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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

05.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2120422.07.2020

Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) des Europarats wurde am 4. November 1950 unterzeichnet und ist am 3. September 1953 in Kraft getreten. Mit der EMRK wurde ein völkerrechtlich verbindlicher Menschenrechtsschutz in Europa geschaffen. Obwohl alle Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) sich mit der Unterzeichnung der EMRK verpflichtet haben, die Menschenrechte und Grundfreiheiten in ihrem Hoheitsgebiet zu achten, ist die Europäische Union der Konvention noch nicht beigetreten. Der Vertrag von Lissabon sieht in seinem Artikel 6 Absatz 2 vor, dass die EU der EMRK beitreten wird, aber dies ist noch nicht erfolgt. Nach Ansicht der Fragesteller ist ein Beitritt der EU zur EMRK entscheidend, um einen einheitlichen Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU zu garantieren. Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Juli bis Dezember 2020 und dem deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats von November 2020 bis Mai 2021 hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller die Möglichkeit und Verantwortung, die Verhandlungen zügig voranzubringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Verhandlungen über einen Beitritt der EU zur EMRK?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen über einen Beitritt der EU zur EMRK?

3

Hat die Bundesregierung an der virtuellen informellen Sitzung der „47+1 Group“ des Europarats zum Beitritt der EU zur EMRK, die am 22. Juni 2020 stattgefunden hat, teilgenommen (vgl. https://www.coe.int/en/web/human-rights-intergovernmental-cooperation/accession-of-the-european-union-to-the-european-convention-on-human-rights)?

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse dieser Sitzung?

4

Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung geschaffen werden, um einen Beitritt der EU zur EMRK zu ermöglichen?

5

Welche Hürden bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zum Beitritt der EU zur EMRK?

6

Plant die Bundesregierung, den Beitritt der EU zur EMRK im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft voranzubringen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verhandlungen zum Beitritt der EU zur EMRK zu unterstützen und voranzubringen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Plant die Bundesregierung, den Beitritt der EU zur EMRK im Rahmen ihres Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats ab November 2020 voranzubringen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verhandlungen zum Beitritt der EU zur EMRK zu unterstützen und voranzubringen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Lücken im Menschenrechtsschutz in der EU ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung daraus, dass die EU nicht Vertragspartei der EKMR ist?

9

Welche Vorteile könnten nach Ansicht der Bundesregierung für deutsche und europäische Bürger und Bürgerinnen durch einen Beitritt der EU zur EMRK entstehen?

10

Welche Nachteile könnten nach Ansicht der Bundesregierung für deutsche und europäische Bürger und Bürgerinnen durch einen Beitritt der EU zur EMRK entstehen?

Berlin, den 15. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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