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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Versorgung durch Kinderkrankenhäuser in Deutschland
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
19.08.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2130128.07.2020
Versorgung durch Kinderkrankenhäuser in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula
Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Corinna Rüffer, Katja Dörner, Dr. Anna
Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-
Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Versorgung durch Kinderkrankenhäuser in Deutschland
Kinder sind in besonderem Maße auf eine gute Betreuung und Therapie
angewiesen, wenn sie im Krankenhaus sind. Für Kinder und Jugendliche ist der
Krankenhausaufenthalt in einer ihnen nicht vertrauten Umgebung oftmals mit
großer Verunsicherung und emotionaler Belastung verbunden. Häufig brauchen
sie mehr Erklärungen und Zuspruch oder auch dauerhaft unmittelbare
Betreuung. Von Frühgeborenen bis zu 18-Jährigen haben Kinder und Jugendliche
unterschiedliche Bedürfnisse. Das fängt bei unterschiedlich großen Betten und
unterschiedlichen Pflegeutensilien an, geht über je nach Erkrankung und
Altersgruppe unterschiedliche Therapien, Arzneimittel und Medizinprodukte und
hört noch lange nicht bei den auch individuell und je nach Erkrankung und
Altersgruppe unterschiedlichen seelischen Bedürfnissen auf. Entsprechend ist die
Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus teurer und
personalaufwendiger als die von Erwachsenen. In besonderem Maße gilt das für die
Versorgung von chronisch kranken Kindern.
Nach den Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses für
Sicherstellungszuschläge liegt eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung dann vor,
wenn durch die Schließung des Krankenhauses, dessen Zuschlagsfähigkeit
überprüft wird, zusätzlich mindestens 5 000 Einwohner Pkw-Fahrzeiten von
mehr als 30 Minuten aufwenden müssen, um zum nächstgelegenen geeigneten
Krankenhaus zu gelangen. Für Kinderkliniken können keine
Sicherstellungszuschläge beantragt werden. Die Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und
Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD) hält für eine angemessene
Versorgung eine Fahrtzeit von 40 Minuten zur nächsten Kinderklinik für angemessen.
Regelmäßig wird darüber berichtet, dass Kinderkliniken oder
Kinderabteilungen in Krankenhäusern junge Patientinnen und Patienten abweisen müssen,
dass Operationen abgesagt werden, dass Kinder lange Wege in Kauf nehmen
müssen, um ein freies Bett in einer Intensivstation zu finden. Es werden
sukzessive pädiatrische Stationen geschlossen, und es kommt vermehrt zu Fällen,
in denen Kinder aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht versorgt werden
können. Eine neuere empirische Erhebung des Forschungszentrums ceres der
Universität Köln bestätigt dies (vgl. https://www.divi.de/images/Dokumente/19091
3-aerzteblatt-oekonomie-paediatrie-weyersberg-et-al.pdf). Die befragten
pädiatrischen Stationen klagen über eine unzureichende finanzielle Vergütung in
Verbindung mit fehlenden Personal- und Sachressourcen. Die Behandlung von
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21301
19. Wahlperiode 28.07.2020
Kindern sei nicht mit der Erwachsenenmedizin vergleichbar. Die
Patientengruppe sei sehr viel heterogener, entsprechend sei auch die Versorgung
komplexer und entziehe sich weitgehend der Standardisierbarkeit. Es existieren bereits
heute etwa doppelt so viele diagnosebezogene Fallgruppen (DRGs) wie in
Fachabteilungen der Erwachsenenmedizin. Aufgrund der Heterogenität der
Patientengruppe und des besonderen Betreuungsbedarfs von Kindern sind die
Personalkosten um 30 Prozent höher als in der Erwachsenenmedizin und umfassen
bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten (vgl. https://www.sueddeutsche.de/gesund
heit/kinder-kinderklinik-krankenhaus-1.4721951?reduced=true).
Kinderheilkunde ist sehr häufig Notfallmedizin. Ein großer Anteil innerhalb
des Leistungsspektrums gehört zu den akut auftretenden Erkrankungen, deren
Häufigkeit nur bedingt vorhersehbar und kaum planbar ist, beispielsweise bei
Grippewellen. Dies führt neben hohen, nicht steuerbaren
Belegungsschwankungen dazu, dass rund 80 Prozent der Leistungen einer Kinderklinik nicht planbar
sind. Vorhaltekosten sind in der Folge deutlich höher als in anderen
Fachbereichen. Die Fixkosten zur permanenten Vorhaltung der erforderlichen Leistungen
betragen in der Pädiatrie circa 40 Prozent des Budgets. In der
Erwachsenenmedizin liegt dieser Anteil bei circa 25 Prozent (vgl. https://www.gkind.de/filead
min/DateienGkind/Presse/Presseinfo_Rettet_die_Kinderstation.pdf).
Vorhaltekosten werden jedoch im jetzigen Vergütungssystem nicht berücksichtigt.
Zusätzlich zum Problem der Finanzierung besteht ein Mangel an Pflegekräften.
Es kommt vermehrt zu Situationen, in denen freie Betten nicht belegt werden
können, weil das Personal fehlt. Im Dezember 2019 konnte das
Kinderkrebszentrum der Charité keine neuen Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen,
weil nicht alle Pflegestellen besetzt werden konnten, um die Personalvorgaben
zu erfüllen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/personalmangel-in-berline
r-kliniken-wir-braeuchten-100-neue-pflegekraefte/25329774.html).
Im September 2019 haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-
SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG), die Deutsche
Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und die Gesellschaft der
Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD) ein
gemeinsames Arbeitspapier zur „Finanzierung stationärer Behandlung von
Kindern im Fallpauschalensystem“ verfasst. Darin werden
Sicherstellungszuschläge für Kinderkliniken und Kinderabteilungen gefordert, um die notwendige
Grund- und Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche in ländlichen,
strukturschwachen Regionen aufrechterhalten zu können. Zudem soll geprüft
werden, ob und inwieweit auch für teilstationäre Leistungen von pädiatrischen
Einrichtungen sinnvolle Leistungsbeschreibungen entwickelt werden können, um
eine einheitliche und sachgerechte Vergütung zu ermöglichen.
Wie alle anderen Krankenhäuser sind auch Kinderkrankenhäuser von den
mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere
von Behandlungsausfällen, betroffen. Zwar gehören Kinder – glücklicherweise
– nicht zu den Risikogruppen und weisen sehr viel seltener schwere
Krankheitsverläufe auf. Gleichwohl können sie infektiös sein und müssen dann
entsprechend den Anforderungen an den Infektionsschutz untergebracht werden.
Dies gilt natürlich auch für mitaufzunehmende Begleitpersonen bei bis zu
80 Prozent der Kinder.
Angesichts der hohen Vulnerabilität von Kindern und der Wichtigkeit einer
adäquaten Behandlung für die kindlichen Entwicklungsphasen sieht die
fragestellende Fraktion dringenden Handlungsbedarf, um die pädiatrische
Versorgung zu sichern und zu verbessern. Wir wollen mit dieser Kleinen Anfrage in
Erfahrung bringen, welches die größten Probleme bei der stationären
Versorgung von Kindern sind und was die Bundesregierung dagegen zu tun gedenkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland insgesamt, und wie hat sich
deren Zahl seit 1991 entwickelt?
2. Wie hat sich die Zahl der Betten in Kinderkrankenhäusern und
Kinderabteilungen seit 1991 entwickelt?
3. In welche Fachabteilungen gliedern sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland auf?
4. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kinderkrankenhäuser
und Kinderabteilungen insgesamt sowie die Intensivkinderkrankenhäuser
und -abteilungen in Deutschland verteilt (bitte nach Bundesländern und
Standorten aufschlüsseln)?
5. Für welche Regionen stellt die Bundesregierung daraus ableitend eine
bestehende Unterversorgung bzw. eine drohende Unterversorgung in der
stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen fest?
6. Haben die Kinderkrankenhäuser und -abteilungen nach Kenntnis der
Bundesregierung ausreichend Kapazitäten, um bei einer hohen Belegung,
wie sie beispielsweise bei einer Grippewelle auftreten kann, Kinder aus
Gründen des Infektionsschutzes zu isolieren?
7. Wie wirkt sich die Pandemie auf die Belegung der Kinderkliniken und
Kinderabteilungen voraussichtlich in den bevorstehenden
Hochbelegungsphasen des Winterhalbjahres aus (bitte nach Standorten und
Fachabteilungen aufschlüsseln)?
8. Wie wirkt sich die Pandemie auf die finanzielle Situation der
Kinderkrankenhäuser und -abteilungen aus?
9. Für wie viel Prozent aller Kinder und Jugendlichen ist keine Kinderklinik
oder Kinderabteilung innerhalb einer Fahrtzeit von 40 Minuten zu
erreichen, und für wie viel Prozent aller Erwachsenen ist im Vergleich dazu
keine Klinik innerhalb einer Fahrtzeit von 30 Minuten zu erreichen?
10. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass es
Sicherstellungszuschläge für die Pädiatrie nur geben kann, wenn eine
gynäkologische Abteilung vorhanden ist (vgl. G-BA-Beschluss vom 19.
April 2018, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3302/2018-04-19_SiZu-
R_Sicherstellungszuschlaege_Aenderung_BAnz.pdf), und sieht die
Bundesregierung hier Änderungsbedarf?
11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Vorschlages eines
„Versorgungszuschlages Kindergesundheit“ für bevölkerungsarme Regionen, in
denen Kinderabteilungen die aufgrund des Versorgungsauftrags
vorgehaltenen Leistungsangebote mit den Fallpauschalen und weiteren Entgelten
nicht kostendeckend finanzieren können, wie er auch von der Gesellschaft
für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V.
(GKinD) in ihrer Stellungnahme zum Krankenhausstrukturgesetz
vorgeschlagen wurde?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der chronisch
kranken Kinder an den Krankenhauspatientinnen und
Krankenhauspatienten bis 18 Jahre, und wie hat sich der Anteil der chronisch kranken Kinder
an den Krankenhauspatientinnen und Krankenhauspatienten bis 18 Jahre
seit 1994 entwickelt?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der chronisch
kranken Kinder an den Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre in der
Bevölkerung, und wie hat sich dieser Anteil seit 1994 entwickelt?
14. Welche chronischen Erkrankungen sind bei Kindern am weitesten
verbreitet?
15. Wie hoch ist die Notfallquote durch akut auftretende Erkrankungen in der
stationären Pädiatrie, und wie hoch ist im Vergleich dazu die Notfallquote
bei Erwachsenen?
16. Wie viele Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1991 jährlich in Kinderkrankenhäusern und
Kinderabteilungen versorgt, weil sie aufgrund von Flucht und Vertreibung
psychische oder körperliche Verletzungen erlitten haben?
17. Wie hoch ist der Anteil von Aufenthalten von Kindern im
Kinderkrankenhaus, bei denen die untere Grenzverweildauer unterschritten wird, und wie
hoch ist im Vergleich dazu der entsprechende Anteil bei erwachsenen
Patienten?
18. Inwieweit ist in den Fallpauschalen für die stationäre Kinderheilkunde der
erhöhte Versorgungs- und Betreuungsaufwand abgebildet, und wie haben
sich die DRGs in diesem Bereich seit deren Einführung entwickelt?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die mitunter „erheblichen
Erlösunterschiede innerhalb der Pädiatrie“ einerseits zu „Überversorgung,
wie teilweise im Bereich der Level-1-Perinatalzentren“ und andererseits zu
„erheblicher Unterversorgung, vor allem für chronisch und schwer kranke
Kinder“ (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/209667/Paediatrie-Gefang
en-zwischen-Ethik-und-Oekonomie) führen?
Falls ja, wie wird die Bundesregierung diesem Umstand entgegenwirken?
Falls nein, warum nicht?
20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in vielen Bereichen
der Pädiatrie die Grundversorgung „nur durch Spenden und Drittmittel“
aufrechterhalten werden kann (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/2096
67/Paediatrie-Gefangen-zwischen-Ethik-und-Oekonomie)?
21. Welche Informationen beispielsweise über die Bereiche, in denen eine
Finanzierung auch durch Spenden erfolgt, liegen der Bundesregierung zu
diesem Sachverhalt vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
22. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
insbesondere Universitätskliniken „Gelder für Forschung und Lehre entgegen
der gesetzlichen Bestimmungen zum Ausgleich von Defiziten der
Krankenversorgung“ nutzen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/209667/Pae
diatrie-Gefangen-zwischen-Ethik-und-Oekonomie)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung im Gutachten des
Sachverständigenrats Gesundheit „Bedarfsgerechte Versorgung der
Gesundheitsversorgung“, einer pauschalen Vergütung der Fixkosten in der
pädiatrischen Versorgung außerhalb der DRGs?
24. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre seit 1991
inflationsbereinigt entwickelt,
a) insgesamt,
b) für den Pflegeaufwand eines Kindes pro Krankenhausaufenthalt,
c) für den Pflegeaufwand eines Kindes pro Tag?
25. Wie hoch ist der durchschnittliche Personalkostenanteil bei der Versorgung
von Kindern in Kinderkrankenhäusern und -abteilungen, und wie hoch ist
der durchschnittliche Personalkostenanteil bei der Versorgung von
Erwachsenen, und wie hat sich dieser Personalkostenanteil seit Einführung
der Fallpauschalen jeweils entwickelt?
26. Wie wirkt sich die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten auf die
finanzielle Situation von Kinderkrankenhäusern und -abteilungen aus, und ist
der aktuelle Pflegeentgeltwert ausreichend, insbesondere wenn die
coronabedingten Sonderregelungen auslaufen?
27. Wie hoch sind die Ausgaben für Modernisierung im Hinblick auf
technische Ausstattung und Digitalisierung für pädiatrische Abteilungen bzw.
Kinderkrankenhäuser im Vergleich zu den Gesamtinvestitionen in die
Modernisierung der Krankenhäuser, und wie wird der Bedarf für
Kinderkliniken und Kinderabteilungen ermittelt?
28. Wie hoch ist die Zahl an Fachkräften für Kinderkrankenpflege, die derzeit
an Kinderkliniken und Kinderabteilungen fehlen (bitte nach
Bundesländern und Standorten sowie nach Kinderkrankenpflegekräften, Fachkräften
für Kinderintensivpflege und Fachkräften für Geburtshilfe und
Neonatologie aufschlüsseln)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Kinderkrankenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung im Krankenhaus seit 1991
entwickelt (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Kinderkrankenpflegekräfte mit Weiterbildung zur Intensivpflegefachkraft im
Krankenhaus seit 1991 entwickelt (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
31. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung bezüglich der
Auswirkungen der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung auf die Anzahl
und das Qualifikationsniveau der künftigen Kinderkrankenpflegekräfte?
32. Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Pflegeschulen, die
bisher die Kinderkrankenpflegeausbildung angeboten haben, das im neuen
Pflegeberufegesetz verankerte Wahlrecht, sich nach zwei Jahren
gemeinsamer Ausbildung für die Spezialisierung Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege entscheiden zu können, aktiv anbieten?
33. Wie und mit Hilfe welcher Einrichtungstypen wird nach Kenntnis der
Bundesregierung die praktische Ausbildung (bitte je Bundesland), die im
Bereich Pädiatrie 60 bis 120 Stunden umfasst, im Rahmen der
generalistischen Pflegeausbildung gewährleistet?
34. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Pflegepersonalstärkungsgesetz auf die Anzahl der Kinderkrankenpflegekräfte im
Krankenhaus insgesamt und auf die Relation Kind – Kinderkrankenpflegekraft
auswirken?
35. Inwieweit können die Pflegepersonalvorgaben des Gemeinsamen
Bundesausschusses aus der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und
Reifgeborene (QFR-RL) derzeit erfüllt werden, und welche Konsequenzen gibt es bei
Nichterfüllung?
36. Wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die
Pflegepersonalvorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene auf das
Fachkräfteangebot in der Kinderkrankenpflege insgesamt aus?
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wartezeit auf eine Eltern-Kind-Behandlung in psychotherapeutischen,
psychosomatischen und psychiatrischen Einrichtungen?
38. Sieht die Bundesregierung einen Mehrbedarf an Eltern-Kind-
Behandlungsplätzen in psychotherapeutischen, psychosomatischen und
psychiatrischen Einrichtungen, und wie hoch ist nach Kenntnis der
Bundesregierung dieser Bedarf?
39. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für Eltern-Kind-
Behandlungsplätze in psychotherapeutischen, psychosomatischen und
psychiatrischen Einrichtungen eine kostendeckende Vergütung durch die
Krankenkassen?
40. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, dass Eltern und ihre Kinder in
psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen
Einrichtungen für eine Eltern-Kind-Behandlung abgewiesen werden mussten, da
entweder keine Kapazitäten zur Verfügung standen oder eine
kostendeckende Vergütung insbesondere für Unterkunft oder die Mitbehandlung
der Eltern nicht gegeben war?
41. Wie hat sich die Versorgungssituation von Eltern-Kind-
Behandlungsplätzen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2007, in dem nach der Studie „Mother-baby units in germany: A report on
the status quo“ von Turmes & Hornstein der Versorgungsbedarf erst zu
21 Prozent gedeckt war, entwickelt?
42. Wie plausibel ist aus Sicht der Bundesregierung der Rückschluss auf
Überkapazitäten aufgrund eines geringen Nutzungsgrades der Betten, wenn
nicht berücksichtig wird, ob diese Kapazitäten aufgrund von
Personalmangel überhaupt zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7270)?
43. Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Ergebnisse
einer wissenschaftlichen Umfrage unter Mitarbeitern in Kinderkliniken, in
der 25 Prozent der befragten pädiatrischen Stationen angaben, 25 bis 50
Patienten im Jahr abweisen zu müssen, weitere 25 Prozent angaben, 50 bis
100 Patienten im Jahr abweisen zu müssen, und 72 Prozent insgesamt
angaben, dass ein Mangel an tatsächlich betreibbaren Intensivbetten herrsche
(vgl. https://www.divi.de/images/Dokumente/190913-aerzteblatt-oekonom
ie-paediatrie-weyersberg-et-al.pdf ), und wenn ja, wie lautet diese?
44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Kinder und
Jugendliche von Kliniken abgewiesen wurden?
a) Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren von Klinken abgewiesen?
b) Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, warum Kinder und
Jugendliche von Klinken abgewiesen wurden?
c) Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen
Gründen?
45. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Patientinnen und Patienten in der Kinderintensivmedizin aus Kapazitätsgründen
vorzeitig in andere Stationen verlegt, und in wie vielen Fällen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung Stationen der Kinderintensivmedizin
überbelegt?
46. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Situation in den
Kinderkrankenhäusern zu verbessern und um eine bedarfsgerechte
Versorgung sicherzustellen?
47. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit ausreichend
Pflegekräfte gezielt für den Bereich der Kinderkrankenpflege zur Verfügung
stehen?
48. Gedenkt die Bundesregierung, die Vorschläge des Ethikrats umzusetzen,
der vorschlägt, die die Kinder- und Jugendmedizin charakterisierenden
Faktoren, wie sehr kurze Verweildauern oder eine vergleichsweise sehr
aufwendige pflegerische und psychologische Betreuung, kostendeckend
im DRG-System zu berücksichtigen, oder sogar die Kinder- und
Jugendmedizin komplett von dem Fallgruppen-Vergütungssystem der
Erwachsenenmedizin zu entkoppeln?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, auf welche Weise?
49. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge aus dem eingangs
erwähnten Arbeitspapier von GKV-SV, DKG, DGKJ und GKinD,
Sicherstellungszuschläge für Kinderkliniken und Kinderabteilungen
grundsätzlich zu ermöglichen und Leistungsbeschreibungen für
teilstationäre Leistungen zu entwickeln, um eine einheitliche Vergütung
gewährleisten zu können?
b) Gedenkt die Bundesregierung, diese Vorschläge umzusetzen, und wenn
ja, wann?
50. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den beispielsweise die
Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in ihrer Stellungnahme zum
Versorgungsstärkungsgesetz gemacht hat (https://www.bundesgesundheits
ministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnun
gen/Stellungnahmen_WP18/GKV-VSG_NEU/DGKJ-Stellungnahme_Ref
Entwurf_VSG.pdf), Institutsambulanzen im Rahmen des
Versorgungsauftrages der Kinderkliniken und Kinderabteilungen zuzulassen, um Defizite
in der wohnortnahen ambulanten spezialärztlichen Versorgung von
Kindern und Jugendlichen aufzufangen?
51. Beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, dass
Sicherstellungszuschläge, die an ein Krankenhaus gezahlt werden, wenn eine Abteilung
defizitär ist, dann auch dieser Abteilung zugutekommen?
52. Beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, dass
Sicherstellungszuschläge für eine defizitäre Abteilung auskömmlich ausgestaltet und an
Strukturqualitätsvorgaben gekoppelt werden?
Berlin, den 21. Juli 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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