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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Situation von Mietern und privaten Vermietern

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1917613.05.2020

Die Situation von Mietern und privaten Vermietern

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Schon vor der COVID-19-Pandemie waren große Teile der Wohnungsmärkte in Deutschland in der Krise. In einigen Regionen dominiert der Leerstand und Vermieter haben Schwierigkeiten, ihre Häuser zu bewirtschaften, 2 Millionen Wohnungen stehen leer. Die Strukturschwäche macht den Zuzug in diese Regionen unattraktiv. Andere Regionen, Ballungszentren und Universitätsstädte, verzeichnen Zuzüge und einen gravierenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen haben große Probleme, eine neue Wohnung zu finden oder auch die bestehende Wohnung zu bezahlen. Mieten und Kaufpreise stiegen in vielen Regionen in den letzten Jahren deutlich stärker als die Einkommen.

Laut Haus und Grund Deutschland werden „66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland von insgesamt 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern angeboten. […] 39 Prozent sind Rentnerhaushalte, die dringend auf Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 14 Prozent der privaten Vermieter sind Freiberufler, Handwerker oder Gastronomen, die häufig auch im Hauptberuf durch die COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten. Und 22 Prozent der privaten Vermieter haben ein durchschnittliches Nettohaushaltseinkommen, das unterhalb des Medians der Bevölkerung liegt.“

In Zeiten der Krise haben zahlreiche Mieterinnen und Mieter aufgrund von Kurzarbeit und ausbleibenden Einnahmen Schwierigkeiten, ihre Miete zu zahlen, und auch die Rückzahlung der aufgelaufenen Mieten wird viele vor eine finanzielle Herausforderung stellen. Dazu zählen insbesondere jene, deren Einkommen schon vor der Krise kaum gereicht haben, um die Miete zu zahlen, und solche in besonders krisengeschüttelten Branchen, deren Einkommen nun für einen nicht absehbaren Zeitraum geringer ausfällt.

Das Ziel unserer Anstrengungen muss es sein, dass niemand während der Krise seine Wohnung verliert und jeder seine Mietzahlung leisten kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Haushalte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung COVID-19-bedingt die Miete nicht oder nur anteilig zahlen?

2

Wie viele dieser Haushalte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Einkommen, das abzüglich des Selbstbehalts zum Lebensunterhalt die Mietnachzahlung erlauben würde?

3

Wie ermittelt die Bundesregierung ihre Kenntnisse bezüglich Mietbelastungsquoten?

4

Sind eigene Studien zu Mietbelastungsquoten geplant oder beauftragt, und wenn nein, warum nicht?

5

Auf welche Daten stützt die Bundesregierung ihre bisherigen Maßnahmen, wie administrative Erleichterungen beim Wohngeld und Erleichterungen bei den Kosten der Unterkunft (bitte Quellen einzeln nennen)?

6

Wie viele Vermieter haben nach Kenntnis der Bundesregierung COVID-19-bedingt Mietausfälle?

7

Wie viele Vermieter können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Mietausfällen ihren eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen?

8

Wie viele private Kleinvermieter haben nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Unterstützung oder Kreditstundungen beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt?

9

Wie viele Selbstnutzer haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Kreditstundung gestellt, und wie viele davon hatten im Vorfeld das Baukindergeld bewilligt bekommen?

10

Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor einem Wohnungsverlust sind aus Sicht der Bundesregierung geboten, und wenn keine, warum nicht?

11

Wie viele Haushalte sichern nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Lebensunterhalt im Alter bereits heute durch Mieteinnahmen?

a) Zu welchen Anteilen bestreiten diese Menschen ihren Lebensunterhalt aus Mieteinnahmen?

b) Wie hoch ist der Anteil des Selbstbehaltes zum Lebensunterhalt am Einkommen?

12

Wie viele Haushalte besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung Wohneigentum für die Altersvorsorge?

a) Wie viele davon haben das nach Kenntnis der Bundesregierung mit staatlicher Unterstützung getan, wie etwa Wohnriester?

b) Wie viele davon besitzen eine und wie viele zwei Wohnungen?

13

Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz von privaten Vermieterinnen und Vermietern vor dem Verlust ihrer Wohnung sind aus Sicht der Bundesregierung geboten, und wenn keine, warum nicht?

14

Wie hoch ist der Anteil an der tatsächlichen Warmmiete, den das Wohngeld im Durchschnitt abdeckt?

15

Wie hoch ist der Anteil an der Bewilligungsmiete, den das Wohngeld im Durchschnitt abdeckt?

16

Liegen der Bundesregierung Modellrechnungen zur Ermittlung der Haushalte, die aufgrund von COVID-19-bedingten Gehaltsausfällen oder Kurzarbeit in diesem Jahr erstmals Wohngeld erhalten bzw. wohngeldberechtigt sein werden vor?

Wenn nein, sind welche geplant?

17

Wenn ja, wie viele Haushalte werden in den Jahren 2020 und 2021 erstmals durch COVID-19-bedingte Gehaltsausfälle Wohngeld erhalten (bitte nach Monaten aufschlüsseln und Modellannahmen angeben)?

18

Welche anderen Probleme nimmt die Bundesregierung während der COVID-19-Pandemie bei der Absicherung des Wohnens und dem Schutz vor einem Wohnungsverlust wahr?

19

Welche Gegenmaßnahmen erwägt sie, und wenn keine, warum nicht?

20

Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Aussetzung des Kündigungsrechts durch den Vermieter bei COVID-19-bedingter Zahlungsunfähigkeit des Mieters, und wenn nein, warum nicht?

21

Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Kreditstundung für private Vermieterinnen und Vermieter bzw. Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer, und wenn nein, warum nicht?

22

Plant die Bundesregierung den Ausschluss der Inanspruchnahme von Mietsicherheiten durch den Vermieter für die Mietschulden, die COVID-19-bedingt im nach Artikel 240 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) definierten Zeitraum auflaufen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Mai 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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