Entstehung des Auswertungsberichts „Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen – Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen“
der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka, Dr. Lothar Maier, Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erklärt mit Pressemitteilung vom 10. Mai 2020, dass „ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (…) in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet“ habe (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/05/mitarbeiter-bmi-verbreitet-privatmeinung-corona-krisenmanagement.html). Weiter erklärt das Bundesministerium eben dort, dass das Infektionsgeschehen im internationalen Vergleich eher niedrig sei und die ergriffenen Maßnahmen Wirkung zeigen würden. Der Mitarbeiter habe lediglich seine Privatmeinung und die Meinung anderer Beteiligter zusammengefasst und verbreitet (ebd.). Diese eigenständig vorgenommene „Analyse“ sei außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI erfolgt, für die er tätig war (ebd.). Für diese Zusammenstellung gäbe es weder einen Auftrag noch eine Autorisierung. Eine strukturelle Einbindung aller am Krisenstab beteiligten Organisationseinheiten, wie sonst bei seriösen Analysen zwingend erforderlich und üblich, sei nicht erfolgt (ebd.).
Der Auswertungsbericht, der überschrieben ist mit dem Titel „Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen – Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen“ attestiert den Verantwortlichen schwerwiegende Fehleinschätzungen und Entscheidungen, deren Schaden weitaus größer sei als ihr Nutzen (https://www.n-tv.de/politik/Das-steckt-hinter-dem-Corona-Leak-article21779209.html). Das Papier umfasst in der Kurzfassung 93 und in der Langfassung 192 Seiten. Auch der E-Mailverkehr des betreffenden Mitarbeiters mit Kollegen und Vorgesetzten ist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden (ebd.). Der Autor bezeichnet das Papier selbst als „interne Analyse“ und erläutert weiter, es handelte sich um einem „Vorgriff auf eine nach der Krise zu unternehmende Evaluation (…) des Krisenmanagements“ (ebd). Weiter formuliert der Autor des Papiers konkrete Appelle an die Politik: „Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen“ hätten „inzwischen jeden Sinn verloren“. Es wurde durch den Autor dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben. Auch einige Co-Autoren haben sich mittlerweile zu Wort gemeldet. Dazu gehören Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, Universitätsprofessor für Medizinische Mikrobiologie (im Ruhestand) Universität Mainz, Dr. med. Gunter Frank, Arzt für Allgemeinmedizin, Mitglied der ständigen Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Familienmedizin und Allgemeinmedizin (DEGAM), Heidelberg, Prof. Dr. phil. Dr. rer. pol. Dipl.-Soz. Dr. Gunnar Heinsohn, Emeritus der Sozialwissenschaften der Universität Bremen, Prof. Dr. Stefan W. Hockertz, tpi consult GmbH, ehemaliger Direktor des Instituts für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf, Prof. Dr. Karina Reiß, Department of Dermatology and Allergology University Hospital Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Peter Schirmacher, Professor der Pathologie, Heidelberg, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Stellvertretender Curriculumsdirektor der Medizinischen Universität Wien, Abteilung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Dr. med. Til Uebel, Niedergelassener Hausarzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Diabetologie, Notfallmedizin, Lehrarzt des Institutes für Allgemeinmedizin der Universität Würzburg, akademische Lehrpraxis der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach und Prof. Med. Universität Poznan, Abt. Pädiatrische Gastroenterologie, Gastprofessur Universität Witten-Herdecke, Abteilung Psychologie 4 (vgl. https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=11310).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wo, und in welchem Zeitraum wurde der Bericht „Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen – Auswertung der bisherigen Bewältigungsstrategie und Handlungsempfehlungen“ (nachfolgend: Bericht) erstellt?
Welche weiteren Tätigkeiten, wenn dieser Bericht während der Arbeitszeit des Mitarbeiters K. (Name liegt den Fragestellern vor) erstellt wurde, hat der Mitarbeiter während des Zeitraums der Erstellung während seiner Arbeitszeit übernommen, und wieso hatte er nach Kenntnis der Bundesregierung den zeitlichen Freiraum, das umfangreiche Papier zu erstellen?
Welche BMI- und bundesregierungsinternen und weiteren externen Personen waren an der Erstellung des Berichts beteiligt?
Welchen Aufgabenbereich betreute der Mitarbeiter K., der den Bericht nach eigenen Angaben erstellt hat, im BMI, und mit welchen Aufgaben ist bzw. war er dort konkret betraut?
Welche Vorgesetzten und/oder anderen Mitarbeiter des BMI hatten ab wann Kenntnis von der Erstellung des Berichts?
Wie war jeweils deren Reaktion ab Kenntniserlangung?
Wann, und wie hat erstmals ein Vorgesetzter oder ein anderer Mitarbeiter des BMI (als der Ersteller) von der Erstellung des Berichts Kenntnis erhalten?
Wann und wie hat erstmals die Leitungsebene des Bundesministeriums (Bundesminister, Staatssekretäre) Kenntnis von der Erstellung des Berichts erhalten?
Wurde der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Bericht mit Hilfe der vom BMI zur Verfügung gestellten IT-Infrastruktur und/oder sonstigen Arbeitsmitteln des BMI erstellt?
Wie hoch schätzt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den zeitlichen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Erstellung des Berichts betrieben wurde?
Wurden bei der Erstellung des Berichts Quellen genutzt, auf die der Mitarbeiter K. nur dienstlich Zugriff hatte?
Wenn ja, welche?
Wurden bei der Erstellung des Berichts Informationen genutzt, auf die der Mitarbeiter K. nur dienstlich Zugriff haben konnte?
Wenn ja, welche?
Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass neben K. weitere BMI-Mitarbeiter bei der Anfertigung des Berichtes beteiligt waren?
Welche arbeits- und/oder dienstrechtlichen Konsequenzen hatte die Erstellung des Berichts für den Mitarbeiter K. sowie für andere Mitarbeiter des BMI?
Kann die Bundesregierung Medienberichte (https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papier_so_war_es_wirklich_herr_seehofer) bestätigen, die besagen, dass der Referatsleiter KM 4 im Zeitraum der Erstellung der Analyse versetzt wurde und sein Nachfolger kurz vor der Pensionierung stehe?
Welche Gründe gab es gegebenenfalls für die Versetzung, und ist es üblich, dass Referatsleiter vor ihrer Pensionierung Stellenwechsel erleben?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage der externen Experten vom 11. Mai 2020 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), der Mitarbeiter K. habe sich im Rahmen einer „fachlichen Anfrage“ an sie gewandt?
Inwieweit ist es üblich, dass Mitarbeiter der Bundesministerien fachliche Anfragen an Externe stellen, und wie weisen diese üblicherweise die Ermächtigung zu dieser Anfrage nach?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der Experten, die an der Erstellung des Berichts beteiligt waren, wonach der durch die Schutzmaßnahmen verursachte Kollateralschaden inzwischen höher sei als der erkennbare Nutzen (vgl. Nummer 4 der Zusammenfassung der Analyseergebnisse KM-4-Analyse des Krisenmanagements, Analyse des Mitarbeiters K., Dokument liegt den Fragestellern vor)?
Welche Gründe gibt es dafür, dass das BMI die Analyse der externen Experten nicht berücksichtigen will (vgl. Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie, und mit Hilfe welcher Experten und Informationen erfolgt die Abwägung des Nutzens der Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen die durch sie verursachten Schäden?
Mit Hilfe welcher Quellen und unter Zuhilfenahme welcher Experten kommt das BMI zu der Schlussfolgerung, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken (Pressemitteilung BMI 10. Mai 2020)?
Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder ein anderes Bundesministerium eine medizinische Gefahrenanalyse zu den Gefahren der gegen Covid-19 ergriffenen Maßnahmen erstellt, und wenn ja, was sind die zentralen Aussagen, die die Bundesregierung für ihr Handeln daraus zog?
a) Wenn nein, ist eine solche Gefahrenanalyse in Auftrag bzw. in Arbeit, und wann wird mit ihrer Fertigstellung gerechnet?
b) Wenn keine solche Gefahrenanalyse erstellt oder geplant ist, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine solche Analyse?
Hatte die Bundesregierung bereits vor den im März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 politische, wirtschaftliche und soziale Gefahrenanalysen zu den geplanten Maßnahmen vorliegen, und wenn ja, was sind die zentralen Aussagen, die die Bundesregierung für ihr Handeln daraus zog?
a) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt lagen die jeweiligen Gefahrenanalysen vor, bzw. zu welchem Zeitpunkt wird damit gerechnet, dass sie vorliegen?
b) Wenn keine solchen Gefahrenanalysen erstellt oder geplant sind, warum verzichtet die Bundesregierung auf solche Analysen?