Weltweite Sicherung des Menschenrechts auf Bildung in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Margit Stumpp, Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bildung ist ein universell gültiges Menschenrecht. Ein Mangel an Bildung verstärkt soziale Ungleichgewichte und zementiert Armut. Durch die Corona-Pandemie droht zahlreichen Kindern nach Einschätzung der SOS-Kinderdörfer, zu dauerhaften Bildungsverlierern und Bildungsverliererinnen zu werden (vgl. KNA-Meldung „Helfer sehen Bildungschancen durch Corona dauerhaft gefährdet“ vom 16. Juli 2020). Bereits vor der Ausbreitung des Virus habe demnach die Zahl der Kinder, die nicht zur Schule gingen, bei 258 Millionen gelegen. Es sei zu befürchten, dass diese Zahl noch deutlich steigen werde. Damit rückt das Ziel der Vereinten Nationen (UN), bis 2030 allen Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung zu garantieren (Entwicklungsziel Nummer 4 der „Agenda 2030“), in weite Ferne.
500 Millionen Schüler und Schülerinnen haben weltweit aufgrund fehlender Voraussetzungen nach UN-Angaben keine Chance, online zu lernen. Auch die wirtschaftlichen Einschnitte durch die Pandemiebekämpfung haben besonders gravierende Auswirkungen auf den Bildungsweg zahlreicher Kinder aus armen Familien. Dies verstärkt die bereits in der Kleinen Anfrage „Förderung von Grundbildung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit“ (Bundestagsdrucksache 19/1504) von der anfragenden Fraktion problematisierte Vernachlässigung von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen und ungenügende finanzielle Unterstützung im Bereich Grundbildung.
Laut UNESCO-Weltbildungsbericht 2020 (UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation) „Inklusion und Bildung: für alle heißt für alle“ sind mehr als 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler weltweit aufgrund von COVID-19 von Schulschließungen betroffen – damit befinde sich die Welt inmitten einer historisch beispiellosen Erschütterung der Bildung. Etwa 40 Prozent der Länder mit niedrigem und niedrig-mittlerem Einkommen haben während der COVID-19-Krise keine Maßnahmen zur Unterstützung der von Exklusion bedrohten Lernenden ergriffen. Dem Bericht zufolge hätten vergangene Erfahrungen gezeigt, dass Gesundheitskrisen viele Menschen zurücklassen können, insbesondere die ärmsten Mädchen, von denen viele unter Umständen nie wieder in die Schule zurückkehren würden. Das wissen wir z. B. aus der Ebola-Krise in Westafrika.
Auch wenn zu Beginn der aktuellen Pandemie schnell klar wurde, dass ohnehin häufig von Diskriminierung betroffene Gruppen von der Krise und den Gegenmaßnahmen besonders hart getroffen würden, haben nach Erkenntnissen der UNESCO etwa 40 Prozent der Länder mit niedrigem und niedrig-mittlerem Einkommen während der COVID-19-Krise keine Maßnahmen zur Unterstützung von Exklusion bedrohter Lernender ergriffen. Die zur Fortsetzung des Unterrichts gewählten Optionen waren häufig nicht geeignet, eine möglichst große Zahl von Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Soziale Ungleichheit wurden dadurch schmerzhaft sichtbar und weiter verschärft. So entschieden sich 55 Prozent der Länder mit niedrigem Einkommen für Online-Fernunterricht in der Primar- und Sekundarstufe, wobei aber nur 12 Prozent der Haushalte in den am wenigsten entwickelten Ländern zu Hause über einen Internetzugang verfügten. Selbst technisch weniger aufwändige Ansätze konnten die ärmsten Haushalte nicht erreichen. So besaßen von den ärmsten 20 Prozent der Haushalte in Äthiopien nur 7 Prozent ein Radiogerät, in der Demokratischen Republik Kongo waren es 8 Prozent, in Madagaskar 14 Prozent. Keiner dieser Haushalte verfügte über ein Fernsehgerät. Die Folge ist noch weniger Chancengerechtigkeit in der Bildung und daraus resultierend eine gravierende Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich, die Kinder armer Familien tiefer in Armut treibt, ohne Chance auf eine gute Ausbildung und einen fair bezahlten Job. Die Bildungskrise wird somit langfristig zur neuen Armutskrise.
Der Bericht stellt als zentrale Empfehlung an alle Bildungsakteure heraus, angesichts des anstehenden Wiederaufbaus der Bildungssysteme „ihr Verständnis von inklusiver Bildung zu erweitern, damit alle Lernenden von Bildungsangeboten profitieren, unabhängig von ihrer Identität, ihrem Hintergrund oder ihren Fähigkeiten. Die aktuelle Krise sollte nach Ansicht der Anfragenden bei aller Tragik als Chance begriffen werden, öffentliche Bildungssysteme, die allen zur Verfügung stehen, weltweit von Grund auf besser neu aufzubauen. Angesichts der Herausforderungen ist „Untätigkeit keine Option“, so die UNESCO. Die Konsequenzen der Schulschließungen für die Bildungssituation weltweit und insbesondere in den Ländern des Globalen Südens werden auf Jahre hinaus spürbar sein und Handeln erfordern. Sie betreffen Lernende aus sozial schwächeren Familien mehr, sie wirken sich in Ländern, die wirtschaftlich schwach und dadurch weniger resilient gegenüber ökonomischen Schocks sind, massiver aus.
Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie war die Verschuldungssituation laut Schuldenreport 2020 in 124 Staaten kritisch bis sehr kritisch. Viele Länder ächzten unter einer erdrückenden Schuldenlast: Insgesamt müssten Schwellen- und Entwicklungsländer in diesem Jahr schätzungsweise 400 Mrd. US-Dollar Schulden zurückzahlen – Geld, das bereits vor der Corona-Krise für Investitionen in Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Absicherung fehlte. So geben 64 Staaten mehr für den Schuldendienst aus als für die Gesundheitsversorgung. Ghana etwa wendet elfmal mehr für Schuldenrückzahlungen auf, als es für Gesundheit ausgibt (https://erlassjahr.de/produkt/schuldenreport-2020/). Mindestens zwölf der ärmsten Länder wenden mehr für Schuldendienste auf als für ihre Bildungssysteme.
Hinzu kommt, dass die in diesen Ländern weiter verbreitete Finanzierung von Bildung aus privaten Haushalten, die gerade armen Familien große Opfer auferlegt, um ihren Kindern Bildung zu ermöglichen, durch die drohende weltweite Rezession und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen und Verdienstmöglichkeiten auf Jahre erschwert wird. Kinder und Jugendliche aus solchen Familien müssen nun vielfach zum Familieneinkommen beitragen und demzufolge ihre Bildungskarriere auf Dauer beenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwiefern bekennt sich die Bundesregierung zum Menschenrecht auf Bildung und zum Anspruch des globalen Entwicklungsziels SDG 4, inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle zu schaffen? Was ist der Beitrag der Bundesregierung zur Umsetzung der Prinzipien der 2030-Agenda, niemanden zurückzulassen und die am weitesten hinten Stehenden zuerst zu erreichen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Feststellungen und Empfehlungen des UNESCO-Bildungsberichts 2020 „Inklusion und Bildung: für alle heißt für alle“?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen, Bildung zu priorisieren, gerade in Zeiten der Corona-Krise?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Zugangs zu Bildung und der Anzahl der Kinder, die weltweit dauerhaft keine Schule besuchen, insbesondere angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie? Wie bringt sich die Bundesregierung in die internationale Arbeit zur Fortsetzung und Anpassung von Bildungsangeboten ein, beispielsweise über die Globale Bildungspartnerschaft, Education Cannot Wait oder auch die UNESCO Initiative „Learning never stops“?
Inwiefern hat die Bundesregierung seit Beginn der COVID-19-Pandemie ihre internationalen Anstrengungen zur Verbesserung des Schulbesuchs von Kindern weltweit verändert? Wird die Bundesregierung ihre Strategie zur Bekämpfung der Pandemie um weitere Maßnahmen im Bildungsbereich über den Bereich Flucht und die Unterstützung von Schulspeisungen hinaus ergänzen?
Welche weiteren, zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der Pandemie, um den Schulbesuch von Kindern weltweit zu verbessern und insgesamt einen stärkeren Schwerpunkt auf die Förderung von Grundbildung zu legen?
Wie plant die Bundesregierung, die Partnerländer dabei zu unterstützen, die aus nationalen Haushalten finanzierte Förderung der Grundbildung aufrechtzuerhalten und im Hinblick auf die Folgen der Pandemie auszubauen? Setzt sie sich für den Erlass von Schulden ein, um dadurch die nationalen Haushalte von Partnerländern zu entlasten? Falls ja, welche konkrete Position hat sie diesbezüglich in Gesprächen mit den entsprechenden multilateralen Gremien wie Internationaler Währungsfonds (IWF), Weltbank, Pariser Club vertreten?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise im Globalen Süden aus der Wirtschaftskrise von 2008 und den dort in der Folge eingeleiteten Austeritätsmaßnahmen? Wie will sie dazu beitragen, dass es keine Wiederholung der negativen Auswirkungen auf die Finanzierung menschenrechtlich relevanter und für nachhaltige Entwicklung zentraler Sektoren wie dem der Bildung über Sparzwänge gibt?
Inwiefern überdenkt die Bundesregierung, angesichts der anhaltenden Pandemie und deren Auswirkungen auf die Möglichkeiten gerade armer Staaten, die Art und den Umfang finanzieller Eigenbeteiligungen zur Förderung von Grundbildung, zu der sich die jeweiligen Zielländer im Zuge der bilateralen Zusammenarbeit verpflichtet haben?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren aktuellen Aktivitäten zur Verbesserung des Schulbesuchs speziell die Interessen von Mädchen und jungen Frauen? Welche Maßnahmen ergreift sie beispielsweise, damit Mädchen vor Frühverheiratungen und ungewollten frühen Schwangerschaften geschützt werden, die ihren Schulabbruch zur Folge haben?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Partnerländer dabei, angemessene und angepasste barrierefreie Lösungen für die Fortsetzung von Bildungsangeboten in der Corona-Krise für besonders benachteiligte Gruppen wie Mädchen, Kinder mit Behinderungen, Kinder auf der Flucht etc. zu entwickeln und umzusetzen?
Wie bilanziert die Bundesregierung den Ansatz der Globalen Bildungspartnerschaft (GPE), und welche (Zwischen-)Ergebnisse liegen ihr zur Bewertung der „GPE-Strategie 2020“ vor?
Wie plant die Bundesregierung, die „GPE-Strategie 2020“ fortzusetzen, inwiefern sind dabei veränderte Schwerpunktsetzungen geplant, und wie werden dabei die COVID-19-Pandemie und deren Folgen berücksichtigt?
Inwieweit plant die Bundesregierung, über die für 2020 für die Corona-Response der GPE in Höhe von 25 Mio. Euro und die von Education Cannot Wait in Höhe von 16 Mio. Euro hinaus, weitere Zusagen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für den Bildungsbereich?
Inwieweit plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass regelmäßig Krisen wie die aktuelle Gesundheitskrise sowie Konflikte auftreten, die negative Auswirkungen auf den Bildungsbereich haben, eine Verstetigung und Steigerung ihrer Beiträge für Education Cannot Wait, den auf solche Notsituationen spezialisierten internationalen Finanzierungsmechanismus? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan und wie sehen die geplanten Investitionen für die nächsten Jahre aus?
Wie hoch sind die seit 2017 gemeldeten ODA-Mittel (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) für den Bereich Bildung?
Wie hoch waren die bilateralen Zusagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Grundbildung (Grundschul-, Sekundar- und nachholende Erwachsenenbildung) jeweils in den Jahren seit 2017?
Wie hoch waren die multilateralen Zusagen des BMZ für Grundbildung (Grundschul-, Sekundar- und nachholende Erwachsenenbildung) jeweils in den Jahren seit 2017, und an wen wurden die Mittel ausgezahlt (bitte getrennt nach Jahren und nach Empfänger aufführen)?
Mit welchen Ländern hat Deutschland bilateral Grundbildung als Schwerpunkt vereinbart, und wie wird sich dies im Zuge des BMZ-2030-Prozesses künftig gestalten?
Wie viele Mittel der vormals bilateralen Zusagen für den Bereich werden mit der Umstellung auf ausschließlich multilaterale Zuwendungen an multilaterale Grundbildungsmaßnahmen verteilt?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Begleitung der Globalen Bildungspartnerschaft personell zu verstärken, um ihre Ziele mit Blick auf die Verwirklichung des Rechts auf Bildung innerhalb der GPE voranzutreiben?
Welche inhaltlichen Akzente plant die Bundesregierung, innerhalb der Globalen Bildungspartnerschaft zu setzen? Inwiefern gehört hierzu die Förderung inklusiver Bildung und die Berücksichtigung der Prinzipien der Agenda 2030, niemanden zurückzulassen und die am weitesten Zurückliegenden zuerst zu erreichen?
Wie plant die Bundesregierung, nach Wegfall der bilateralen Förderung der Grundbildung ihre Fachlichkeit und Expertise im Bereich der Grundbildungsförderung ohne eigene praktische Umsetzungserfahrungen aufzuerhalten, um sich in internationale Diskussionen sinnvoll einbringen zu können?
Welche Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2017 die größten bilateralen sowie multilateralen Geber für Grundbildung (Grundschul-, Sekundar- und nachholende Erwachsenenbildung) weltweit, und in jeweils welchem Umfang?
Wie hoch fielen die tatsächlichen Auszahlungen des BMZ für Grundbildung (Grundschul-, Sekundar- und nachholende Erwachsenenbildung) in den Jahren seit 2017 (bitte getrennt nach Jahren aufführen sowie den jeweiligen Anteil an der bilateralen deutschen ODA sowie an der bilateralen deutschen ODA für Bildung angeben)?
Inwiefern macht sich die Bundesregierung die vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt öffentlich getätigte Äußerung zu eigen, er strebe an, dass perspektivisch etwa 25 Prozent des BMZ-Gesamtetats in Bildungsförderung fließen sollen (vgl. www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/05/54-1-bmz-bericht.html), und welcher Anteil ist dabei für den Bereich Grundbildung vorgesehen?