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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Illegale Holzimporte aus Brasilien und Kontrollen im Holzhandel in Deutschland

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

17.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2178119.08.2020

Illegale Holzimporte aus Brasilien und Kontrollen im Holzhandel in Deutschland

der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der World Wildlife Crime Report 2020 des United Nations Office on Drugs and Crime stellt fest, dass die Nachfrage nach tropischem Holz in den letzten beiden Dekaden drastisch angestiegen ist (https://www.unodc.org/unodc/press/releases/2020/July/unodc-world-wildlife-crime-report-2020_-the-covid-19-pandemic-has-shown-that-wildlife-crime-is-a-threat-not-only-to-the-environment-and-biodiversity--but-also-to-human-health.html). Holz aus illegalen Quellen werde ohne Angabe der echten Herkunft oft legal gehandelt. Im März 2020 wurde bekannt, dass Tausende Ladungen Holz ohne Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde aus Brasilien in die EU und auch nach Deutschland importiert wurden. Knapp 30 000 Kubikmeter Holz könnten betroffen sein (https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/zollbeamte-stossen-auf-illegales-tropenholz-aus-brasilien-16669753.html).

Um den illegalen Handel und Einschlag von Holz zu verhindern, gibt es seit 2010 die European Timber Regulation (EUTR), die in Deutschland durch das Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) umgesetzt wird. Zuständig für die Prüfung von Genehmigungen und die Durchsetzung des HolzSiG ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (vgl. BLE via https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Handel-Holz/handel-holz_node.html). Um die Wirksamkeit des HolzSiG besteht eine kontroverse Debatte (vgl. z. B. https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/licht-und-schatten-bei-umsetzung-der-eu-holzhandelsverordnung-10085638.html, Bundestagsdrucksache 18/756 oder https://www.greenpeace.de/themen/waelder/waldnutzung/deutschland-setzt-illegalem-holzhandel-nichts-entgegen), zuletzt im Lichte fehlender Legalitätsnachweise für das Urwald-Teakholz zur Sanierung des Decks der „Gorch Fock“ (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/gorch-fock-holz-105.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hat sich die Entwaldung in Brasilien nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 entwickelt (bitte Fläche und Menge angeben)?

2

Wie viele Ladungen bzw. wie viele Kubikmeter Holz ohne Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde bzw. mit nachträglicher Bewilligung durch das Institut für Umwelt und erneuerbare natürliche Ressourcen Brasiliens (IBAMA) wurden in den letzten Jahren seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung in die EU und nach Deutschland importiert (bitte getrennt aufschlüsseln)?

a) Handelt es sich auch um deutsche Marktteilnehmer, und wurden diese von der BLE kontrolliert?

b) Wenn ja, gab es bei diesem Marktteilnehmer bereits bei früheren Kontrollen Auffälligkeiten in Verbindung mit der EUTR?

c) Lagen alle notwendigen Informationen für eine Risikobewertung vor, bzw. konnte die Legalität des Holzes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt werden?

d) Lag ein Verstoß gegen die EUTR vor?

e) Wurde eine Strafe ausgestellt, und wenn ja, welche?

3

Wie haben die Bundesregierung und die BLE auf die genannten Berichte reagiert, nach denen für diese Lieferungen keine Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde vorlag, bzw. wie wurde auf die nachträgliche Bewilligung durch IBAMA reagiert?

4

Inwiefern sieht es die Bundesregierung als problematisch an, dass das IBAMA die Regulierung für brasilianische Holzexporte gelockert hat und nunmehr keine vorherige Inspektion benötigt wird (https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/zollbeamte-stossen-auf-illegales-tropenholz-aus-brasilien-16669753.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für den Import brasilianischen Holzes?

5

Kann die Bundesregierung in Zukunft Holzimporte nach Deutschland, die aus Lieferungen ohne Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde stammen, ausschließen?

a) Unter Erfüllung welcher Bedingungen ist es aktuell nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, legal Holz aus Brasilien nach Deutschland zu importieren?

b) Von welcher Risikoeinschätzung geht die Bundesregierung aus?

c) Ist der Import von Lieferungen ohne Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde bzw. ohne Kontrolle durch diese in die Risikobewertung eingeflossen?

6

Wie viele Importe bzw. Ladungen von Holz bzw. Holzprodukten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 5 Jahren durch deutsche Zollbehörden bzw. zuständige Behörden abgelehnt, wie im Rahmen der EUTR möglich (bitte tabellarisch nach Herkunftsland, Grund der Ablehnung und Datum auflisten auflisten)?

7

Wie viele stichprobenartige Kontrollen werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr in den letzten fünf Jahren bei Holz- bzw. Holzproduktelieferungen aus Südamerika und Brasilien vorgenommen (pro 100 Lieferungschargen angeben)?

8

Wie bewertet die Bundesregierung diese Kontrolldichte, und inwieweit wird sich diese Kontrolldichte angesichts der oben aufgeführten Entwicklungen von Importen ohne Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde in Brasilien verändern?

9

Wie bewertet die Bundesregierung ihr Handeln mit Blick auf den berichteten Import von Holzlieferungen ohne Bewilligung der brasilianischen Umweltbehörde, da sie im Rahmen der EUTR dazu verpflichtet ist, den Import von illegal geschlagenem Holz zu unterbinden?

Wie will die Bundesregierung dieser Verpflichtung in Zukunft nachkommen und vergleichbare Fälle verhindern?

10

Inwieweit hat das geplante EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung Auswirkungen auf den Import von Holz bzw. Holzprodukthandel aus diesen Ländern sowie Dichte und Frequenz der Kontrollen?

11

Welche verpflichtenden Regelungen enthält das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen, um illegale Abholzung zu bekämpfen und den Import von illegal geschlagenem Holz bzw. Holzprodukten in die EU auszuschließen, und welche Möglichkeiten bestehen für Sanktionen bei Nichteinhaltung?

12

Welche verpflichtenden Regelungen enthält das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen, um Wald- und Naturzerstörung zu bekämpfen und den Import von Produkten, die mit Wald- und Naturzerstörung in Verbindung stehen, in die EU auszuschließen, und welche Möglichkeiten bestehen für Sanktionen bei Nichteinhaltung?

13

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen in der EU, mit Brasilien Gespräche über ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen (VPA) im Rahmen der FLEGT-Initiative aufzunehmen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Brasiliens Regierung in der Vergangenheit Umweltbehörden schwächte und die Wald- und Naturzerstörung zunahm (https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/brasilien-urwald-waldbrand-jair-bolsonaro/komplettansicht und https://www.deutschlandfunk.de/brasilien-bolsonaro-hebt-schutz-indigener-gebiete-auf.799.de.html?dram:article_id=469814)?

a) Inwiefern würde dies nach Auffassung und Kenntnis der Bundesregierung einen wirksamen Mechanismus darstellen, den illegalen Holzschlag in Brasilien einzudämmen, den Waldbestand effektiver zu schützen und Brasiliens Glaubwürdigkeit bezüglich seiner Anstrengungen im Waldschutz zu erhöhen, bzw. welche anderen Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung hierfür effektiver?

b) Sind der Bundesregierung Interessensbekundungen vonseiten Brasiliens diesbezüglich bekannt?

c) Gibt es Evaluierungen zur Wirksamkeit der bereits bestehenden VPAs, und wenn ja, wie fallen diese aus? Inwiefern besteht die Gefahr, dass diese ein Schlupfloch für Holz aus illegalen Quellen bietet?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährliche Menge an Holzimporten aus illegalen Quellen nach Deutschland und in die EU?

a) Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung des World Wildlife Crime Report des United Nations Office on Drugs and Crime (Juli 2020, https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/wildlife/2020/WWLC20_Summary_Overview.pdf), dass Staaten nicht gezwungen seien, das Forstrecht von anderen Staaten durchzusetzen und daher in einem Land illegal geschlagenes Holz legal in ein anderes Land importiert werden könnte („In fact, as the first report highlighted, timber illegally harvested in one country may be legal to import into another. Countries are not bound to enforce the forestry laws of other countries.“)?

b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Holz, das im Ursprungslang illegal geschlagen wurde, nach Deutschland importiert wird?

c) Wenn nein, welche Schlüsse zieht sie daraus?

15

Bewertet die Bundesregierung das Fehlen von Gartenstühlen, Werkzeuggriffen oder Musikinstrumenten aus Holz im Anhang der EUTR, sodass diese nicht unter den Geltungsbereich der Verordnungen fallen, weiterhin als „nicht ausreichend“ und mit „bedeutende[n] Lücken“ (vgl. die Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/756)?

Warum wurden diese Produkte seitdem noch nicht in den Anhang aufgenommen?

Was hat die Bundesregierung – auch auf EU-Ebene – seitdem unternommen, damit der Annex erweitert wird?

16

Für welche Änderungen der EUTR wird sich die Bundesregierung im anstehenden REFIT-Prozess (Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) der Europäischen Kommission) der EU einsetzten?

17

Wie fielen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kontrollen der BLE bei Marktteilnehmern aus?

a) Wie viele Kontrollen führte die BLE im Jahr 2019 bei Marktteilnehmern durch? Welchem Anteil an Marktteilnehmern entspricht das?

b) Was waren die jeweiligen Ergebnisse diese Kontrollen (bitte nach Erstprüfung, Folgeprüfung, jeweiligem Ergebnis, Art des Verstoßes, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Höhe Bußgeld, (Minimum, Maximum, Durchschnitt), vollziehbare Anordnung, Anzahl Verwarnungen usw. aufschlüsseln)?

c) Wie hoch ist der Anteil an Marktteilnehmern in Deutschland, die bei Erstkontrolle keine Kenntnis über die EUTR haben?

d) Bei wie viel Prozent der Unternehmen, die nach Mängeln bei der Erstkontrolle ein zweites Mal kontrolliert wurden, bestanden immer noch Mängel?

e) Wie hoch waren die im Jahr 2019 an Marktteilnehmer verhängten Bußgelder nach Kenntnis der Bundesregierung, und welcher Warenwert an sanktionierten Lieferungen stand diesen Bußgeldern entgegen?

f) Wie viele der kontrollierten Markteilnehmer hatten nach Informationen der Bundesregierung keine oder nur unvollständige Regelungen zur Sorgfaltspflicht?

g) Wie viele Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 ermittelt?

h) Was waren die durch die BLE sanktionierten Vergehen, und welches Strafmaß wurde für das schwerste Vergehen verhängt?

i) Was waren nach Informationen der Bundesregierung die jeweiligen Gründe für die Ordnungswidrigkeiten, die von der BLE angestoßen wurden?

j) Wie oft hat die BLE nach Informationen der Bundesregierung bisher einen Fall der Staatsanwaltschaft übergeben?

k) Kam es nach Informationen der Bundesregierung bisher zu Beschlagnahmungen gemäß dem HolzSiG, und wenn ja, warum?

l) Was waren die entsprechenden Verstöße, und welche Sanktionen wurden hier verhängt?

m) Bei wie vielen Marktteilnehmern wurden nach Informationen der Bundesregierung während der Kontrollen durch die BLE im Jahr 2019 Holzproben genommen, um die deklarierten Angaben zu Holzart oder Holzherkunft zu verifizieren?

n) Wie viele Holzproben bei Kontrolle eines jeweiligen Marktteilnehmers durch die BLE wurden im Durchschnitt im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung entnommen?

o) Bei wie vielen Unternehmen wurden ausschließlich die Unterlagen geprüft?

p) Wie viele Holzproben von wie viel Kontrollen ließ die BLE nach Informationen der Bundesregierung im Jahr 2019 beim Thünen-Institut untersuchen, und wie viele Abweichungen von der deklarierten Holzart wurden dabei gefunden?

18

Welche dienstrechtlichen Konsequenzen kamen im Fall der „Gorch Fock“ zum Tragen, wo ohne Berücksichtigung des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten Teak Holz aus Urwäldern Myanmars ohne Nachweis der Legalität eingekauft wurde (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/21148 und 19/10560: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch der Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten beachtet und angewendet wird. Eine Missachtung von Verwaltungsvorschriften kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“)?

19

Wo sieht die Bundesregierung die Ursache dafür, dass eigene Richtlinien beim Kauf von Holz für die Decks der „Gorch Fock“ ohne Nachweis der Legalität und ohne Zertifizierung nicht eingehalten wurden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21148)?

20

Wie will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bzw. die Bundesregierung verhindern, dass in Zukunft bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten gegen eigene Richtlinien (Beschaffungsrichtlinie Holz) verstoßen wird (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21148)?

21

Sieht es die Bundeswehr als sinnvoll an, ein unabhängiges Rechtsgutachten zur Illegalität bzw. Legalität des beschafften Teakholzes für die „Gorch Fock“ erstellen zu lassen?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wie wurden Teakholzimporte in den letzten Jahren geprüft?

a) Wie viele Kontrollen und welcher Art (bzw. Probenentnahme) führte die BLE in den letzten Jahren bei Teakholzimporteuren durch (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21148)?

b) Was waren die jeweils die Ergebnisse der Kontrollen, und wie reagierte die BLE?

c) Wie hoch war jeweils der Warenwert der beanstandeten Lieferungen?

23

Wie viel Beschaffungen des Bundes und in welchem monetären Umfang gab es in den letzten zwölf Monaten, die unter die Beschaffungsrichtlinie Holz fielen?

Bei wie viel dieser Beschaffungen wurden FSC-zertifiziertes, PEFC-zertifiziertes oder vergleichbare Zertifikate berücksichtigt?

Berlin, den 18. August 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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