Zahlen und Fakten zum sexuellen Missbrauch von Kindern
der Abgeordneten Stephan Thomae, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Frank Müller-Rosentritt, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant aktuell eine Verschärfung des Strafrechts bei Kindesmissbrauch und sog. Kinderpornografie; die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, hat bereits ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/reformpaket-bekaempfung-sexualisierte-gewalt-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Verfahren bei den Gerichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. des Strafgesetzbuches (StGB)) sowie zu sog. Kinderpornografie (§ 184b f. StGB) insgesamt eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verurteilung des bzw. der Angeklagten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welches Strafmaß wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils verhängt (bitte nach Tatvorwurf, Höhe der Haftstrafe aufschlüsseln)?
In wie vielen der in Frage 2 genannten Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung neben der Strafe eine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach §§ 66, 66a oder 66b StGB angeordnet?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den zu Frage 1 genannten Fällen (bitte nach Jahren, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Zahlen und Daten angezeigt, das Strafmaß bei Straftaten mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie sog. Kindesmissbrauch zu ändern?
Sind die Pläne der Bundesregierung, das Strafrecht bei Straftaten mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie sog. Kinderpornografie verschärfen zu wollen, eine Reaktion auf die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle in Münster und Nordrhein-Westfalen insgesamt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Nordrhein-Westfälischen Innenministers Herbert Reul vom 10. Juni 2020, dass „sexueller Missbrauch wie Mord“ sei (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article209361413/Herbert-Reul-Fuer-mich-ist-sexueller-Missbrauch-wie-Mord.html)?
Welche Mittel hat die Bundesregierung seit 2013 im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und der Förderung von Fachberatungsstellen für Opfer insgesamt bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Projekte, Organisationen, Stellen, o. Ä. hat die Bundesregierung mit den in Frage 9 genannten Mitteln in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahren, Höhe der bereitgestellten Mittel, Name des Projekts bzw. der Organisation bzw. der Stelle, Träger aufschlüsseln)?
Welche Studien zu dem Thema Kindesmissbrauch und sog. Kinderpornografie hat die Bundesregierung bislang wann extern in Auftrag gegeben?
Plant die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und Familienrichter, oder plant die Bundesregierung, eine solche Fortbildungspflicht im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister anzuregen, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung eine solche Pflicht vor dem Hintergrund der richterlichen Unabhängigkeit?