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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Staatlicher russischer Auslandsrundfunk und seine Rolle in der deutschen Medienlandschaft
Fraktion
FDP
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
03.09.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2177119.08.2020
Staatlicher russischer Auslandsrundfunk und seine Rolle in der deutschen Medienlandschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-
Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Frank Müller-Rosentritt,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und
der Fraktion der FDP
Staatlicher russischer Auslandsrundfunk und seine Rolle in der deutschen
Medienlandschaft
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat den Kampf gegen Cyberbedrohungen
und Desinformationskampagnen zu einem zentralen Anliegen ihres
Arbeitsprogrammes gemacht. „In einer Demokratie braucht es Wahrheit und
Transparenz“, erklärte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dazu in ihrer Rede im
Europäischen Parlament am 8. Juli 2020. „Das zeichnet Europa aus; und dafür wird
sich Deutschland in seiner Ratspräsidentschaft stark machen.“
Im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2019 (Stand: Juli 2020) stellt das
Bundesamt für Verfassungsschutz im Hinblick auf Aktivitäten der Russischen
Föderation dabei fest: „Neben seinen Spionageinteressen ist Russland bestrebt,
die politische und öffentliche Meinung in Deutschland im Sinne der russischen
Politik zu beeinflussen. [...] Von besonderer Bedeutung sind in Deutschland
angesiedelte, jedoch vom russischen Staat betriebene Medien. Die zentralen
Rollen nehmen dabei der Internet-Sender „RT Deutsch“ sowie die
Nachrichtenagentur Sputnik ein.“ (s. https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-20
19.pdf. S. 285 f.).
Kritik gegen den Auslandsfernsehsender „RT“ (bis 2009 Russia Today) sowie
den deutschsprachigen Ableger „RT Deutsch“, der zum staatlichen russischen
Medienunternehmen Rossija Sewodnja gehört, gezielt Desinformation und
irreführenden Berichterstattung zu betreiben, wird dabei nicht allein von deutschen
Sicherheits- und Medienbehörden erhoben. Die britische
Medienaufsichtsbehörde Office of Communications (kurz Ofcom), ebenso wie die französische
Medienaufsichtsbehörde Conseil supérieur de l'audiovisuel (kurz CSA) rügten
in den vergangenen Jahren wiederholt die Berichterstattung der entsprechenden
„RT“-Ableger im Hinblick auf irreführende und falsche Meldungen zum
Ukraine- und Syrienkrieg (https://www.derstandard.de/story/2000082602429/r
ussische-medienaufsicht-wirft-franzoesischem-sender-gesetzesbruch-vor). Die
Ofcom leitete bislang sieben Untersuchungen gegen „RT UK“ wegen
Verletzungen der Fernsehordnung ein (https://www.ofcom.org.uk/__data/assets/pdf_f
ile/0020/131159/Issue-369-Broadcast-and-On-Demand-Bulletin.pdf). Im Jahr
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21771
19. Wahlperiode 19.08.2020
2019 verhängte die Ofcom eine Strafe von 200 000 Pfund gegen den russischen
Auslandssender aufgrund irreführender Berichterstattung im Fall des
Mordanschlags auf Sergei Wiktorowitsch Skripal (https://www.ofcom.org.uk/about-ofc
om/latest/media/media-releases/2019/ofcom-fines-rt). Der Mordanschlag auf
den russischen Doppelagenten Skripal wurde auch von „RT Deutsch“ intensiv
wie im englischsprachigen Angebot von „RT“ begleitet. In den EU-Staaten
Litauen und Lettland wurde das gesamte TV-Angebot von „RT“ unlängst
verboten (https://taz.de/RT-im-Baltikum-in-der-Kritik/!5693893/; https://www.zei
t.de/politik/ausland/2020-07/rt-russland-baltische-staaten-programm-sperrung).
Die baltischen EU-Staaten begründen das Verbot dabei mit der zentralen Rolle
des Generaldirektors von Rossija Sewodnja, Dmitrij Kisseljow, der auf Basis
des Ratsbeschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts
von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, auf der EU-Sanktionsliste
steht (https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/). Der Journalist und
Medienunternehmer Dmitrij Kisseljow gilt als zentrale Figur der Russischen
Propaganda (https://www.zeit.de/politik/ausland/2014-04/ukraine-russland-propagan
da-medien/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche staatlichen Auslandssender, Nachrichtenagenturen und
Nachrichtenportale der Russischen Föderation betreiben nach Kenntnis der
Bundesregierung, neben den explizit im Verfassungsschutzbericht erwähnten „RT
Deutsch“ und „Sputnik“, noch gezielte Desinformationskampagnen in der
Bundesrepublik Deutschland?
2. Welche Relevanz für die Beeinflussung der politischen und öffentlichen
Meinung in Deutschland misst die Bundesregierung der „RT“-eigenen
Nachrichtenagentur „ruptly“ bei?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass „RT“, welches derzeit
über eine Sendelizenz der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom
verfügt, nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums weiter mit dieser
Lizenz in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten der
Europäischen Union senden darf?
4. Bemüht sich „RT Deutsch“ derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung um
eine Rundfunklizenz in Deutschland?
5. In welchen anderen Staaten der Europäischen Union bemüht sich „RT“
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Rundfunklizenz?
6. Sind der Bundesregierung Versuche anderer ausländischer staatlicher
Sender bekannt, in Deutschland eine Rundfunklizenz zu erhalten, und falls ja,
um welche Sender aus welchen Staaten handelt es sich?
a) Sind der Bundesregierung Umgehungsversuche zum Erhalt einer
Rundfunklizenz durch solche Sender bekannt (falls ja, bitte auflisten)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung konkret Umgehungsversuche durch
Gründungen von Kapitalgesellschaften sowie Inhaltezulieferungen
innerhalb bestimmter Zeitfenster wie beispielsweise im Falle von „Mega
Radio SNA“ (https://www.deutschlandfunk.de/aufsicht-der-landesmedi
enanstalten-wer-darf-senden-wer-nicht.2907.de.html?dram:article_id=
419672)?
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur möglichen Zulassung
ausländischer staatlicher Sender in Deutschland durch die Länder?
d) Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem
Ansinnen, Umgehungsmöglichkeiten künftig zu unterbinden?
7. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der lettische Nationale Rat für
elektronische Massenmedien (NEPLP), wie vom Vorsitzenden Ivars
Āboliņš angekündigt, deutsche oder andere EU-Regulierungsbehörden über die
Beweise die im Juli zur Blockierung von „RT“-Inhalten in Lettland
führten, informiert (https://www.sueddeutsche.de/medien/rt-lettland-russland-v
erbot-1.4954065)?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerung ziehen die zuständigen Behörden
nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Beweisen für ihre
Bewertung der Aussendung von Inhalten von“ RT“?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass anderen EU-
Staaten dem Vorgehen von Litauen und Lettland folgen wollen, um
„RT“-Inhalte künftig zu blockieren?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchen Bundesländern das
Radioangebot von „Sputnik“, wie zum Beispiel über „Mega Radio SNA“,
empfangen werden kann?
a) Über welche technischen Verbreitungswege kann das Radioangebot
von „Sputnik“ in den entsprechenden Bundesländern nach Kenntnis
der Bundesregierung empfangen werden? (bitte auflisten)
b) In welchen Bundesländern bemüht sich nach Kenntnis der
Bundesregierung „Mega Radio SNA“ derzeit um eine Rundfunklizenz?
9. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung „RT Deutsch“ oder „Sputnik“
bzw. Ableger von „Sputnik“ in Deutschland öffentliche finanzielle Mittel
erhalten, und falls ja, in welchem Umfang, und wofür?
a) Haben „RT Deutsch“ oder „Sputnik“ bzw. Ableger von „Sputnik“ nach
Kenntnis der Bundesregierung Gelder von Länderebene bekommen?
b) Haben „RT Deutsch“ oder „Sputnik“ bzw. Ableger von „Sputnik“ nach
Kenntnis der Bundesregierung Gelder von kommunaler Ebene
bekommen?
10. Welchen gesellschaftlichen, publizistischen, journalistischen und
politischen Wert und welche Qualität misst die Bundesregierung im Rahmen der
üblichen Auswertungen des Bundespresseamtes den staatlichen russischen
Auslandssendern und ihren Inhalten in Deutschland bei (https://www.ster
n.de/politik/deutschland/bundespresseamt-beobachtet-rt-deutsch-699244
6.html)?
a) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der
Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen
Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ innerhalb
Deutschlands bezüglich des sogenannten Falls Lisa in Berlin (Januar 2016)?
b) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der
Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen
Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ innerhalb
Deutschlands bezüglich des Falls Skripal im britischen Salisbury (März 2018)?
c) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der
Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen
Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ innerhalb
Deutschlands bezüglich des Mordes im Kleinen Tiergarten in Berlin (August
2019)?
d) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der
Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen
Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ im Zuge der
Corona-Pandemie innerhalb Deutschlands (seit Dezember 2019)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die entsprechende
Zielgruppe von „RT Deutsch“ und „Sputnik“?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher
Verschiebungen entsprechender Zielgruppen von „RT Deutsch“ und
„Sputnik“ in den vergangenen fünf Jahren, gibt es Veränderungen, und
falls ja, auf welche Umstände sind diese zurückzuführen?
Berlin, den 14. August 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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