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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Externe Beratung der Bundesregierung im Projekt IT-Konsolidierung des Bundes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1967029.05.2020

Externe Beratung der Bundesregierung im Projekt IT-Konsolidierung des Bundes

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Ekin Deligöz, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen – IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten“ auf Bundestagsdrucksache 19/17166 ergeben sich in Bezug auf den Umfang der externen Beratungsleistungen im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ noch zahlreiche Fragen. Wie „SPIEGEL-Online“ am 17. April 2020 berichtete (https://www.spiegel.de/netzwelt/bundes-it-erneuerungsprojekt-fast-eine-milliarde-euro-fuer-berater-a-00000000-0002-0001-0000-000170518574), hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zwischen 2015 und 2019 im Projekt IT-Konsolidierung des Bundes 250 Mio. Euro für externe Berater ausgegeben. Bis 2025 seien für dieses Projekt im BMI weitere 400 Mio. Euro für die Beratung durch externe Kräfte eingeplant. Hinzu kämen Aufwendungen für externe Berater im Bundesministerium der Finanzen allein im Jahr 2020 in Höhe von 238,7 Mio. Euro und im Bundeskanzleramt in Höhe von 590 000 Euro. Insgesamt beliefen sich somit die Beratungskosten auf 900 Mio. Euro. Damit entsprechen die von der Bundesregierung in dem Projekt IT-Konsolidierung des Bundes eingekauften Beratungskosten im Zeitraum von 2015 bis 2025 den Kosten, die das gesamte Projekt gemessen an der ursprünglichen Planung der Bundesregierung haben sollte (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2015/2015-bericht-it-konsolidierung-bund). Die Beratungskosten nehmen an den Gesamtprojektkosten in Höhe von mindestens 3,4 Mrd. Euro, von denen die Bundesregierung im Jahr 2019 ausging, somit mit circa 26 Prozent einen erheblichen Anteil ein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Rahmen- und Werkverträge haben die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Mai 2020 im Zusammenhang mit dem Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ (hier und im Nachfolgenden sind hiermit beide Teilprojekte „IT-Dienstekonsolidierung Bund“ und „IT-Betriebskonsolidierung Bund“ gemeint) abgeschlossen (bitte detailliert den Auftragsgegenstand, die jeweiligen Auftragsvolumina, vereinbarte Stunden- und/oder Tagessätze, vereinbarte Anzahl der Beratertage, den Beginn und Abschluss bzw. die geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen tabellarisch auflisten, für verschiedene Ressorts der Bundesregierung differenziert darstellen, und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

2

Welche Mittel sind auf Grundlage dieser Verträge zwischen 2015 und 2019 jeweils aus welchen Haushaltstiteln und insgesamt in diesem Zeitraum abgeflossen (bitte jahresscheibengenau und für jedes Ressort differenziert darstellen und aufschlüsseln)?

3

a) Welche konkreten Leistungen wurden durch Verträge mit externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie durch Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete Behörden im Zusammenhang mit dem Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ abgeschlossen hat, zwischen 2015 und 2019 entsprechend abgenommenen Leistungsnachweisen für die erbrachten Leistungen erbracht (bitte detailliert nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen und der geleisteten Arbeitsstunden in den Jahren 2015 bis 2019 jahresscheibengenau darstellen)?

b) In welchen Fällen sind die Leistungsnachweise noch nicht abgenommen? Was sind jeweils die Gründe hierfür?

c) Welche weiteren Kosten können auf Grundlage der Verträge zu den Leistungen, bei denen die Leistungsnachweise noch nicht abgenommen wurden, auf den Bund zukommen (bitte detailliert darstellen)?

4

Welchen konkreten Beratungsbedarf haben Bundesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ für den Zeitraum 2020 bis 2025 identifiziert, und mit welchen Kosten für externe Beratung und/oder Unterstützungsleistungen rechnet die Bundesregierung in diesem Zeitraum (bitte detailliert – auch nach Ressorts differenziert – darstellen und jahresscheibengenau aufschlüsseln)?

5

Welche Leistungen fielen in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 jeweils unter „Beratung“, und welche Leistungen unter „externe Unterstützungsleistungen“?

6

Welche Rechtsgrundlage wurde für die Differenzierung der Servicearten „Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“ in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genutzt?

7

Mit welchen Gesamtkosten für das Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ rechnet die Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2025 derzeit? Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Kostenschätzung für die Jahre 2021 bis 2025 Kostensteigerungen, die Inflation und weitere Effekte?

8

Mit welchen Gesamtkosten für Beratung und externe Unterstützungsleistungen im Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ rechnet die Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2025 derzeit?

9

Wann wird das Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung final abgeschlossen sein? Wann werden alle Behörden des Bundes im Bereich IT vollständig konsolidiert sein?

10

Hat die Bundesregierung im Zuge der Vergabe von Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für das Projekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ in den Jahren 2015 bis 2019 interne Wirtschaftsprüfungen durchgeführt? Wenn ja, wann genau, wie häufig, in welcher Form, was genau wurde geprüft, durch wen wurde sie hierbei unterstützt, und welche Ergebnisse erbrachten die Prüfungen (bitte detailliert darstellen)?

Berlin, den 26. Mai 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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