Rechtliche Situation von Mehrelternfamilien
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Familienbild befindet sich ständig im Wandel. Unter Familie versteht man heute mehr als nur eine Verbindung zwischen einer Frau, einem Mann und einem oder mehreren Kindern. Auch der Begriff der Familie im Sinne von Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) ist weit zu verstehen und umfasst die tatsächlichen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften von Kindern und Eltern (BeckOK GG/Uhle GG, Artikel 6 Randnummer 14).
Die Entwicklung und das Wohl eines Kindes hängen aus Sicht der Fragesteller weder von der Art der Zeugung noch von der Konstellation des Zusammenlebens ab.
In vielen Konstellationen – von Patchwork bis Regenbogen – übernehmen Bezugspersonen faktisch schon heute elternschaftliche Verantwortung für die Kinder und begleiten sie beim Aufwachsen und prägen sie in ihrer Persönlichkeit. Familienformen, in denen mehr als zwei Personen tatsächlich Verantwortung für ein Kind übernehmen, sind längst gesellschaftliche Realität.
Die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare war aus Sicht der Fragesteller längst überfällig. Kinder werden heute aber weiterhin unterschiedlich gestellt, je nachdem, ob sie in eine gleichgeschlechtliche oder in eine verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden. Führt die Mutter eine gleichgeschlechtliche Ehe, werden nicht beide Ehepartner Eltern im Rechtssinne. Die Ehefrau der Mutter muss das Kind erst im Wege einer langwierigen Stiefkindadoption annehmen. Da das Gesetz die rechtliche Elternschaft von mehr als zwei Personen nicht vorsieht, darf nicht auch der biologische Vater des Kindes rechtlicher Elternteil sein. Folglich wird entweder dem Co-Elternteil oder dem genetischen Elternteil die rechtliche Elternstellung verwehrt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Anfang 2019 einen Diskussionsteilentwurf vorgelegt, der Regelungsvorschläge zum Abstammungsrecht enthielt, ohne eine rechtliche Abbildung mehrelternschaftlicher Konstellationen vorzusehen (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/031319_Reform_Abstamungsrecht.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen faktisch elternschaftliche Verantwortung für Kinder übernehmen, sind der Bundesregierung bekannt?
Sind der Bundesregierung Erhebungen oder Schätzungen bekannt, wie viele Kinder in Deutschland faktisch in mehrelternschaftlichen Konstellationen aufwachsen?
Wenn ja, wie viele?
Wie viele Kinder wachsen in Patchworkfamilien, wie viele in Regenbogenfamilien, wie viele in anderen größeren Verantwortungsgemeinschaften auf?
Wenn die Bundesregierung insoweit keine Erkenntnisse hat, wieso nicht?
Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung die gelebte soziale Mehrelternschaft in der Gesellschaft (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wichtigkeit der Pluralisierung der verschiedenen Familien- und Elternschaftskonstellationen?
Entspräche nach Auffassung der Bundesregierung die rechtliche Anerkennung der Mehrelternschaft dem Kindeswohl (bitte begründen)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Ausgestaltung einer rechtlichen Mehrelternschaft geboten, jede Elternposition im Sinne einer Vollelternschaft auszugestalten (bitte begründen)?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll bzw. erstrebenswert die soziale Elternschaft stärker im Gesetz abzubilden und sozialen Elternteilen mehr Rechte und Pflichten einzuräumen (bitte begründen)?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine (vorgeburtliche) Elternschaftsvereinbarung, in der eine klare Zuordnung der rechtlichen Eltern zum Kind vorgenommen wird und um weitere Vereinbarungen hinsichtlich sorge-, umgangs-, und erbschaftsrechtlichen Fragen in Grenzen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben ergänzt wird?
Will die Bundesregierung die rechtliche Situation von Mehrelternfamilien verbessern (bitte begründen)?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung derzeit Vorhaben, die die Mehrelternschaft rechtlich anerkennen bzw. ihr einen rechtlichen Rahmen geben?
Wenn ja, welche Vorhaben sind geplant, und wann konkret werden sie in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie will die Bundesregierung Regenbogen- und Patchworkfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich besser absichern?
Hat die Bundesregierung das Abstammungsrecht betreffend eine abschließende Positionierung vorgenommen?
Wenn nein, wieso nicht?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung eine Frau, die mit der Mutter verheiratet ist, mit der Geburt des Kindes automatisch die Elternstellung erlangen (bitte begründen)?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Rechte des biologischen Vaters stärken, der ebenfalls für das Kind dauerhaft Verantwortung übernehmen will?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn nein, steht nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitige Regelung im Einklang mit der Verfassung?
Wird der von dem BMJV erarbeitete Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts weiterverfolgt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung eine Reform des Abstammungsrechts?
Wenn ja, wann konkret beabsichtigt die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht vorzulegen?
Wenn nein, wieso nicht?