Auswirkungen der Corona-Krise auf die Schiffsverkehre im Ostseeraum
der Abgeordneten Claudia Müller, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aufgrund von Grenzschließungen und Reisewarnungen als Anti-Corona-Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten im Ostseeraum ist neben der Kreuzschifffahrt auch der Wirtschaftsverkehr in der Region zum Erliegen gekommen. Der Schiffsverkehr in der Ostsee muss Einbußen hinnehmen und wurde auf ein Mindestmaß zurückgefahren. Im Zuge dessen wurden verschiedene Schiffsverbindungen bis auf weiteres gestrichen, unter anderem die traditionelle sog. Königslinie von Sassnitz (Rügen) nach Trelleborg (Schweden), welche noch als eine von wenigen als Eisenbahnfähre betrieben wurde.
Aufgrund der veränderten Bedingungen ist zu erwarten, dass sowohl der Schiffsverkehr als auch die Abfertigung von Gütern und Passagieren sich noch über die nächsten Monate hinaus rückläufig bzw. gegenüber Zahlen aus Vergleichszeiträumen im vergangenen Jahr stark negativ entwickeln werden. Es ist nun wichtig, dass zumindest Grundversorgung über Schifffahrt in der Ostsee aufrechterhalten und bei einem Wiederhochfahren der Wirtschaft im Ostseeraum ähnliche Beschäftigtenzahlen erreicht werden können wie zuvor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schiffsverkehr vor der aktuellen Krise in den deutschen Häfen an der Ostsee in Bezug auf:
a) die Anzahl der gesamten Schiffsanläufe (Handels- und Passagierschiffe) im Zeitraum von Januar bis April 2019,
b) die Anzahl der abgefertigten Passagiere im Zeitraum von Januar bis April 2019,
c) das gesamte Umschlagsvolumen in Tonnen im Zeitraum von Januar bis April 2019 dar?
Wie haben sich die Zahlen aus Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung für die ersten vier Monate 2020 (je nach Datenverfügbarkeit) in Bezug auf:
a) die Anzahl der gesamten Schiffsanläufe (Handels- und Passagierschiffe) im Zeitraum von Januar bis April 2020 sowie prozentuale Entwicklung zum Vergleichszeitraum des Vorjahres,
b) die Anzahl der abgefertigten Passagiere im Zeitraum von Januar bis April 2020 sowie prozentuale Entwicklung zum Vergleichszeitraum des Vorjahres,
c) das gesamte Umschlagsvolumen in Tonnen im Zeitraum von Januar bis April 2020 sowie prozentuale Entwicklung zum Vergleichszeitraum des Vorjahres entwickelt
(bitte jeweils absolute Daten und prozentuale Entwicklung zum Vergleichszeitraum des Vorjahres)?
Welche Anläufe von Kreuzfahrtschiffen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 in den folgenden Häfen:
a) Rostock,
b) Wismar,
c) Kiel,
d) Lübeck,
e) Stralsund,
f) Sassnitz, und wie viele Anläufe sind dort jeweils aktuell für das Jahr 2020 geplant?
Welche Streichungen welcher Fährlinien ab welchen deutschen Häfen (unter Nennung von Start- und Zielhafen) sind der Bundesregierung seit Januar 2020 bekannt?
Welche Auswirkungen auf die Hafenorte, Häfen, Reedereien sowie direkt Beschäftigte erwartet die Bundesregierung ihrer Kenntnis nach durch die Streichungen der Fährlinien?
Welche alternativen Land- bzw. Seerouten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Wegfall der Fährlinien genutzt werden?
Welche Barrieren erschweren den Fährreedern nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortsetzung des Betriebs der gestrichenen Fährlinien?
Inwieweit sieht sich die Bundesregierung aufgefordert, regulatorische oder weitere Bedingungen anzupassen, um solche Streichungen von Fährlinien zukünftig zu vermeiden?
Inwieweit fahren nach Kenntnis der Bundesregierung die Fährlinien in der Ostsee, die aktuell noch betrieben werden, kostendeckend bzw. nicht kostendeckend, und für welche Fährlinien besteht eine Betriebspflicht oder ein Auftrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge?
Welches Handelsvolumen wurde durch die Seeschifffahrt ab bzw. zu deutschen Häfen in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils abgewickelt, und mit welchem Handelsvolumen rechnet die Bundesregierung ihrer Kenntnis nach für 2020?
Welche weiteren Auswirkungen für deutsche Häfen an der Ostsee (über Veränderungen bei den Umschlags- und Passagierzahlen hinaus) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise zu erwarten?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung, bezogen auf welche jeweiligen Szenarien, jeweils mit einer Art Normalisierung der Lage im Schiffsverkehr im Ostseeraum zu rechnen?
Inwieweit sind Schiffbau-Aufträge (Neubau, Umbau, Modernisierung) für Fährschiffe zum Betrieb in der Ostsee in den vergangenen Monaten erteilt worden, und wann ist nach Auffassung der Bundesregierung jeweils mit deren Einsatz auf welchen Linien zu rechnen?
Wie viele Seeleute sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Schiffen in der Ostsee unterwegs:
a) deutsche Seeleute,
b) in Deutschland steuerpflichtige Seeleute (sog. Ausstrahlung),
c) Schiffe unter deutscher Flagge?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt in den deutschen Häfen an der Ostsee im Umschlagsbereich der Fracht- und Passagierschifffahrt (inklusive Verwaltung) beschäftigt?
Wie viele der Beschäftigten aus Frage 15 befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell seit März dieses Jahres insgesamt in Kurzarbeit?
Wie vielen dieser Beschäftigten aus Frage 15 ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit März dieses Jahres gekündigt worden (arbeitslos)?
Welche staatlichen Hilfen von Europäischer Union, Bund oder Küstenländern stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher jeweiligen Höhe den deutschen Häfen sowie Seeverkehrsunternehmen an der Ostsee im Zuge der Corona-Krise zur Verfügung, und inwieweit wird davon bisher jeweils Gebrauch gemacht?
Welche weiteren staatlichen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung, den Küstenländern für den Bereich Häfen bzw. Seeschifffahrt jeweils in welcher jeweiligen Höhe geplant?
In welchen Bereichen beobachtet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ggf. besondere Finanzierungsschwierigkeiten von Hafen- bzw. Seeverkehrsunternehmen, und wurden bereits Insolvenzen (bitte Anzahl nennen) verzeichnet?