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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ökonomische Auswirkungen des europäischen Grünen Deals

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

16.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1964528.05.2020

Ökonomische Auswirkungen des europäischen Grünen Deals

der Abgeordneten Marc Bernhard, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 11. Dezember 2019 wurde der europäische Grüne Deal (European Green Deal) von der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen vorgestellt (https://www.welt.de/politik/ausland/article204232270/Green-Deal-Von-der-Leyen-erklaert-Details-ihres-Klimaplans.html). Die EU-Kommission (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf) bezeichnet den Grünen Deal als eine „neue Wachstumsstrategie“, mit der „die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll“ (ebd., S. 2), in der „im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist“ (ebd., S. 2).

Um „Wirtschaft und Gesellschaft umzugestalten“ (ebd., S. 2), sind im Rahmen der Langfriststrategie „europäischer Grüner Deal“ eine ganze Reihe von Initiativen und Maßnahmen in Bezug auf Finanzierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft geplant (ebd.). Die EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen hat angekündigt, in einem Zeitraum von zehn Jahren enorme Investitionen in Höhe von 1 Billion Euro zu mobilisieren. Das Geld soll aus dem EU-Haushalt, den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor kommen, Genaueres ist unklar (https://www.sueddeutsche.de/politik/klimaschutz-umweltpolitik-eu-fonds-in-hoehe-von-einer-billion-euro-1.4753548).

Am 4. März 2020 hat die Kommission als ersten Legislativvorschlag im Rahmen des „Grünen Deals“ ein „Europäisches Klimagesetz“ vorgelegt, mit dem die Erreichung des Zieles der „CO2-neutralen EU bis 2050“ rechtlich verbindlich verankert werden soll (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/commission-proposal-regulation-european-climate-law-march-2020_de.pdf). Die Verordnung sieht ebenfalls vor, dass die Kommission einen auf Umweltauswirkungen geprüften Plan bis September 2020 vorlegt, mit dem die EU-Zielvorgabe für die Treibhausgasreduktion bis 2030 auf mindestens 50 Prozent und angestrebte 55 Prozent gegenüber 1990 weiter verschärft werden soll (ebd., S. 3).

Vertretern der deutschen Industrie gehen die Pläne für den „Green Deal“ der EU-Kommission zu weit. Die ständige Verschärfung der Klimaziele führe zu einer Verunsicherung der Konsumenten und Unternehmen, so BDI-Präsident (BDI = Bundesverband der Deutschen Industrie) Dieter Kempf. Das sei „Gift für langlebige Investitionen“ (https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/konjunktur-deutsche-industrie-warnt-vor-schaerferen-eu-klimazielen_id_11445967.html). Sie führten zunehmend in Grenzbereiche der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Machbarkeit (ebd.). Ebenfalls kritisch äußerte sich der Vorsitzende der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH und betonte, die Pläne bedrohten zahlreiche Arbeitsplätze in der Automobilindustrie: „Derartig anspruchsvolle Grenzwerte bedeuten das Ende des klassischen Verbrennungsmotors mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Beschäftigten der betroffenen Unternehmen“ (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bosch-chef-denner-im-gespraech-technisch-ist-der-diesel-rehabilitiert.ae19808f-f568-479c-9ddd-4c2828eba4a3.html?reduced=true). Ein Veränderungsprozess brauche Zeit (ebd.). „Wenn man ihn dagegen dogmatisch übers Knie bricht, wird die Industrie den Wandel nicht bewältigen können“ (ebd.).

Am 10. März 2020 hat die EU-Kommission in einem weiteren Schritt eine neue, auf CO2-Reduktion ausgerichtete europäische Industriestrategie vorgestellt (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-for-digital-age/european-industrial-strategy_de). Das Vorhabenbündel enthält allerdings keine konkreten Vorschläge für Gesetze, sondern ist ein Fahrplan für kommende Initiativen. BDI-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang kritisierte, der geplante wirtschaftliche Umbau Europas setze Unternehmen unter Druck und erfordere Mehrinvestitionen von 290 Mrd. Euro pro Jahr (https://bdi.eu/position/news/industriestrategie-und-mittelstandsstrategie-bedeuten-chancen-fuer-die-wirtschaft/). Keineswegs dürften steigende klimaschutzbedingte Kosten in Europa zu Produktionsverlagerungen führen (ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller ist der „europäische Grüne Deal“ der EU-Kommission keine „neue Wachstumsstrategie“ für Europa, sondern führt im Gegenteil zu massivem Wohlstandsverlust, Stellenabbau und zur forcierten Deindustrialisierung Deutschlands und Europas. Für einen derart weitreichenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformationsprozess fehlt es aus Sicht der Fragesteller zudem an demokratischer Legitimation – selbst, wenn eine anthropogene Klimaerwärmung erwiesen und menschliches Reaktionshandeln darauf geboten wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die ökonomischen Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, wenn die Langzeitstrategie „europäischer Grüner Deal“ der europäischen Kommission, insbesondere mit den Reduktionszielen von CO2-Emissionen bis 2030 beziehungsweise 2050, wie geplant umgesetzt wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche sind dies?

2

Rechnet die Bundesregierung durch die Folgen des „europäischen Grünen Deals“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, und wenn ja, wie beziffert sie diesen Verlust (bitte jeweils nach Wirtschaftssektoren auflisten)?

3

Rechnet die Bundesregierung durch die Folgen des „europäischen Grünen Deals“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit dem Hinzugewinn von Arbeitsplätzen, und wenn ja, wie beziffert sie diesen (bitte jeweils nach Wirtschaftssektoren auflisten)?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich drohender Produktionsverlagerungen ins Nicht-EU-Ausland von deutschen Unternehmen mit besonders hohem Energiebedarf aufgrund steigender „klimaschutzbedingter“ Kosten im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“, und wenn ja, welche sind dies?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Finanzierungsplan der EU-Kommission für den billionenschweren „europäischen Grünen Deal“ (bitte nach insbesondere staatlichen Akteuren und Anteilen aufschlüsseln)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts im Rahmen der Finanzierung des „europäischen Grünen Deals“?

7

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über geplante Budgeterhöhungen der EU im Zusammenhang mit dem „europäischen Grünen Deal“ sowie über den Anteil des deutschen Beitrages hieran?

Und wenn ja, welche, und unterstützt die Bundesregierung etwaige Budgeterhöhungen?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es Überlegungen seitens der EU-Kommission gibt, Initiativen und finanzielle Maßnahmen im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“ auszusetzen oder zu verschieben, angesichts des weithin bekannten konjunkturellen Einbruchs aufgrund der aktuellen Corona-Krise?

9

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über zusätzliche Kosten für jeden durchschnittlichen Haushalt in Deutschland durch die von der EU-Kommission im „europäischen Grünen Deal“ geplante vollständige Dekarbonisierung des Energiesektors bis 2050 (vgl. Vorbemerkung, https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf, S. 6 f.), und wenn ja, welche sind dies?

10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Flugreisen und Schiffstransporte für deutsche Verbraucher aufgrund des Ausbaus des Emissionshandels im Rahmen des „Grünen Deals“ teurer werden, und wenn ja, in welchem Umfang?

11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über zusätzliche Kosten für die Privatwirtschaft in Deutschland durch die von der EU-Kommission im „europäischen Grünen Deal“ geplante vollständige Dekarbonisierung des Energiesektors bis 2050, und wenn ja, welche sind dies?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland durch die von der EU-Kommission im „europäischen Grünen Deal“ geplante vollständige Dekarbonisierung des Energiesektors bis 2050?

13

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Neuregelung der Lastenverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Erreichung der erhöhten EU-Klimaschutzziele bis 2030 konkret aussehen, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gefordert hat (https://www.spiegel.de/wissenschaft/corona-donald-trump-hoehlt-klimaschutz-aus-andere-laender-koennten-folgen-a-a6965693-ba49-49a7-8e70-9ff998234710)?

14

In welchem finanziellen Umfang und in welcher konkreten Ausgestaltung soll der Klimaschutz bei dem von der Bundesregierung geplanten Konjunkturprogramm zur Erholung der Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen des XI. Petersberger Klimadialogs gefordert, Berücksichtigung finden (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-im-rahmen-des-xi-petersberger-klimadialogs-am-28-april-2020-videokonferenz--1748018)?

15

Welche Weichen plant die Bundesregierung zu stellen, damit etwaige Strafzahlungen aufgrund von Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des „europäischen Grünen Deals“ vermieden werden können?

Welche zusätzlichen Kosten könnten in diesem Zusammenhang auf den deutschen Steuerzahler aus Sicht der Bundesregierung zukommen?

16

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es Überlegungen seitens der EU-Kommission gibt, Initiativen und finanzielle Maßnahmen im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“ auszusetzen oder zu verschieben, angesichts des weithin bekannten konjunkturellen Einbruchs aufgrund der aktuellen Corona-Krise?

Berlin, den 14. April 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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