende Personen staatsschutzrelevante Erkenntnisse oder auch Vorstrafen, Untersuchungen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich Politisch motivierte Kriminalitätrechts vor (falls ja, bitte möglichst konkret nach Erkenntnissen und Jahr auflisten)? 16. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass bei rechtsradikalen Gewalttaten die bewusste und gezielte Beschränkung auf eine nicht strafbare Unterstützung ein bewusst eingesetztes Mittel sein kann, um die staatliche Aufklärung bzw. Gefahrenabwehr zu erschweren? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob T. R. oder andere im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren relevante Personen in Arbeitszusammenhängen des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfasst wurden (bitte nach Personen, Zusammenhängen und Zeiträumen auflisten)? 18. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob der hessische Verfassungsschutz aktive Rechtsextreme über einen gewissen Zeitraum aus den Augen verloren oder vorschnell als „abgekühlt“ eingestuft hatte (bitte auchdie Anzahl und Zeiträume angeben)? 19. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Sicherheitsbehörden über verdeckte Ermittlerinnen oder Ermittler, Quellen (im umfassenden Sinne) o. Ä. vor dem Anschlag Kenntnisse über die Person des mutmaßlichen Täters hatten? 20. Haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnisstand der Bundesregierung in die Ermittlungen auch Untersuchungen hinsichtlich möglicher inhaltlicher wie personeller Verbindungslinien zu anderen Anschlägen der vergangenen Zeit, insbesondere zu der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), einbezogen, und wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis? 21. Liegen nach Kenntnisstand der Bundesregierung Hinweise über mögliche Verbindungen zum Mordfall von Walter Lübcke, zu S. E. oder dessen Umfeld vor, und falls ja, welche? 22. Welche Parallelen sieht die Bundesregierung in dem rechtsextremen Anschlag in Hanau zu den Taten in Halle 2019, Christchurch 2019, München 2016 und Utøya 2011 insbesondere hinsichtlich der Tatdurchführung, der vom Täter rezipierten und vertretenen Ideologie, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? 23. Inwiefern wird die Tat nach dem aktuellen Ermittlungsstand durch das Bundeskriminalamt als politisch motivierte Tat eingestuft? 24. Wie ist der derzeitige Kenntnisstand der Bundesregierung im Hinblick auf die ballistische Auswertung sämtlicher im Besitz des mutmaßlichen Täters stehender Waffen (bitte sämtliche Angaben auflisten)? 25. Wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen sichergestellt, die nicht auf T. R. zugelassen waren, und falls ja, welche (bitte die Waffen und die jeweiligen Fundorte angeben)? Wurden ggf. auch Munition oder Sprengmitteln gefunden, und wenn ja, wo, wie viel, und welche konkret? 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenbeschaffungen des T. R. im Vorfeld der Tat (bitte nach Baujahr, Herkunft, Vorbesitzer, Kaliber und Munition angeben)? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und warum sich T. R. zusätzlich zu seinen zwei legal besessenen Waffen rund zwei Wochen vor der Tat noch eine Pistole der Marke Ceska 75 Shadow, Kaliber 9 Millimeter, bei einem Hanauer Waffenhändler auslieh (vgl. https://www.spiegel.de/pan orama/gesellschaft/hanau-attentaeter-lieh-sich-pistole-kurz-vor-der-tat- beiwaffenhaendler-a-f72f3d17-f488-4407-bf6a-fc3c4da5aa21?sara_ecid=soc i_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1dEMph)? a) Ist dieser beschriebene Vorgang nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalt der laufenden Ermittlungen, und wenn ja inwieweit? b) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich dabei um eine bewusste Anspielung auf die Mordserie des NSU handelt, bzw. wurde dies nach Kenntnis der Bundesregierung in den entsprechenden Szenen so aufgefasst? c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Waffen bestimmter Marken eine besondere Bedeutung in der rechten Szene haben? d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über den Waffenkauf hinaus sich andeutende Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang bzw. eine Bezugnahme seitens des T. R.? 28. Gibt es Hinweise (wenn ja, welche) darauf, warum sich der mutmaßliche Täter noch vor der Tat einen europäischen Feuerwaffenschein, also eine Genehmigung, Schusswaffen auch ins Ausland mitnehmen zu dürfen, ausstellen ließ, und wenn (bislang) nein, werden hierhingehend Ermittlungen geführt oder angestrebt? 29. Welche Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf die Biografie des mutmaßlichen Täters T. R. und das Vortatgeschehen geben nach Kenntnis der Bundesregierung Anlass anzunehmen, dass sich eine solche Tat insbesondere aufgrund der vom Waffengesetz vorgeschriebenen waffenrechtlichen Überprüfungen zukünftig nicht wiederholt? 30. Inwiefern unterscheidet sich die Geschwindigkeit der Schussfolge der verwendeten Waffen von anderen halbautomatischen Waffen, und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die möglicherweise besonders schnelle Schussfolge der verwendeten Waffen der Grund für die Auswahl der Waffen für die Tat war (Bild, „Terrorist nutzte extra Waffen mit schneller Schussfolge“ vom 19. Februar 2020)? Inwiefern plant die Bundesregierung, die im konkreten Fall gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf eine zukünftige Reform des Waffenrechts zu berücksichtigen? 31. Inwiefern konnten die Ermittlungsbehörden in Erfahrung bringen, ob der Pflastersteinwurf vom 15. April 2020 auf die Scheibe der „Arena Bar & Cafe“, dem zweiten Tatort der rechtsextremen Anschläge von Hanau, in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Anschlag bzw. mit den Zielen des Anschlags stand (vgl. https://www.op-online.de/region/hanau/hana u-anschlag-news-unbekannte-werfen-scheibe-an-gedenkort-ein-zr-135534 20.html)? 32. Inwiefern erkennen die Ermittlungsbehörden irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Terroranschlag und der Messerattacken auf vier Personen am 29./30. April 2020 (vgl. https://www.hessenschau.de/panorama/polizei- hubschrauber-ueber-hanau-das-hat-wieder-wehgetan,hanau-erinnerungen- an-anschlag-100.html)? 33. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Forderung der Familien der Opfer und der Überlebenden entsprochen, ihnen Einsicht in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu gewähren und mit ihnen Informationsgespräche zu führen (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-a ttentat-anschlag-1.4886124)? 34. Welche Schutzmaßnahmen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Opfern, Zeuginnen und Zeugen und ihren Angehörigen effektiv zur Verfügung, welche Personengruppen sind von solchen Maßnahmen ausgeschlossen, und in welchem Verfahrensstand werden die berechtigten Individuen über ihr Recht auf Schutzmaßnahmen aufgeklärt? 35. Inwiefern erfassen die Ermittlungsbehörden Straftaten gegen Zeuginnen und Zeugen und Opfer sowie ihre Familien gesondert und in Verbindung mit dem Hauptverfahren, und welche Konsequenzen ziehen die Ermittlungsbehörden aus diesen Erkenntnissen? 36. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante Stellenaufbau beim BKA und beim Verfassungsschutz bereits umgesetzt? 37. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand, hinsichtlich der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, für das ausgewiesene Ziel, „die Qualität und Wirksamkeit aller Präventionsmaßnahmen langfristig und dauerhaft zu sichern und zu stärken“ (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE /veroeffentlichungen/2019/massnahmenpaket-bekaempfun g-rechts-und-h asskrim.pdf?__blob=publicationFile&v=5)? 38. Inwiefern, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen? Falls die Bundesregierung keine Umsetzung eines Demokratiefördergesetzes plant, was sind die Gründe dafür? 39. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die erste Sitzung des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus stattfinden, und welche konkreten Themen und Maßnahmen sollen behandelt werden? 40. Wird die Bundesregierung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen in die Erarbeitung von Maßnahmen gegen Rassismus, wie anlässlich der jüngsten rechtsterroristischen und rassistischen Anschläge von ihnen gefordert (vgl. https://bundeskonferenz-mo.de/wp-content/uploads/2 020/03/200302_Offener-Brief-der-MO-an-Bundeskanzlerin-Merkel.pdf), einbeziehen, und wenn ja, in welcher Form? Berlin, den 5. Mai 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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