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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-China Investitionsabkommen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2085506.07.2020

EU-China-Investitionsabkommen

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 21. September 2013 wurden die offiziellen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und China über ein Investitionsabkommen aufgenommen. Ziel ist es unter anderem, die 26 existierenden bilateralen Abkommen zwischen den EU-Mitgliedsländern und China zu ersetzen und „neue“ gemeinsame Standards zu formulieren.

Im konventionellen Format fand die 26. Verhandlungsrunde im Januar 2020 in Brüssel statt. Aktuell sind durch die Corona-Pandemie die Verhandlungen ausgesetzt. Nach wie vor gibt es Probleme bei der Frage des Marktzugangs und des Investitionsschutzes, sodass nicht mit einer zügigen politischen Einigung über die Eckpunkte gerechnet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Fortschritte will die Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hinsichtlich des EU-China-Investitionsabkommens erreichen, und was sind hierbei die konkreten Vorschläge?

2

Was sind die zentralen strittigen Punkte bei der Verhandlung, welche Lösungen stellt sich die Bundesregierung zu den strittigen Punkten vor, und welche Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung in Gremien der Europäischen Union eingebracht?

3

Welche konkreten wirtschaftlichen Vorteile gegenüber dem Status quo würde das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung bringen, welche Probleme können durch das Abkommen gelöst werden, und welche Risiken würde ein Nichtabschluss mit sich bringen?

4

In welcher Form sollen Investorenklagerechte im Abkommen verankert werden, und welche Position vertritt der chinesische Vertragspartner im Hinblick auf mögliche Verfahren von europäischen Firmen in China und chinesischen Investoren in der EU?

5

Wird analog zum EU-Kanada-Abkommen (CETA) ein ähnlicher bzw. der gleiche „Handelsgerichtshof“ für das EU-China-Abkommen zuständig sein, oder nach welcher Art wird das Investorenklagerecht formell und institutionell umgesetzt werden?

6

Welche fundamentalen Änderungen gegenüber den bestehenden bilateralen Investitionsabkommen (BITs) enthält das geplante EU-China-Abkommen?

7

Werden die BITs automatisch mit Abschluss eines neuen, gemeinsamen Abkommens nichtig, oder müssen sie nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten wiederum bilateral einzeln aufgekündigt werden?

8

Inwieweit wird sichergestellt, dass Klima- und Umweltschutz, Arbeitsstandards und der Schutz von Menschenrechten durch das Abkommen nicht unterlaufen bzw. ausgehebelt werden, da China beispielsweise nur vier der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet hat, größter Emittent von Treibhausgasen der Welt ist und seine Anstrengungen, den Pariser Klimazielen zu entsprechen, als unzureichend eingeschätzt werden?

9

An welchen Gesprächen, Veranstaltungen und Gremiensitzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes zum Themenkomplex EU-China-Investitionsabkommen nahm in der laufenden Legislaturperiode eine Vertreterin oder ein Vertreter von Unternehmensverbänden, Lobbygruppen und Unternehmen teil, und wann fanden diese Gespräche statt (bitte nach Bundeskanzleramt, Bundesministerien bzw. nachgeordneten staatlichen Stellen mit Auflistung der entsprechenden Titel und Themen der Veranstaltungen, des Datums sowie der Namen der Vertreterin bzw. des Vertreters der jeweiligen Organisation und der teilnehmenden Mitglieder, Vertreterinnen und/oder Vertreter der Bundesregierung auflisten)?

10

Welche Positionspapiere und gutachterlichen Stellungnahmen von Branchen- bzw. Unternehmensverbänden und Lobbygruppen wurden in der laufenden Legislaturperiode zum Themenkomplex EU-China-Investitionsabkommen an die Bundesregierung übersandt, und wie wurden diese berücksichtigt (bitte unter Angabe des jeweiligen Ressorts, der Organisation, des Titels des Positionspapieres bzw. der Stellungnahme, des Datums und gegebenenfalls der Form der Berücksichtigung aufführen), und welche Fachressorts bzw. Abteilungen waren damit jeweils befasst?

11

Welche Branchen würden laut Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland besonders von dem EU-China-Investitionsabkommen profitieren, und warum, und auf welcher Basis kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung?

Berlin, den 2. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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