Einstellung der Ermittlungen zum rechtsterroristischen Oktoberfest-Attentat
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Katja Keul, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 26. September 1980 wurden beim Münchner Oktoberfest-Attentat 13 Menschen getötet und 213 Menschen verletzt, davon 68 schwer. Bei den darauffolgenden Ermittlungen rückte schnell Gundolf Köhler, ein 21-jähriger Student, in den Fokus der Ermittlerinnen und Ermittler. Trotz Zugehörigkeit zur rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSGH), früherer Mitgliedschaft in der Wiking-Jugend, der Teilnahme an NPD-Veranstaltungen und zahlreicher Verbindungen zu anderen rechtsextremen Personen, erklärten die Ermittlerinnen und Ermittler der „Soko Theresienwiese“ Köhler vorschnell zu einem Einzeltäter und alleinigem Verantwortlichen. Wie nach Auffassung der Fragesteller auch infolge zahlreicher jüngster Anschläge geschehen, wurde das tatsächliche Motiv lange verkannt. Voreilig wird der Bombenanschlag mit beim Täter vorherrschenden privaten Problemen, Schwierigkeiten im partnerschaftlichen Bereich und Misserfolg im Studium begründet. Hinweisen aus der Bevölkerung auf mögliche weitere Attentäter sowie Spuren ins rechtsextreme Milieu ging der Generalbundesanwalt (GBA) nach Meinung der fragestellenden Fraktion nicht ausreichend nach und 1982 stellte er das Verfahren verfrüht ein. Es blieben bis heute gewichtige Zweifel am Ermittlungsergebnis.
Nachdem 2011 offenbar wurde, wie lange Sicherheitsbehörden auch des Bundes andere rechtsextreme Organisationen wie den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) nicht als solche erkannt hatten, forderten u. a. der Münchner Stadtrat und der Bayerische Landtag, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen und Spuren sowie neuer Beweismittel, aus Einsicht in lange zurückgehaltene Ermittlungsakten, beantragte der Rechtsanwalt und Opfervertreter Werner Dietrich 2014 zum dritten Mal (nach 1984 und 2005) die erneute Wiederaufnahme der Ermittlungen (vgl. SZ-online, 8. September 2014). Erst bei dieser Wiederaufnahme der Ermittlungen am 11. Dezember 2014 bezeichnete der GBA das Attentat als „schwerstes rechtsextremistisches Attentat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Sechs Jahre später – am 6. Juli 2020 – stellte der GBA die Ermittlungen zu dem als „Soko 26. September“ geführten Verfahren erneut ein. Nun erst – ganze 40 Jahre später – wird der Anschlag jedoch als rechtsextrem eingestuft. Der Täter habe aus politischen Motiven gehandelt und einen rechtsextremen Staat aufbauen wollen. Der Anschlag reiht sich damit erst jetzt auch offiziell in die verheerende Geschichte rechtsextremer Anschläge in Deutschland ein – und nach Auffassung der Fragesteller auch in die darauffolgende Anreihung fataler Fehler bei deren Einstufung und Aufkl��rung und die vielen offenen zentralen Fragen zu diesen Anschlägen.
Dieses Jahr jährt sich der schwerste rechtsextremistische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum 40. Mal. Die Ermittlungen lassen eine Vielzahl von Opfern und Hinterbliebenen zurück, die eine aus Sicht der Fragesteller unsägliche Tortur von Wiederaufnahmeverfahren durchstehen mussten. Bis heute werden diese Menschen mit immer noch ungeklärten Fragen zur Täterschaft zurückgelassen. Viele von ihnen leiden noch immer unter den physischen und psychischen Folgen des Bombenanschlags.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche neuen Erkenntnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen der „Soko 26. September“, insbesondere mit Blick auf die Motive von Köhler und die mögliche Beteiligung weiterer Personen bei der Planung und Durchführung des Attentats ergeben?
Inwieweit konnte nach Kenntnis der Bundesregierung ermittelt werden, wie Köhler den militärischen Sprengstoff für die Bombe beschafft hatte, und wo die Bombe gebaut wurde?
Inwiefern und ggf. wodurch schließen die Ermittlerinnen und Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung aus, dass Köhler Unterstützung bei der Beschaffung der Materialien und beim komplizierten Bau der Bombe erhalten hat (vgl. http://story.br.de/oktoberfest-attentat/#/chapter/2/page/7)?
Inwiefern und ggf. wodurch schließen die Ermittlerinnen und Ermittler nach Kenntnis der Bundesregierung aus, dass Köhler die Materialien für den Bau der Bombe aus personellen Kreisen um Heinz Lemkbe, der acht Wochen vor dem Oktoberfest-Attentat Sprengstoff in rechtsextremen Kreisen, darunter den „Deutschen Aktionsgruppen“ anbot (vgl. Chaussy 2014, S. 215), erhalten hat?
Inwiefern kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass Köhler vor dem Anschlag Personen in seinem Umfeld über die geplante Tat informiert hat?
Was haben die erneuten Ermittlungen des GBA nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr v. a. im Hinblick auf mögliche Mittäterinnen und Mittäter aufgrund der Aussagen folgender Zeuginnen und Zeugen ergeben,
des Zeugen Franz L, der angab, gesehen zu haben, dass Köhler 30 Minuten vor der Explosion der Bombe intensiv mit zwei jungen Männern in grünen Parkas diskutierte und eine Plastiktüte mit zylinderförmigem Inhalt in einen Mülleimer stellte (Chaussy 2014, S. 19 ff.),
der Zeugin Gisela L., die angab, zwei Männer in der Nähe des toten Köhler gesehen zu haben, von denen einer schrie „Ich wollt’s nicht! Ich kann nichts dafür! Bringt’s mich nicht um! Ich kann nichts dafür! – Ich wollt’s nicht!“ (laut Chaussy 2014, S. 25),
einer Zeugin, die angab, einen Tag nach dem Attentat in einem Aussiedlerheim in München im Spind eines „mutmaßlichen Rechtsextremisten“ ein Flugblatt zum angeblichen „Märtyrer“ Köhler gesehen zu haben (vgl. Tagesspiegel 7. Juli 2020 https://www.tagesspiegel.de/politik/ermittlungen-zu-anschlag-auf-oktoberfest-eingestellt-bundesanwaltschaft-sieht-neonazi-gundolf-koehler-als-einzeltaeter/25980348.html),
einer Krankenschwester, die nach dem Attentat in Hannover im Oststadtkrankenhaus einen Patienten mit „zerfetztem Unterarm“ versorgt habe, der von einer Sprengstoffexplosion sprach und Besuch von Rechtsextremisten erhalten hatte (vgl. Tagesspiegel 7. Juli 2020 https://www.tagesspiegel.de/politik/ermittlungen-zu-anschlag-auf-oktoberfesteingestellt-bundesanwaltschaft-sieht-neonazi-gundolf-koehler-als-einzeltaeter/25980348.html)?
Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen seit 2014 neue Erkenntnisse
über das Handfragment, welches 20 Meter vom Explosionsort entfernt gefunden wurde, geliefert,
über die Zugehörigkeit des o. g. Handfragments ergeben, und gibt es Hinweise darüber, dass die Hand Köhler zugeordnet werden kann, und falls ja, wie kann dies (auch serologisch) begründet werden,
darüber ergeben, wie es zum Verschwinden des o. g. Beweisstücks (Handfragment) hat kommen können, inwiefern gibt es Hinweise darauf, dass insgesamt zwei unterschiedliche Handfragmente am Tatort gefunden wurden (vgl. Chaussy 2020, S. 343 ff.), und inwieweit ist dies ein Hinweis auf Ermittlungsversäumnisse der Soko Theresienwiese,
über eine mögliche Tätigkeit als V-Mann von Frank L. gebracht,
hinsichtlich von V-Personen in der Wehrsportgruppe Hoffmann und in anderen, der Wehrsportgruppe nahestehenden, rechtsextremen Gruppierungen ergeben, und wenn ja, welche,
über Albert K. ergeben, Mitglied der WSGH, der bei einer Vernehmung durch den Polizisten Jürgen W. angab, in der Tatnacht in München gewesen zu sein (vgl. Chaussy 2020, S. 346 f.)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Wehrsportgruppe Hoffmann?
Wie schätzt die Bundesregierung die WSGH hinsichtlich ihrer Ziele, ihrer politischen Einstellung und ihrer Mitglieder ein? Wann waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anfänge der Gruppe, und bis wann existierte sie?
Inwiefern sieht die Bundesregierung von der WSGH ausgehend eine Kontinuität zum NSU und zu dessen Umfeld insbesondere auch zu Tino Brandt, Thorsten Heise, Ralf Marschner, André Kapke, Ralf Wohlleben und André Eminger?
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die Wehrsportgruppe Hoffmann als Ursprung für die rechtsextreme Kameradschaftsstruktur gilt, die sich nach 1980 in weiteren Bundesländern entwickeln konnte?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Informationen über die Verbindungen zwischen Mitgliedern der Wehrsportgruppe Hoffmann zu Personen, unter anderem zu Ron und Gil E., vor, die im Bereich der Organisierten Kriminalität in Thüringen aktiv waren oder sind (https://www.heise.de/tp/features/Der-NSU-und-das-unbekannte-kriminelle-Netz-3594498.html?seite=all)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Aussage aus Ermittlungskreisen, dass Köhler mit dem Anschlag das Ziel der politischen Einflussnahme auf den Ausgang der Bundestagswahl 1980 verfolgte?
Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht, ob und welche politischen Gruppen den Täter bei diesem Ziel unterstützten (vgl. 8. Juli 2020 https://www.merkur.de/politik/ermittlungen-zu-Oktoberfest-Attentat-von-1980-eingestellt-zr-13825340.html)?
Inwiefern zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Einstufung des Oktoberfest-Attentats als rechtsterroristisches Attentat mit Blick auf mögliche Netzwerke und Strukturen hinter der Tat, und welche Schlüsse zieht sie daraus, insbesondere vor dem Hintergrund der seitdem immer deutlicher erkennbar werdenden Entwicklungen rechtsterroristischer Bestrebungen in der Bunderepublik Deutschland?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Fehlern und Versäumnissen bei den Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat vor dem aktuellen Hintergrund der Ermittlungserfahrungen aus Christchurch, Halle oder Hanau?
Wie beurteilt die Bundesregierung nach Abschluss der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt die Behandlung und Sicherung von Beweismitteln und den Umgang mit der Akteneinsicht in den vorherigen Ermittlungsverfahren zum Oktoberfest-Attentat, und welche politischen Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wie schätzt die Bunderegierung die Rolle von V-Leuten und anderen verdeckten Mitarbeitern von Geheimdiensten bei der Aufklärung des Attentats ein, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Opfer und deren Angehörigen zu unterstützen?
Bewertet die Bundesregierung das Oktoberfest-Attentat nach der nun erfolgten Einstufung als rechtsterroristischen Anschlag als besonders schweres Vorkommnis, sodass die Betroffenen berechtigt sind, aus einem Bundesfonds für Terroropfer Entschädigungsleistungen zu erhalten?
Wenn ja, ab wann werden diese Leistungen ausgezahlt?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern wurden unter Berücksichtigung der Phänomenbereiche Entschädigungszahlungen in den Jahren 2018, 2019 und in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2020 an Opfer „extremistischer“ Taten gezahlt (bitte nach Jahr, Phänomenbereich, Quelle und Summe der Zahlung aufschlüsseln)?