Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024)
der Abgeordneten Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Lehrbetrieb hat die Bundesregierung im vergangenen Mai einen Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Sofortausstattungsprogramm) in Kraft gesetzt. Dieser soll Schulen dabei unterstützen, bedürftigen Schülerinnen und Schülern mobile Endgeräte leihweise zur Verfügung zu stellen sowie die nötige Ausstattung zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu beschaffen. Dazu wurden 500 Mio. Euro Bundesmittel bereitgestellt.
Zu Beginn des neuen Schuljahres und vier Monate nach Inkraftsetzung des Sofortausstattungsprogramms sowie im Lichte einer drohenden Einstellung des Präsenzbetriebs in Schulen durch Infektionsausbrüche möchten wir Auskunft zur bisherigen Umsetzung des Programms.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Regelungen zur Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte erlassen?
Inwiefern unterscheiden sich diese Regelungen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Ländern?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Regelungen hinsichtlich einer möglichst zeitnahen Anschaffung sowie vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek, „dass steigende Infektionszahlen und lokale Infektionsausbrüche Schulöffnungen immer wieder im Einzelfall oder gar in Regionen infrage stellen werden“ (https://www.bmbf.de/de/wir-muessen-die-kontrolle-behalten-koennen-11886.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Mittelabfluss vor dem Hintergrund der Aussage von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, „dass steigende Infektionszahlen und lokale Infektionsausbrüche Schulöffnungen immer wieder im Einzelfall oder gar in Regionen infrage stellen werden“ (https://www.bmbf.de/de/wir-muessen-die-kontrolle-behalten-koennen-11886.html)?
Wie schätzen die Schulen bisher den im Sofortausstattungsprogramm erwähnten „besonderen Bedarf nach mobilen Endgeräten zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden“ (Sofortausstattungsprogramm, S. 1) ein?
Stellt die Bundesregierung hierbei unterschiedliche Einschätzungen fest, und wenn ja, inwiefern?
Wie viele Schulen/Schulträger haben bereits Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm beantragt, und wie viele dieser gestellten Anträge wurden erfolgreich bewilligt (bitte nach Ländern und Kommunen bzw. Schulträgern aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Problemanzeigen von Schulen oder Schulträgern bei der Beantragung bekannt, und wenn ja, welche?
Wie hoch ist der Mittelabfluss gemessen am Gesamtvolumen des Förderprogramms und in Relation zur Gesamtsumme der bereits beantragten Mittel?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Endgeräte für Schülerinnen und Schüler angeschafft, die mit den Mitteln des Sofortausstattungsprogramms finanziert wurden, und wenn ja, wie viele und wenn nein, warum nicht?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits technische Werkzeuge und Software für die Gestaltung digitaler Unterrichtsformen angeschafft, und wurden bereits Schulungen zur Anwendung derselben durchgeführt, die mit den Mitteln des Sofortausstattungsprogramms finanziert wurden, wenn ja, wie viele und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Einkaufsgemeinschaften und Standardkonfigurationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gebildet, um für effiziente Vergabe- und Beschaffungsprozesse sowie Kostenvorteile zu sorgen?
Wie viele Schülerinnen und Schüler haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Leihgeräte, die mit den Mitteln des Sofortausstattungsprogramms angeschafft wurden, ausgeliehen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund eines möglichen Anstiegs der Infektionen mit dem Coronavirus im Herbst 2020 sinnvoll, dass Schülerinnen und Schüler die Geräte bereits zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 ausleihen können, bzw. ab wann sollten aus Sicht der Bundesregierung Schülerinnen und Schüler die Leihgeräte spätestens ausleihen können?
Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass Schülerinnen und Schüler die ersten Geräte ausleihen können?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dieses Ziel erreicht wird?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bunderegierung der Bedarf an digitalen Endgeräten unter Schülerinnen und Schülern, und auf welcher Grundlage wurde dieser ermittelt?
Hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Forschungsförderung die Ermittlung des Bedarfs an digitalen Endgeräten unter Schülerinnen und Schülern unterstützt, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass die Erstattung der Kosten für einen Laptop oder ein Tablet im Rahmen der Mehrbedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht immer übernommen werden, obwohl diese dringend für den Schulunterricht benötigt werden, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den diversen Gerichtsurteilen zur Erstattung der Kosten für einen Laptop oder ein Tablet im Rahmen der Mehrbedarfe, und welcher notwendige gesetzliche Anpassungsbedarf resultiert aus Sicht der Bundesregierung ggf. aus der aktuellen Rechtsprechung?
Plant die Bundesregierung, die Mehrbedarfsregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch so zu überarbeiten, dass Kosten für einen Laptop oder ein Tablet übernommen werden, wenn diese dringend für den Schulunterricht benötigt werden, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Jobcenter anzuweisen, Anträge auf Kostenübernahme für einen Laptop oder ein Tablet mit größtmöglichem Entgegenkommen zu prüfen und zu bescheiden, sofern die Benutzung der Endgeräte für schulische Angelegenheiten erforderlich ist, um die digitale Teilhabe bedürftiger Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, wenn nein, warum nicht?
Warum war aus Sicht der Bundesregierung eine Verteilung der im Koalitionsausschuss beschlossenen Mittel zur Anschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler über das bestehende Bildungs- und Teilhabepaket weniger geeignet als eine Verteilung über eine Zusatzvereinbarung für den DigitalPakt Schule, um das Ziel, insbesondere für bedürftige Schülerinnen und Schüler, damit den Ausgleich sozialer Ungleichgewichte zu erreichen (bitte begründen)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel tatsächlich bedarfsorientiert bei den Schulen ankommen und nicht Schulen mit einer deutlich weniger bedürftigen Schülerinnen- und Schülerschaft in gleicher Höhe gefördert werden wie Schulen mit einem deutlich höheren Anteil an bedürftigen Schülerinnen und Schülern?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Schülerinnen und Schüler die mobilen Endgeräte auch tatsächlich für den Schulbetrieb nutzen können, also über geeignete Arbeitsplätze und Internetanschlüsse verfügen?