Förderprojekte Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hat das Ziel, Streitigkeiten durch eine eigenverantwortliche und freiwillige Problemlösung im Interesse aller beteiligten Parteien zu beenden. Sie wurde in Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG) vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt, sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund ist es jedoch fraglich, inwiefern die Bundesregierung auch in finanzieller Hinsicht Projekte und Maßnahmen unterstützt hat, die Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung fördern sollten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Ziele und Zwecke im Sinne der Mediationsförderung mit den jeweiligen Förderprojekten erreicht werden sollten und letztendlich erreicht worden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele und welche Projekte sowie Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 finanziell unterstützt, um Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen der Projekte und Maßnahmen, die gefördert wurden, standen Mediationen im Fokus?
b) Bei wie vielen der Projekte und Maßnahmen, die gefördert wurden, standen andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Fokus?
c) Bei wie vielen der Projekte und Maßnahmen, die gefördert wurden, stand die Bekämpfung des Rechts- und/oder des Linksextremismus im Fokus?
d) Bei wie vielen der Projekte und Maßnahmen, die gefördert wurden, stand die Völkerverständigung im Fokus?
e) Welche formalen Kriterien mussten mindestens erfüllt werden, um eine finanzielle oder ideelle Förderung zu erhalten?
f) Welche inhaltlichen Kriterien mussten mindestens erfüllt werden, um eine finanzielle oder ideelle Förderung zu erhalten?
Wie hoch waren die jeweiligen Fördersummen, mit denen die Bundesregierung Projekte und Maßnahmen seit dem 1. Januar 2012 finanziell unterstützt hat, um Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern (bitte nach Jahren und Projekt aufschlüsseln)?
In welcher Höhe und zu welchem Prozentsatz sind die Fördersummen, die dem jeweiligen Projekt oder der jeweiligen Maßnahme zur Verfügung standen, tatsächlich ausgeschöpft worden?
Welche konkreten Erfolge konnte die Bundesregierung mit den jeweiligen Förderungen erreichen?
Plant die Bundesregierung eine Steigerung der Ausgaben für Förderungen, die das Ziel der Stärkung von Mediationen und anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung verfolgen?
Wie, und in welcher Form informiert die Bundesregierung über Möglichkeiten, Projekte und Maßnahmen zu fördern oder zu unterstützen, die Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung fördern?
Welche Förderprojekte hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 beworben, um Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern?
a) In welcher Form erfolgte die Bewerbung des Förderprojektes?
b) Welche Kosten sind durch die Bewerbung jeweils entstanden?