Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen im Bereich Naturschutz
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit 1972 als unabhängiges Gremium, ihm gehören auf Berufung der Bundesregierung führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen mit besonderer Umweltexpertise an. Der SRU beobachtet die Umweltpolitik und Umweltbedingungen in Deutschland und nimmt zu aktuellen umweltpolitischen Fragen Stellung, regelmäßig u. a. in den alle vier Jahre erscheinenden Umweltgutachten (vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU –, https://www.bmu.de/ministerium/aufgaben-und-struktur/gremien/sru/). Darin beschreibt der SRU den aktuellen Forschungsstand einer umweltpolitisch relevanten Thematik und leitet daraus konkrete politische Handlungsempfehlungen ab. Die SRU-Gutachten sollen Fehlentwicklungen benennen und Strategien zu ihrer Bewältigung aufzeigen, sodass wissensbasierte politische Entscheidungen durch die Bundesregierung getroffen werden können (vgl. SRU, https://www.umweltrat.de/DE/SRU/sru_node.html).
Die SRU-Gutachten der letzten 15 Jahre (Gutachten der Jahre 2008 bis 2020) haben dabei auch immer wieder die Naturschutzpolitik der Bundesregierung in den Fokus genommen: Fehlender Gewässerschutz (Wasserrahmen-Richtlinie – WRRL –, Meeresschutz), Moor- und Waldschutz sowie die schwindende Artenvielfalt wurden durch den SRU wiederholt kritisiert und konkrete Anknüpfungspunkte für naturschutzpolitisch notwendiges Handeln zum Erhalt unserer Natur benannt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008 bis 2020, jeweils abrufbar unter https://www.umweltrat.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Publikationensuche/Publikationensuche_Formular.html?cl2Categories_Format=umweltgutachten).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den SRU-Gutachten bei, und wie haben die Handlungsempfehlungen des SRU die Naturschutzpolitik der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren konkret geprägt?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zur Erhöhung der finanziellen Mittel und administrativen Basis des Naturschutzes in Deutschland umgesetzt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008, https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2008_2012/2008_Umweltgutachten_BTD.html)?
Wenn ja, wie haben sich die finanziellen Mittel, und wie hat sich die administrative Basis des Naturschutzes in den letzten Jahren verbessert (bitte anhand von Finanzmitteln o. Ä. zeigen)?
Welche Finanzierungslücken im Naturschutz bestehen nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen realisiert
zur Einführung eines Naturschutzverbandsklagerechts,
zu einer Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis und
zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Deutschland (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008)?
Wenn ja, welche konkreten Schritte zur Weiterentwicklung hat die Bundesregierung hier vorgenommen, und wie ist der aktuelle Grad der Zielerreichung in den oben genannten Punkten nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten (bitte getrennt nach Unterfragen beantworten)?
Wenn umgesetzt, wie bewertet die Bundesregierung die genannten Instrumente?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung mit Blick auf den Schutz der Biodiversität die SRU-Empfehlungen durch
Einführung einer Pestizidabgabe und
einer Stickstoffabgabe umgesetzt, bzw. plant die Bundesregierung solche Abgaben (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008 und 2016)?
Wenn ja, welche Lenkungswirkung können diese Abgaben nach Auffassung der Bundesregierung erzielen, und wann plant die Bundesregierung die Einführung dieser Abgaben (bitte je nach Unterfragen beantworten)?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung mit Blick auf den Schutz der Biodiversität die SRU-Empfehlungen zur Ökologisierung der Mittel in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) umgesetzt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008, 2016 und 2020, https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2020_Umweltgutachten_Entschlossene_Umweltpolitik.html)?
Wenn ja, welche konkreten politischen Schritte hat die Bundesregierung hier implementiert, und wie hat sich der Beitrag der Landwirtschaft zur Biodiversität in den letzten 15 Jahren verbessert?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zum Schutz der deutschen Meere durch
die Ausweisung von Nullnutzungszonen in Nord- und Ostsee,
die Einrichtung eines Meeresbundesamtes und
eine strenge Raumordnung für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) umgesetzt, oder plant sie diese (vgl. SRU-Umweltgutachten 2012)?
Wenn ja, wann plant die Bundesregierung die Ausweisung von Nullnutzungszonen (inklusive Fischerei), und wie hat sich der Zustand der Nord- und Ostsee in den letzten 15 Jahren nach Auffassung der Bundesregierung entwickelt?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zum Festsetzen von Fangquoten in Nord- und Ostsee in Höhe der wissenschaftlich beschriebenen Höchstmengen umgesetzt, bzw. plant sie dies (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008)?
Wenn ja, wann wird dieser Grundsatz beim Festsetzen der Fangquoten in Nord- und Ostsee angewandt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen
zur Renaturierung von Gewässern (bitte mit Angabe des Anteils von Bundeswasserstraßen, die renaturiert wurden) und
zu Maßnahmen gegen diffuse Stoffeinträge umgesetzt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2008)?
Wenn ja, welche konkreten politischen Schritte hat die Bundesregierung hier implementiert, und wie ist der aktuelle Grad der Zielerreichung nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten, auch unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung entsprechender EU-Richtlinien (bitte getrennt nach Unterfragen beantworten)?
Wenn nein, warum nicht?
Setzt die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zu mehr Verbindlichkeit bei Umsetzung der WRRL, durch
eine verbesserte Finanzierung zum ökologischen Umbau der Bundeswasserstraßen,
eine Verpflichtung von Unterhaltungsträgern zur naturnahen Gewässerentwicklung sowie
ein Ausweisen von Flächen für die naturnahe Gewässerentwicklung um (vgl. SRU-Gutachten 2020)?
Wenn ja, welche Mittel stellt die Bundesregierung für den naturnahen Umbau der Bundeswasserstraßen zur Verfügung, und wie viele Flächen hat sie in den letzten 15 Jahren für diesen ausgewiesen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zu mehr Wildnisgebieten in Deutschland,
durch Ausweisung geeigneter Flächen durch den Bund,
durch klare Kriterien für das 2-Prozent-Wildnisziel und
durch die bessere Ausstattung von Verwaltungen der Wildnisgebiete, umgesetzt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2016, https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2016_Umweltgutachten_HD.html)?
Wenn ja, welche Fläche wurde in den letzten 15 Jahren durch den Bund als Wildnis zur Verfügung gestellt, und inwieweit wurden die Verwaltungen der Wildnisgebiete finanziell bessergestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zum Schutz des Waldes, durch
ein Zertifizierungssystem für Waldflächen,
ökologische Mindeststandards und
den Erhalt von mindestens 50 Prozent der natürlichen Holzvorräte, umgesetzt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2012, https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_2016/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.html)?
Wenn ja, welche konkreten ökologischen Mindeststandards sollten nach Auffassung der Bundesregierung in Wäldern gelten, und wie viel der natürlichen Holzvorräte ist noch vorhanden?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zum Schutz der Moore, durch
Renaturierung und Wiedervernässung,
ein Verwendungsverbot von Torf,
Nutzungsextensivierung und einen erhöhten Schutzstatus, umgesetzt, bzw. plant die Bundesregierung dies (vgl. SRU-Umweltgutachten 2012)?
Wenn ja, welche Fläche an Mooren wurde in den letzten 15 Jahren wiedervernässt bzw. renaturiert, und wie hat sich der Erhaltungszustand der deutschen Moorflächen in den letzten 15 Jahren entwickelt?
Wenn nein, warum nicht?