Umsetzung und Auswirkung der Strukturreform „BMZ 2030“ besonders im Hinblick auf die Themen und Länderliste der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der sogenannten Strukturreform „BMZ 2030“ will der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller die deutsche Entwicklungspolitik neu aufstellen (http://www.bmz.de/de/zentrales_download archiv/Presse/BMZ-2030_Reformkonzept_200514.pdf). Die Reform beinhaltet unter anderem eine neue Liste der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Veränderungen in der Titelstruktur des BMZ-Haushaltes (BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sowie eine neue thematische Aufstellung der deutschen EZ. Derzeit ist Deutschland in der staatlichen bilateralen EZ in über 85 Ländern aktiv, zumeist über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit 25 Partnerländern soll diese Form der staatlichen EZ nun beendet werden. Es bleiben künftig 60 Länder, davon 42 Reform- und bilaterale Partnerländer, acht Globale – und zehn Friedenspartnerschaften. Das heißt, die Bundesregierung beendet die EZ mit fast jedem dritten Land.
Deutschland hat sich als EZ-Geber im Zuge der OECD-DAC- (Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und VN-Agenden (VN = Vereinte Nationen) zur Wirksamkeit von Entwicklung unter anderem dazu verpflichtet, die Arbeit in Partnerländern durch internationale Arbeitsteilung mit anderen Gebern zu koordinieren und die Anzahl der Partnerländer der deutschen EZ zu reduzieren sowie die EZ insgesamt wirkungsorientierter auszugestalten. Dies wird regelmäßig durch eine unabhängige Überprüfung, den OECD DAC Peer Review (https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264246157-de.pdf?expires=1589997408&id=id&accname=ocid177634&checksum=F3D1B02ACDB8A5CA607EB7F362ADB7AB), der als nächstes wieder im Herbst 2020 ansteht, kontrolliert.
Regelmäßig bescheinigen die OECD-DAC-Prüfberichte der Bundesregierung deutlichen Nachholbedarf bei Kernthemen der deutschen Entwicklungspolitik wie der Wirkungsorientierung und der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung sowie bei der Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels des Bruttonationaleinkommens für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), den öffentli- chen Ausgaben für EZ. Weitere Selbstverpflichtungen der deutschen EZ sind die gemeinsame Programmierung von Entwicklungsgeldern, z. B. durch EU joint programming sowie programmbasierte multilaterale Ansätze wie Budgethilfen. Diese sanken über die Jahre zugunsten bilateraler Ansätze im Haushalt des BMZ ab.
Inwieweit das neue Konzept „BMZ 2030“ wesentlich zu diesen strukturellen Reformbedarfen der deutschen EZ und vor allem zu mehr Wirksamkeit von Entwicklung beitragen wird, bleibt nach Auffassung der Fragesteller offen. Aus dem Reformprozess ergibt sich darüber hinaus eine Vielzahl von offenen Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen50
Inwiefern spiegelt die neue Länderliste der deutschen Entwicklungszusammenarbeit das Prinzip der Partnerorientierung der deutschen Entwicklungspolitik wider, und in welcher Form wurde diese Liste mit den Partnern erstellt?
Welche Rolle spielt die Kolonialgeschichte Deutschlands bei der Auswahl der Partnerländer und der Auswahl der Themenschwerpunkte?
Inwieweit, und zu welchem Zeitpunkt wurden die Partnerländer, die aus der bilateralen Zusammenarbeit herausfallen, vor Festlegung der neuen Länderliste konsultiert (bitte nach dem Land, Zeitpunkt und Konsultationsrahmen auflisten)?
Wann, und wie wurden die jeweiligen Partnerländer darüber informiert, dass sie aus der bilateralen Zusammenarbeit herausgefallen sind (bitte nach Land, Zeitpunkt und Kommunikationsweg auflisten)?
Mit welchen Bundesministerien und wann wurde innerhalb der Bundesregierung die neue Liste der bilateralen Partnerländer abgestimmt?
a) Wie passt die neue Lateinamerika-und-Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts zur neuen Länderliste des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), und inwiefern wurde diese bei der Erstellung der neuen Länderliste berücksichtigt?
b) Inwiefern spiegelt sich das Engagement der Bundesregierung in der Sahel-Region bei der Erstellung der neuen Länderliste wider?
c) Inwieweit entspricht die Bundesregierung mit ihrem Vorgehen damit der OECD-DAC-Peer-Review-Kommentierung „ein ressortübergreifender Ansatz bei der Ausarbeitung von Länderstrategien würde eine stärkere Kohärenz und die Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen deutschen Akteuren ermöglichen“?
Inwieweit, und wann hat sich die Bundesregierung mit der internationalen Gebergemeinschaft und nichtstaatlichen Partnern bezüglich des Rückzugs aus der bilateralen Zusammenarbeit mit den besagten Ländern abgesprochen?
a) Inwieweit, und wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen wurden zu einzelnen Partnerländern mit anderen Gebern getroffen, um z. B. Programme fortzuführen, die aus Gründen der Nachhaltigkeit ggf. noch eine weitere Förderphase bräuchten (bitte nach Partnerland, Vereinbarung und Geber auflisten)?
b) Inwieweit, und wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen wurden zu einzelnen Partnerländern mit Partnern der nichtstaatlichen Zusammenarbeit getroffen, um z. B. Programme fortzuführen, die aus Gründen der Nachhaltigkeit ggf. noch eine weitere Förderphase bräuchten (bitte nach Partnerland, Vereinbarung und nichtstaatlichen Partnern auflisten)?
c) Wurden auch die sogenannten Neuen Geber wie beispielsweise China mit einbezogen, und wenn ja, in welcher Form?
d) Wie gestaltet sich die Abstimmung mit anderen Gebern auf EU-Ebene bezüglich der neuen Länderliste? Wo findet zugleich ein stärkeres Engagement für EU joint Programming statt?
e) Inwieweit wurden bei Abstimmungen mit der Gebergemeinschaft die Aspekte berücksichtigt, einerseits möglichst Länder, die bereits sehr stark von internationalen Gebern berücksichtigt sind, sogenannte aid darlings, künftig weniger zu fördern und andererseits sogenannte aid orphans, also Hilfswaisen, künftig verstärkt zu fördern, um Ungleichheiten nicht noch zu verschärfen?
f) Inwiefern und mit welchen konkreten Schritten plant oder sieht die Bundesregierung die OECD-DAC-Peer-Review-Empfehlung von 2015 Nummer 5.2 „Deutschland muss – in enger Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungspartnern – Möglichkeiten identifizieren, um seine Nutzung von Systemen der Partnerländer nach und nach auszubauen“ umgesetzt?
Was genau bedeutet die Veränderung hin zu einer reinen multilateralen europäischen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit für die Länder, die aus der bilateralen EZ rausfallen?
a) Wie genau soll die multilaterale europäische und nichtstaatliche Zusammenarbeit die wegfallende bilaterale EZ in ehemaligen bilateralen Partnerländern kompensieren?
b) Welche Qualität und Quantität hat diese Kooperation?
c) Ist die Zusammenarbeit dann sektorspezifisch?
d) Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der multilateralen EZ in den vormals bilateralen Partnerländern? Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln (personell, technisch, finanziell) plant die Bundesregierung, sich verstärkt in welchen multilateralen Gremien und Foren zu engagieren, um ihren Einfluss der Mitgestaltung multilateraler EZ zu erweitern?
e) Welche Überlegungen haben dazu geführt, die multilaterale Zusammenarbeit nicht zum integralen Bestandteil des Reformkonzepts „BMZ 2030“ zu machen?
Inwieweit hat die Bundesregierung im Vorfeld Analysen etwa zur Anzahl der Geber und internationalen Zusagen pro Land gemacht, und mit welchem Ergebnis (bitte pro Land und Analyseergebnis auflisten)?
Inwieweit wurden die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den Außenstrukturen und den Durchführungsorganisationen sowie die Expertise aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft vor Festlegung der neuen Länderliste konsultiert (bitte nach Land, Zeitpunkt, Akteur und Konsultationsrahmen auflisten)?
Wie starr ist die Anzahl der Länder in der derzeitigen Länderliste?
a) Über welche konkreten Verfahren werden die verschiedenen „objektiven Kriterien“ in der Entscheidung für eine Aufnahme in die bilaterale Zusammenarbeit gemessen und schließlich miteinander gewichtet?
b) In welchen zeitlichen Abständen und durch wen werden die Länder, mit denen eine bilaterale Zusammenarbeit stattfindet, anhand der Kriterienliste überprüft, und welcher Ablauf ist für den Fall vorgesehen, dass die Kriterien nicht mehr auf ein Land, mit dem bilaterale Zusammenarbeit stattfindet, zutreffen?
c) Was passiert, wenn ein Partnerland nicht mehr zu den Kriterien der Zusammenarbeit passt?
d) In welchen zeitlichen Abständen und durch wen werden die Länder, mit denen keine bilaterale Zusammenarbeit stattfindet, überprüft, bzw. wie können diese eine Überprüfung anhand der Kriterienliste anregen, und welcher Ablauf ist für den Fall vorgesehen, dass ein solches Land den Kriterien für eine bilaterale Zusammenarbeit entspricht?
e) Inwiefern ist vorgesehen, bedeutsame Entwicklungen in einem Land zu berücksichtigen, die zu einer Neubewertung bezüglich der Notwendigkeit einer Beendigung oder Neuaufnahme bilateraler Beziehung führen, wie beispielsweise die derzeitige Demokratisierungsbewegung im Sudan?
Bis wann sollen die Abwicklung der bilateralen Zusammenarbeit und der Abzug der Durchführungsorganisationen vor Ort erfolgen (bitte nach Land und Zeitpunkt auflisten)?
a) Wie wird die nachhaltige Fortführung der Themen der bilateralen Zusammenarbeit sichergestellt?
b) Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sind für die lokalen Mitarbeitenden der bilateralen Vorhaben vorgesehen?
Werden die WZ-Referentinnen und WZ-Referenten an den deutschen Botschaften aus den Partnerländern, die aus der bilateralen Zusammenarbeit herausfallen, abgezogen?
Wie hoch war das Gesamtzusagevolumen in den Ländern, die aus der neuen Länderliste der bilateralen Zusammenarbeit fallen, in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Land, Jahr und Summe auflisten)?
Welche Vorhaben wurden in welcher Höhe in den vergangenen fünf Jahren in den Ländern, die aus der neuen Länderliste der bilateralen Zusammenarbeit herausfallen, finanziert (bitte nach Land, Vorhaben und Volumen auflisten)?
a) Inwieweit ist eine Fortführung der Vorhaben durch andere bilaterale oder multilaterale Geber vorgesehen (bitte nach Vorhaben und Geber auflisten)?
b) Inwieweit ist eine Fortführung der thematischen Zusammenarbeit durch andere bilaterale oder multilaterale Geber vorgesehen (bitte nach Land, Thema und Geber auflisten)?
Mit wie vielen und welchen am niedrigsten entwickelten Ländern wurde die bilaterale staatliche Zusammenarbeit beendet, und wie viele sowie welche LDC kommen im Rahmen der neuen Länderliste neu hinzu?
a) Wie hoch ist das jährliche absolute Zusagevolumen sowie das relative Zusagevolumen gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE) in LDC in den vergangenen fünf Jahren gewesen (bitte nach Jahren auflisten)?
b) In welchem jährlichen finanziellen Umfang ist zukünftig geplant, die LDC zu unterstützen?
c) Welche Schritte sind geplant, um das Ziel, 0,2 Prozent des BNE in LDC zu investieren, zu erreichen?
d) Inwiefern sieht die Bundesregierung die OECD-DAC-Peer-Review-Empfehlung von 2015 Nummer 3.2 „Bei der Ausweitung des ODA-Budgets sollte Deutschland der Erhöhung der Mittel für LDC Priorität einräumen, damit das Ziel, 0,20 % des BNE für solche Länder aufzuwenden, wie im EU-Kontext vereinbart, innerhalb des Zeitrahmens der 2030-Agenda erfüllt werden kann“ durch die neue Länderliste und das BMZ-Konzept 2030 berücksichtigt?
Von welchen Institutionen, Organisationen, Stiftungen und Gebern hat die GIZ in den vergangenen fünf Jahren Ko-Finanzierungsbeiträge erhalten (bitte nach Projekt, Sektor, Höhe auflisten)?
a) Wie hoch sind die Ko-Finanzierungen, die aufgrund der veränderten Länderliste in den Ausstiegsländern nicht mehr erfolgen (bitte nach Land und Höhe aufführen)?
b) Wie wird zukünftig die Grundlage für den Eigenmittelanteil von Ko-Finanzierungen sichergestellt?
Nach welchen Kriterien wird einem Partnerland der bilateralen Zusammenarbeit „gute Regierungsführung“ bescheinigt, wie etwa im Falle von Ägypten, Kambodscha, Niger, Kamerun und Tansania, und welche Kriterien der „guten Regierungsführung“ haben etwa bei Bolivien, Liberia und Nepal zur Beendigung der bilateralen Zusammenarbeit geführt?
a) Welche konkreten Erfolge bei den relevanten Indikatoren (gute Regierungsführung, Einhaltung von Menschenrechten, Kampf gegen Korruption) können die Länder Ägypten, Kambodscha, Niger und Tansania vorweisen, die die fortgesetzte direkte staatliche Zusammenarbeit begründen?
b) Welche konkreten Kriterien haben bei den 25 Ländern, die aus der Länderliste gefallen sind, zur Beendigung der bilateralen Zusammenarbeit geführt (bitte jeweils nach Land auflisten)?
Wie soll der zukünftige Umgang mit autoritären Regimen gestaltet werden?
a) Inwiefern ist ein verstärkter Fokus auf die Bereiche Rechtsstaatsförderung und Rechtsstaatlichkeit vorgesehen?
b) Nach welchen Kriterien wird in Zukunft entschieden, ob die bilaterale Zusammenarbeit mit einem bestimmten Land ggf. suspendiert werden soll?
c) Inwiefern sind verstärkte Vorgaben im Bereich der Korruptionsbekämpfung vorgesehen?
Inwieweit werden die Sondierungen mit Simbabwe für die Wiederaufnahme der bilateralen EZ durch die Festlegung der neuen Länderliste beeinträchtigt?
Wie begründet sich die Zusammenarbeit mit Algerien als neuer bilateraler Partner?
Wie genau ist die Liste der Nexus- und Friedenspartner entstanden?
a) Aus welchen Gründen sind beispielsweise Mali und Afghanistan bilaterale Partner und nicht Friedenspartner?
b) Was verändert sich durch das neue „Label Nexus- und Friedenspartner“ für die zehn Nexus- und Friedenspartnerländer?
c) Inwieweit werden die Mitarbeitenden der bilateralen Zusammenarbeit auf die besonderen Herausforderungen in den Nexus-Ländern vorbereitet?
In welchem Verhältnis steht das Konzept der Partnerschaft auf Augenhöhe zu den verstärkten Forderungen etwa im Bereich der Korruption an die Partner als Voraussetzung für die Zusammenarbeit?
Wie definiert sich der Zusatz „gebunden an Erfolge“ bei den Reformpartnern?
a) Müssen Erfolge vorab erzielt werden, damit Tranchen ausgezahlt werden, und was heißt das für die anderen Partnerländer bezüglich etwaiger Erfolge?
b) Welche Risiken entfallen dadurch künftig auf die Reformpartner, und wie werden externe Faktoren, die die Ergebniserreichung beeinträchtigen können, gewertet?
c) Inwieweit sollen weiterhin Sonderwirtschaftszonen in den Reformländern unterstützt werden (bitte nach Ländern auflisten), und wenn ja, wie passt das mit dem Ziel zusammen heimische Ressourcen und Steuereinnahmen zu fördern?
Inwiefern plant oder sieht die Bundesregierung die OECD-DAC Peer Review Empfehlung 2015 Nummer 5.3. „Um die Wirkung seiner Unterstützung der Zivilgesellschaft zu maximieren und die Transaktionskosten zu reduzieren, sollte das BMZ prüfen, wie anstatt kleiner Einzelprojekte mehrjährige Programme gefördert werden könnten“ umgesetzt?
Welche sogenannte Paketgröße der Zusagen soll die verstärkte Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit in Programmen haben?
Welche Neuerungen sieht das BMZ-2030-Konzept in Bezug auf integrierte Länderrahmenplanungen intern im BMZ vor?
Welche Neuerungen sieht das BMZ-2030-Konzept in Bezug auf die interministerielle und die ODA-Koordinierung vor?
Inwiefern und mit welchen konkreten Schritten plant oder sieht die Bundesregierung die OECD DAC Peer Review Empfehlung von 2015 Nummer 5.1: „Um die Vorhersehbarkeit seiner Programme und die strategische Planung zu verbessern, sollte das BMZ den Prozess zur Fertigstellung seiner Länderstrategien beschleunigen“ umgesetzt?
Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung folgende Aussage des OECD-Prüfberichts „Es mangelt an Klarheit im Hinblick auf das Instrumentarium und die Umsetzung der Übergangsstrategie des BMZ, einschließlich der Sonderinitiativen. Dadurch werden Deutschlands Möglichkeiten eingeschränkt, ganzheitliche Reaktionen auf anhaltende Krisen und Übergangssituationen systematisch zu unterstützen“ (DAC-Prüfbericht Deutschland 2015, Seite 21) durch die BMZ-2030-Reform aufgegriffen?
Inwiefern, und wenn ja, wodurch sieht die Bundesregierung die Empfehlungen aus dem OECD-DAC-Prüfbericht über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit durch die neue BMZ-2030-Strategie konkret umgesetzt in Bezug auf die Empfehlung 1.1: „Bei der Aktualisierung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sollte Deutschland einigen Bereichen der nationalen oder auswärtigen Politik Priorität einräumen, in denen das Land Inkohärenzen entgegenwirken oder eine größere Kohärenz im Hinblick auf den Entwicklungsnutzen erreichen kann. Es ist erforderlich, die Fortschritte in Bezug auf kohärentere Politikmaßnamen zu überwachen?“
Welche Kosten veranschlagt das BMZ zur Umsetzung der Reform von BMZ 2030?
Inwieweit und bei welchen Titeln und Stellen wird es Mehrausgaben und Einsparungen im BMZ-Haushalt durch die BMZ-2030-Reform geben?
Wie wirkt sich die BMZ-2030-Reform organisatorisch auf die Struktur des BMZ aus, welche Organisationseinheiten kommen hinzu, welche fallen weg, welche werden ausgebaut, und welche reduziert? Soll neues Personal eingestellt werden, und falls ja, in welchen Bereichen und zu welchen Konditionen sowie mit welchen Voraussetzungen?
Welche Sektorvorhaben sollen im Rahmen „BMZ 2030“ abgeschafft werden?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dem Ansatz, dass die Planung und das Management der EZ-Vorhaben mit der BMZ-Reform 2030 auf neu eingeführte Businesspläne umgestellt werden soll, und wie soll er frühere Planungs- und Managementansätze der EZ konkret verbessern?
Wie plant das BMZ, die Umsetzung von BMZ 2030 zu monitoren und dessen Wirkungen zu evaluieren? Gibt es eine unterlegte Wirkungsmatrix mit Indikatoren zur Umsetzung der Reform und einen Zeitplan? Soll dafür ggf. auch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) einbezogen werden?
Wie wurden die Kernthemen mit der Zivilgesellschaft und den Regierungen der Partnerländer abgestimmt?
Wie sehen die strategische Planung und finanzielle Unterlegung der Kernthemen aus? Inwiefern sind hierzu neue Zielgrößen bzw. ist eine Umstrukturierung der Zielgrößen geplant?
In welchem finanziellen Umfang sollen die Kernthemen für den kommenden Haushalt unterstützt werden, und in welchem finanziellen Umfang wurden die Kernthemen in den vergangenen fünf Jahren unterstützt (bitte jeweils nach Kernthema, Jahr und finanziellem Umfang auflisten)?
In welchen Ländern wurden die Kernthemen in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt, und in welchen Ländern ist in Planung, Kernthemen umzusetzen (bitte nach Land und Kernthema auflisten)?
In welchem finanziellen Umfang sollen die Initiativthemen für den kommenden Haushalt unterstützt werden, und in welchem finanziellen Umfang wurden die Initiativthemen in den vergangenen fünf Jahren unterstützt (bitte jeweils nach Initiativethema, Jahr und finanziellem Umfang auflisten)?
In welchen Ländern wurden die Initiativthemen in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt, und in welchen Ländern ist in Planung, Initiativthemen umzusetzen (bitte nach Land und Initiativethema auflisten)?
Inwieweit wird künftig die bisherige Praxis vermieden, Mittel aus den Sonderinitiativen über die Vereinbarungen der bilateralen Regierungsverhandlungen hinaus zu vergeben?
Inwiefern ist die Resilienz-Förderung angesichts der Klimakrise Teil des Kernthemas „Klima“? Inwiefern wird der besonderen Situation von Personen in Ländern des Globalen Südens Rechnung getragen, die im Kontext der Klimakrise vertrieben werden?
Welche gesundheitsbezogenen Bereiche werden weiterhin bilateral abgewickelt?
Welche gesundheitsbezogenen Bereiche werden zukünftig ausschließlich multilateral abgewickelt?
a) Welche multilateralen Organisationen werden zukünftig die Finanzierung der abgewickelten bilateralen gesundheitsbezogenen Maßnahmen erhalten?
b) Wie wird der Kapazitätsaufbau der multilateralen Organisationen begleitet?
c) Inwieweit wurde geprüft, ob die multilateralen Akteure die zusätzlichen Mittel absorbieren können?
Wie begründet sich die Entscheidung, dass im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit keine Zusammenarbeit mehr im Bereich Grundbildung stattfinden soll?
a) In welchem finanziellen Umfang wurden Vorhaben in den vergangenen fünf Jahren im bilateralen Bereich Grundbildung jährlich verausgabt (bitte nach Jahren auflisten)?
b) In welchem finanziellen Umfang wurden Vorhaben in den vergangenen fünf Jahren im multilateralen Bereich Grundbildung jährlich verausgabt (bitte nach Jahren auflisten)?
c) Sollen die bilateralen Mittel aus dem Bereich Grundbildung im gleichen Umfang der multilateralen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden? Wenn nein, in welchem Umfang sind Zusagen für den multilateralen Bereich Grundbildung geplant?
d) Inwieweit wurde sich mit anderen internationalen Gebern abgesprochen, um die entstandene Lücke im Grundbildungsbereich zu schließen?
e) Wie ist die Ausphasierung im Grundbildungsbereich vorgesehen?
f) Ist für die geplante Mädchenbildungsinitiative bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit vorgesehen?
Wie begründet die Bundesregierung, das Thema Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsthema verankern zu wollen, und wie versteht die Bundesregierung Geschlechtergerechtigkeit?
a) Inwiefern und mit welcher Zielmarke sollen perspektivisch Vorhaben mit dem Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit gefördert werden?
b) Inwiefern wird das BMZ dafür sorgen, dass Geschlechtergerechtigkeit aufgrund der neuen Einstufung als Querschnittsthema nicht übersehen und vernachlässigt wird?
c) Inwiefern wird die Überschneidung der Gender-Dimension mit anderen Marginalisierungssachsen mitgedacht und dieser Rechnung getragen?
Wie begründet sich im Rahmen der Strukturreform „BMZ 2030“ das Fehlen einer konkreten Bezugnahme auf die Umsetzung von Kinderrechten, wenn doch teilweise über 50 Prozent der Betroffenen in Entwicklungsländern minderjährig sind?
Welchen Anteil an dem Aktionsfeld „Flucht und Migration“ wird zukünftig der Aus- und Aufbau von Grenzmanagementmaßnahmen und die Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften haben?
a) In welchen Partnerländern ist die Bundesregierung zum Aktionsfeld „Flucht und Migration“ aktiv?
b) Inwieweit setzt die Bundesregierung im Bereich Migration und Rückkehr sowohl auf positive als auch negative Anreize? Wenn ja, welche Anreize unter Einbeziehung welcher Politikbereiche hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren angewendet (bitte nach Land, Jahr und Maßnahme auflisten)?