Abschlussprüfungsgesellschaften und ihr Aufsichtssystem
der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dieter Janecek, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen des „Wirecard-Skandals“ geraten zunehmend auch die Wirtschaftsprüfungsbranche, deren Arbeit und deren Rolle in den Fokus. Es besteht zunehmend Erklärungsbedarf. Eines der weltweit großen Prüfungsunternehmen, Ernst & Young (EY), testierte seit 2009 uneingeschränkt Jahresabschlüsse des inzwischen insolventen Konzerns. Im Juni dieses Jahres versagte EY schließlich das Testat für den Abschluss zum 31. Dezember 2019 der Wirecard AG. „Es stellt sich schon die Frage, wie es sein kann, dass hoch qualifizierte, exzellent ausgebildete und teuer bezahlte Wirtschaftsprüfer von all den jetzt augenscheinlichen Betrügereien nichts mitbekommen haben“, erkannte auch der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz (vgl. DIE ZEIT Nummer 31/2020 vom 23. Juli 2020, S. 19).
Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, insbesondere der sogenannten „Big Four“, wozu neben EY auch KPMG, PricewaterhouseCoopers (PwC) und Deloitte gehören, im Zusammenhang mit Bilanz- und Finanzskandalen Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Bereits im Vorfeld der letzten Finanzkrise 2008/2009 machten die „Big Four“ durch Prüf- und Berichtsmängel im Rahmen ihrer Tätigkeit von sich reden. Im Nachgang versuchte die Europäische Kommission („Grünbuch – Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vom 13. Oktober 2010, KOM(2010) 561 endgültig), das Geschäft der Wirtschaftsprüfung und Beratung stärker zu reglementieren. Nach Ansicht der Fragesteller wurde aufgrund des starken Lobbydrucks die EU-Richtlinie jedoch 2014 schlussendlich nur in stark abgeschwächter Form verabschiedet (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen). In Deutschland wurden die EU-Vorgaben nach Ansicht der Fragesteller nochmals vermehrt im Sinne der Wirtschaftsprüfungsindustrie ausgelegt, sodass 2016 das Abschlussprüfungsreformgesetz nur geringe Änderungen für die Prüfungspraxis bedeutete.
In Deutschland ist seit dem 17. Juni 2016 die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) für die Aufsicht der Abschlussprüfungsunternehmen zuständig. Die APAS ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt und unterliegt somit der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ihre Vorgängerorganisation war die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK).
Angesicht dieser Defizite stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, wie zukünftig die Abschlussprüfung und ihre Aufsicht ausgestaltet sein müssen, damit sie als echte Kontrollinstanz fungieren kann. Insbesondere bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierte Unternehmen, muss auf die Testate der Abschlussprüfungen uneingeschränkt Verlass sein können. Eine ordnungsgemäße Abschlussprüfung ist wesentliche Voraussetzung für Marktvertrauen aller Interessensgruppen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit von KPMG, EY, PwC und Deloitte hinsichtlich ihrer Abschlussprüfungsleistung, Steuerberatungsleistung, prüfungsnahen Dienstleistungen, Beratungsleistungen und sonstigen Leistungen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, Gesellschaft nach Umsatz und Gewinn in Prozent und absolut aufteilen)?
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hinsichtlich ihrer Abschlussprüfungsleistung, Steuerberatungsleistung, prüfungsnahen Dienstleistungen, Beratungsleistungen und sonstigen Leistungen in den letzten zehn Jahren bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs – HGB (bitte nach Prüfungsgesellschaft, Jahren, nach Umsatz in Prozent und absolut bei Unternehmen von öffentlichem Interesse aufteilen)?
Von welchen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zuletzt veröffentlichten Konzern- und Jahresabschlüsse der 20 umsatzstärksten Banken in Deutschland geprüft?
Von welchen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zuletzt veröffentlichten Konzern- und Jahresabschlüsse der 20 umsatzstärksten Versicherungen in Deutschland geprüft?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der „Big Four“ am Markt für Wirtschaftsprüfungsleistungen seit den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung aufgrund der Marktmacht der „Big Four“?
Welche Gefahr sieht die Bundesregierung in dem zunehmenden Anteil der Beratungsleistungen gegenüber den Prüfungsleistungen für die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Interessenkonflikt, der sich daraus ergeben kann, dass die zu prüfenden Unternehmen die Abschlussprüfungsgesellschaften selbst bestellen und bezahlen (bitte begründen)?
Welche weiteren Faktoren können nach Einschätzung der Bundesregierung zu Interessenkonflikten zwischen dem Prüfungs- und Beratungsgeschäft führen?
Wie bewertet die Bundesregierung die starke Konzentration von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Rahmen von Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Absatz 1 Satz 1 HGB?
Auf welchem Wege gedenkt die Bundesregierung, eine stärke Unabhängigkeit zwischen Prüfung und Beratung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften herzustellen?
Wird die Bundesregierung bei einer möglichen anstehenden Reform die Marktstruktur für Prüfungsgesellschaften berücksichtigen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Einhaltung der Trennung von gleichzeitiger Beratung und Prüfung eines Unternehmens bisher von der Aufsicht überprüft und überwacht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rotationsdauer der Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Absatz 1 Satz 1 HGB (bitte nach Art der Unternehmen – Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, kapitalmarktorientierte Unternehmen etc. –, wenn möglich, aufteilen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung, unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmeregelungen, derzeit die mögliche maximale Dauer, über die eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein einzelnes Unternehmen fortwährend prüfen kann?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rotationsdauer nach Inkrafttreten des Abschlussprüfungsreformgesetzes im Vergleich zu davor verändert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Regelung aus dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (KOM(2011) 779 endgültig), dass eine Prüfungsgesellschaft nicht länger als sechs Jahre für ein und dasselbe Unternehmen tätig sein darf?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht von „Joint Audits“, wie sie bereits in Frankreich praktiziert und in Großbritannien aktuell diskutiert wird (https://plus.tagesspiegel.de/wirtschaftspruefer-am-pranger-warum-der-berufsstand-nicht-erst-seit-wirecard-in-verruf-geraten-ist-20979.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden Trennung von Prüfungs- und Beratungsgeschäft, wie sie aktuell in Großbritannien diskutiert wird (https://plus.tagesspiegel.de/wirtschaftspruefer-am-pranger-warum-der-berufsstand-nicht-erst-seit-wirecard-in-verruf-geraten-ist-20979.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse der APAS, zu denen sie im Rahmen ihrer anlasslosen Inspektionen und anlassbezogenen Berufsaufsicht gelangt, wie es beispielsweise das Financial Reporting Council in Großbritannien macht (https://w w w. f t.com/content/13a949f1-6ee9-4f60-aa84-2a7d4968de0b)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Rechtspraxis beim sogenannten Haftungsprivileg gemäß § 323 HGB der Abschlussprüfungsgesellschaften?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftung von Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfern im internationalen Vergleich dar?
Wie begründet die Bundesregierung das Haftungsprivileg gemäß § 323 HGB, insbesondere im Vergleich zu anderen Berufsständen sowie im internationalen Vergleich?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Haftung von Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfern auszuweiten?
Sollten nach Einschätzung der Bundesregierung Abschlussprüfungen auch zum Ziel haben, Bilanzbetrug oder sonstige Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss aufzudecken?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung § 317 Absatz 1 Satz 3 HGB als ausreichend an, um dieses Ziel zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Größenordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Aufträge des Bundes (Gutachten, Prüfungen und weitere Unterstützungsleistungen) in den letzten fünf Jahren an Unternehmen der „Big Four“ vergeben (bitte wenn möglich nach Gesellschaft, Leistungsart, Jahr und Auftragswert aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung Anlass, im Verlauf der weiteren Aufklärung des Wirecard-Skandals die Inanspruchnahme einzelner Leistungserbringungen durch EY zu überdenken?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
Wie viele öffentliche Bedienstete sind aktuell in den Bundesministerien beschäftigt, die in vorherigen Arbeitsverhältnissen für eine der „Big Four“-Prüfungsgesellschaften tätig gewesen sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ehemalige öffentlich Bedienstete in den Bundesministerien nach ihrem Ausscheiden in eine der „Big Four“-Prüfungsgesellschaften gewechselt sind?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APAS waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor für eine der „Big Four“-Gesellschaften tätig (bitte absolute und anteilige Anzahl am Gesamtbestand an Prüferinnen und Prüfern angeben)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor für eine der „Big Four“-Gesellschaften tätig (bitte absolute und anteilige Anzahl am Gesamtbestand an Prüferinnen und Prüfer angeben)?
Sind der Bundesregierung oder den ihr unterstellten Aufsichtsbehörden Fälle bekannt, in denen Prüferinnen und Prüfer nach dem Ende des Prüfmandats ihrer Kanzlei bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu der Prüfgesellschaft gewechselt sind, die das Nachfolgemandat bei dem Unternehmen von öffentlichem Interesse übernommen hat und dort bei Prüfungen dieses Unternehmens involviert waren?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Möglichkeit im Sinne von Interessenkonflikten?
Ist die Bundesregierung nach Auswertung des KMPG-Sonderberichts und nach jetzigem Kenntnisstand der Auffassung, dass die Unregelmäßigkeiten in der Bilanz der Wirecard AG im Zuge einer routinemäßigen Jahresabschlussprüfung hätten auffallen können, oder wären diese nur durch forensische Maßnahmen aufspürbar gewesen (bitte begründen)?
Haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere öffentliche Stellen Zugriff auf die Prüfungsberichte von EY zur Wirecard AG?
Wenn ja, welche Stellen sind das?
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen besteht dieser Zugriff?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften der Wirecard AG wurden für das Geschäftsjahr 2019 einer Prüfung unterzogen?
Welche Prüfungsgesellschaft führte die Prüfungen durch (bitte nach Konzerngesellschaft auflisten)?
Welche geprüften Abschlüsse der Konzerngesellschaften erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, welche einen eingeschränkten, und bei welchen wurde er komplett versagt?
Welche Treffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leitungsebenen der für die Rechtsaufsicht zuständigen Bundesministerien gab es mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Big Four“ im Zeitraum von 2010 bis 2020 (bitte nach Zweck auflisten)?
Wie viele anlasslose Inspektionen von Jahres- oder Konzernabschlussprüfungen hat die APAS seit 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Jahr, Branche des Unternehmens des zugrunde liegenden Abschlusses, durchschnittlicher Länge und durchschnittlichem Personaleinsatz angeben)?
Zu welchen Ergebnissen gelangte die APAS bei ihren Inspektionen?
Wie viele Jahres- oder Konzernabschlussprüfungen des gleichen Unternehmens wurden mehr als einmal inspiziert? Was waren die Gründe hierfür?
Wie viele anlasslose Inspektionen von Jahres- oder Konzernabschlussprüfungen hatte die APAK von 2010 bis 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Jahr, Branche des Unternehmens des zugrunde liegenden Abschlusses, durchschnittlicher Länge und durchschnittlichem Personaleinsatz angeben)?
Zu welchen Ergebnissen gelangte die APAK bei ihren Inspektionen?
Wie viele Jahres- oder Konzernabschlussprüfungen des gleichen Unternehmens wurden mehr als einmal inspiziert? Was waren die Gründe hierfür?
Wie viele anlassbezogene Prüfungen zur Berufsaufsicht hat die APAS seit 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Anlass, Jahr, durchschnittlicher Länge und durchschnittlichem Personaleinsatz angeben)?
Zu welchen Ergebnissen gelangte die APAS bei ihren Prüfungen?
Wie viele Prüfungsgesellschaften wurden mehr als einmal geprüft? Was waren die Gründe hierfür?
Wie hoch ist der Untersuchungsturnus, in dem Abschlussprüfungsgesellschaften von der APAS geprüft werden, insbesondere bei den „Big Four“?
Wie oft hat die BaFin seit 2016 Sachverhalte an die APAS gemeldet, und wie oft haben diese Meldungen zu einer anlassbezogenen Prüfung durch die APAS geführt (bitte Angaben nach Anlass und Jahr)?
Wie oft hatte in den gemeldeten Fällen die APAS bereits eine anlassbezogene Prüfung vor Meldung durch die BaFin eingeleitet oder bereits beendet?
Bei welchen Anlässen meldet die BaFin grundsätzlich an die APAS Sachverhalte, die zu einer Prüfung durch die APAS führen können?
Wie viele Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Absatz 1 Satz 1 HGB gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Branche aufteilen)?
Wie wird sichergestellt, dass Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, die nicht gemäß § 319a Absatz 1 Satz 1 HGB Unternehmen öffentlichen Interesses sind, von Abschlussprüfungsgesellschaften ordnungsgemäß geprüft werden?
Wie viele Beschwerden über die APAS sind der Bundesregierung seit 2016 bekannt (bitte nach Datum der Beschwerde, Beschwerdegrund und Reaktion aufschlüsseln)?
Da im Wege der Rechtsaufsicht gemäß § 66 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Absatz 1 Satz 2 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) das BMWi zu überwachen hat, dass die APAS ihre Aufgaben im Rahmen der geltenden Gesetze und Satzungen erfüllt werden, stellt sich die Frage, welche konkreten Instrumente das BMWi im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nutzt?
Werden die Inspektionsberichte über die durchgeführten Inspektionen der APAS dem BMWi zur Verfügung gestellt? Berichtet die APAS über durchgeführte berufsrechtliche Ermittlungen an das BMWi?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gremienmitglieder der APAS waren vor Errichtung der APAS bei der APAK tätig?