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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mangelhafte Schutzmasken

(insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2145204.08.2020

Mangelhafte Schutzmasken

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Corona-Pandemie hat für einen hohen Bedarf an medizinischen Schutzmasken gesorgt, die neben dem Fremdschutz auch einen Eigenschutz für den Träger oder die Trägerin gewährleisten. Diese Funktion erfüllen sog. partikelfiltrierende Halbmasken der Schutzstufen FFP2, FFP3 (vgl. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html). Bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19-Infektion müssen gemäß den Arbeitsschutzvorgaben mindestens FFP2-Masken getragen werden (Biostoffverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250) (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html). Masken mit einem Schutzstandard von mindestens FFP2 sind somit ein essentieller Bestandteil, um die Sicherheit des medizinischen Personals zu erhöhen.

Dennoch ist die Zahl der in Einrichtungen nach § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), also z. B. Krankenhäusern, ärztlichen Praxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten, tätigen Personen, welche sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben mit 14 018 (Stand: 13. Juli 2020, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-13-de.pdf?__blob=publicationFile) überproportional hoch. Umso wichtiger ist, dass die Personen, welche in der medizinischen und pflegerischen Versorgung in der Corona-Pandemie tagtäglich ein enormes Risiko auf sich nehmen, sich darauf verlassen können, dass die ihnen zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung den geforderten und der Deklaration entsprechenden Schutzstandard auch erfüllt.

Darüber hinaus sind partikelfiltrierende Halbmasken der Schutzstufe FFP2 zunehmend auch wieder in Apotheken und im Einzelhandel erhältlich. Da die Käuferinnen und Käufer sich auch hier mit der Anwendung dieser Masken einen höheren Eigenschutz erhoffen und in der Folge dazu neigen könnten, andere, nach wie vor gebotene, Vorsichtsmaßnahmen wie z. B. das Abstandsgebot zu vernachlässigen oder diese Masken gezielt für die Fälle erwerben, in denen sich andere Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr einhalten lassen, ist auch hier die tatsächliche Einhaltung des deklarierten Schutzstandards von höchster Bedeutung.

Medienberichten zufolge sind jedoch mindestens 800 000 unsichere Masken, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bestimmt waren durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bzw. seine Logistikpartner ausgeliefert worden (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/aerzte-verunsichert-unsichere-schutzmasken-geliefert,S3WBG7O). Zudem geht auch das Bundesministerium für Gesundheit selbst davon aus, dass der Anteil der Waren, die nach technischen Überprüfungen bereits in China zurückgewiesen oder nach Labortestung in Deutschland zunächst gesperrt werden müssen, bei über 20 Prozent liegt (vgl. 4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung an den Ausschuss für Gesundheit vom 26. Juni 2020; Ausschussdrucksache 19(14)176). Die aufgrund der durchgeführten Qualitätsprüfungen als mangelhaft festgestellten Waren wurden nach Auskunft des BMG daraufhin gesperrt. Was jedoch genau mit der Ware passiert ist, nachdem sie gesperrt worden ist, geht aus dem Bericht der Bundesregierung nicht hervor.

Um eine Gefährdung der Bevölkerung durch die Benutzung mangelhafter Schutzmasken zu verhindern, muss aus Sicht der Fragestellenden sichergestellt sein, dass diese Masken nicht in den Verkehr gelangen können und auch für die Zukunft ausgeschlossen ist, dass dies geschieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

a) Was ist mit den Masken geschehen, die bereits nach Deutschland eingeführt worden sind und dort nach einer Qualitätskontrolle gesperrt worden sind?

1

b) Falls die als qualitativ unzureichend erkannten Masken nicht vernichtet worden sind, wie ist sichergestellt worden, dass die Masken nicht dennoch in den Verkehr gebracht worden sind?

2

a) Wie viele mangelhafte Schutzmasken sind im Rahmen des Beschaffungsverfahrens durch das BMG an die Kassenärztlichen Vereinigungen geliefert worden (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/aerzte-verunsichert-unsichere-schutzmasken-geliefert,S3WBG7O) (bitte nach KV (Kassenärztliche Vereinigung)-Bezirk aufschlüsseln)?

2

b) In welcher Form hat die Bundesregierung die betroffenen KVen informiert, nachdem sie Kenntnis über die Auslieferung mangelhafter Masken erlangt hat?

2

c) Was entgegnet die Bundesregierung auf den Vorwurf mehrerer KVen, dass diese nicht ausreichend über die verteilten unsicheren Masken informiert worden sind (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/aerzte-verunsichert-unsichere-schutzmasken-geliefert,S3WBG7O)?

2

d) Wie viele Arztpraxen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der Belieferung mit mangelhaften Schutzmasken betroffen (bitte nach KV-Bezirk aufschlüsseln)?

3

In welcher Form nimmt die Bundesregierung die Hinweise im Schnellwarnsystem der EU für Verbraucherschutz (RAPEX) zu Schutzmasken zur Kenntnis, und welche Maßnahmen hat sie infolge der dort veröffentlichten Warnmeldungen im Einzelnen ergriffen?

4

In welcher Form hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass zu den im Rahmen des Beschaffungsverfahrens als mangelhaft identifizierten Masken ein Warnhinweis im Schnellwarnsystem der EU für Verbraucherschutz (RAPEX) ergeht?

5

Wie ist es nach Einschätzung der Bundesregierung zu erklären, dass von den mehr als 80 Warnmeldungen zu Schutzmasken, die von den Mitgliedstaaten an das RAPEX-System gemeldet wurden, nur eine einzige aus Deutschland stammt?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

6

Stellt die zentrale Beschaffung durch das BMG sowie die Verteilung an die Empfänger ein durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde überwachungsbedürftiges Inverkehrbringen dar?

6

a) Wenn ja, welche Marktüberwachungsbehörde war in diesem Fall zuständig, und in welcher Form hat eine Marktüberwachung stattgefunden?

6

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass keine als mangelhaft deklarierten Masken Verwendung im Gesundheitswesen gefunden haben?

8

Wie viele Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an COVID-19 erkrankt, bitte aufschlüsseln nach

a) niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten,

b) medizinischen Fachkräften in Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten,

c) Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus,

d) Pflegekräften im Krankenhaus,

e) Pflegekräften in Altenpflegeeinrichtungen,

f) Pflegekräften in Einrichtungen der Behindertenhilfe,

g) Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern mit eigenen Praxen sowie den Angestellte,

h) Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen,

i) Angehörige von Gesundheitsberufen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)?

9

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von nachweislich an COVID-19 erkrankten Angehörigen von Gesundheitsberufen im Vergleich zu den nachweislich an COVID-19 Erkrankten in der Gesamtbevölkerung?

10

Welche Folgemaßnahmen in Bezug auf das Personal wurden in den mit mangelhaften Schutzmasken belieferten Gesundheitseinrichtungen ergriffen?

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl möglicherweise in Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Schutzmasken stehenden SARS-CoV-2-Infektionen?

11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu COVID-19-Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung einer nicht den Qualitätsanforderungen entsprechenden partikelfiltrierenden Halbmaske stehen?

12

a) Welche konkreten Sicherheitsgründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass Anfang Mai bei dem von der Bundesregierung beauftragten Logistiker (Firma Fiege) eine Inventur veranlasst wurde (siehe 4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung, Ausschussdrucksache 19(14)176)?

12

b) Zu welchem Ergebnis kam nach Kenntnis der Bundesregierung diese Inventur?

13

Welches Verfahren und welche maßgeblichen Erwägungen lagen der Auftragsvergabe an die Firma Fiege zugrunde?

14

Aus welchen Gründen wurde Mitte Mai 2020 die Auslieferung durch die Firma Fiege beendet (siehe 4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung, Ausschussdrucksache 19(14)176)?

15

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der in dem 4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung an den Gesundheitsausschuss beschriebenen Auslieferung fehlerhafter Ware an die Empfänger der PSA gezogen, und welche Maßnahmen wurden in der Folge ergriffen?

16

a) Welche Bundesländer führen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit Zweitkontrollen der ausgelieferten Masken durch?

16

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der im Rahmen dieser Zweitkontrollen aufgrund von Qualitätsmängeln beanstandeten Waren?

17

Sieht es die Bundesregierung durch das derzeitige, auf Stichproben basierende Prüfverfahren zur Qualitätskontrolle von Schutzmasken bei Lieferungen an den Bund als gesichert an, dass keine mangelhaften Chargen in die Nutzung gelangen?

17

a) Wenn ja, wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass ausweislich dem 4. Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischer Ausstattung an den Gesundheitsausschuss auch bei der Zweitkontrolle in den Ländern noch qualitative Mängel bei der ausgelieferten Ware festgestellt werden?

17

b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung auf dieser Grundlage die stichprobenbedingte Dunkelziffer an nicht entdeckten Qualitätsmängeln?

18

Welche Prüfverfahren gelten für Masken, deren Bestellung und Einfuhr nicht über die Bundesregierung abgewickelt werden?

19

Sollen die jeweiligen Prüfverfahren nach Fragen 17 und 18 weiterentwickelt werden?

Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

20

Welche Möglichkeiten haben die Empfänger von PSA, um selbst zu überprüfen, ob die bei ihnen angelieferte Ware

a) einer Qualitätskontrolle unterzogen worden ist,

b) keine Sicherheitsbedenken bezüglich des angelieferten Produkts bestehen oder

c) die Authentizität des Produktes gesichert ist?

21

Welche Besonderheiten gelten bzw. galten während der Corona-Pandemie für die Verkehrsfähigkeit von Schutzmasken, die nicht der Verordnung 2016/425/EU über persönliche Schutzausrüstungen genügen, und in welcher Form hat die Bundesregierung die Verwender hierüber informiert?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gefälschten Zertifikaten von Schutzmasken (vgl. https://www.sifa-sibe.de/aktuelles/achtung-gefaelschte-zertifikate-fuer-atemschutzmasken/), und welche Maßnahmen hat sie infolge dieser Erkenntnisse ergriffen?

23

a) Wie viele strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Handel mit mangelhaften Schutzmasken (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/betrug-masken-101.html)?

23

b) Falls diese Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abgeschlossen worden sind, mit welchem Ergebnis?

23

c) Welche Handelsvolumina lagen diesen Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde?

23

d) Zu welchen finanziellen Schäden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den den Ermittlungsverfahren zugrundeliegenden Taten gekommen?

23

e) Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass durch die den Ermittlungsverfahren zugrundeliegenden Taten mangelhafte Schutzmasken in den Verkehr gelangt und eingesetzt worden sind?

Berlin, den 24. Juli 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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