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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Nahen Osten

(insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1966029.05.2020

Das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Nahen Osten

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Christine Buchholz, Michel Brandt, Dr. Gregor Gysi, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Katja Kipping, Michael Leutert, Tobias Pflüger, Bernd Riexinger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Angesichts der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein globales Corona-Sofortprogramm vorgelegt (vgl. www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/bmz_ corona_paket.pdf, abgerufen am 6. Mai 2020). Der Bedarf für das laufende Jahr wird auf 4,3 Mrd. Euro beziffert, wovon rund 1 Mrd. Euro Soforthilfen aus Mittelumschichtungen innerhalb des BMZ-Etats und weitere 3 Mrd. Euro aus dem Nachtragshaushalt mobilisiert werden sollen (vgl. https://www.faz.net/2.1 677/slums-und-fluechtlingslager-corona-trifft-die-aermsten-am-haertesten-1675 5630.html, abgerufen am 6. Mai 2020).

Laut dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller soll dabei unter anderem ein besonderes Hauptaugenmerk auf die Stabilisierung des Krisenbogens rund um Syrien gelegt werden (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-entwicklungshilfe-mueller-1. 4888513, abgerufen am 6. Mai 2020). Der Krieg in bzw. um Syrien hat zu einem weitgehenden Zusammenbruch des nationalen Gesundheitssystems geführt. Das syrische Regime missbraucht die humanitäre und medizinische Hilfe als Kriegswaffe, indem es der Zivilbevölkerung in oppositionskontrollierten Gebieten Zugangsmöglichkeiten verweigert sowie unter Verletzung des humanitären Völkerrechts gezielt zivile Gesundheitseinrichtungen angreift (vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-dutzende-zivilisten-bei-luftangrif fen-in-idlib-getoetet-a-1269831.html, https://taz.de/Krieg-in-Nordsyrien/!5648 843/, abgerufen am 6. Mai 2020). Die wiederholte Unterbrechung der Wasserversorgung durch pro-türkische islamistische Terrormilizen verschärft zudem die humanitäre Situation von schätzungsweise 700 000 bis 1,2 Millionen Menschen, darunter auch Binnenvertriebene in überfüllten Flüchtlingslagern, in der selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/Rojava“, da pandemiepräventive Hygienemaßnahmen nur eingeschränkt bzw. nicht durchgeführt werden können (vgl. Antwort zu Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 19/18555).

Erschütternd ist darüber hinaus die Situation im Jemen mit der derzeit schlimmsten humanitären Katastrophe weltweit, bei der die durch Krieg und Hunger ohnehin schwer gezeichnete Bevölkerung zeitgleich mit einem Cholera-Ausbruch und der Corona-Epidemie konfrontiert ist. Im Libanon kommen das Coronavirus, ein starker Flüchtlingsanstieg durch den Krieg im Nach- Deutscher Bundestag Drucksache 19/19660

barland Syrien, eine mehrjährige schwere Wirtschaftskrise sowie ein drohender Staatsbankrott zusammen. Bereits 45 Prozent der libanesischen Bevölkerung lebt in Armut. Gleichzeitig bietet das Land mit nur 6,1 Millionen Einwohnern Zuflucht für knapp 1 Million syrische und palästinensische Geflüchtete. In Tripoli, der zweitgrößten und ärmsten Stadt des Landes, sind die Menschen bereits gezwungen, sich von Gras und Wildkräutern zu ernähren (vgl. https://www.car e.de/aktuelle-meldung/meldung/News/detail/covid-19-im-libanon-menschen-si nd-gezwungen-gras-zu-essen, abgerufen am 6. Mai 2020).

Mit Blick auf die tiefgreifenden Folgen der globalen Corona-Krise begrüßen die Fragesteller, dass das Thema Gesundheit im Reformkonzept „BMZ 2030“ weiterhin Teil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bleiben und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, vollständig in die multilaterale EZ überführt werden soll (vgl. https://www.dw.com/de/minister-müller-plant-neuausric htung-der-entwicklungshilfe/a-53336256, abgerufen am 6. Mai 2020). Vor dem Hintergrund der in den Ländern des Nahen Ostens oft vorhandenen komplexen und sich wechselseitig beeinflussenden Krisenfaktoren müssen nach Ansicht der Fragesteller die Corona-Sofortmaßnahmen des BMZ angesichts der Ausbreitungsgeschwindigkeit der globalen Pandemie nunmehr dringend finanziert und vor Ort umgesetzt werden. Die Fragesteller unterstützen dabei die Forderung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, wonach durch das Corona-Sofortprogramm keine Finanzierungslücken in anderen wichtigen Bereichen der gesundheitsbezogenen oder in anderen Themenfeldern der EZ entstehen dürfen, um die bislang erreichten Entwicklungserfolge in den Partnerländern nicht zu gefährden (vgl. https://venro.org/presse/detail/deutschland-mu ss-auch-in-zeiten-der-corona-pandemie-zu-seiner-internationalen-verantwortun g-stehen, abgerufen am 6. Mai 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Welche Stellen im BMZ bzw. in welchen anderen Bundesbehörden waren bzw. sind in die jeweiligen Bedarfsanalysen des Corona-Sofortprogramms für die Staaten des Nahen Ostens involviert (bitte unter Angabe der Organisationseinheiten und Anzahl der Personalstellen ausführen)?

2

Welche Finanzmittel sollen nach dem aktuellen Stand welche Staaten des Nahen Ostens aus dem Corona-Sofortprogramm des BMZ erhalten (bitte pro Empfängerland und Finanzsumme angeben)?

3

Wie beeinflusst die Themenagenda für das neue Reformkonzept „BMZ 2030“ und die darin vorgesehene Länderauswahl nach Partnerschaftskategorien (vgl. https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobr oschueren_flyer/infobroschueren/sMaterialie485_bmz_2030.pdf, abgerufen am 13. Mai 2020) die Durchführung des Corona-Sofortprogramms, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch den Umstrukturierungsprozess der EZ keine Zielkonflikte entstehen und die Durchführungskontinuität von Vorhaben des Corona-Sofortprogramms gewährleistet ist (bitte erläutern)?

4

Welche wesentlichen Stabilisierungsvorhaben sollen im Rahmen des Corona-Sofortprogramms in welchem Zeitraum in welchen Staaten des Nahen Ostens umgesetzt werden (bitte erläutern)?

5

Welche Maßnahmen des Corona-Sofortprogramms sind aus Sicht des BMZ für die Stabilisierung des „Krisenbogens rund um Syrien“ (https://w ww.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-entwicklungshilfe-mueller-1.488 8513, abgerufen am 13. Mai 2020) von besonderer Wichtigkeit?

6

In welchem Umfang soll das Corona-Sofortprogramm des BMZ ggf. mit welchen zusätzlichen Maßnahmen der humanitären Hilfe für die Anrainerstaaten Syriens aus Mitteln des Auswärtigen Amts verstärkt werden?

7

Welcher Deckungsgrad wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim von den Vereinten Nationen (VN) koordinierten humanitären Hilfsplan für Syrien in den Jahren 2018 und 2019 tatsächlich erreicht (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/848)?

8

In welchem Umfang konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 kampflinien- und grenzüberschreitende Hilfe gemäß der Beschlusslage der VN für die notleidende syrische Zivilbevölkerung durchgeführt werden, wie viele Menschen wurden damit erreicht, und worin bestanden die Schwerpunkte der geleisteten Hilfe (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/848)?

9

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/848 vor dem Hintergrund der EU-Sanktionen gegen Syrien von wem wie viele Ausnahmegenehmigungen für welche humanitären Zwecke erteilt (bitte nach Jahr, Zweckbestimmung, Einsatzregion bzw. Einsatzort und Finanzsumme angeben)?

10

Welche Vorhaben im Bereich Stabilisierung hat die Bundesregierung seit dem Beginn des Krieges 2011 in welchen Teilen der Arabischen Republik Syrien insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor unterstützt bzw. seit ihren Antworten auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/5984 und auf die Schriftliche Frage 57 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/5440 fortgeführt (bitte erläutern)?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation der syrischen Zivilbevölkerung mit medizinischen Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)

a) in den regimekontrollierten Gebieten Syriens,

b) in der selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/ Rojava“,

c) in den oppositionskontrollierten Gebieten Syriens,

d) in den von den türkischen Streitkräften und den mit ihnen verbündeten syrischen Oppositionskräften kontrollierten Gebieten Nordsyriens?

12

Wie viele bestätigte Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der Arabischen Republik Syrien aufgetreten, und welche Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind derzeit in den regimekontrollierten sowie in den nichtregimekontrollierten Gebieten der Arabischen Republik Syrien vorhanden (bitte getrennt erläutern)?

13

Hat das syrische Regime bislang ein Interesse an Unterstützungsmaßnahmen aus dem Corona-Sofortprogramm der Bundesregierung gezeigt, und unter welchen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit, der Zivilbevölkerung in den regimekontrollierten Gebieten Syriens Zugang zu dem Corona-Sofortprogramm zu gewähren (bitte mit Begründung erläutern)?

14

Welche Schwerpunktvorhaben will die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen welches künftigen Status Syriens in der Länderliste gemäß dem Reformkonzept „BMZ 2030“ verfolgen, und welche Kooperationsebene (nichtstaatlich versus zwischenstaatlich) zieht die Bundesregierung für die Themenagenda in Betracht (bitte erläutern)?

15

In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung bislang grenzüberschreitende, mit Fokus auf Gesundheitsversorgung, Ernährung und Hygiene tätige, humanitäre Organisationen in Nordostsyrien unterstützt, um welche humanitären Organisationen handelt es sich dabei, und wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen medizinischen Basisversorgungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten zur Infektionsprävention und Infektionsbehandlung in den Aufnahmelagern von Geflüchteten und in den Internierungslagern von festgenommenen ehemaligen IS-Kämpfern und ihren Familienangehörigen in Nordostsyrien (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/18555, bitte erläutern)?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/18555 die aktuelle Versorgungssituation der Zivilbevölkerung in Nordostsyrien mit Trinkwasser entwickelt, und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung seitdem dazu beigetragen, die Bemühungen der De-facto-Behörden in der selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/Rojava“ zu unterstützen, um die durch pro-türkische islamistische Söldner herbeigeführte Unterversorgung der Zivilbevölkerung mit angemessenen Hygienemöglichkeiten zur Infektionsprävention möglichst zeitnah zu kompensieren (vgl. https://www.medic o.de/zwei-verlorene-wochen-17728/, abgerufen am 14. Mai 2020)?

17

Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im öffentlichen Gesundheitssystem sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/Rojava“ vorhanden, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zur Pandemieeindämmung sowie zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung der Zivilbevölkerung und der Binnengeflüchteten in der Region beitragen?

18

Welche Zugangsmöglichkeiten zu humanitärer Hilfe und zu medizinischen Basisgesundheitsleistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig für die syrische Zivilbevölkerung in den umkämpften, von bewaffneten islamistischen Oppositionskräften kontrollierten, Teilen der Provinz Idlib vorhanden, und wie viele Menschen sind dort aktuell auf überlebensnotwendige humanitäre Soforthilfe angewiesen (bitte auch schätzungsweise Angaben)?

19

Welche derzeitigen Möglichkeiten zur Infektionsprävention und Infektionsbehandlung sind derzeit in den Flüchtlingslagern in den von bewaffneten islamistischen Oppositionskräften kontrollierten Teilen der Provinz Idlib vorhanden, und mit welchen zusätzlichen pandemiebezogenen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die notleidende syrische Zivilbevölkerung in der Region zu unterstützen?

20

Wie viele Angehörige der regulären türkischen Streitkräfte sowie Angehörige von türkischen Spezialkräften sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung ‒ ggf. auch Informationen aus eigenen oder fremden nachrichtendienstlichen Quellen ‒ in den von bewaffneten islamistischen Oppositionskräften kontrollierten Teilen der Provinz Idlib disloziert, und mit welchen Maßnahmen hat der NATO-Bündnispartner Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung die dortige syrische Zivilbevölkerung bislang humanitär unterstützt oder sichere Grenzübertritte für Zivilisten auf türkisches Staatsterritorium seit Beginn der militärischen Großoffensive des syrischen Regimes im Frühjahr 2019 gestattet (bitte erläutern)?

21

Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Völkerrechtskonformität der türkischen Militärpräsenz in Syrien sowie zu etwaigen daraus resultierenden, einschlägigen Staatenpflichten der Türkei nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung in den von ihr maßgeblich kontrollierten Gebieten in Syrien (bitte begründen)?

22

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Libanon mit medizinischen Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)?

23

Wie viele bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2/Covid-19 sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Libanon aufgetreten, und welche Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind insbesondere in den Flüchtlingslagern derzeit vorhanden?

24

Über welche Zugangsmöglichkeiten zum staatlichen Gesundheitssystem verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Libanon lebenden Kriegsflüchtlinge aus Syrien, die außerhalb von Flüchtlingslagern in ländlichen Dorfgemeinden aufgenommen wurden oder in Städten wohnen?

25

Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im libanesischen Gesundheitssystem will die Bundesregierung mit Maßnahmen aus dem Corona-Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen?

26

In welchem finanziellen Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die KfW-Entwicklungsbank seit Beginn des Krieges im benachbarten Syrien Nahrungsmittelhilfe für in den Libanon geflohene Syrer sowie für bedürftige Libanesen zur Verfügung gestellt, und welche wesentlichen Vorhaben im Bereich Ernährungssicherung wurden damit bislang realisiert (bitte pro Jahr, Vorhaben bzw. Projekt und Finanzsumme auflisten)?

27

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptgründe für die aktuelle Ernährungskrise und die extreme Nahrungsmittelknappheit in einigen Landesteilen, und wie viele Menschen im Libanon sind derzeit auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, von Unter- und Mangelernährung betroffen bzw. vom Verhungern akut bedroht (vgl. https://www.care.de/aktuelle- meldung/meldung/News/detail/covid-19-im-libanon-menschen-sind-gezw ungen-gras-zu-essen, abgerufen am 6. Mai 2020, bitte auch schätzungsweise Angaben)?

28

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der EZ mit dem Libanon (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nor dafrika/libanon/index.jsp#section-30598727, abgerufen am 15. Mai 2020), und welche Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen welcher Partnerschaftskategorie des Libanons gemäß dem Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig verfolgen (bitte erläutern)?

29

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Jemen mit medizinischen Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)

a) in den regierungskontrollierten Gebieten des Jemen,

b) in den oppositionskontrollierten Gebieten (Huthi-Rebellen) des Jemen,

c) in den Gebieten des Jemen unter Kontrolle separatistischer Kräfte bzw. islamistischer bzw. dschihadistischer Kräfte?

30

Wie viele bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2/Covid-19 sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Jemen aufgetreten, und welche Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind derzeit dort vorhanden?

31

Wie viele bestätigte (ggf. auch geschätzte) Cholera-Infektionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ausbruch der Epidemie im Jahr 2017 im Jemen aufgetreten, wie viele Jemeniten sind bislang an den Folgen von Cholera verstorben, und welche Behandlungsmöglichkeiten von Cholera-Erkrankungen sind derzeit dort vorhanden?

32

Über welche Zugangsmöglichkeiten zu medizinischen Basisdiensten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die über 3,6 Millionen Binnengeflüchteten im Jemen (vgl. https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/i nformieren/aktuelles/news/uebersicht/detail/artikel/fuenf-jahre-krieg-im-je men-cholera-und-chaos/, abgerufen am 14. Mai 2020), und welche Maßnahmen zur humanitären Hilfe für die notleidende jemenitische Zivilbevölkerung hat die Bundesregierung seit dem Beginn des Krieges 2015 mit Mitteln des Auswärtigen Amts finanziell unterstützt (bitte pro Jahr, Zweckbestimmung und Finanzsumme auflisten)?

33

In welchem finanziellen Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren am Jemen-Krieg beteiligten Staaten bislang humanitäre Hilfe für die notleidende jemenitische Zivilbevölkerung geleistet?

34

Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im jemenitischen Gesundheitssystem will die Bundesregierung mit Maßnahmen aus dem Corona-Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen?

35

Wie viele Menschen im Jemen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des Krieges 2015 bereits an Hunger gestorben, und wie viele Menschen sind aktuell auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, von Unter- und Mangelernährung betroffen bzw. vom Verhungern akut bedroht (bitte auch schätzungsweise Angaben)?

36

Welche Vorhaben wurden mit Mitteln des BMZ im Jemen seit dem Beginn des Krieges 2015 im Bereich der Ernährungssicherung durchgeführt (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafrika/jemen/index.js p#section-31806130, abgerufen am 15. Mai 2020), wie viele Menschen wurden damit erreicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Pandemiefolgen für die künftige EZ speziell im Bereich der Ernährungssicherung (bitte erläutern)?

37

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der EZ mit dem Jemen (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nord afrika/jemen/index.jsp#section-31806130, abgerufen am 15. Mai 2020), und welche Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen welcher Partnerschaftskategorie des Jemens gemäß dem Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig verfolgen (bitte erläutern)?

38

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Irak mit medizinischen Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)

a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,

b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?

39

Wie viele bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2/Covid-19 sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Irak aufgetreten, und welche Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind derzeit vorhanden

a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,

b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?

40

Über welche Zugangsmöglichkeiten zum staatlichen Gesundheitssystem verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Irak lebenden Binnengeflüchteten sowie Kriegsflüchtlinge aus Syrien, und welche Möglichkeiten zur Infektionsprävention und Infektionsbehandlung sind derzeit in den Flüchtlingslagern vorhanden

a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,

b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?

41

Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im staatlichen Gesundheitssystem will die Bundesregierung mit Maßnahmen aus dem Corona-Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen

a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,

b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?

42

Welche bereits begonnenen oder geplanten EZ-Vorhaben im Irak sind nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellem Stand vorübergehend oder dauerhaft von den BMZ-internen Mittelumschichtungen bzw. Zurückstellungen zugunsten des Corona-Sofortprogramms betroffen (vgl. https://ww w.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-entwicklungshilfe-mueller-1.488 8513, abgerufen am 15. Mai 2020)

a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,

b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak (bitte nach Vorhaben bzw. Projekt, Laufzeit und Finanzsumme auflisten)?

44

Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um die Durchführungskontinuität von Maßnahmen der humanitären Hilfe sowie von bereits begonnenen EZ-Vorhaben im Zentral-Irak sowie in der Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak zu gewährleisten, die insbesondere vulnerablen oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen (z. B. Binnenvertriebene, Jesiden, von sexueller und konfliktbedingter Gewalt betroffene Frauen etc.) zugute kommen (vgl. Antworten zu den Fragen 12, 13, 26 sowie Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4229, bitte erläutern)?

45

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der EZ mit dem Irak (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafr ika/irak/index.jsp, abgerufen am 15. Mai 2020), und welche Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen welcher Partnerschaftskategorie gemäß dem Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig im Zentral-Irak sowie in der Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak verfolgen (bitte erläutern)?

46

Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe will die Bundesregierung darüber hinaus im Bereich Gesundheit in welchen weiteren Staaten bzw. Regionen des Nahen Ostens mit Maßnahmen aus dem Corona- Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen (bitte pro Partnerland bzw. Region, Gesundheitsvorhaben und Finanzsumme auflisten)?

47

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der EZ mit weiteren Staaten des Nahen Ostens, und welche Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen welcher Partnerschaftskategorie mit welchen weiteren Staaten des Nahen Ostens gemäß dem Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig verfolgen (bitte erläutern)?

Berlin, den 26. Mai 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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