Erfahrungen mit dem Bewacherregister für private Sicherheitsdienste
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Private Sicherheitsfirmen sind längst nicht mehr nur bei der Bewachung von Firmengeländen im Einsatz, sondern sie erfüllen zunehmend Aufgaben, die in den Bereich der öffentlichen Sicherheit fallen. Private Sicherheitsdienste kommen etwa im Rahmen von Großveranstaltungen und Demonstrationen zum Einsatz. Sie bewachen Bahnhöfe und Kasernen, machen Sicherheitskontrollen an Flughäfen oder arbeiten in Flüchtlingsheimen. In vielen Bundesländern gibt es zudem Kooperationsvereinbarungen zwischen den Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen und Polizeibehörden bis zur Einbeziehung in polizeiliche Fahndungen. Doch immer wieder gerieten private Sicherheitsdienste aufgrund von Fällen von Gewaltanwendung in die Kritik, etwa weil Mitarbeiter, die zur Bewachung von Flüchtlingsheimen abgestellt waren, Geflüchtete misshandelt hatten. Im Jahr 2016 verschärfte die Bundesregierung daher die Anforderungen für Sicherheitsfirmen. Wachfirmen müssen seitdem unter anderem eine Prüfung ihrer Kenntnisse vorlegen und ihre Zuverlässigkeit regelmäßig nachweisen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/innere-sicherheit-bewacherregister-private-wachdienste-sicherheitsdienst-transparenz/komplettansicht?print).
Zu diesem Zweck wurde mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 sowie dem Zweiten Gesetz zur Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften ein zentrales Bewacherregister auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2019 an den Start ging. In dem Register sollen bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Über das Register erfolgt auch eine verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese gilt im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Bewachungsunternehmen und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen sowie Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Ebenfalls über das Register wird die IHK-Qualifikation (IHK = Industrie- und Handelskammer) von Gewerbetreibenden und ihrem Personal überprüft (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gewerberecht-bewacherregister.html). Das Bewacherregister hatte allerdings einen schweren Start. Aufgrund technischer Probleme war die Datenbank nicht wie geplant zum 1. Januar 2019, sondern erst zum 1. Juni 2019 voll einsatzfähig. Anfang Juli 2019 verfügten laut einer internen Umfrage des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) erst 70 Prozent der Mitgliederfirmen über ein Unternehmenskonto im Bewacherregister, mit dem sie ihre Mitarbeiter hätten anmelden können. Eine Telefonhotline für Fragen sei meistens besetzt gewesen, beklagte der BDSW. Für die zuständigen Behörden – meist Ordnungs- oder Gewerbeämter – ergab sich durch die vermeintlich unbürokratische Lösung erhebliche Mehrarbeit, weil im Register für den Eintrag jeder einzelnen Wachperson 48 Arbeitsschritte zu erfolgen haben (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/innere-sicherheit-bewacherregister-private-wachdienste-sicherheitsdienst-transparenz/komplettansicht?print).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP erklärte die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12040 zu Problemen bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes: „Die Regelungen im Gewerberecht zielen darauf ab, einerseits die Gewerbefreiheit zu gewährleisten, andererseits potenzielle Gefahren, die von dem Gewerbetreibenden und seinem Wachpersonal ausgehen können, abzuwehren. Bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes unter dieser Zielsetzung sind aus der Sicht der Bundesregierung keine Probleme aufgetreten.“
Nach Angaben des BDSW wurden bis zum 13. Dezember 2019 insgesamt ca. 183 000 Personaldatensätze in das Bewacherregister eingepflegt. Davon wurden zum damaligen Zeitpunkt erst ca. 83 000 durch die zuständigen Behörden freigegeben. Dies entspricht einem Anteil von nur 31 Prozent der insgesamt 270 000 Beschäftigten, die nach Angaben des BDSW in der Gesamtbranche tätig sind und unter § 34a der Gewerbeordnung fallen (BDSW, Rundschreiben 109/2019, den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegend).
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ergeben sich fast ein Jahr nach dem Start des Bewacherregisters, das etwa den Einsatz von gewalttätigen, rechtsextremen oder inkompetenten Sicherheitsleuten verhindern soll, weiterhin Probleme mit diesem Instrument. So kommen die Behörden nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller mit der Überprüfung von Sicherheitsleuten nicht hinterher, weil bei den Sicherheitsfirmen eine hohe Personalfluktuation herrscht und der Markt weiterhin stark wächst. Nach Angaben aus der Branche gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern dauert die durchschnittliche Überprüfungszeit zwischen Anmeldung eines Mitarbeiters und dessen Freigabe durch die §-34a-Behörden (Ordnungs- und Landratsämter) acht bis zwölf Wochen – eine Zeitspanne, die für die meisten Unternehmen zu lang dauere. In der Praxis wird das Bewacherregister nach Informationen, die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegen, daher immer wieder unterlaufen. In der Folge kommen Personen als Security zum Einsatz, ohne dass zuvor ihre Zuverlässigkeit von Behördenseite bestätigt wurde.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die zunehmende Verlagerung von Sicherheitsaufgaben auf private Dienstleister insgesamt kritisch und treten für eine Politik ein, in welcher die Staatsquote in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit, vordringlich in sensiblen und sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Bahn und auf Flughäfen, aber auch beim Schutz von Flüchtlingsheimen, erhöht wird und insbesondere keine in Grundrechte eingreifenden Aufgaben auf Private übertragen werden. Zugleich treten die Fragestellerinnen und Fragesteller für erhörte Standards für die Aus- und Fortbildung des Personals von Sicherheitsfirmen sowie eine Bezahlung nach Tarifen des öffentlichen Dienstes ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Beschäftigte nach § 34a der Gewerbeordnung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sicherheitsbranche, und wie kommt sie zu dieser Zahl?
Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Wirksamkeit des Bewacherregisters?
Wie hoch ist der Anteil der privaten Sicherheitsfirmen, die inzwischen über Unternehmenskonten im Bewacherregister verfügen?
a) Über welchen Zeitraum zog sich die Einrichtung von Unternehmenskonten im Bewacherregister durch die zum Zeitpunkt der Einführung dieses Registers bestehenden Gewerbetreibenden im Sicherheitsbereich hin?
b) Wie viele zum Zeitpunkt der Einführung des Bewacherregisters in diesem Gewerbe tätige Firmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute nicht dort registrieren lassen, was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, und welche Folgen hatte dies für diese Firmen?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in seinem Rundschreiben 109 vom Dezember 2019 zu, wonach zum Stichtag 13. Dezember 2019 ca. 183 000 Personaldatensätze in das Bewacherregister eingepflegt worden waren, von denen ca. 83 000 durch die §-34a-Behörden freigegeben wurden?
a) Wenn nein, wie sind die tatsächlichen Zahlen zum damaligen Zeitpunkt gewesen?
b) Wenn ja, wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bezogen auf die Gesamtbranche zum damaligen Zeitpunkt der Anteil der §-34a-Beschäftigten, deren Datensätze in das Bewacherregister eingepflegt und die bereits von den zuständigen Behörden freigegeben wurden?
Wie viele Personaldatensätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile in das Bewacherregister eingepflegt worden?
Wie viele der bis jetzt im Bewacherregister gemeldeten Beschäftigten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch die §-34a-Behörden freigegeben?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Länge des Überprüfungsprozesses zwischen der Anmeldung eines Beschäftigten im Bewacherregister und der Freigabe, und welche Schlussfolgerungen bezüglich der Praktikabilität des Bewacherregisters für die Zuverlässigkeits- und Qualifikationskontrolle der eingesetzten Sicherheitsleute einerseits und die Anforderungen der Sicherheitsunternehmen andererseits zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser Dauer?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass private Sicherheitsfirmen Wachleute auch ohne vorherige behördliche Bestätigung von deren Zuverlässigkeit und Qualifikation durch die §-34a-Behörden oder ohne den Ausgang einer solchen Überprüfung abzuwarten, zum Einsatz bringen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die Zahl dieser ohne Überprüfung im Sicherheitsgewerbe tätigen Unternehmen und Personen ein?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass private Sicherheitsfirmen Wachleute, die nach ihrer Registrierung im Bewacherregister als unzuverlässig oder nicht ausreichend qualifiziert eingestuft wurden, zum Einsatz bringen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die Zahl solcher trotz negativer Einstufung bezüglich ihrer Zuverlässigkeit oder Qualifikation eingesetzten Wachleute ein?
Welche organisatorischen, technischen und sonstigen Schwierigkeiten und Probleme mit dem Bewacherregister sind der Bundesregierung bislang bekannt geworden, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wie gedenkt sie, die Probleme zu lösen?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bewacherregister gemeldete Gewerbetreibende und Wachleute nach ihrer Überprüfung abgelehnt bzw. erhielten von Behördenseite keine Zulassung (bitte nach Gewerbetreibenden und Wachleuten sowie nach Bundesländern und Ablehnungsgründen aufschlüsseln)?
Wie viele Regelanfragen bei Landesverfassungsschutzbehörden bezüglich gemeldeter Wachleute erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bewacherregisters?
Wie viele Wachleute wurden aufgrund von Eintragungen bei Landesämtern für Verfassungsschutz abgelehnt bzw. erhielten keine Zulassung für ihren Einsatz (bitte nach Bundesländern und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Inwieweit sind der Bundesregierung Klagen von Landes- und Kommunalbehörden bezüglich des mit dem Bewacherregister verbundenen bürokratischen und technischen Aufwands bekannt geworden, welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls aus solchen Beschwerden, und wo, und inwieweit sieht sie Möglichkeiten, Abhilfe zu schaffen?
Wie viele Arbeitsschritte müssen nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der zuständigen Landes- und Kommunalbehörden bezüglich jeder im Bewacherregister eingetragenen Person erfolgen?
a) Inwieweit hält die Bundesregierung diesen Arbeitsaufwand für angemessen und zumutbar?
b) Welche Möglichkeiten der Vereinfachung des Arbeitsaufwands sieht die Bundesregierung hier?
Wie oft wurde die Telefonhotline für das Bewacherregister bislang beansprucht (bitte nach Monaten seit Beginn der Hotline auflisten)?
a) Für welche Art von Auskünften ist diese Hotline gedacht?
b) Sind der Bundesregierung Klagen des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft bekannt, wonach diese Telefonnummer zumindest in den ersten Wochen nach Einführung des Registers häufig besetzt war, und wenn ja, inwieweit wurde hier zwischenzeitlich Abhilfe geschaffen?
Inwieweit, in welchem Rahmen, und in welcher Häufigkeit, und durch wen erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung Überprüfungen, ob eingesetzte Sicherheitspersonen im Bewacherregister registriert und von den zuständigen Behörden als zuverlässig und qualifiziert eingestuft wurden?
Wer trägt nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung die Verantwortung, wenn unzuverlässige oder nicht ausreichend geprüfte Sicherheitsleute im Bewachungsgewerbe arbeiten?
Wie viele Gewerbetreibende im Sicherheitsbereich haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bewacherregisters ihre Zulassung verloren (bitte nach Gründen aufschlüsseln)?
Wie weit sind inzwischen die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12040 genannten Überlegungen der Bundesregierung gediehen, im Rahmen einer Neuordnung der Regelungen die fachliche Zuständigkeit für den Bereich des privaten Sicherheitsgewerbes vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu übertragen?
Welche Kenntnisse über Vorfälle mit Angestellten von privaten Sicherheitsdiensten, bei denen es um mutmaßlich unzulässige Gewaltanwendung geht, hat die Bundesregierung aus den letzten fünf Jahren, und inwieweit hat sich an dieser Problematik nach ihrer Kenntnis seit Einführung des Bewacherregisters etwas geändert (bitte die Vorfälle einzeln benennen)?
Welche Kenntnisse bezüglich Vorfällen mit Rechtsextremismus, Islamismus oder anderen Phänomenbereichen des politischen Extremismus bei Angestellten privater Sicherheitsdienste aus den letzten fünf Jahren sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit hat sich an dieser Problematik nach ihrer Kenntnis seit Einführung des Bewacherregisters etwas geändert (bitte die Vorfälle einzeln benennen)?
Welche Kontrollen durch welche Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden finden bei Sicherheitsdienstleistern statt?
a) In wie vielen Fällen, aus welchem Grund, und durch welche Behörden erfolgten in den letzten drei Jahren Überprüfungen bei Sicherheitsdienstleistern?
b) Inwieweit wurden bei solchen Überprüfungen auch die Geschäftsräume der Sicherheitsdienstleister kontrolliert?
c) Inwieweit hält die Bundesregierung die bisherige Zahl und Dichte von Überprüfungen von Sicherheitsdienstleistern für angemessen und ausreichend?
Welche Gesetzesvorhaben im Bereich des privaten Sicherheitsgewerbes plant die Bundesregierung noch, und wie ist der diesbezügliche Zeitplan?
In wie vielen und welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung welche Kooperationsabkommen zwischen Landespolizeibehörden und privaten Sicherheitsdienstleistern?
Inwieweit gibt es Kooperationsabkommen zwischen Bundespolizeibehörden und privaten Sicherheitsdienstleistern?