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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland
(insgesamt 10 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.06.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1972703.06.2020
IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard,
Jürgen Braun, Petr Bystron, Dr. Gottfried Curio, Thomas Ehrhorn, Dr. Michael
Espendiller, Dr. Anton Friesen, Dietmar Friedhoff, Franziska Gminder, Jochen
Haug, Martin Hess, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Jens Kestner, Stefan Keuter,
Jörn König, Steffen Kotré, Rüdiger Lucassen, Jens Maier, Hansjörg Müller,
Sebastian Münzenmaier, Tobias Matthias Peterka, Stephan Protschka, Martin
Erwin Renner, Jörg Schneider, Martin Sichert, Beatrix von Storch, Thomas Seitz,
Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland
Mit Beschluss vom 6. November 2019 bestätigte das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 10 S 43.19) die dahingehende
Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 10. Juli 2019 (Az.: 34 L
245.19), dass die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG)
resultierende staatliche Schutzpflicht auch IS-Anhängern einen Anspruch auf
Tätigwerden, insbesondere auf Herbeiführung der Rückkehr einräumt, wenn die
Zustände in einem Gefangenenlager eine Bedrohung für Leib und Leben
darstellen. In den vergangenen Monaten sind bereits die ersten IS-Anhängerinnen
zusammen mit ihren Kindern wieder nach Deutschland zurückgekehrt (https://ww
w.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-is-rueckkehrerin-kommt-in-untersuc
hungshaft-a-14654a2d-f242-43b4-bce6-645d5ebbc143; https://www.zeit.de/zus
timmung?url=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fgesellschaft%2Fzeitgescheh
en%2F2019-11%2Fterrormiliz-is-rueckkehr-frau-kinder; https://www.tagesspie
gel.de/berlin/erste-is-rueckkehrerin-angekommen-wie-sich-berlin-auf-die-kinde
r-aus-dem-terrorstaat-vorbereitet/25172942.html). Medienberichten zufolge
skizzieren einige dieser IS-Rückkehrerinnen in Vernehmungen das Bild
unschuldiger Ehefrauen. Enthüllungen im Rahmen von Prozessen offenbarten
jedoch, dass auch diese Frauen aktiv in das System der IS-Terrormiliz
eingebunden waren, sodass in Sicherheitskreisen davor gewarnt wird, die von diesen
Frauen ausgehende Gefahr zu unterschätzen (https://www.welt.de/politik/deuts
chland/article203508664/Gerichtsbeschluss-Deutschland-muss-IS-Frauen-mit-
Kindern-aus-Syrien-holen.html#Comments). Vor dem Hintergrund, dass die
Schutzpflicht des Staates nicht nur für die sich im Ausland aufhaltenden IS-
Anhänger und deren Kinder besteht, sondern auch und vor allem für die
hierzulande lebenden Bürger, muss nach Ansicht der Fragesteller geklärt werden,
welchen Umfang diese Personengruppe hat und welches Gefahrenpotential von
ihr ausgeht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19727
19. Wahlperiode 03.06.2020
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
vergangenen 15 Jahre aus welchem deutschen Bundesland zu der
Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz in
Syrien bzw. im Irak) ausgereist (bitte nach Zeitpunkt der Ausreise, Dauer, Ort
und Zweck des Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum,
Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit – bitte
gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben – der ausgereisten
Person aufschlüsseln; falls keine genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte
Schätzungen angeben)?
2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch bei der Terrormiliz
Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw.
im Irak), und wie bewertet die Bundesregierung jeweils das
Gefahrenpotential dieser Personen, und gegen wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl
vor (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
3. Wie viele von den in Frage 2 erfragten Personen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils wie viele Kinder und wo halten sich diese
Personen sowie deren Kinder gegenwärtig auf (bitte nach Geburtsort,
Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte
auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben – und dem aktuellen
Aufenthaltsort sowohl für die abgefragten Personen sowie für die Kinder
aufschlüsseln; falls keine genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte auch
Schätzungen angeben)?
4. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Bundesland mit
wie vielen Kindern zu der Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer
anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) ausgereist, und wie alt
waren die Kinder jeweils zu dem Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland
(bitte entsprechend Frage 3 aufschlüsseln; falls keine genauen Zahlen
vorliegen sollten, bitte Schätzungen angeben)?
5. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der letzten 15 Jahre in welches Bundesland
wieder eingereist, und wie viele von ihnen werden nach Schätzung der
Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren wieder nach Deutschland
einreisen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotential der
wiedereingereisten Personen?
b) Wird oder wurde gegen die wiedereingereisten Personen strafrechtlich
ermittelt, und wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder wurde
wegen der Begehung welcher Delikte ermittelt, welchen Ausgang hatten
die bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Hauptverfahren, und
gegen wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl vor (bitte nach Dauer, Ort
und Zweck des Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum,
Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte
gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben –, aktuellem
Aufenthaltsort der jeweiligen Person, dem Straftatbestand wegen dem
strafrechtlich ermittelt wird oder wurde, dem Datum der Straftat sowie
der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)?
6. Wie viele von den in Frage 5 erfragten Personen, die innerhalb der letzten
15 Jahre wieder nach Deutschland eingereist sind, haben nach Kenntnis
der Bundesregierung wie viele Nachkommen?
a) Wie viele dieser Personen sind zu welchem Zeitpunkt, aus welchem
Bundesland und mit wie vielen ihrer Nachkommen zu der Terrormiliz
Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz in Syrien
bzw. im Irak) ausgereist?
b) Wurden, mit Bezug auf Frage 6a, nach Kenntnis der Bundesregierung
nach der Wiedereinreise sorgerechtliche Maßnahmen gegen diese
Personen verhängt, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen
wurden jeweils aus welchem Anlass welche sorgerechtlichen
Maßnahmen aufgrund welcher Rechtsgrundlage verhängt?
c) Wie alt waren die Nachkommen jeweils in dem Zeitpunkt der Ausreise
aus Deutschland sowie der Wiedereinreise?
d) Wird oder wurde gegen strafmündige Nachkommen strafrechtlich
ermittelt, und wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder wurde
wegen der Begehung jeweils welcher Delikte ermittelt, und welchen
Ausgang hatte das jeweilige Strafverfahren (bitte nach Geburtsort,
Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte
gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben –, nach
der Dauer des Aufenthalts bei der Terrormiliz Islamischer Staat oder
bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak und dem
aktuellen Aufenthaltsort sowohl für die erfragte Person sowie für deren
Nachkommen – für die Nachkommen bitte gesondert aufschlüsseln –,
nach dem Straftatbestand wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder
wurde, dem Datum der Straftat sowie der Art und Höhe der verhängten
Strafe aufschlüsseln)?
7. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende, die sich bei der Terrormiliz
Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien
bzw. im Irak) aufgehalten haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der letzten 15 Jahre ohne ihre Eltern in welches Bundesland
eingereist (bitte nach Zeitpunkt der Einreise, Dauer und Ort des
Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit,
Staatsangehörigkeit – bitte auch doppelte Staatsangehörigkeiten benennen
– und aktuellem Aufenthaltsort aufschlüsseln)?
a) Gegen welche dieser Personen wird oder wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung strafrechtlich ermittelt (bitte nach dem
Straftatbestand wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder wurde, dem Datum
der Straftat sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Jugendliche und Heranwachsende, die sich bei der
Terrormiliz Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in
Syrien bzw. im Irak) aufgehalten haben, werden nach Schätzung der
Bundesregierung voraussichtlich noch in den nächsten fünf Jahren
wieder nach Deutschland einreisen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotential des in
Frage 7 erfragten Personenkreises?
8. Wie viele Kinder in Deutschland, die sich bei der Terrormiliz Islamischer
Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak)
aufgehalten haben, unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung der
allgemeinen Schulpflicht, und wie viele von ihnen besuchen nach Kenntnis
der Bundesregierung in welchen Bundesländern eine öffentliche Schule
(bitte nach Zeitpunkt der Einreise, Dauer und Ort des Auslandsaufenthalts,
Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit,
Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten
angeben –, aktuellem Aufenthaltsort des Kindes und der gegenwärtig
besuchten Klasse aufschlüsseln)?
9. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Analysen oder Gutachten zum
Radikalisierungsgrad und zur Gewaltbereitschaft der in den Fragen 6 und
7 abgefragten Personen vor?
a) Wenn ja, um welche Analysen oder Gutachten handelt es sich hierbei,
und welches Bild ergibt sich für diesen Personenkreis?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Analysen in Auftrag zu
geben und/oder zu fördern?
10. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
gegenwärtig Kinder in der Obhut von Personen, die sich in der Vergangenheit
der Terrormiliz Islamischer Staat (oder einer anderen islamistischen Miliz
in Syrien bzw. im Irak) angeschlossen haben?
Wenn ja, um wie viele Kinder handelt es sich dabei (bitte nach Geburtsort,
Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit –
bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben – und
aktuellem Aufenthaltsort des Kindes aufschlüsseln)?
Berlin, den 20. Mai 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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