Neue Erkenntnisse zur Internetseite „Anonymousnews.ru“
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Homepage „anonymousnews.ru“ verbreitet rechte, rassistische Propaganda. Bei der Website soll es sich um ein „Medienprojekt von Rechtsextremen“ handeln, dass u. a. von Mario R. betrieben wurde. Allerdings wird die Seite auch nach der Verurteilung R.s zu einer Haftstrafe weiterhin regelmäßig aktualisiert. Mario R. wurde wegen des Betreibens des Onlineshops „Migrantenschreck“ per Haftbefehl gesucht. R. war zwischenzeitlich im Ausland untergetaucht. Im Dezember 2018 verurteilte das Landgericht Berlin R. wegen des illegalen Verkaufs von Schusswaffen für Hartgummimunition zu 34 Monaten Haft. Im August 2019 verwarf der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag. Die Seite „anonymousnews“ war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/anonymous-russland-101.html, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/migrantenschreck-illegale-waffen-website-offline/komplettansicht).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Betreiber, Anbieter, Autorinnen beziehungsweise Autoren und weitere Mitwirkende der Internetseite „www.anonymousnews.ru“ und deren Sitz?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mario R. an der Internetseite „www.anonymousnews.ru“?
Wie schätzt die Bundesregierung die politische Ausrichtung und die Inhalte der Internetseite „www.anonymousnews.ru“ ein?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Internetseite „www.anonymousnews.ru“ und deren Betreiber beziehungsweise Anbieter oder sonstige Mitwirkende vom Verfassungsschutz beobachtet, und aus welchen Gründen?
Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „www.anonymousnews.ru“ beziehungsweise anonymousnews auf anderen Domains und/oder Plattformen liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln; zur Unbedenklichkeit der Beantwortung vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 [2 BvE 1/15])?
Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „www.anonymousnews.ru“ beziehungsweise anonymousnews auf anderen Domains und/oder Plattformen liegen im Bundesnachrichtendienst vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln; zur Unbedenklichkeit der Beantwortung vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 [2 BvE 1/15])?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bisher im In- und Ausland eingeleitete Strafverfahren gegen Betreiber, Anbieter, Autorinnen und Autoren sowie weitere Mitwirkende der Internetseite „www.anonymousnews.ru“ (bitte einzeln nach Alter und Herkunft der Beschuldigten, vorgeworfenen Straftatbeständen, ermittlungsführenden Behörden, Verurteilungen beziehungsweise Verfahrenseinstellungen spezifizieren)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Amts- oder Rechtshilfeersuchen an die Russische Föderation oder andere Staaten im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Internetseite „www.anonymousnews.ru“ (bitte einzeln nach Datum, Anlass, Gegenstand und Ergebnis der Ersuchen spezifizieren)?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob die Seite „www.anonymousnews.ru“ gegen den Jugendschutz verstößt?