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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Munitionsverluste im Zusammenhang mit der Gruppe Nordkreuz

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1981108.06.2020

Munitionsverluste im Zusammenhang mit der Gruppe Nordkreuz

der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei mehreren Hausdurchsuchungen wurden bei dem ehemaligen Polizisten und Bundeswehrsoldaten M. G. eine zweistellige Zahl an Waffen sowie 55 000 Schuss Munition gefunden. Bei ihm wurde zudem eine Maschinenpistole vom Typ Uzi gefunden, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Diese Maschinenpistole war Presseberichten zufolge 1993 bei der Bundeswehr in Brandenburg gestohlen worden (https://taz.de/Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5674282/).

Obwohl das Verfahren gegen M. G. bereits im Dezember 2019 abgeschlossen wurde, konnte bislang nicht hinreichend geklärt werden, wie die Waffen und die Munition, die u. a. aus Beständen verschiedenster Polizeispezialeinheiten, des Zolls und der Bundeswehr stammten, in den Besitz von M. G. gelangten. M. G. sei laut Erkenntnissen der SEK‐Kommission (SEK = Spezialeinsatzkommando) in Mecklenburg-Vorpommern 1993 als Bundeswehrsoldat ausgerechnet bei der Einheit in einem Brandenburger Panzerbataillon eingesetzt gewesen, bei der die besagte Maschinenpistole verschwand (ebd.).

Auch hinsichtlich der Munition könnte es eine Erklärung geben. Diese könnte bei einem gemeinsamen Training verschiedener Spezialeinheiten auf einem Schießplatz in Güstrow entwendet worden sein. Dieser wird von einem privaten Betreiber betrieben, der mehrere Schießtrainings von Behördeneinheiten durchführte (ebd.).

Der Betreiber F. T. war Mitglied in der Chatgruppe Nordkreuz. Diese wurde von M. G. administriert. In der Chatgruppe befanden sich auch Neonazis, die Feindeslisten anlegten und mutmaßlich die Ermordung politisch Andersdenkender an einem Tag X planten (ebd.). Dafür seien das Anlegen von Waffenlagern und die Bestellung von 200 Leichensäcken und Ätzkalk geplant gewesen (https://www.tagesschau.de/inland/nordkreuz-ermittlungen-101.html).

Wegen der Munitionsverluste wird neben M. G. gegen drei weitere Polizisten ermittelt, die ebenso wie M. G. Teil des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Mecklenburg-Vorpommern waren (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu M. G., der die Chatgruppen Nordkreuz, Nordcom und Vier Gewinnt leitete, vor?

1

Inwiefern wird in seiner Bundeswehrakte sein „Interesse für die jüngere Militärgeschichte“ vermerkt, wie es die „taz“ berichtete (https://taz.de/Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5674282/)?

1

An welchen Standorten war M. G. während seiner Zeit bei der Bundeswehr stationiert oder zeitweilig eingesetzt (bitte nach Zeitraum, Standort und Einheit aufschlüsseln)?

1

Wurde M. G. wegen des Verlusts der Maschinenpistole des Typs Uzi im Jahr 1993, bei der es sich mutmaßlich um dieselbe Waffe handelt, die später bei ihm gefunden wurde, damals befragt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand des Verfahrens wegen Diebstahls bezüglich der Maschinenpistole des Typs Uzi, die bei M. G. gefunden wurde?

1

Von welchen Behörden wird M. G. nach Kenntnis der Bundesregierung als Rechtsextremist eingestuft, und weshalb?

2

Waren die übrigen drei SEK-Polizisten, gegen die die Staatsanwaltschaft (StA) Schwerin wegen Munitionsdiebstahls und Hehlerei ermittelt, nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Bundeswehrsoldaten (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/nordkreuz-ermittlungen-101.html)?

2

Falls ja wo waren diese stationiert (bitte nach Zeitraum, Standort und Einheit aufschlüsseln)?

2

Falls ja, inwiefern kam es an Standorten, an denen diese stationiert waren, ebenfalls zu Munitionsverlusten?

2

Inwiefern gab oder gibt es bei diesen Personen Verdachtsmomente, die auf eine rechtsextreme Gesinnung hindeuten?

3

Inwiefern gab es gemeinsame Trainings des Kommandos Spezialkräfte und der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern (ggf. bitte das Datum, die beteiligten Einheiten und den Trainingsinhalt angeben)?

4

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ehemalige Mitglieder der Chatgruppe Nordkreuz in der RSU-Kompanie (RSU = Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte) Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt?

5

Inwiefern ist es zutreffend, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits Ende 2016 von Nordkreuz wusste und außerdem wusste, dass „da möglicherweise Rechtsextremisten zusammenwirken, sich vorbereiten auf einen Tag X, möglicherweise dafür auch Waffen lagern […] und möglicherweise gegen unliebsame Personen etwas tun wollen“, was ein Vertreter des BfV 2018 im Innenausschuss nach Berichten der „taz“ behauptete (https://taz.de/Ermittlungen-gegen-Nordkreuz-Prepper/!5667967&/)?

6

Ab wann wusste das BfV, dass es ähnliche Chatstrukturen wie die um Nordkreuz bzw. Nord auch im Westen, Osten und Süden gab, die von denselben Administratoren betrieben wurden?

7

Welche Erkenntnisse liegen jeweils dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), dem BfV, der Generalbundesanwaltschaft, dem Zoll, der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) dazu vor, wie die Munition, die bei dem ehemaligen SEK-Polizisten M. G. gefunden wurde, zu ihm gelangte?

8

Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Presse geäußerte These weiterverfolgt, dass die Munition über den Schießplatz „Bockhorst“ in Güstrow, der von der Firma B. S. betrieben wird, zu M. G. gelangt sein könnte (vgl. https://taz.de/Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5684701/ und https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-angriff-von-innen-100.html)?

Wie lautet die Einschätzung des BfV zu dieser These?

9

Welche Munition, die ursprünglich mutmaßlich von BKA, Bundespolizei, Zoll oder Bundeswehr stammte, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung später bei M. G. gefunden (bitte nach Behörde bzw. Einheit, Munitionstyp, Anzahl, ggf. Losnummer und Menge aufschlüsseln)?

9

Wann wussten nach Kenntnis der Bundesregierung diese Behörden jeweils von den entsprechenden Munitionsverlusten?

9

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um weitere Fälle von Munitionsdiebstahl zu verhindern?

9

Inwiefern ist es zutreffend, dass es sich dabei u. a. um Munition aus Beständen des Zolls, der Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) und der Bundeswehr handelte (https://taz.de/Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5684701/)?

9

Inwiefern haben Bundesbehörden überprüft, ob Munition, die an Einsatzkräfte von Bundesbehörden zu Schießzwecken auf dem besagten Gelände in Güstrow ausgegeben wurde, identisch ist mit Menge und Typ der bei M. G. gefundenen Munition?

9

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die während ihres Dienstes an Schießtrainings bzw. dem sogenannten Special Forces Workshop in Güstrow teilnahmen, zu den Munitionsverlusten befragt?

Wie viele Personen aus welchen Einheiten wurden ggf. befragt, und mit welchem Ergebnis?

10

Inwiefern nutzten BKA, Bundespolizei, Zoll oder Bundeswehr den besagten Schießplatz in Güstrow?

10

Welche Einheiten von welcher Behörde waren dies jeweils?

10

In welchen Zeiträumen und ggf. zu welchem Anlass fand die Nutzung statt?

10

Wie viele Personen dieser Einheiten waren jeweils vor Ort?

10

Inwiefern sind der Bundesregierung bei Personen, die den Schießplatz nach Kenntnis der Bundesregierung nutzten, Verdachtsmomente bekannt, die auf eine rechtsextremistische Gesinnung hindeuten?

10

Welche weiteren Behörden bzw. Einheiten nutzten nach Kenntnis der Bundesregierung den Schießplatz?

11

Welche weiteren privaten Schießplätze gibt es, die von BKA, Bundespolizei, Zoll oder Bundeswehr seit 2010 genutzt wurden (bitte nach jeweiliger Behörde, Art und Häufigkeit der Nutzung sowie Name des Schießplatzes und Ort aufschlüsseln)?

12

Inwiefern erfolgte angesichts der wiederholten Teilnahme von Bundesbehörden an den Trainings in Güstrow eine Sicherheitsüberprüfung des Schießplatzes oder des Betreibers (vgl. https://strategie-technik.blogspot.com/2018/09/taktik-technik-und-teamwork-mit.html)?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Betreiber vor?

12

Wann war (jeweils welchen) Behörden des Bundes bekannt, dass auch der Betreiber des Schießstandes F. T. sowie mindestens einer seiner Mitarbeiter zeitweise Mitglied bei Nordkreuz bzw. in den dazugehörigen Chats Nord oder Nordcom waren (https://taz.de/Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5674282/)?

12

Welche Konsequenzen wurden aus dieser Kenntnis gezogen?

12

Falls keine Sicherheitsüberprüfung erfolgte, weshalb gab es keine Sicherheitsüberprüfung, und inwiefern entspricht dies einem üblichen Vorgehen?

Berlin, den 3. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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