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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen von Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Acht-Euro-Regel (G-SIG: 16011180)

Eingeschränkte Geltung der Überforderungsgrenze für Versicherte mit geringem Einkommen, Kassenwechsel zugunsten der Überforderungsklausel, Wettbewerbshindernis für Krankenkassen, Weiterfinanzierung der GKV-Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

14.11.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/294813. 10. 2006

Auswirkungen von Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Acht-Euro-Regel

der Abgeordneten Birgitt Bender, Matthias Berninger, Alexander Bonde, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Künftig sollen nach den Reformvorhaben der Bundesregierung solche Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem geplanten Gesundheitsfonds nicht auskommen, von ihren Versicherten neben einem von der Bundesregierung festzusetzenden Einheitsbeitrag einen Zusatzbeitrag verlangen können. Dieser soll nicht mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Allerdings soll diese Überforderungsklausel nur dann angewendet werden, wenn der Zusatzbeitrag mehr als acht Euro beträgt. Damit wird die Geltung der einprozentigen Überforderungsgrenze für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb von 800 Euro eingeschränkt, so dass z. B. eine Person mit nur 400 Euro Einkommen bis zu zwei Prozent ihres Einkommens aufbringen müsste. Die Auswirkungen der Überforderungsklausel und der Acht-Euro-Regel auf einkommensschwache Versicherte und auf den Wettbewerb der Kassen untereinander werfen viele Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie begründet die Bundesregierung, dass ausgerechnet für Versicherte mit niedrigen Einkommen die Überforderungsgrenze nur eingeschränkt gelten soll?

2

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass mit der Acht-Euro-Regel für Versicherte mit einem niedrigen Einkommen ein Anreiz entstehen kann, von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag unter acht Euro zu einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag oberhalb dieser Grenze zu wechseln, um in den Genuss der Überforderungsklausel zu kommen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass durch die Kombination von Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Acht-Euro-Regel Krankenkassen mit vielen einkommensschwachen Versicherten – unabhängig von ihrer Wirtschaftlichkeit – zu hohen Zusatzbeiträgen gezwungen werden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass durch den Zusatzbeitrag in Verbindung mit der Überforderungsklausel der Kassenwettbewerb nicht in Richtung von mehr Wirtschaftlichkeit, sondern in Richtung von mehr Risikosektion gelenkt wird?

5

Wie erklärt die Bundesregierung die Äußerung der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, dass die Krankenkassen den Zusatzbeitrag vermeiden könnten, da sie „genug Geld aus dem Gesundheitsfonds“ würden (Interview in der Rheinischen Post am 9. Oktober 2006) angesichts der Koalitionsvereinbarung, dass die Finanzierung der Gesundheitsausgaben „mindestens zu 95 Prozent“ – und damit ggf. auch zu weniger als 100 Prozent – aus dem Fonds erfolgt?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung entgegen der ursprünglichen Koalitionsabsprache die GKV-Ausgaben auch über dessen Startphase hinaus zu 100 Prozent über den Gesundheitsfonds zu finanzieren?

Berlin, den 13. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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