Frequenzstabilität im Stromsystem und Leerverkäufe am Strommarkt
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Laufe des Jahres 2019 kam es an mehreren Tagen zu Frequenzexkursionen im europäischen Stromnetz. Nach verschiedenen Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus dem Jahr 2019, zuletzt auch vom 30. April 2020, wurde bekannt, dass ursächlich für solche Frequenzexkursionen auch unausgeglichene Bilanzkreise infrage kommen (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200504_Bilanzkreis.html). Demnach seien Bilanzkreisverantwortliche teilweise ihren Pflichten nicht nachgekommen, ihre Strombilanzen auszugleichen. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, stärker gegen Leerverkäufe, bei denen Stromhändlerinnen und Stromhändler mehr Strom an der Börse verkaufen als ihnen zur Verfügung steht, strikter vorgehen zu wollen. Bislang wurde durch von den Netzbetreiberinnen und Netzbetreibern vorgehaltene Regelenergie verhindert, dass es zu einer ernsten physikalischen Unterdeckung des deutschen Stromnetzes kam. Durch die weitere Öffnung des europäischen Strommarktes durch Ausbau von Grenzkuppelstellen und Übertragungsleitungen wächst die Regulierungsaufgabe der Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene ebenso wie auf Ebene der Europäischen Union.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Ereignisse von Frequenzschwankungen im deutschen Stromnetz registrierte die BNetzA im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2020 (bitte nach Abweichungsgrößen >0,20 Hz; 0,20 – 0,19 Hz; 0,19 – 0,15 Hz; 0,15 – 0,10 Hz vom Idealwert 50,00 Hz aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Ereignisse fanden jeweils nach dem 1. November 2019 statt?
Wie viele dieser Ereignisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Stromhandelstätigkeiten zurückzuführen?
Wie viele dieser Ereignisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Verletzungen der Bilanzkreistreue durch Stromhändlerinnen und Stromhändler zurückzuführen?
Wie viele dieser Ereignisse traten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in unmittelbarer zeitlicher Nähe von kompletten Viertelstunden auf, und wie viele dieser Ereignisse traten jeweils in unmittelbarer Nähe von ganzen Stunden auf?
Welche Strommenge (Arbeit) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt während dieser Ereignisse an Primärregelenergie benötigt, und welche Kosten sind damit verbunden gewesen (ggf. bitte abschätzen)?
Wie häufig und in welcher Menge mussten nach Kenntnis der Bundesregierung im erfragten Zeitraum aufgrund von Handelsaktivitäten durch die Übertragungsnetzbetreiberinnen und Übertragungsnetzbetreiber Lastmanagementmaßnahmen durchgeführt werden?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Lastmanagementmaßnahmen durch die Übertragungsnetzbetreiberinnen und Übertragungsnetzbetreiber entstanden, die infolge von Handelstätigkeiten im erfragten Zeitraum notwendig wurden?
Zu wie vielen Zwangsregelmaßnahmen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Überschreitung von 50,2 Hz bzw. der Unterschreitung von 49,8 Hz im deutschen Netz und im europäischen Verbundnetz im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2020?
Wie viele dieser Maßnahmen traten in unmittelbarer Nähe einer vollen Stunde bzw. einer kompletten Viertelstunde auf?
An welchen Tagen und zu welchen Zeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Primär- bzw. die Sekundärregelleistung des Stromnetzes maximal in Anspruch genommen (bitte die zehn Ereignisse mit den höchsten Auslastungen auflisten)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die maximale Nutzung der Primärregelleistung und der Sekundärregelleistung (bitte in Leistung angeben)?
Wie viel Regelenergieleistung haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiberinnen und Übertragungsnetzbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils 2019 und 2020 vertraglich gesichert?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im erfragten Zeitraum zu einer Überauslastung der am Strommarkt befindlichen Regelleistung?
Wenn ja, wann, und welche Regelleistung war hiervon betroffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung veranlasst, um die Bilanzkreistreue durch Stromhändlerinnen und Stromhändler zu stärken?
Welche Sanktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Missachtung vorgesehen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen es aufgrund der Stromhandelsaktivitäten im Ausland zu Stromüber- oder Stromunterdeckung im deutschen Stromnetz kam?
Wenn ja, wann fanden diese statt, und wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktakteurinnen und Marktakteure?
Wann traten nach Kenntnis der Bundesregierung Ereignisse in Regelzonen außerhalb Deutschlands auf, bei denen es notwendig war, auf die deutsche Regelenergieleistung zuzugreifen, und wie hoch war die dafür jeweils eingesetzte Regelenergieleistung?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Verantwortlichkeiten der Bilanzkreistreue auch auf europäischer Ebene eingehalten wird?
Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen Bilanzkreisuntreue im europäischen Ausland aktiv zu werden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung laufende Aufsichtsverfahren gegen Marktakteurinnen und Marktakteure im Strommarkt wegen Bilanzkreisuntreue?
Wenn ja, wer sind die Marktakteurinnen und Marktakteure?
Wie beurteilt die Bundesregierung die allgemeine Systemsicherheit des Stromnetzes durch Schwankungen der Netzfrequenz durch Handelsaktivitäten (bitte erläutern)?