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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einschränkungen des Grenzverkehrs und europäische Freizügigkeit in Zeiten der Corona-Pandemie

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1937720.05.2020

Einschränkungen des Grenzverkehrs und europäische Freizügigkeit in Zeiten der Corona-Pandemie

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Irene Mihalic, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Britta Haßelmann, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Freizügigkeit von Personen und Waren und die Nichtdiskriminierung sind Grundpfeiler der Europäischen Integration. Ermöglicht und abgesichert hat dies vor allem das Schengener Abkommen, das dieses Jahr seinen 35. Geburtstag feiert.

Mit der Corona-Krise wurde die Freiheit im Schengenraum beispiellos eingeschränkt, nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade im Jubiläumsjahr ein Rückschritt mit hoher Symbolkraft. Trotz der Koordinierungsversuche der EU-Kommission, haben viele EU-Regierungen im Alleingang massive Einreiseverbote und Grenzkontrollen beschlossen, so auch die Bundesregierung. Sämtliche ihrer Maßnahmen stellen schwerwiegende Eingriffe in die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger dar. Sie greifen in die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Freizügigkeit nach Artikel 21 AEUV und das Diskriminierungsverbot aus Artikel 18 AEUV ein.

Gemäß der Anordnung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer vom 16. März 2020 finden an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark vorübergehend Grenzkontrollen statt, zu anderen wie den Niederlanden nicht, ohne dass dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller einer erkennbaren epidemiologischen Begründung folgen würde. Die Grenzkontrollen sind auf der rechtlichen Grundlage von Artikel 28 des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399) eingeführt worden. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörige dürfen nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach Deutschland einreisen, andernfalls ist ihnen die Einreise zu verweigern. Erlaubt sind Grenzübertritte demnach nur, um Waren zu transportieren oder um zu pendeln. Auch Flug- und Schiffsreisen nach Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz sind für die meisten Bürgerinnen und Bürger de facto verboten. Das Bundesinnenministerium hat nun diese Regelung vom 4. Mai bis zum 15. Mai 2020 verlängert.

Obwohl das Bundesinnenministerium vom anfänglich pauschal verhängten Einreiseverbot für Erntehelferinnen und Erntehelfer infolge der Vereinbarung des Bundesinnenministers und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner vom 2. April 2020 Abstand nahm und 40.000 Saisonarbeitskräften für April und Mai 2020 die Einreise erlaubte, bleiben vor allem in den Grenzregionen Familien und Partnerschaften getrennt. Auch einige Pendlerinnen und Pendler werden weiter behindert und Schulwege für viele blockiert. Immer mehr Politikerinnen und Politiker, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Bürgerinitiativen aus den Grenzregionen fordern die Öffnung der Grenzen, weil sie deren epidemiologische Zweckmäßigkeit grundsätzlich in Frage stellen oder zumindest mit der Abschwächung der Pandemie in Europa die Gebotenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen anzweifeln.

Hinzu kommt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine völlig unklare Kommunikation der geltenden Regelungen zum Grenzübertritt. Die teilweise tägliche Änderung der Regelungen, z. B. zum Zweck des Besuchs der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie der minderjährigen Kinder, verunsichert Betroffene wie Polizistinnen und Polizisten und führt zu Frustration in den Grenzregionen.

Am 6. April 2020 hat das sog. Corona-Kabinett die Idee einer 14-tägigen Quarantäne für fast alle Einreisenden (Deutsche, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) nach mehrtägigen Aufenthalten im Ausland vorgeschlagen und dies in einer sogenannten Muster-Verordnung niedergelegt. Auf dieser Grundlage haben die Bundesländer im Detail durchaus abweichende Quarantänevorgaben als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung auf der Basis von § 32 in Verbindung mit § 28 des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten mit einigen Unterschieden z. B. für bestimmte Personengruppen wie Pendlerinnen und Pendler.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie groß ist der Anteil aller aktuell geschlossenen Grenzübergänge im Verhältnis zu allen bestehenden Grenzübergängen?

2

Mit welcher epidemiologischen Begründung wurde der Grenzverkehr am Muttertag gelockert?

3

Aufgrund welcher Erwägungen seitens der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen im Hinblick auf den Infektionsschutz wurden die Grenzkontrollen und Aus- bzw. Einreisebeschränkungen zu bestimmten Nachbarstaaten eingeführt und zu anderen nicht?

4

Welche konkreten Initiativen jenseits der einseitigen Notifizierungen hat die Bundesregierung ergriffen, um beim Grenzverkehr insbesondere mit den direkten Nachbarländern Frankreich, Schweiz, Österreich, Luxemburg, Dänemark, Polen und Tschechien ein einheitliches Vorgehen innerhalb des Schengenraums zu erreichen (Initiativen bitte einzeln nach Ländern mit Datum aufführen)? Inwieweit entsprach das Vorgehen dabei nach Auffassung der Bundesregierung dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Mitgliedstaaten?

5

Inwiefern finden aktuell an deutschen Außengrenzen koordinierte gemeinsame Grenzkontrollen der jeweiligen Polizeien der Nachbarländer statt? Wenn nein, warum nicht (bitte nach landseitigen, luftseitigen sowie seeseitigen Maßnahmen aufschlüsseln)?

6

Welche Einreisebedingungen gelten aktuell an den seeseitigen deutschen Außengrenzen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von der Bundespolizei auf ihrer Internetseite dargestellten „triftigen Gründe“ für eine Gestattung der Einreise, den europarechtlichen Anforderungen genügen müssen bzw. dass bei einer Zurückweisung das Freizügigkeitsrecht (Artikel 21 AEUV) und das Diskriminierungsverbot (Artikel 18 AEUV) des Unionsrechts sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sind und daher im Ergebnis ein pauschales Einreiseverbot für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger europarechtswidrig wäre, solange innerstaatlich weiterhin Freizügigkeit besteht, und unter Berücksichtigung welcher Erwägungen kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die konkreten Ausführungen der „triftigen Gründe“ der Bundespolizei entsprechend europarechtskonform sind?

8

Wie oft, wann, und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Mitteilungen der Bundespolizei über die Einreisebedingungen auf ihrer Homepage (FAQ) angepasst?

9

Ist die Bundesregierung auch der Meinung, dass Regelungen, die sich ständig ändern, z. B. zum Zweck des Besuchs der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie der minderjährigen Kinder, Verunsicherung bei Betroffenen wie Polizistinnen und Polizisten hervorrufen können, und wenn nein, warum nicht?

a) Was hat sie unternommen, um eine mögliche Verunsicherung zu verringern und die öffentliche Kommunikation der bestehenden Regeln und deren Anpassungen zu verbessern?

b) Wurden seitens der Bundesregierung die aktuellen Grenzregeln je nach Grenzregion in der jeweiligen Landessprache veröffentlicht?

10

Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsrechts (Artikel 21 AEUV) und des Diskriminierungsverbots (Artikel 18 AEUV) des Unionsrechts sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass etwa in Baden-Württemberg als triftiger Grund der grenzübergreifende Besuch eines Kindes nur im Rahmen des Sorgerechts anerkannt wird, insbesondere vor dem Hintergrund fallender Verbreitungszahlen von Covid-19 in der EU?

11

Was sind die Gründe dafür, dass es nicht für alle grenzüberschreitenden Partnerschaften und Familien einfache und klare Besuchsmöglichkeiten gibt, Regelungen, die es auch nichtverheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern aus EU-Staaten ermöglichen, zu Besuchszwecken nach Deutschland einzureisen?

a) Wie konkret koordiniert sich die Bundesregierung hierzu mit den EU-Staaten?

b) Werden an allen Grenzübergängen und Bundesländern zusätzlich zum Trauschein andere Belege für eine Partnerschaft akzeptiert?

12

Sieht die Bundesregierung Unterschiede in den Bundesländern bei der Umsetzung ihrer sog. Muster-Verordnung zur „Quarantäneverpflichtung nach Einreise nach Deutschland“ vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsrechts (Artikel 21 AEUV) und des Diskriminierungsverbots (Artikel 18 AEUV) des Unionsrechts sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und wenn ja, ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung hieraus Änderungsbedarf der Muster-Verordnung sowie Erörterungsbedarf mit den Bundesländern, und wenn ja, welcher?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an der Grenze zu Österreich auch Schleierfahndungen, und wenn ja, inwieweit entsprechen diese den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der mit seinem Urteil vom 21. Juni 2017 die Anforderungen an anlassunabhängige Polizeikontrollen erneut erhöht und die Schleierfahndung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) im 30-Kilometer-Grenzgebiet mangels ausreichender Konkretisierung ihrer Voraussetzungen für unzulässig erklärt hat (Az. C-9/16)?

14

Verfolgt die Bundesregierung einen Stufenplan, um die Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn, insbesondere zu den angrenzenden Ländern zügig unter Beachtung des Infektionsschutzes wieder zu öffnen?

Wenn ja, wie soll dieser aussehen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und angrenzenden Staaten die Einrichtung von Taskforces für jede Grenzregion, damit im Hinblick auf den Infektionsschutz für jede Grenzregion die jeweils bestmögliche Lösung gefunden werden kann?

Wenn ja, wie ist der Sachstand hierzu?

Wenn nein, warum nicht?

16

Verfolgt die Bundesregierung die Überlegung einer Lockerung der Grenzbeschränkungen durch Gesundheitschecks an Grenzen, und wenn ja, wer soll diese ausführen, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie solche Gesundheitschecks?

17

Auf Grundlage welcher konkreten Erwägungen zum Gesundheitsschutz rechtfertigt die Bundesregierung den Eingriff in die Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass sie die Einreise von Saisonarbeitskräften (Erntehelferinnen und Erntehelfer, Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter etc.) auf 40 000 Personen im April und Mai 2020 beschränkt?

18

In welcher Rolle sieht sich die Bundesregierung bei der bundesweiten Einhaltung der RKI-Vorgaben (RKI = Robert Koch-Institut) im Gesundheitsschutz von Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Auffassung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die, auf einen Brief von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN antwortend, die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Erntehelferinnen und Erntehelfer allein den Betrieben und kommunalen Behörden zuwies?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die bundeseinheitliche Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter nach dem Tod eines Erntehelfers Ende April?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung eines angemessenen Gesundheitsschutzes insbesondere bei der Anreise (teils überfüllte Flieger bzw. Ansammlungen beim Transfer zu den Betrieben), den Arbeitsbedingungen und der Unterbringung der Erntehelferinnen und Erntehelfer?

19

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber den Regierungen der Anrainerstaaten ergriffen, um grenzübergreifende Schulbesuche, uneingeschränktes Pendeln von Berufstätigen einschließlich der Möglichkeit von Einkäufen (Lebensmittel, Tanken etc.) im Land ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen?

20

Welche Bundesländer zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung Berufspendlern etwa aus den Bereichen Landwirtschaft, Pflegedienste, Klinikpersonal, Baugewerbe aufgrund des erschwerten Grenzverkehrs Aufwandsentschädigungen und in welcher Höhe, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken (bitte Berufsgruppen nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

21

Warum sind die Grenzen zu Luxemburg noch weitgehend geschlossen, obwohl normalerweise in der Region Trier/Eifel täglich 40 000 Menschen nach Luxemburg pendeln und in Luxemburg seit Wochen die Neuinfektionen auf einem niedrigen Stand sind?

22

Wann werden die Grenzen zu Luxemburg wieder vollständig geöffnet?

23

Wie wirken sich die Grenzschließungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Arbeit der Universität der Großregion aus?

24

Wie wirken sich die Grenzschließungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Wirtschaft in der Großregion aus?

Berlin, den 12. Mai 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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